2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35121700 Alarmsysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Königsbrücker Landstraße 2
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01109
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Betrug: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Korruption: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die §§ 123, 124 GWB