Deutschland – Abbrucharbeiten – Quecksilbersanierung -1

587674-2026 - Ergebnis
Deutschland – Abbrucharbeiten – Quecksilbersanierung -1
OJ S 164/2026 26/08/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin - Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Quecksilbersanierung -1
Beschreibung: Im Hauptauftrag werden die Leistungen für die Quecksilbersanierung im Raum AA-01005a und AA-01005b angeboten. Leistungen gemäß Angebot vom 10.06.2026. Während der Aufarbeitung der Parkettböden wurde zuerst im Raum AA-01005b und dann kurz darauf im Raum AA-01005a Quecksilber gefunden. Dieser Fund konnte zum Zeitpunkt der Projekterstellung trotz der zuvor durchgeführten umfangreichen Bauteiluntersuchungen nicht vorhergesehen werden. Da die Meldungen zu dem Quecksilber wie der Fund selbst hintereinander und nicht gleichzeitig erfolgt sind, ist bei der Angebotseinholung, -erstellung und -beauftragung die Information verloren gegangen, dass es sich um zwei Räume handelt. Der erste Hauptauftrag für die Quecksilbersanierung beinhaltet daher nur den Raum AA-01005a, obwohl das Quecksilber schon in beiden Räumen bekannt war. Dieser Fehler ist auf die äußerste Dringlichkeit zurückzuführen unter der alle Beteiligten gehandelt haben, da Gefahr in Verzug bestanden hat. Der erste Hauptauftrag kann nicht mehr storniert werden, da er schon in Rechnung gestellt wurde. Daher muss der zweite Raum AA-01005b nun im Rahmen eines neuen Hauptauftrages beauftragt werden. Der Quecksilberfund stellt einen Fall der Havarie (Gefahr im Verzug) dar, die eine unverzügliche und unmittelbare Reaktion gemäß den geltenden technischen Richtlinien und Arbeitsschutzverordnung erforderlich. Hier greifen die Richtlinien zu den Dringlichkeitsvergaben und insbesondere den Abschnitt 3 (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) Absatz 4 (äußerste Dringlichkeit) gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Der öffentliche Auftraggeber hat die festgestellte Havarie nicht verursacht. Die Arbeiten waren unvorhersehbar und mussten auf Grund der Dringlichkeit sofort beauftragt und ausgeführt werden. Wenn die Vergabe regulär durchgeführt worden wäre, hätte es zu einer Ausschreibung kommen müssen und der betroffene Bereich sowie umliegende Bereiche gesperrt werden müssen, was zu einem Baustopp auch angrenzender Bereiche geführt hätte. Die Erwägung zu einer regulären Ausschreibung war aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten und wäre mit erhöhtem zeitlichem Aufwand verbunden. Die Gesamtfertigstellungstermine wären dadurch gefährdet. Aufgrund der enormen Dringlichkeit, da die Baumaßnahme sich auf einem terminlich kritischen Pfad befindet, wurde die Leistung durch das Baumanagement an den AN zur sofortigen Umsetzung angewiesen. Wenn der Gesamtfertigstellungstermin nicht eingehalten werden würde, würde der BIM GmbH folgende Kosten entstehen: ca. 1,0 Mio. €/Jahr Vertragsstrafe sowie ca. 2,9 Mio. €/Jahr Mietausfälle. Die angebotenen Preise sind plausibel und entsprechen dem erforderlichen Aufwand. Das vorliegende Nachtragsangebot wird zur Beauftragung empfohlen. 1. Nachtrag Gegenstand des Angebotes vom 07.07.2026 sind zusätzliche Leistungen die inhaltlich unter dem Punkt Entsorgungsleistungen für Parkett, Dielen und alte Schüttung, die sich wie folgt zusammensetzen: Containergestellung je Stück Container, der Transport des beladenen Containers zur Bodenwaschanlage der GBAV sowie Transport Absetzcontainer zur Aufbereitungsanlage der PCK Raffinerie GmbH Schwedt, die Containermiete für Absetzcontainer. Weiter die Entsorgung von Quecksilber belasteten Bauholz, die Annahmepauschale, die Entsorgung Charge 1 und Bearbeitung der Begleitscheine / Signatur.Die Leistung konnte nicht zur Hauptleistung angeboten werden, da unklar war, welcher Entsorger das Abbruchgut annehmen würde. Ggf. stand eine DKIII/IV Deponierung im Raum. Nach Prüfung kann das Holz aber in der PCK verbrannt werden. Die Kapazitäten dazu werden aber erst im September frei. Bis dahin muss das Abbruchmaterial auf der Baustelle gelagert bleiben. Eine Vertragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Die zusätzlichen Leistungen des genannten Nachtrages sind dringend notwendig, um das eigentliche Vertragsziel zu erreichen. Ein Wechsel des AN für die Ausführungen der zusätzlichen Leistungen wäre u.a. aus Gewährleistungsgründen nicht möglich, da die Arbeiten in die Leistungen des Hauptauftrages eingreifen.
Kennung des Verfahrens: a216bc04-9bd6-46c2-8c46-2d4e3a6bdaed
Interne Kennung: B17057-80050000-001-319-03
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dorotheenstr. 96
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
VOB -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Quecksilbersanierung -1
Beschreibung: Im Hauptauftrag werden die Leistungen für die Quecksilbersanierung im Raum AA-01005a und AA-01005b angeboten. Leistungen gemäß Angebot vom 10.06.2026. Während der Aufarbeitung der Parkettböden wurde zuerst im Raum AA-01005b und dann kurz darauf im Raum AA-01005a Quecksilber gefunden. Dieser Fund konnte zum Zeitpunkt der Projekterstellung trotz der zuvor durchgeführten umfangreichen Bauteiluntersuchungen nicht vorhergesehen werden. Da die Meldungen zu dem Quecksilber wie der Fund selbst hintereinander und nicht gleichzeitig erfolgt sind, ist bei der Angebotseinholung, -erstellung und -beauftragung die Information verloren gegangen, dass es sich um zwei Räume handelt. Der erste Hauptauftrag für die Quecksilbersanierung beinhaltet daher nur den Raum AA-01005a, obwohl das Quecksilber schon in beiden Räumen bekannt war. Dieser Fehler ist auf die äußerste Dringlichkeit zurückzuführen unter der alle Beteiligten gehandelt haben, da Gefahr in Verzug bestanden hat. Der erste Hauptauftrag kann nicht mehr storniert werden, da er schon in Rechnung gestellt wurde. Daher muss der zweite Raum AA-01005b nun im Rahmen eines neuen Hauptauftrages beauftragt werden. Der Quecksilberfund stellt einen Fall der Havarie (Gefahr im Verzug) dar, die eine unverzügliche und unmittelbare Reaktion gemäß den geltenden technischen Richtlinien und Arbeitsschutzverordnung erforderlich. Hier greifen die Richtlinien zu den Dringlichkeitsvergaben und insbesondere den Abschnitt 3 (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) Absatz 4 (äußerste Dringlichkeit) gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Der öffentliche Auftraggeber hat die festgestellte Havarie nicht verursacht. Die Arbeiten waren unvorhersehbar und mussten auf Grund der Dringlichkeit sofort beauftragt und ausgeführt werden. Wenn die Vergabe regulär durchgeführt worden wäre, hätte es zu einer Ausschreibung kommen müssen und der betroffene Bereich sowie umliegende Bereiche gesperrt werden müssen, was zu einem Baustopp auch angrenzender Bereiche geführt hätte. Die Erwägung zu einer regulären Ausschreibung war aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten und wäre mit erhöhtem zeitlichem Aufwand verbunden. Die Gesamtfertigstellungstermine wären dadurch gefährdet. Aufgrund der enormen Dringlichkeit, da die Baumaßnahme sich auf einem terminlich kritischen Pfad befindet, wurde die Leistung durch das Baumanagement an den AN zur sofortigen Umsetzung angewiesen. Wenn der Gesamtfertigstellungstermin nicht eingehalten werden würde, würde der BIM GmbH folgende Kosten entstehen: ca. 1,0 Mio. €/Jahr Vertragsstrafe sowie ca. 2,9 Mio. €/Jahr Mietausfälle. Die angebotenen Preise sind plausibel und entsprechen dem erforderlichen Aufwand. Das vorliegende Nachtragsangebot wird zur Beauftragung empfohlen. 1. Nachtrag Gegenstand des Angebotes vom 07.07.2026 sind zusätzliche Leistungen die inhaltlich unter dem Punkt Entsorgungsleistungen für Parkett, Dielen und alte Schüttung, die sich wie folgt zusammensetzen: Containergestellung je Stück Container, der Transport des beladenen Containers zur Bodenwaschanlage der GBAV sowie Transport Absetzcontainer zur Aufbereitungsanlage der PCK Raffinerie GmbH Schwedt, die Containermiete für Absetzcontainer. Weiter die Entsorgung von Quecksilber belasteten Bauholz, die Annahmepauschale, die Entsorgung Charge 1 und Bearbeitung der Begleitscheine / Signatur.Die Leistung konnte nicht zur Hauptleistung angeboten werden, da unklar war, welcher Entsorger das Abbruchgut annehmen würde. Ggf. stand eine DKIII/IV Deponierung im Raum. Nach Prüfung kann das Holz aber in der PCK verbrannt werden. Die Kapazitäten dazu werden aber erst im September frei. Bis dahin muss das Abbruchmaterial auf der Baustelle gelagert bleiben. Eine Vertragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Die zusätzlichen Leistungen des genannten Nachtrages sind dringend notwendig, um das eigentliche Vertragsziel zu erreichen. Ein Wechsel des AN für die Ausführungen der zusätzlichen Leistungen wäre u.a. aus Gewährleistungsgründen nicht möglich, da die Arbeiten in die Leistungen des Hauptauftrages eingreifen.
Interne Kennung: N16021-3037100-001-224-01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dorotheenstraße 96
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Berlin - Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 50 698,96 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Im Hauptauftrag werden die Leistungen für die Quecksilbersanierung im Raum AA-01005a und AA-01005b angeboten. Leistungen gemäß Angebot vom 10.06.2026. Während der Aufarbeitung der Parkettböden wurde zuerst im Raum AA-01005b und dann kurz darauf im Raum AA-01005a Quecksilber gefunden. Dieser Fund konnte zum Zeitpunkt der Projekterstellung trotz der zuvor durchgeführten umfangreichen Bauteiluntersuchungen nicht vorhergesehen werden. Da die Meldungen zu dem Quecksilber wie der Fund selbst hintereinander und nicht gleichzeitig erfolgt sind, ist bei der Angebotseinholung, -erstellung und -beauftragung die Information verloren gegangen, dass es sich um zwei Räume handelt. Der erste Hauptauftrag für die Quecksilbersanierung beinhaltet daher nur den Raum AA-01005a, obwohl das Quecksilber schon in beiden Räumen bekannt war. Dieser Fehler ist auf die äußerste Dringlichkeit zurückzuführen unter der alle Beteiligten gehandelt haben, da Gefahr in Verzug bestanden hat. Der erste Hauptauftrag kann nicht mehr storniert werden, da er schon in Rechnung gestellt wurde. Daher muss der zweite Raum AA-01005b nun im Rahmen eines neuen Hauptauftrages beauftragt werden. Der Quecksilberfund stellt einen Fall der Havarie (Gefahr im Verzug) dar, die eine unverzügliche und unmittelbare Reaktion gemäß den geltenden technischen Richtlinien und Arbeitsschutzverordnung erforderlich. Hier greifen die Richtlinien zu den Dringlichkeitsvergaben und insbesondere den Abschnitt 3 (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) Absatz 4 (äußerste Dringlichkeit) gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Der öffentliche Auftraggeber hat die festgestellte Havarie nicht verursacht. Die Arbeiten waren unvorhersehbar und mussten auf Grund der Dringlichkeit sofort beauftragt und ausgeführt werden. Wenn die Vergabe regulär durchgeführt worden wäre, hätte es zu einer Ausschreibung kommen müssen und der betroffene Bereich sowie umliegende Bereiche gesperrt werden müssen, was zu einem Baustopp auch angrenzender Bereiche geführt hätte. Die Erwägung zu einer regulären Ausschreibung war aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten und wäre mit erhöhtem zeitlichem Aufwand verbunden. Die Gesamtfertigstellungstermine wären dadurch gefährdet. Aufgrund der enormen Dringlichkeit, da die Baumaßnahme sich auf einem terminlich kritischen Pfad befindet, wurde die Leistung durch das Baumanagement an den AN zur sofortigen Umsetzung angewiesen. Wenn der Gesamtfertigstellungstermin nicht eingehalten werden würde, würde der BIM GmbH folgende Kosten entstehen: ca. 1,0 Mio. €/Jahr Vertragsstrafe sowie ca. 2,9 Mio. €/Jahr Mietausfälle. Die angebotenen Preise sind plausibel und entsprechen dem erforderlichen Aufwand. Das vorliegende Nachtragsangebot wird zur Beauftragung empfohlen. 1. Nachtrag Gegenstand des Angebotes vom 07.07.2026 sind zusätzliche Leistungen die inhaltlich unter dem Punkt Entsorgungsleistungen für Parkett, Dielen und alte Schüttung, die sich wie folgt zusammensetzen: Containergestellung je Stück Container, der Transport des beladenen Containers zur Bodenwaschanlage der GBAV sowie Transport Absetzcontainer zur Aufbereitungsanlage der PCK Raffinerie GmbH Schwedt, die Containermiete für Absetzcontainer. Weiter die Entsorgung von Quecksilber belasteten Bauholz, die Annahmepauschale, die Entsorgung Charge 1 und Bearbeitung der Begleitscheine / Signatur.Die Leistung konnte nicht zur Hauptleistung angeboten werden, da unklar war, welcher Entsorger das Abbruchgut annehmen würde. Ggf. stand eine DKIII/IV Deponierung im Raum. Nach Prüfung kann das Holz aber in der PCK verbrannt werden. Die Kapazitäten dazu werden aber erst im September frei. Bis dahin muss das Abbruchmaterial auf der Baustelle gelagert bleiben. Eine Vertragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Die zusätzlichen Leistungen des genannten Nachtrages sind dringend notwendig, um das eigentliche Vertragsziel zu erreichen. Ein Wechsel des AN für die Ausführungen der zusätzlichen Leistungen wäre u.a. aus Gewährleistungsgründen nicht möglich, da die Arbeiten in die Leistungen des Hauptauftrages eingreifen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Halter Spreng- und Umwelttechnik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Halter Spreng- und Umwelttechnik GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 82 773,11 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: B17057-80050000-001-319-03
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Berlin - Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Registrierungsnummer: 11-2200011000-02
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Telefon: +4930901661478
Fax: +4930901661668
Internetadresse: https://www.bim-berlin.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Halter Spreng- und Umwelttechnik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE179720507
Postanschrift: Freiheit 39
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Halter Spreng- und Umwelttechnik GmbH
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +493090138316
Fax: +493090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin - Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)
Registrierungsnummer: 11-2000012000-10
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Keibelstr. 36
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Telefon: +4930901661911
Fax: +4930901661668
Internetadresse: https://www.bim-berlin.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dcf0feec-6e3d-4a4a-8403-7f400aa93b31 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/08/2026 12:15:37 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 587674-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 164/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/08/2026