Deutschland – Hausmeisterdienste – Hausmeisterleistungen Bestandsmanagement Wohnen

578703-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Hausmeisterdienste – Hausmeisterleistungen Bestandsmanagement Wohnen
OJ S 161/2026 21/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: weitere gem. Anlage Liste Auftraggeber
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Hausmeisterleistungen Bestandsmanagement Wohnen
Beschreibung: Ziel dieses Vertrages ist es, die wirtschaftliche und technische Funktionalität der jeweiligen Immobilie im Rahmen der Hauswartleistungen entsprechend aller einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften sowie die Einhaltung von Belangen des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Verhinderung von Gefahren für Leib und Leben zu gewährleisten, die Verkehrssicherheit der Gebäude und Liegenschaften sowie die Delegation der Betreiberpflichten auf den Auftragnehmer sicherzustellen und eine hohe Zufriedenheit der Mieter herzustellen.
Kennung des Verfahrens: cc81500b-f2a4-479d-8bba-49b3cea043d3
Interne Kennung: 201-26-NOV-AW
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Ziel dieses Vertrages ist es, die wirtschaftliche und technische Funktionalität der jeweiligen Immobilie im Rahmen der Hauswartleistungen entsprechend aller einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften sowie die Einhaltung von Belangen des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Verhinderung von Gefahren für Leib und Leben zu gewährleisten, die Verkehrssicherheit der Gebäude und Liegenschaften sowie die Delegation der Betreiberpflichten auf den Auftragnehmer sicherzustellen und eine hohe Zufriedenheit der Mieter herzustellen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Erbringung der Regelleistungen aus den Leistungsverzeichnissen beginnt ab dem 01.01.2027. Die Festlaufzeit des Vertrags endet am 28.02.2029. Der Vertrag verlängert sich zweimal um zwei weitere Jahre, sofern der AG nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 26 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags den aktuell gültigen Mindestlohn zu zahlen. (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt, die Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 gem. Eigenerklärung Eignung eingesetzt zu haben. 1. Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente) 2. Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem technischen Gewerk (Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Tischler, Fliesenleger usw.) (Vollzeitäquivalente) 3. Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente) 4. Hauswart/Hausmeister (Vollzeitäquivalente) -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Nettoumsätze (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (2025: qualifizierte Prognose). -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen -siehe Ziffer 4 Teilnahmeantrag- jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in Ziffer 4 zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: - Vergleichbare Leistungen in Wohnhäusern einschl. Anschrift und Bezeichnung Referenzobjekt und der Nutzung - Angaben zum Unternehmen, das die Leistung erbracht hat - Angabe des Auftraggebers inkl. Adresse - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber - Angabe der Größe des Referenzobjekts, hier: mehr als 100 Wohneinheiten - Angabe zum Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragsverhältnis mindestens bis 2020) Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungen/Objekte aus Rahmenverträgen). Als mit Wohneinheiten vergleichbar versteht die berlinovo Leistungen für: - … - … - … - … Für jede wertungsfähige Referenz können 25 Punkte erreicht werden: • 6 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 19 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenzprojekt erreicht werden: • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (2 Punkte) • Anzahl Wohneinheiten im Referenzobjekt o > 300 (2 Punkte) o > 500 (4 Punkte) • Anzahl Gewerbeeinheiten im Referenzobjekt o > 3 (2 Punkte) o > 10 (4 Punkte) • Spielplatz betreut (1 Punkt) • Brandmeldeanlage betreut (1 Punkt) • Sicherheitsbeleuchtung betreut (1 Punkt) • Lüftungsanlagen betreut (1 Punkt) • Wandhydrantenanlage & Löschwasseranlage betreut (1 Punkt) • Übergaben der Mieteinheiten durchgeführt (1 Punkt) • regelmäßige wöchentliche Mietersprechstunde (1 Punkt) • Notdienst (telefonische Erreichbarkeit 24/7) (2 Punkte) Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären. Die Berlinovo hat festgelegt, dass zur Angebotsabgabe maximal 5 Bewerber aufgefordert werden (Höchstzahl). Die geplante Mindestzahl beträgt 3 Bewerber. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der unter - Ziffer 4 Teilnahmeantrag- genannten objektiven Kriterien. Sollten mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl erreichen, wird die berlinovo diejenigen besser bewerten, die die am höchsten bewertete(n) Einzelreferenz(en) eingereicht haben. Im Übrigen entscheidet das Los. Die Auftraggeberin behält sich vor, alternativ die Höchstzahl zu überschreiten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen: o EUR 5,0 Mio. für Personen- und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,5 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.) o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: vgl. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen), • dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Ziel dieses Vertrages ist es, die wirtschaftliche und technische Funktionalität der jeweiligen Immobilie im Rahmen der Hauswartleistungen entsprechend aller einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften sowie die Einhaltung von Belangen des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Verhinderung von Gefahren für Leib und Leben zu gewährleisten, die Verkehrssicherheit der Gebäude und Liegenschaften sowie die Delegation der Betreiberpflichten auf den Auftragnehmer sicherzustellen und eine hohe Zufriedenheit der Mieter herzustellen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Erbringung der Regelleistungen aus den Leistungsverzeichnissen beginnt ab dem 01.01.2027. Die Festlaufzeit des Vertrags endet am 28.02.2029. Der Vertrag verlängert sich zweimal um zwei weitere Jahre, sofern der AG nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 26 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags den aktuell gültigen Mindestlohn zu zahlen. (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt, die Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 gem. Eigenerklärung Eignung eingesetzt zu haben. 1. Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente) 2. Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem technischen Gewerk (Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Tischler, Fliesenleger usw.) (Vollzeitäquivalente) 3. Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente) 4. Hauswart/Hausmeister (Vollzeitäquivalente) -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Nettoumsätze (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (2025: qualifizierte Prognose). -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen -siehe Ziffer 4 Teilnahmeantrag- jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in Ziffer 4 zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: - Vergleichbare Leistungen in Wohnhäusern einschl. Anschrift und Bezeichnung Referenzobjekt und der Nutzung - Angaben zum Unternehmen, das die Leistung erbracht hat - Angabe des Auftraggebers inkl. Adresse - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber - Angabe der Größe des Referenzobjekts, hier: mehr als 100 Wohneinheiten - Angabe zum Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragsverhältnis mindestens bis 2020) Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungen/Objekte aus Rahmenverträgen). Als mit Wohneinheiten vergleichbar versteht die berlinovo Leistungen für: - … - … - … - … Für jede wertungsfähige Referenz können 25 Punkte erreicht werden: • 6 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 19 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenzprojekt erreicht werden: • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (2 Punkte) • Anzahl Wohneinheiten im Referenzobjekt o > 300 (2 Punkte) o > 500 (4 Punkte) • Anzahl Gewerbeeinheiten im Referenzobjekt o > 3 (2 Punkte) o > 10 (4 Punkte) • Spielplatz betreut (1 Punkt) • Brandmeldeanlage betreut (1 Punkt) • Sicherheitsbeleuchtung betreut (1 Punkt) • Lüftungsanlagen betreut (1 Punkt) • Wandhydrantenanlage & Löschwasseranlage betreut (1 Punkt) • Übergaben der Mieteinheiten durchgeführt (1 Punkt) • regelmäßige wöchentliche Mietersprechstunde (1 Punkt) • Notdienst (telefonische Erreichbarkeit 24/7) (2 Punkte) Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären. Die Berlinovo hat festgelegt, dass zur Angebotsabgabe maximal 5 Bewerber aufgefordert werden (Höchstzahl). Die geplante Mindestzahl beträgt 3 Bewerber. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der unter - Ziffer 4 Teilnahmeantrag- genannten objektiven Kriterien. Sollten mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl erreichen, wird die berlinovo diejenigen besser bewerten, die die am höchsten bewertete(n) Einzelreferenz(en) eingereicht haben. Im Übrigen entscheidet das Los. Die Auftraggeberin behält sich vor, alternativ die Höchstzahl zu überschreiten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen: o EUR 5,0 Mio. für Personen- und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,5 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.) o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: vgl. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen), • dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: Ziel dieses Vertrages ist es, die wirtschaftliche und technische Funktionalität der jeweiligen Immobilie im Rahmen der Hauswartleistungen entsprechend aller einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften sowie die Einhaltung von Belangen des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Verhinderung von Gefahren für Leib und Leben zu gewährleisten, die Verkehrssicherheit der Gebäude und Liegenschaften sowie die Delegation der Betreiberpflichten auf den Auftragnehmer sicherzustellen und eine hohe Zufriedenheit der Mieter herzustellen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Erbringung der Regelleistungen aus den Leistungsverzeichnissen beginnt ab dem 01.01.2027. Die Festlaufzeit des Vertrags endet am 28.02.2029. Der Vertrag verlängert sich zweimal um zwei weitere Jahre, sofern der AG nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 26 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags den aktuell gültigen Mindestlohn zu zahlen. (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt, die Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 gem. Eigenerklärung Eignung eingesetzt zu haben. 1. Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente) 2. Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem technischen Gewerk (Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Tischler, Fliesenleger usw.) (Vollzeitäquivalente) 3. Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente) 4. Hauswart/Hausmeister (Vollzeitäquivalente) -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Nettoumsätze (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (2025: qualifizierte Prognose). -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen -siehe Ziffer 4 Teilnahmeantrag- jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in Ziffer 4 zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: - Vergleichbare Leistungen in Wohnhäusern einschl. Anschrift und Bezeichnung Referenzobjekt und der Nutzung - Angaben zum Unternehmen, das die Leistung erbracht hat - Angabe des Auftraggebers inkl. Adresse - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber - Angabe der Größe des Referenzobjekts, hier: mehr als 100 Wohneinheiten - Angabe zum Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragsverhältnis mindestens bis 2020) Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungen/Objekte aus Rahmenverträgen). Als mit Wohneinheiten vergleichbar versteht die berlinovo Leistungen für: - … - … - … - … Für jede wertungsfähige Referenz können 25 Punkte erreicht werden: • 6 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 19 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenzprojekt erreicht werden: • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (2 Punkte) • Anzahl Wohneinheiten im Referenzobjekt o > 300 (2 Punkte) o > 500 (4 Punkte) • Anzahl Gewerbeeinheiten im Referenzobjekt o > 3 (2 Punkte) o > 10 (4 Punkte) • Spielplatz betreut (1 Punkt) • Brandmeldeanlage betreut (1 Punkt) • Sicherheitsbeleuchtung betreut (1 Punkt) • Lüftungsanlagen betreut (1 Punkt) • Wandhydrantenanlage & Löschwasseranlage betreut (1 Punkt) • Übergaben der Mieteinheiten durchgeführt (1 Punkt) • regelmäßige wöchentliche Mietersprechstunde (1 Punkt) • Notdienst (telefonische Erreichbarkeit 24/7) (2 Punkte) Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären. Die Berlinovo hat festgelegt, dass zur Angebotsabgabe maximal 5 Bewerber aufgefordert werden (Höchstzahl). Die geplante Mindestzahl beträgt 3 Bewerber. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der unter - Ziffer 4 Teilnahmeantrag- genannten objektiven Kriterien. Sollten mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl erreichen, wird die berlinovo diejenigen besser bewerten, die die am höchsten bewertete(n) Einzelreferenz(en) eingereicht haben. Im Übrigen entscheidet das Los. Die Auftraggeberin behält sich vor, alternativ die Höchstzahl zu überschreiten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen: o EUR 5,0 Mio. für Personen- und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,5 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.) o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: vgl. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen), • dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4
Beschreibung: Ziel dieses Vertrages ist es, die wirtschaftliche und technische Funktionalität der jeweiligen Immobilie im Rahmen der Hauswartleistungen entsprechend aller einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften sowie die Einhaltung von Belangen des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Verhinderung von Gefahren für Leib und Leben zu gewährleisten, die Verkehrssicherheit der Gebäude und Liegenschaften sowie die Delegation der Betreiberpflichten auf den Auftragnehmer sicherzustellen und eine hohe Zufriedenheit der Mieter herzustellen.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Erbringung der Regelleistungen aus den Leistungsverzeichnissen beginnt ab dem 01.01.2027. Die Festlaufzeit des Vertrags endet am 28.02.2029. Der Vertrag verlängert sich zweimal um zwei weitere Jahre, sofern der AG nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 26 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags den aktuell gültigen Mindestlohn zu zahlen. (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt, die Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 gem. Eigenerklärung Eignung eingesetzt zu haben. 1. Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente) 2. Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem technischen Gewerk (Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Tischler, Fliesenleger usw.) (Vollzeitäquivalente) 3. Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente) 4. Hauswart/Hausmeister (Vollzeitäquivalente) -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Nettoumsätze (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (2025: qualifizierte Prognose). -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen -siehe Ziffer 4 Teilnahmeantrag- jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in Ziffer 4 zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: - Vergleichbare Leistungen in Wohnhäusern einschl. Anschrift und Bezeichnung Referenzobjekt und der Nutzung - Angaben zum Unternehmen, das die Leistung erbracht hat - Angabe des Auftraggebers inkl. Adresse - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber - Angabe der Größe des Referenzobjekts, hier: mehr als 100 Wohneinheiten - Angabe zum Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragsverhältnis mindestens bis 2020) Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungen/Objekte aus Rahmenverträgen). Als mit Wohneinheiten vergleichbar versteht die berlinovo Leistungen für: - … - … - … - … Für jede wertungsfähige Referenz können 25 Punkte erreicht werden: • 6 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 19 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenzprojekt erreicht werden: • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (2 Punkte) • Anzahl Wohneinheiten im Referenzobjekt o > 300 (2 Punkte) o > 500 (4 Punkte) • Anzahl Gewerbeeinheiten im Referenzobjekt o > 3 (2 Punkte) o > 10 (4 Punkte) • Spielplatz betreut (1 Punkt) • Brandmeldeanlage betreut (1 Punkt) • Sicherheitsbeleuchtung betreut (1 Punkt) • Lüftungsanlagen betreut (1 Punkt) • Wandhydrantenanlage & Löschwasseranlage betreut (1 Punkt) • Übergaben der Mieteinheiten durchgeführt (1 Punkt) • regelmäßige wöchentliche Mietersprechstunde (1 Punkt) • Notdienst (telefonische Erreichbarkeit 24/7) (2 Punkte) Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären. Die Berlinovo hat festgelegt, dass zur Angebotsabgabe maximal 5 Bewerber aufgefordert werden (Höchstzahl). Die geplante Mindestzahl beträgt 3 Bewerber. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der unter - Ziffer 4 Teilnahmeantrag- genannten objektiven Kriterien. Sollten mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl erreichen, wird die berlinovo diejenigen besser bewerten, die die am höchsten bewertete(n) Einzelreferenz(en) eingereicht haben. Im Übrigen entscheidet das Los. Die Auftraggeberin behält sich vor, alternativ die Höchstzahl zu überschreiten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen: o EUR 5,0 Mio. für Personen- und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,5 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.) o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: vgl. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen), • dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5
Beschreibung: Ziel dieses Vertrages ist es, die wirtschaftliche und technische Funktionalität der jeweiligen Immobilie im Rahmen der Hauswartleistungen entsprechend aller einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften sowie die Einhaltung von Belangen des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Verhinderung von Gefahren für Leib und Leben zu gewährleisten, die Verkehrssicherheit der Gebäude und Liegenschaften sowie die Delegation der Betreiberpflichten auf den Auftragnehmer sicherzustellen und eine hohe Zufriedenheit der Mieter herzustellen.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Erbringung der Regelleistungen aus den Leistungsverzeichnissen beginnt ab dem 01.01.2027. Die Festlaufzeit des Vertrags endet am 28.02.2029. Der Vertrag verlängert sich zweimal um zwei weitere Jahre, sofern der AG nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 26 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags den aktuell gültigen Mindestlohn zu zahlen. (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt, die Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 gem. Eigenerklärung Eignung eingesetzt zu haben. 1. Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente) 2. Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem technischen Gewerk (Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Tischler, Fliesenleger usw.) (Vollzeitäquivalente) 3. Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente) 4. Hauswart/Hausmeister (Vollzeitäquivalente) -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Nettoumsätze (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (2025: qualifizierte Prognose). -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen -siehe Ziffer 4 Teilnahmeantrag- jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in Ziffer 4 zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: - Vergleichbare Leistungen in Wohnhäusern einschl. Anschrift und Bezeichnung Referenzobjekt und der Nutzung - Angaben zum Unternehmen, das die Leistung erbracht hat - Angabe des Auftraggebers inkl. Adresse - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber - Angabe der Größe des Referenzobjekts, hier: mehr als 100 Wohneinheiten - Angabe zum Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragsverhältnis mindestens bis 2020) Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungen/Objekte aus Rahmenverträgen). Als mit Wohneinheiten vergleichbar versteht die berlinovo Leistungen für: - … - … - … - … Für jede wertungsfähige Referenz können 25 Punkte erreicht werden: • 6 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 19 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenzprojekt erreicht werden: • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (2 Punkte) • Anzahl Wohneinheiten im Referenzobjekt o > 300 (2 Punkte) o > 500 (4 Punkte) • Anzahl Gewerbeeinheiten im Referenzobjekt o > 3 (2 Punkte) o > 10 (4 Punkte) • Spielplatz betreut (1 Punkt) • Brandmeldeanlage betreut (1 Punkt) • Sicherheitsbeleuchtung betreut (1 Punkt) • Lüftungsanlagen betreut (1 Punkt) • Wandhydrantenanlage & Löschwasseranlage betreut (1 Punkt) • Übergaben der Mieteinheiten durchgeführt (1 Punkt) • regelmäßige wöchentliche Mietersprechstunde (1 Punkt) • Notdienst (telefonische Erreichbarkeit 24/7) (2 Punkte) Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären. Die Berlinovo hat festgelegt, dass zur Angebotsabgabe maximal 5 Bewerber aufgefordert werden (Höchstzahl). Die geplante Mindestzahl beträgt 3 Bewerber. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der unter - Ziffer 4 Teilnahmeantrag- genannten objektiven Kriterien. Sollten mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl erreichen, wird die berlinovo diejenigen besser bewerten, die die am höchsten bewertete(n) Einzelreferenz(en) eingereicht haben. Im Übrigen entscheidet das Los. Die Auftraggeberin behält sich vor, alternativ die Höchstzahl zu überschreiten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen: o EUR 5,0 Mio. für Personen- und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,5 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.) o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: vgl. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen), • dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6
Beschreibung: Ziel dieses Vertrages ist es, die wirtschaftliche und technische Funktionalität der jeweiligen Immobilie im Rahmen der Hauswartleistungen entsprechend aller einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften sowie die Einhaltung von Belangen des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Verhinderung von Gefahren für Leib und Leben zu gewährleisten, die Verkehrssicherheit der Gebäude und Liegenschaften sowie die Delegation der Betreiberpflichten auf den Auftragnehmer sicherzustellen und eine hohe Zufriedenheit der Mieter herzustellen.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Erbringung der Regelleistungen aus den Leistungsverzeichnissen beginnt ab dem 01.01.2027. Die Festlaufzeit des Vertrags endet am 28.02.2029. Der Vertrag verlängert sich zweimal um zwei weitere Jahre, sofern der AG nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 26 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags den aktuell gültigen Mindestlohn zu zahlen. (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt, die Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 gem. Eigenerklärung Eignung eingesetzt zu haben. 1. Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente) 2. Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem technischen Gewerk (Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Tischler, Fliesenleger usw.) (Vollzeitäquivalente) 3. Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente) 4. Hauswart/Hausmeister (Vollzeitäquivalente) -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Nettoumsätze (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (2025: qualifizierte Prognose). -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen -siehe Ziffer 4 Teilnahmeantrag- jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in Ziffer 4 zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: - Vergleichbare Leistungen in Wohnhäusern einschl. Anschrift und Bezeichnung Referenzobjekt und der Nutzung - Angaben zum Unternehmen, das die Leistung erbracht hat - Angabe des Auftraggebers inkl. Adresse - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber - Angabe der Größe des Referenzobjekts, hier: mehr als 100 Wohneinheiten - Angabe zum Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragsverhältnis mindestens bis 2020) Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungen/Objekte aus Rahmenverträgen). Als mit Wohneinheiten vergleichbar versteht die berlinovo Leistungen für: - … - … - … - … Für jede wertungsfähige Referenz können 25 Punkte erreicht werden: • 6 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 19 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenzprojekt erreicht werden: • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (2 Punkte) • Anzahl Wohneinheiten im Referenzobjekt o > 300 (2 Punkte) o > 500 (4 Punkte) • Anzahl Gewerbeeinheiten im Referenzobjekt o > 3 (2 Punkte) o > 10 (4 Punkte) • Spielplatz betreut (1 Punkt) • Brandmeldeanlage betreut (1 Punkt) • Sicherheitsbeleuchtung betreut (1 Punkt) • Lüftungsanlagen betreut (1 Punkt) • Wandhydrantenanlage & Löschwasseranlage betreut (1 Punkt) • Übergaben der Mieteinheiten durchgeführt (1 Punkt) • regelmäßige wöchentliche Mietersprechstunde (1 Punkt) • Notdienst (telefonische Erreichbarkeit 24/7) (2 Punkte) Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären. Die Berlinovo hat festgelegt, dass zur Angebotsabgabe maximal 5 Bewerber aufgefordert werden (Höchstzahl). Die geplante Mindestzahl beträgt 3 Bewerber. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der unter - Ziffer 4 Teilnahmeantrag- genannten objektiven Kriterien. Sollten mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl erreichen, wird die berlinovo diejenigen besser bewerten, die die am höchsten bewertete(n) Einzelreferenz(en) eingereicht haben. Im Übrigen entscheidet das Los. Die Auftraggeberin behält sich vor, alternativ die Höchstzahl zu überschreiten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen: o EUR 5,0 Mio. für Personen- und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,5 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.) o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: vgl. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen), • dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7
Beschreibung: Ziel dieses Vertrages ist es, die wirtschaftliche und technische Funktionalität der jeweiligen Immobilie im Rahmen der Hauswartleistungen entsprechend aller einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften sowie die Einhaltung von Belangen des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Verhinderung von Gefahren für Leib und Leben zu gewährleisten, die Verkehrssicherheit der Gebäude und Liegenschaften sowie die Delegation der Betreiberpflichten auf den Auftragnehmer sicherzustellen und eine hohe Zufriedenheit der Mieter herzustellen.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Erbringung der Regelleistungen aus den Leistungsverzeichnissen beginnt ab dem 01.01.2027. Die Festlaufzeit des Vertrags endet am 28.02.2029. Der Vertrag verlängert sich zweimal um zwei weitere Jahre, sofern der AG nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 26 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags den aktuell gültigen Mindestlohn zu zahlen. (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt, die Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 gem. Eigenerklärung Eignung eingesetzt zu haben. 1. Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente) 2. Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem technischen Gewerk (Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Tischler, Fliesenleger usw.) (Vollzeitäquivalente) 3. Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente) 4. Hauswart/Hausmeister (Vollzeitäquivalente) -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Nettoumsätze (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (2025: qualifizierte Prognose). -siehe Teilnahmeantrag-

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen -siehe Ziffer 4 Teilnahmeantrag- jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in Ziffer 4 zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: - Vergleichbare Leistungen in Wohnhäusern einschl. Anschrift und Bezeichnung Referenzobjekt und der Nutzung - Angaben zum Unternehmen, das die Leistung erbracht hat - Angabe des Auftraggebers inkl. Adresse - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber - Angabe der Größe des Referenzobjekts, hier: mehr als 100 Wohneinheiten - Angabe zum Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragsverhältnis mindestens bis 2020) Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungen/Objekte aus Rahmenverträgen). Als mit Wohneinheiten vergleichbar versteht die berlinovo Leistungen für: - … - … - … - … Für jede wertungsfähige Referenz können 25 Punkte erreicht werden: • 6 Punkte = Wertungsfähige Referenz • 19 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika) Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenzprojekt erreicht werden: • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (2 Punkte) • Anzahl Wohneinheiten im Referenzobjekt o > 300 (2 Punkte) o > 500 (4 Punkte) • Anzahl Gewerbeeinheiten im Referenzobjekt o > 3 (2 Punkte) o > 10 (4 Punkte) • Spielplatz betreut (1 Punkt) • Brandmeldeanlage betreut (1 Punkt) • Sicherheitsbeleuchtung betreut (1 Punkt) • Lüftungsanlagen betreut (1 Punkt) • Wandhydrantenanlage & Löschwasseranlage betreut (1 Punkt) • Übergaben der Mieteinheiten durchgeführt (1 Punkt) • regelmäßige wöchentliche Mietersprechstunde (1 Punkt) • Notdienst (telefonische Erreichbarkeit 24/7) (2 Punkte) Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären. Die Berlinovo hat festgelegt, dass zur Angebotsabgabe maximal 5 Bewerber aufgefordert werden (Höchstzahl). Die geplante Mindestzahl beträgt 3 Bewerber. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der unter - Ziffer 4 Teilnahmeantrag- genannten objektiven Kriterien. Sollten mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl erreichen, wird die berlinovo diejenigen besser bewerten, die die am höchsten bewertete(n) Einzelreferenz(en) eingereicht haben. Im Übrigen entscheidet das Los. Die Auftraggeberin behält sich vor, alternativ die Höchstzahl zu überschreiten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen: o EUR 5,0 Mio. für Personen- und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,5 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.) o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.) o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: vgl. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen), • dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 99634 B
Postanschrift: Linkstraße 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Telefon: +4930254410
Fax: +4930254415050
Internetadresse: https://www.berlinovo.de/de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: weitere gem. Anlage Liste Auftraggeber
Registrierungsnummer: HRB 99634
Postanschrift: Linkstraße 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1b417af6-9c5f-4d42-99ad-222618bf13a3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2026 16:29:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 578703-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 161/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/08/2026