1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Common Codes GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2.1.
Verfahren
Titel: Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit
Beschreibung: Die Common Codes GmbH entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die nationale EUDI Wallet für Deutschland sowie die zugehörige Infrastruktur. Zur Unterstützung dieses Vorhabens schreibt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit aus. Die Beauftragung erfolgt bedarfsgerecht über Einzelaufträge und ohne Mindestabnahme. Der Auftragnehmer unterstützt die Projektteams des Auftraggebers durch Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Qualitätssicherungsleistungen.
Kennung des Verfahrens: c014bd2a-b907-4941-ad05-1e2d6fda7868
Interne Kennung: EINCC-204
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Dinglichkeit des Verfahrens ergibt sich daraus, dass die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bereits zuvor in einem offenen Verfahren der Muttergesellschaft der Common Codes GmbH - der SPRIND GmbH - ausgeschrieben wurde, aber dieses Vergabeverfahren aufgehoben werden musste, weil kein Angebot eingegangen ist, dass den Bedingungen entsprach. Die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen werden dringend benötigt, um das zugrunde liegende Projekt umzusetzen, so dass dies ein beschleunigtes Verfahren rechtfertigt.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es handelt sich um ein beschleunigtes offene Verfahren.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72600000 Computerunterstützung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zionskirchstraße 73a
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10119
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 200 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D9LM79X# Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind neben der Common Codes GmbH auch bestehende und zukünftige verbundene Unternehmen (sog. Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften) sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Betrug: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Korruption: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausschluss nach § 123 und § 124 GWB.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit
Beschreibung: Die Common Codes GmbH entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die nationale EUDI Wallet für Deutschland sowie die zugehörige Infrastruktur. Zur Unterstützung dieses Vorhabens schreibt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit aus. Die Beauftragung erfolgt bedarfsgerecht über Einzelaufträge und ohne Mindestabnahme. Der Auftragnehmer unterstützt die Projektteams des Auftraggebers durch Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Qualitätssicherungsleistungen.
Interne Kennung: EINCC-204
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72600000 Computerunterstützung und -beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zionskirchstraße 73a
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10119
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann optional durch den Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der geschätzte Auftragswert in Höhe von 3.200.000 EUR (netto) sowie der Höchstwert in Höhe von 3.500.000 EUR (netto) beziehen sich jeweils auf die Vertragslaufzeit von vier Jahren (also mit den beiden Verlängerungsoptionen).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden. Prüfungs-/Wertungsgrundlage für die Eignung sind ausschließlich die Bieterangaben des Formblatts "Eigenerklärungen und Nachweise" . Anderslautende oder doppelte Angaben im Rahmen des Angebots werden in der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Dem Angebot sind drei Referenzen von Auftraggebern (nachfolgend AG genannt) zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit) seit 01.06.2023 (ausreichend ist, dass in dem angegebenen Referenzprojekt die vergleichbaren Leistungen auch im Referenzzeitraum erbracht wurden, z.B. eine Referenz, die am 1.1.2022 begann und am 01.07.2023 endete, wäre ausreichend). Zugelassen sind ausschließlich Referenzen im Bereich Informationssicherheit. Es muss sich jeweils um eine abgeschlossene Referenz oder laufende Referenz handeln. Bei einer laufenden Referenz müssen die vergleichbaren Leistungen seit mindestens 3 Monaten erbracht worden sein. Es kann sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen oder privaten AG handeln. Wertungsrelevant sind vergleichbare Dienstleistungsaufträge (Referenzaufträge), welche jeweils folgende Mindestbedingungen (1) bis (5) erfüllen müssen: (1) Referenzgeber:in ansässig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), (2) Es kann sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen oder privaten AG handeln. (3) Umfang von mindestens 8 Personenmonaten (1 Personenmonat entspricht 20 Personentage oder 160 Arbeitsstunden). Es können abgeschlossene oder laufende Referenzen angegeben werden. Bei laufender Referenz muss diese bereits mindestens seit 3 Monaten laufen, (4) Die Anwendung der Methoden, Verfahren und Fachkenntnisse muss im Kontext der Einführung mobiler eID-Lösungen in Deutschland bzw. der Umsetzung der eIDAS-Verordnung in Deutschland erfolgt sein, vgl. Kapitel 2 der Leistungsbeschreibung. (5) Nur Referenzaufträge seit 01.06.2023 (ausreichend ist, dass in dem angegebenen Referenzprojekt die vergleichbaren Leistungen auch im Referenzzeitraum erbracht wurden, z.B. eine Referenz, die am 1.1.2022 begann und am 01.07.2023 endete, wäre ausreichend) Jede angegebene Referenz muss diese Mindestbedingungen erfüllen, andernfalls wird sie nicht berücksichtigt. Es ist nicht erforderlich, dass jede einzelne Referenz die nachfolgenden Kriterien (6), (7) und (8) erfüllt, sondern die Kriterien Nr. (6), (7) und (8) können innerhalb von drei Referenzen gesamthaft nachgewiesen werden. Es reicht insoweit aus, wenn in den drei Referenzen zusammen die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllt werden: (6) Erfahrungen im Leistungsbaustein "Sichere Systementwicklung für mobile Identitäten", (7) Erfahrungen im Leistungsbaustein "Compliance zu eIDAS 2.0 und nationale eIDAS-Umsetzung", (8) Erfahrungen im Leistungsbaustein "Nutzbarkeit für sichere mobile Identitäten". Die in den Leistungsbausteinen genannten Methoden, Verfahren und Fachkenntnisse müssen mit einschlägiger Erfahrung durch die Angabe der drei Referenzen belegt werden. Der Nachweis von Erfahrung erfolgt in Form der Angabe des Kreuzes in einer Tabelle im Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" (Markierung des entsprechenden Feldes mit einem "x" ist ausreichend). Das konforme Befüllen der Tabelle verlangt, dass jede Zeile ein Kreuz erhalten muss, wohingegen jede Spalte/ Referenz wenigstens ein Kreuz erhalten muss. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist das Angebot mangels fachlicher Eignung auszuschließen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden. Das Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den unten genannten Deckungssummen abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsschutz wird uneingeschränkt und in voller Höhe für den gesamten Auftragszeitraum vorgehalten. Die Versicherungssumme steht 2-fach maximiert p. a. zur Verfügung. Mindestens Deckungssumme jeweils Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR Sachschäden mind. 3,0 Mio. EUR Vermögensschäden mind. 3,0 Mio. EUR
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden. Das Unternehmen muss nach ISO 27001 oder vergleichbar zertifiziert sein. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotseinreichung das Zertifikat als Kopie anzufordern und sich im Fall eines anderen Zertifikates als ISO 27001 den Nachweis der Vergleichbarkeit einreichen zu lassen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mein/Unser Unternehmen ist im Handelsregister bzw. in einem Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden. Das Unternehmen ist im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes eingetragen. Das Unternehmen verpflichtet sich den Handelsregisterauszug oder einen gleichwertigen Nachweis als Kopie des jeweiligen Herkunftslandes (nicht älter als 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) auf Anforderung des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Bei ausländischen Nachweisen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine einfache Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen. Wenn das Unternehmen nicht im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes, eingetragen ist, ist diese Nichteintragung entsprechend zu begründen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation findet über DTVP statt. Dort eingehende Nachrichten gelten als beim jeweilige Unternehmen zugegangen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung nach § 56 VgV vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/09/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht teilnehmen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird auf die Vergabeunteragen verwiesen. Es sind die Vorgaben des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) einzuhalten: Danach wird einem Auftragnehmer als Ausführungsbedingung verbindlich vorgegeben, dass er den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer, in der sie in Ausführung des öffentlichen Auftrags tätig sind, mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren muss, die die jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 festsetzt. Ferner wird einem Auftragnehmer als Ausführungsbedingung verbindlich vorgegeben, von Nachunternehmern und von dem Auftragnehmer oder von Nachunternehmern beauftragten Verleihern zu verlangen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Nachunternehmer und von dem Auftragnehmer oder von Nachunternehmern beauftragte Verleiher ihre Pflichten nach § 4 Absatz 1 und 3 BTTG zu erfüllen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB verwiesen, der wie folgt lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Common Codes GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Common Codes GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Common Codes GmbH
Registrierungsnummer: HRB 288219 B
Postanschrift: Zionskirchstr. 73a
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10119
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
Telefon: 069719189012
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: af9bf4a4-6652-4565-b06a-45d52b5edf1f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/08/2026 19:36:39 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 576320-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 160/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/08/2026