2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75231200 Mit Strafvollzug und Rehabilitierung verbundene Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bezüglich der Einbindung von Unterauftragnehmern sieht sich der Auftraggeber aufgrund der besonderen Natur der Dienstleistung im Maßregelvollzug gemäß §§ 63, 64 StGB zu einer differenzierten Regelung veranlasst. Die lückenlose Sicherheit sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung in einer solchen Einrichtung erfordern eine unmittelbar weisungsgebundene und personell stabile Sicherheitsarchitektur. Um eine bruchfreie Kommunikationskette und eine jederzeitige Interventionsfähigkeit sicherzustellen, ist die Ausführung kritischer Kernaufgaben durch den Bieter selbst beziehungsweise – im Falle einer Bietergemeinschaft – durch deren Mitglieder mit eigenem Personal vorgesehen. Eine Weitergabe der folgenden Aufgabenbereiche an Unterauftragnehmer ist daher ausgeschlossen: • Der zentrale Schleusen-, Pforten- und Empfangsdienst, welcher die lückenlose Kontrolle des Personen- und Fahrzeugverkehrs an den Außengrenzen der Einrichtung sowie die Schlüssel- und Medienverwaltung umfasst. • Die operative Einsatz- und Objektleitung, die neben der personellen Führung und Dienstplangestaltung auch die Funktion als direkter, ununterbrochen (24/7) erreichbarer Ansprechpartner für die Klinikleitung wahrnimmt. Für sonstige, nicht zu diesen Kernbereichen zählende Teilleistungen, etwa für sicherheitsrelevante Transporte und Vorführdienste, ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern erlaubt, sofern dies mit Einreichung des Angebots unter Verwendung der Unterlage „06_Unterauftragnehmererklärung“ angezeigt wird. Diese Einschränkung findet ihre konsequente Fortführung in den Regelungen zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Sollte die Erfüllung der Eignungskriterien für die Kernaufgaben nicht durch den Bieter oder die Bietergemeinschaft selbst nachgewiesen werden können, ist eine Eignungsleihe in diesen Kernbereichen ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: