2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Auszug Bewerbungsbedingungen Ziffer 1.11 Besonderheiten des Verfahrensablaufes und bezüglich der Einzelaufträge Es sind zwei Fachlose gebildet worden. Los 1: Symmetrische Internetanschlüsse Los 2: BWI-Internet-Breakouts Da die einzelnen neu zu beschaffenden Internetanschlüsse bzw. die zu vergebenden Bestandsanschlüsse hinsichtlich Anzahl und ihrer Anforderungen vorab nicht abschließend vorhersehbar sind und sich die genaue Zahl und die Anforderungen an die jeweiligen Anschlüsse vielmehr erst in Zukunft aus dem kommunizierten Bedarf des Endkunden Bundeswehr ergibt, soll je Fachlos ein Rahmenvertrag (RV) mit bis zu fünf Vertragspartnern geschlossen werden. Die innerhalb der Vertragslaufzeit zu beschaffenden Internetanschlüsse sollen dann als Einzelaufträge - resultierend aus Miniwettbewerben (Mw) - vergeben werden. Klassische Mw sind solche Mw, die nach Bezuschlagung des RV durchgeführt werden. Vorgezogene Mw sind solche Mw, die zeitgleich mit dem Wettbewerb um den RV durchgeführt werden. Im Rahmen der klassischen Miniwettbewerbe (nicht bei vorgezogenen Miniwettbewerben) wird bei der Zuschlagsentscheidung mitunter nicht nur der Preis, sondern zusätzlich auch weitere qualitative Kriterien berücksichtigt. Hinsichtlich des Kriteriums "Preis" wird nicht nur der Angebotspreis der Bieter berücksichtigt, sondern auch die Kosten, die bei einem Wechsel des Anbieters entstehen. Bei diesen Kosten handelt es sich im Wesentlichen um solche Kosten, die entstehen, weil bei einem Wechsel des Anbieters das neue System aufgebaut und der neue und der alte Internetanschluss für einen Übergangszeitraum parallel betrieben werden müssen, um die IT-Systeme umzustellen. Die in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Ermittlung der anfallenden Mehraufwände für Migrationen, die durch einen Anbieterwechsel entstehen, einfließenden Komponenten sind: • Zusatzkosten für die Bereitstellung eines neuen dezentralen Internetanschlusses - parallel zum bestehenden Anschluss - durch den neuen Auftragnehmer während des Übergangszeitraums, • Zusatzkosten für einen mind. 3-monatigen Parallelbetrieb des bisherigen Anschlusses, • Zusatzkosten für die Umstellung der angebundenen IT-Systeme - insbesondere für Änderungen der System-Konfigurationen sowie Umstellung von öffentlichen IP-Adressen. Die Zusatz-/Migrationskosten werden in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Mw ausgewiesen. Im Falle der Mw wird das Leistungsverzeichnis jedes Bestandsanschlusses zum Zweck der Angebotsabgabe eine Preisposition enthalten, in die die BWI die ermittelten Migrationskosten eintragen hat. Sofern es sich nicht um den Bestands-Carrier handelt, müssen die Bieter die vorgegebenen Kosten in der Preisposition belassen. Beim Bestandsbieter werden die ermittelten Migrationskosten nicht bei der Ermittlung des Angebotspreises berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Preispositionen, in der alle Bieter die Einmalkosten für die Bereitstellung und die monatlichen Betriebskosten gemäß der unternehmensspezifischen Kalkulation anbieten. Sollte für einen Anschluss (Bestandsanschluss oder Neuanschluss im Los 1 und/oder Los 2) kein Auftrag im Rahmen eines Miniwettbewerbes zustande kommen, behält sich die BWI vor, den Auftrag im Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern oder außerhalb der Rahmenvereinbarung zu vergeben. In Bezug auf Los 1 können die Bestandsanschlüsse, deren bisherige Vertragslaufzeit in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung auf die RV der zwei Lose endet, nicht erst nach Zuschlagserteilung im Rahmen von Mw erneut ausgeschrieben werden. Ein enger zeitlicher Zusammenhang liegt in diesem Sinne insbesondere dann vor, wenn die bisherige Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt des Zuschlags endet oder innerhalb von sechs Monaten vor oder nach der Zuschlagserteilung endet, spät. jedoch am 31.12.2026. Daher muss die Zuschlagserteilung für diese Bestandsanschlüsse zeitgleich zu der Zuschlagserteilung der einzelnen RV bzw. in der logischen Sekunde danach erfolgen. Die Mw für diese Bestandsanschlüsse sollen sozusagen "vorgezogen" werden. Ein Zuschlag in einem vorgezogenen Mw kann jedoch nur an ein Unternehmen erteilt werden, welches auch Vertragspartner des RV des betreffenden Loses wird. Die Bewertung der Einzelauftragsvergaben im Rahmen der vorgezogenen Mw innerhalb dieser Ausschreibung (bzgl. der Bestandsanschlüsse) wird je Mw separat erfolgen. D. h., dass zum einen die Zuschlagsprätendenten für den RV ermittelt werden und unter den Zuschlagsprätendenten für den RV auch der Zuschlagsprätendent des jeweiligen Bestandsanschlusses (im Rahmen des vorgezogenen Mw) ermittelt wird. Die Anschlüsse mit den ALLA-Nr. 590923 und 590924 (Anhang 8 der Anlage 1 zum RV Los 1) werden innerhalb eines vorgezogenen Mw mit zwei Losen ausgeschrieben. Die Anschlüsse mit den ALLA-Nr. 590726, 590727, 590728 und 590729 (Anhang 9 der Anlage 1 zum RV Los 1) werden innerhalb eines vorgezogenen Mw mit vier Losen ausgeschrieben. Jeder Bieter kann innerhalb dieser beiden Mw ein Angebot auf ein Los oder auf alle Lose einreichen. Bei den Zuschlagsentscheidungen der beiden vorstehenden Mw gilt jeweils eine Zuschlagslimitierung. Dies bedeutet, dass ein einzelner Bieter grundsätzlich nur maximal bei einem Los je Mw den Zuschlag erhält, selbst wenn er in allen beiden oder allen vier Losen das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat. Grund hierfür ist, dass die BWI GmbH mit den Internetanschlüssen einen möglichst breiten IP-Adressbereich erhalten möchte. Dies kann nur über verschiedene Dienstleister erfolgen. Die Wertung erfolgt daher in den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los werden die Angebotspreise der zu wertenden Angebote ermittelt. 2. Unter Berücksichtigung der Prämisse, dass größtmögliche Redundanz erreicht wird und ein Bieter den Zuschlag möglichst nur für ein Los erhält, wird diejenige Kombination von Angeboten für die Zuschlagserteilung ausgewählt, die insgesamt für die BWI GmbH am wirtschaftlichsten ist. Für den Fall, dass weniger wertbare Angebote vorliegen, als Lose zu vergeben sind, behält sich die BWI vor, die Zuschlagslimitierung dahingehend anzupassen, dass ein Bieter für mehr als ein Los je Mw den Zuschlag erhält. Die Zuschlagserteilung erfolgt dann unter dem Fokus, welche Loskombination die größtmögliche Wirtschaftlichkeit abbildet. Hierbei behält sich die BWI vor, Angebote, die ungewöhnlich niedrig oder unwirtschaftlich sind, vom Verfahren auszuschließen. Sollten in einem Los ausschließlich ungewöhnlich niedrige oder unwirtschaftliche Angebote eingereicht werden, behält sich die BWI vor, das betreffende Los aufzuheben. Im Los 2 erfolgt für den Umfang des Loses - 5 Bestandsanschlüsse für den WAN INAC Service, die überführt werden müssen und zusätzlich weitere optionale neue Anschlüsse - ebenfalls eine Zuschlagslimitierung. Bei der Vergabe der 5 Bestandsanschlüsse muss aus Gründen der Redundanz ein Lieferanten-Mix berücksichtigt werden. Z. B. bei 5 RV-Partnern eine Aufteilung 1-1-1-1-1, bei 3 RV-Partnern eine Aufteilung 2-2-1. Die Verteilung erfolgt nach der Maßgabe der Gleichverteilung und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Parameter. Die Stückelung der Loslimitierung kann jedoch erst dann vorgegeben werden, wenn klar ist, wie viele Rahmenvertragspartner tatsächlich bezuschlagt werden. Hier wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (siehe vorstehende Beschreibung bzgl. Kosten bei Anbieterwechsel) erfolgen. Die optionalen zusätzlichen neuen Anschlüsse werden dann im Rahmen von Mw unter den Partnern der RV vergeben. Die Zuschlagserteilung in diesen Mw erfolgt unter der Prämisse der Einhaltung der ggf. definierten Preisobergrenze und unter Beachtung der erforderlichen Redundanz. D.h. bei Einhaltung der ggf. definierten Preisobergrenze wird der Bieter mit dem günstigsten Angebot den Zuschlag erhalten, der im Sinne der Gleichverteilung bis dahin die wenigsten Einzelaufträge für Anschlüsse erhalten hat. Sowohl bei der Vergabe der Bestandsanschlüsse als auch bei den optionalen neuen Anschlüssen muss bei der Erteilung des Zuschlags ein "Lieferanten-Mix" gegeben sein. Die Zuschlagserteilung erfolgt - mit dem prioritären Fokus auf dem größtmöglichen Lieferanten-Mix - nachrangig unter Berücksichtigung des Angebotspreises und der Zusatzkosten im Falle eines Anbieterwechsels - nach der Maßgabe, welche Kombination von Bietern den größtmöglichen Lieferanten-Mix gewährleistet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Korruption: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Betrug: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Zahlungsunfähigkeit: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.