Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Neubau Fernmeldeanlage Wahlstedt

591662-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Neubau Fernmeldeanlage Wahlstedt
OJ S 165/2026 27/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Neubau Fernmeldeanlage Wahlstedt
Beschreibung: Fachplanungen der Leistungsbilder Technische Ausrüstung und Umweltplanung für den Bau einer Fernmeldekabelanlage an der A21 zwischen den AS Wahlstedt und der AS Preetz
Kennung des Verfahrens: 690f3bca-20ab-415c-b0ed-58d88170e66c
Interne Kennung: OV-HH-0753500
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Preetz
Postleitzahl: 24211
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: BAB A21 Wahlstedt-Klein Barkau
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Es werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werdenbesonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Neubau Fernmeldeanlage Wahlstedt
Beschreibung: Leistungen und Bewertung Fachplanung Technische Ausrüstung Fernmeldeanlage BAB A21 KH Wahlstedt - AS Klein Barkau (Preetz) 1. Allgemeines Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) beabsichtigt auf der Bundesautobahn BAB A21 in den Abschnitten zwischen dem Kabelhaus (KH) Wahlstedt (km 40,25) und der AS Klein Barkau/Preetz (km 8,0) die Errichtung einer betriebsfertigen Fernmeldeanlage beplanen zu lassen. Als Ergebnis dieser Maßnahme ist entlang der Strecke eine vollfunktionsfähige Fernmeldetrasse (neues Kabelhaus, Leerrohre, Schächte, Muffen, Cu- und LWL-Kabel usw.) in Anlehnung an die TR-KISS herzustellen, einzumessen und in Betrieb zu nehmen. Abschnittsweise ist bereits eine Kabelschutzrohranlage vorhanden, die im Rahmen der hier beschriebenen Maßnahme verwendet werden soll. Die Planung und der Bau der Fernmeldeanlage lässt sich in mehrere bauliche Abschnitte unterteilen: Abschnitt Km von-bis Trassenlänge[km] Bemerkungen 1_Nord 8.0 - 15,9 7,9 Leerrohre und Schächte vorhanden 1_Süd 15,9-20,1 4,2 Leerrohre und tlw. Schächte vorhanden 2 20,1-40.2 20,1 Nichts vorhanden Im nördlichen Abschnitt1 ab km 8,00 ist die Planung des Einzugs von Fernmeldekabel gemäß Tabelle 1, Rohrnr. 1-3, in eine vorhandene Leerrohrtrasse zu planen. Die vorhandene Leerrohrtrasse befindet sich in RiFa Kiel im Grünstreifen neben der Fahrbahn. Kabelschächte zum Einziehen von Kabeln sind vorwiegend im nördlichen Teil der Strecke vorhanden. Von Betriebskilometer 15 bis km 20 sind im Rahmen der Planung in diesem Abschnitt weitere KS einzuplanen. Im Abschnitt1 zwischen Betriebskilometer 8 und km 20 ist außerdem ein Kabelhaus (KH) zur Vollauflage aller Kabel und zur Ausstattung mit aktiver MPLS-Routertechnik zu beplanen. Für die Versorgung dieses KH’s wird ggf. die Neubeantragung eines Stromanschlusses vom örtlichen Netzbetreiber SHNetz benötigt. Die hierfür erforderlichen Genehmigungsunterlagen sind im Rahmen der Genehmigungsplanung einzuholen und unter- schriftsreif vorzubereiten. Das neue KH soll vorzugsweise auf einem der PWC-Anlagen entlang der Strecke aufgebaut werden. Eine komplett neue Trasse mit einem Querschnitt und Kabelbelegung nach Tabelle 2 soll im Abschnitt2 weiter nach Süden bis zum Schalthaus Wahlstedt beim Autobahn-Betriebskilometer 40,2 geführt werden. Dort werden alle Kabel vollumfänglich aufgelegt. Die Gesamtlänge der neu zu verlegenen Fernmeldetrasse im Abschnitt 1 und 2 beträgt somit ca. 32 km In diesem Dokument sind die für die Ausschreibung der Bauleistung der Anlage erforderlichen Planungsleistun- gen gemäß HOAI2021 §55 beschrieben. 2. Trassen und Anlagenkonfiguration im ersten Abschnitt km 8,0 - km 20,1 Eine vorhandene Leerrohr-Trasse mit einem/zwei DN 110 und drei bzw. vier DN 50 Kabelschutzrohren (KSR) verläuft parallel im nördlichen Abschnitt zum Fahrbahnrand der Richtungsfahrbahn Kiel (RiFa Nord) von Stolpe (BAB km 20,1) in einem Kabelschacht (KS) und endet bei km 8,0 in einem KS. In diese Leerrohrtrasse sind die drei neuen Fernmeldekabel gemäß der Tabelle 1, Rohrnr. 1-3, im Rahmen der hier zu beplanenden Bauausführung einzubringen und über entsprechende Muffen in den vorhandenen Kabelschächten zu verbinden. Weitere Ausführungen entnehmen sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Preetz
Postleitzahl: 24211
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: BAB A21 Wahlstedt-Klein Barkau
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 24/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Vertragsbeginn soll spätestens der 24.11.2026 sein. Es ist beabsichtigt den Zuschlag früher zu erteilen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Mindeststandard: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Mindestens 3 Referenzen:für die Planung von Kabelanlagen f. d. Autobahn GmbH Mindestens 3 Referenzen:3 Referenzen für Umweltplanungen ähnlichen Ausmaßes/Umfangs Vergleichbare Leistungensind: Planung Fernmeldekabelanlagen und Umweltplanungen Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Neu gegründete Unternehmen ("Newcomer-Unternehmen")

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV). Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Mindeststandard: Der Bieter muss Fachkräfte mit mindestens folgender Befähigung nachweisen: - ... - ... Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot einzureichen: Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Mindeststandard: Bieter sind nur dann geeignet, wenn die von ihnen benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 .€ und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3.000.000€ besteht. Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen. oder Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft derzeit zwar nicht über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit vor genannten Mindestdeckungssummen verfügt/-en, der Bieter/(alle) Mitglieder der Bietergemeinschaft sich aber verpflichtet/-n, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder eine bestehende Versicherung für die Dauer des Auftrags entsprechend zu erhöhen. Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Versicherungsnachweis bzw. Bestätigung des Versicherers über den Abschluss der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot einzureichen: Klarstellend wird auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: $%boolean_is_end$Mit dem Angebot einzureichen: Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: Nachweis der Berufsqualifikation
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 25/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibung: entfällt - ohne Bieter
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
Registrierungsnummer: USt-ID DE329214156
Postanschrift: Heidenkampsweg 96-98
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 4023513380
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: N.N.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640964911
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt. ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640964911
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 189f5794-d0b3-45c6-b276-ac90cc1a2cde - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/08/2026 08:25:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 591662-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 165/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/08/2026