Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Projektsteuerungsleistungen

557953-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Projektsteuerungsleistungen
OJ S 154/2026 12/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Projektsteuerungsleistungen
Beschreibung: Für das Bauvorhaben - denkmalgerechte Sanierung und Erweiterung Brücke-Museum - sind Projektsteuerungsleistungen zu vergeben. Die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer delegierten Bauherrenleistungen sind in der Anlage zu §§ 5, 6 zum Vertrag detailliert beschrieben und orientieren sich dem Leistungsumfang nach an den Vorgaben der AHO. Der Abruf der Leistungen einschließlich der dazugehörigen Nebenkosten erfolgt stufenweise entsprechend den jeweiligen Leistungsabschnitten gemäß Ziffer 4 des Vertrags oder von Teilen hiervon. Da der Generalplaner noch nicht ausgewählt wurde, gehört die umfassende Unterstützung bei der Vergabe der Generalplanungsleistungen im Rahmen eines einstufigen VgV-Verfahrens im Anschluss an einen Planungswettbewerb zu den wesentlichen Aufgaben der Projektsteuerung.
Kennung des Verfahrens: f9dd19f2-615d-429d-b296-43c6b9e8214d
Interne Kennung: VMM_26082_VgV_VmT_Ew
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bussardsteig 19, 14195 Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 14195
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV in Verbindung mit § 17 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Betrug: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn: das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn: das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben,
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Projektsteuerungsleistungen
Beschreibung: Für das Bauvorhaben - denkmalgerechte Sanierung und Erweiterung Brücke-Museum - Projektsteuerungsleistungen zu vergeben. Die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer delegierten Bauherrenleistungen sind in der Anlage zu §§ 5, 6 zum Vertrag detailliert beschrieben und orientieren sich dem Leistungsumfang nach an den Vorgaben der AHO. Der Abruf der Leistungen einschließlich der dazugehörigen Nebenkosten erfolgt stufenweise entsprechend den jeweiligen Leistungsabschnitten gemäß Ziffer 4 des Vertrags oder von Teilen hiervon. Da der Generalplaner noch nicht ausgewählt wurde, gehört die umfassende Unterstützung bei der Vergabe der Generalplanungsleistungen im Rahmen eines einstufigen VgV-Verfahrens im Anschluss an einen Planungswettbewerb zu den wesentlichen Aufgaben der Projektsteuerung.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungsabschnitte Pos 1.1. und Pos 1.2. werden sofort beauftragt. Bei den Positionen 1.3. bis 1.10 und Pos 2 handelt es sich um optionale Leistungen. Siehe Vertrag Projektsteuerung und Honorarangebot.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bussardsteig 19
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 14195
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 140 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Bewerbung (Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind als Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und die Zusatzerklärung zur EEE (ZEEE) einzureichen. Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE siehe: https://eee.evergabe­online.de/ ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen, als PDF­Datei auf elektronischem Wege auf der Vergabeplattform (Textform) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung (ZEEE) zur EEE hochzuladen. Wird die Zusatzerklärung als Excel­Tabelle zur Verfügung gestellt, ist diese auszufüllen und auf dem Platzhalter "Bewerberbogen" hochzuladen. Sofern Bewerber­/Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach auszufüllen. Bewerber­/Bietergemeinschaften: ­ haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mitEignungsleihe): ­ Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Angaben in der ZEEE und Teil V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind; Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): ­ wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. EEE Teil IV Eignungskriterien: ­ die vom AG zur Verfügung gestellte Zusatzerklärung zur EEE ist zwingend zu vervollständigen. EEE Teil V ­ Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: ­ hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Ein allgemeines Infoblatt zur Abgabe der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE sind bei den Vergabeunterlagen eingestellt. Zur Prüfung des Teilnahmeantrages (TNA) ist zwingend die vom AG erzeugte EEE­Anfrage (Datei: "espd­Request.xml") gem. Infoblatt Abgabe EEE zu vervollständigen und mit der ausgefüllten ZEEE inkl. der Eignungskriterien zur EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEEs. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe mit Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen in der Zusatzerklärung zur EEE anzugeben und einzureichen. Eine fehlende EEE/ZEEE führt zum Ausschluss. Nachforderungen sind ausgeschlossen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. 1) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. 2) Bekanntmachung/EEE/Zusatzerklärung­EEE/ Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/ Korrekturen siehe Auftragsunterlagen. 3) Nur die in den ZEEEs genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich auf die Mindestzahl von Referenzen. Bei Nennung weiterer Referenzen ist die ZEEE (Datei) ein weiteres Mal zu verwenden. 4) Änderungen in der EEE/ZEEE sind nicht zulässig. 5) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 6) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 7) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU­Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz­Sanktionslisten (www.finanz­Sanktionsliste.de/fisalis/) veranlassen. 8) Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 9) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs­ und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 10) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Teilnahmewettbewerb sind insgesamt maximal 170 Punkte erreichbar. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Referenz 1: maximal 50 Punkte (4.3.1.1 der ZEEE) Referenz 2: maximal 30 Punkte (4.3.2.1 der ZEEE) Eignung/Qualifikation der Projektleitung: maximal 45 Punkte (4.3.3.1. der ZEEE) Eignung/Qualifikation der stellvertretenden Projektleitung: maximal 45 Punkte (4.3.3.2. der ZEEE) Auswahl bei Punktegleichstand: Sollten mehrere Bewerber/ Bewerberinnen an der letzten zu vergebenden Rangposition die gleiche Punktzahl erreichen, werden diese Bewerber/ Bewerberinnen zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen, auch wenn dadurch die Höchstzahl überschritten wird. 11) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 12) Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 13) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/ Antworten zu verwenden
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eintrag in einem einschlägigen Berufsregister: Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU;. Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (z.B. das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“) Es handelt sich um eine Mindestangabe. Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eine Berufshaftpflichtversicherung liegt vor gemäß Angabe, bzw. eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungs- unternehmens über den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall. Eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Es handelt sich um eine Mindestanforderung/Mindeststandard. Bei den ausgewiesenen Mindeststandards sind Anforderungen benannt, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führt. Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahren liegt bei jeweils mind. 1.000.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr. Es handelt sich um eine Mindestanforderung/Mindeststandard. Bei den ausgewiesenen Mindeststandards sind Anforderungen benannt, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führt. Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das Unternehmen hat folgende wesentliche Projektsteuerungsleistungen in dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum erbracht: Es sind zwei Referenzen einzureichen. Die Beschreibung der erbrachten Referenz ist jeweils eine Mindestangabe: Beschreibung der erbrachten Leistung (Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis). Zwingende Bedingungen für die Bewertung der Referenzen ist das Vorliegen von zwei wertbaren Referenzen. Jede Referenz (Referenz 1 und Referenz 2) muss dafür die jeweiligen Mindeststandards erfüllen. Für Referenz 1 müssen die Mindeststandards a) bis e) erfüllt sein. Für Referenz 2 müssen die Mindeststandards a) bis e) erfüllt sein. Werden diese nicht erfüllt oder liegen nicht zwei wertbare Referenzen vor, kann der Teilnahmeantrag nicht gewertet werden. Bei den ausgewiesenen Mindeststandards sind Anforderungen benannt, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führt. Referenz 1: a. Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Teilnahmeantrages an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. b. Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Referenz betragen mindestens 18.000.000 EUR (brutto). c. Die Projektstufen 2 - 5 und Handlungsbereiche a – d gemäß AHO in den Leistungsphasen gemäß HOAI 2 - 8 wurden erbracht. d. Die Leistung ist dem Bieter eindeutig zuzuordnen (d.h. eigenverantwortlich erbracht) und ist keine Nachunternehmerleistung. e. Die Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB erbracht Auswahlkriterium Referenz 1 Das Referenzprojekt wird zur Wertung zugelassen, wenn es alle Mindeststandards a) bis e) erfüllt. Das Referenzprojekt entspricht hinsichtlich Umfang, Komplexität und Koordinationsaufwand dem ausgeschriebenen Projekt und mindestens dem Schwierigkeitsgrad, der bei Objektplanungsleistungen der Honorarzone III nach HOAI zugeordnet wäre (10 Punkte) Das Referenzprojekt erfüllt das Kriterium Bauen im Bestand für mindestens die Projektstufen 2 - 5 und Handlungsbereiche a – d gemäß AHO in den Leistungsphasen gemäß HOAI 2 - 8 (20 Punkte) Das Referenzprojekt erfüllt das Kriterium Neu- oder Umbau eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäues für mindestens die Projektstufen 2 - 5 und Handlungsbereiche a – d gemäß AHO in den Leistungsphasen gemäß HOAI 2 - 8 (20 Punkte) Für Referenz 1 können maximal 50 Punkte erreicht werden. Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Referenz 2: a. Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Teilnahmeantrages an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. b. Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Referenz betragen mindestens 18.000.000 EUR (brutto). c. Die Projektstufen 2 - 5 und Handlungsbereiche a – d gemäß AHO in den Leistungsphasen gemäß HOAI 2 - 8 wurden erbracht. d. Die Leistung ist dem Bieter eindeutig zuzuordnen (d.h. eigenverantwortlich erbracht) und ist keine Nachunternehmerleistung. e. Das Referenzprojekt erfüllt das Kriterium Bauen im Bestand für mindestens die Projektstufen 2 - 5 und Handlungsbereiche a – d gemäß AHO in den Leistungsphasen gemäß HOAI 2 - 8 Auswahlkriterium Referenz 2 Das Referenzprojekt wird zur Wertung zugelassen, wenn es alle Mindeststandards a) bis e) erfüllt. Das Referenzprojekt entspricht hinsichtlich Umfang, Komplexität und Koordinationsaufwand dem ausgeschriebenen Projekt und mindestens dem Schwierigkeitsgrad, der bei Objektplanungsleistungen der Honorarzone III nach HOAI zugeordnet wäre (10 Punkte Das Referenzprojekt erfüllt das Kriterium Neu- oder Umbau eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäues für mindestens die Projektstufen 2 - 5 und Handlungsbereiche a – d gemäß AHO in den Leistungsphasen gemäß HOAI 2 - 8 (20 Punkte) Für Referenz 1 können maximal 30 Punkte erreicht werden. Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Maximal erreichbar für Referenz 1 und 2 zusammen sind 80 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 80,00

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren beliefen sich auf: Hier sind die Angabe für die Jahre 2023, 2024, 2025 erforderlich, jeweils untergleidert in Angestelltenanzahl und Führungskräfteanzahl. Hierbei handelt es sich um eine Mindestangabe. Die Anzahl der Angestelltenzahl/Führungskräftezahl (Summe aus Büroleitung und weiteren Mitarbeitenden) liegt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre bei mindestens 4. Hier ist eine Angabe mit Ja oder nein erforderlich. Es handelt sich um eine Mindestanforderung/ Mindeststandard. Bei den ausgewiesenen Mindeststandards sind Anforderungen benannt, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten: Projektleitung Namen, Vorname der Projektleitung. Dabei handelt es sich um eine Mindestangabe. Die Projektleitung weist einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss (mind. Bachelor) einer Fachhochschule, Hochschule oder vergleichbar nach. Es handelt sich um eine Mindestanforderung/ Mindeststandard. Bei den ausgewiesenen Mindeststandards sind Anforderungen benannt, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führt. Auswahlkriterium Projektleitung: Die Projektleitung weist mehr als 10 Berufsjahre Planungs-, Projektsteuerungs- und Baustellenpraxis - (Nachweis durch mind. 2 persönliche Referenzen) nach (15 Punkte) Die Projektleitung weist mindestens 7 Berufsjahre Planungs-, Projektsteuerungs- und Baustellenpraxis - (Nachweis durch mind. 1 persönliche Referenzen) nach (15 Punkte) Auswahlkriterium Projektleitung: Die Projektleitung war an den beiden gewerteten Referenzen projektleitend beteiligt (5 Punkte) Die Projektleitung war zumindest an nur einer gewerteten Referenz projektleitend beteiligt (10 Punkte) Maximal erreichbar für die Eignung/ Qualifikation der Projektleitung sind 45 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 45,00

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten: stellvertretende Projektleitung Namen, Vorname der stellvertretenden Projektleitung. Dabei handelt es sich um eine Mindestangabe. Die stellvertretende Projektleitung weist einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss (mind. Bachelor) einer Fachhochschule, Hochschule oder vergleichbar nach. Es handelt sich um eine Mindestanforderung/ Mindeststandard. Bei den ausgewiesenen Mindeststandards sind Anforderungen benannt, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führt. Auswahlkriterium stellvertretende Projektleitung: Die stellv. Projektleitung weist mehr als 10 Berufsjahre Planungs-, Projektsteuerungs- und Baustellenpraxis - (Nachweis durch mind. 2 persönliche Referenzen) nach (15 Punkte) Die stellv. Projektleitung weist mindestens 5 Berufsjahre Planungs-, Projektsteuerungs- und Baustellenpraxis - (Nachweis durch mind. 1 persönliche Referenz) nach (15 Punkte) Auswahlkriterium stellvertretende Projektleitung: Die stellv. Projektleitung war an den beiden gewerteten Referenzen projektleitend beteiligt (5 Punkte) Die stellv. Projektleitung war zumindest an nur einer gewerteten Referenz projektleitend beteiligt (10 Punkte) Maximal erreichbar für die Eignung/Qualifikation der stellvertretenden Projektleitung sind 45 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 45,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität I
Beschreibung: Qualität I: Personelle Projektorganisation und Kapazitätsplanung Bewertet werden die Qualität, Schlüssigkeit und Plausibilität der projektspezifischen personellen Projektorganisation sowie der Kapazitätsplanung. Hierzu ist ein Konzept entsprechend den nachstehenden Anforderungen vorzulegen. Das Zuschlagskriterium Qualität I geht mit einer Gewichtung von 25 % in die Wertung ein. Formale Anforderungen: Die Ausführungen zum Zuschlagskriterium Qualität I dürfen folgenden Umfang nicht überschreiten: Maximal 4 DIN-A4-Seiten oder 2 DIN-A3-Seiten (einseitig beschrieben, mindestens Zeilenabstand 1 und Schriftgröße Punkt 11). Inhalte, die den vorstehend genannten Umfang überschreiten, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Inhaltliche Anforderungen: Es ist ein Konzept zur projektspezifischen personellen Projektorganisation und Kapazitätsplanung vorzulegen. Das Konzept hat mindestens die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Darstellungen zu umfassen: - Organigramm Projektteam Vorlage eines Organigramms des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams. Dabei müssen mindestens folgende Informationen nachvollziehbar dargestellt werden: o Die Zuordnung der Aufgabenbereiche, Zuständigkeiten und Befugnisse der einzelnen Projektteammitglieder (z.B. Projektleitung, Teilprojektleitung, Controlling, Koordination Planungsteam, usw.) o Die Darstellung der internen Arbeits- und Abstimmungsstrukturen innerhalb des Projektteams o Die namentliche Benennung der vorgesehenen Schlüsselpersonen (Kernprojektteam) unter Angabe ihrer jeweiligen Qualifikation sowie einschlägiger Referenzen o Die Kennzeichnung der Ansprechpersonen gegenüber der Auftraggeberin (SenStadt) - Personaleinsatzplan Vorlage eines auf das Organigramm abgestimmten Personaleinsatzplans mit mindestens folgenden Inhalten: o Die Darstellung des Personaleinsatzes für die Begleitung des VgV-Verfahrens für den Generalplaner sowie für sämtliche Leistungsphasen, jeweils nach Projektmitgliedern und in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) o Die Abbildung der wesentlichen Projektmeilensteine, insbesondere der nachfolgend aufgeführten Meilensteine: Erarbeitung der VPU, Erarbeitung der BPU, Genehmigungsunterlagen, Baudurchführung und IAÜ-Prozess Hinweis: Bitte planen Sie ausreichend personelle Kapazitäten ein, da ein erhöhter Projektsteuerungsbedarf aufgrund der Komplexität des Projekts vorliegt. Eine gleichwertige Vertretungsregelung muss sichergestellt sein. Bewertung Das Konzept zur personellen Projektorganisation und Kapazitätsplanung muss in sich schlüssig und plausibel sein. Die dargestellte Projektorganisation und Kapazitätsplanung müssen in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu dem angebotenen Honorar stehen. Widersprüche zwischen dem angebotenen Honorar und dem dargestellten Personaleinsatz werden im Rahmen der Wertung berücksichtigt. Die Bewertung der von den Bietern vorzulegenden Ausführungen zum Zuschlagskriterium Qualität I erfolgt gemäß der nachfolgenden Regelung: 25 Punkte Hervorragende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers in einem besonderen Maße entspricht. 20 Punkte Gute Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt, wenige Mängel oder Kritikpunkte von geringer inhaltlicher Bedeutung. 15 Punkte Befriedigende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht, wenige Mängel und Kritikpunkte. 10 Punkte Ausreichende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, Kriterium ist mit einigen Einschränkungen erfüllt, Darlegungen sind nur teilweise zufriedenstellend. 5 Punkte Mangelhafte Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, Kriterium wird nicht zufriedenstellend erfüllt, Darlegungen sind unvollständig oder fehlerhaft oder entsprechen in bedeutenden Teilen nicht dem vorgegebenen Thema. 0 Punkte Keine verwertbaren Angaben. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Gewichtungen insgesamt für Qualität I, Qualität II und den Preis den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis. Die Informationen zu den Zuschlagskriterien finden sich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität II: Herausforderungen und Steuerungsansätze
Beschreibung: Qualität II: Herausforderungen und Steuerungsansätze Bewertet werden die Qualität, Schlüssigkeit und Plausibilität der Darstellung der projektspezifischen Herausforderungen sowie der vorgesehenen Steuerungs- und Kontrollinstrumente unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Projektinformationen. Hierzu sind zu den nachfolgenden Unterkriterien Konzepte entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzulegen. Das Zuschlagskriterium Qualität II geht mit einer Gewichtung von insgesamt 45 % in die Wertung ein. A. Projektspezifische Herausforderungen / Risikomanagement (max. 20 Punkte) Formale Anforderungen: Die Ausführungen dürfen folgenden Umfang nicht überschreiten: Maximal 6 DIN-A4-Seiten (einseitig beschrieben, mindestens Zeilenabstand 1 und Schriftgröße Punkt 11). Inhalte, die den vorstehend genannten Umfang überschreiten, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Inhaltliche Anforderungen: Es ist ein Konzept zu den projektspezifischen Risiken vorzulegen. Die Risiken sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Termine, Kosten und Qualität zu bewerten und mit geeigneten Maßnahmen zur Risikosteuerung darzustellen. Es sind mindestens folgende Risikobereiche zu berücksichtigen: • Bauliche Risiken im Bestand und Neubau • Baulogistische und baubetriebliche Risiken • Planungs- und Schnittstellenrisiken (einschließlich Genehmigungsrisiken, Koordination unterschiedlicher Planungsdisziplinen und Behörden) Bewertung: Das Konzept muss in sich schlüssig und plausibel sein. Bewertet werden insbesondere die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der identifizierten Risiken, die fachliche Qualität der Risikobewertung sowie die Eignung der dargestellten Maßnahmen zur Steuerung der Risiken. Die Bewertung des Unterkriteriums erfolgt gemäß nachstehender Regelung: 20 Punkte: Hervorragende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers in einem besonderen Maße entspricht. 16 Punkte: Gute Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt, wenige Mängel oder Kritikpunkte von geringer inhaltlicher Bedeutung. 12 Punkte: Befriedigende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht, wenige Mängel und Kritikpunkte. 8 Punkte: Ausreichende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, Kriterium ist mit einigen Einschränkungen erfüllt, Darlegungen sind nur teilweise zufriedenstellend. 4 Punkte: Mangelhafte Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, Kriterium wird nicht zufriedenstellend erfüllt, Darlegungen sind unvollständig oder fehlerhaft oder entsprechen in bedeutenden Teilen nicht dem vorgegebenen Thema. 0 Punkte: Keine verwertbaren Angaben. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Gewichtungen insgesamt für Qualität I, Qualität II und den Preis den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis. Die Informationen zu den Zuschlagskriterien finden sich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität II: Herausforderungen und Steuerungsansätze
Beschreibung: Qualität II: Herausforderungen und Steuerungsansätze Bewertet werden die Qualität, Schlüssigkeit und Plausibilität der Darstellung der projektspezifischen Herausforderungen sowie der vorgesehenen Steuerungs- und Kontrollinstrumente unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Projektinformationen. Hierzu sind zu den nachfolgenden Unterkriterien Konzepte entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzulegen. Das Zuschlagskriterium Qualität II geht mit einer Gewichtung von insgesamt 45 % in die Wertung ein. B. Steuerung und Qualitätssicherung in der Planungsphase (max. 10 Punkte) Formale Anforderungen: Die Ausführungen dürfen folgenden Umfang nicht überschreiten: Maximal 3 DIN-A4-Seiten (einseitig beschrieben, mindestens Zeilenabstand 1 und Schriftgröße Punkt 11). Inhalte, die den vorstehend genannten Umfang überschreiten, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Inhaltliche Anforderungen: Darstellung der projektspezifischen Steuerungs- und Kontrollmechanismen in der Planungsphase zur Sicherstellung einer vertragsgerechten und erfolgreichen Projektumsetzung. Die Darstellung hat sich insbesondere auf folgende Aspekte zu beziehen: • Steuerung der Abläufe des GP-Teams inkl. Koordination der Fachplanungsdisziplinen • Rechtzeitiges Erkennen von Leistungs- oder Abstimmungsdefiziten im Planungsteam (z.B. aktive Vermeidung von Nachträgen, Einleiten von Gegensteuerungsmaßnahmen) • Controlling: Überwachung und proaktives Steuern der Kosten, Prognosen Die Konzepte müssen in sich schlüssig und plausibel sein. Bewertet werden insbesondere die Nachvollziehbarkeit der dargestellten Steuerungs- und Kontrollmechanismen sowie deren Eignung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Projektabwicklung. Bewertung: Die Konzepte müssen in sich schlüssig und plausibel sein. Bewertet werden insbesondere die Nachvollziehbarkeit der dargestellten Steuerungs- und Kontrollmechanismen sowie deren Eignung zur Sicherstellung einer erfolgreichen Projektabwicklung. Die Bewertung des Unterkriteriums erfolgt gemäß nachstehender Regelung: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers in einem besonderen Maße entspricht. 8 Punkte: Gute Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt, wenige Mängel oder Kritikpunkte von geringer inhaltlicher Bedeutung. 6 Punkte: Befriedigende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht, wenige Mängel und Kritikpunkte. 4 Punkte: Ausreichende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, Kriterium ist mit einigen Einschränkungen erfüllt, Darlegungen sind nur teilweise zufriedenstellend. 2 Punkte: Mangelhafte Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, Kriterium wird nicht zufriedenstellend erfüllt, Darlegungen sind unvollständig oder fehlerhaft oder entsprechen in bedeutenden Teilen nicht dem vorgegebenen Thema. 0 Punkte: Keine verwertbaren Angaben. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Gewichtungen insgesamt für Qualität I, Qualität II und den Preis den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis. Die Informationen zu den Zuschlagskriterien finden sich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität II: Herausforderungen und Steuerungsansätze
Beschreibung: Qualität II: Herausforderungen und Steuerungsansätze Bewertet werden die Qualität, Schlüssigkeit und Plausibilität der Darstellung der projektspezifischen Herausforderungen sowie der vorgesehenen Steuerungs- und Kontrollinstrumente unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Projektinformationen. Hierzu sind zu den nachfolgenden Unterkriterien Konzepte entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzulegen. Das Zuschlagskriterium Qualität II geht mit einer Gewichtung von insgesamt 45 % in die Wertung ein. C. Steuerung und Qualitätssicherung in der Bauphase (max. 10 Punkte) Formale Anforderungen: Die Ausführungen dürfen folgenden Umfang nicht überschreiten: Maximal 3 DIN-A4-Seiten (einseitig beschrieben, mindestens Zeilenabstand 1 und Schriftgröße Punkt 11). Inhalte, die darüber hinausgehen, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Inhaltliche Anforderungen: Darstellung der projektspezifischen Steuerungs- und Kontrollmechanismen in der Bauphase zur Sicherstellung einer vertragsgerechten und erfolgreichen Projektumsetzung. Die Darstellung hat sich insbesondere auf folgende Aspekte zu beziehen: a) Terminsteuerung und Bauablaufkoordination auf der Baustelle b) Kostensteuerung und Rechnungs- und Nachtragsmanagement c) Qualitätssicherung und Überwachung der Ausführung d) Steuerung der Bauausführenden und Umgang mit Leistungsstörungen (Ausfälle, Insolvenzen, etc.) Bewertung: Die Konzepte müssen in sich schlüssig und plausibel sein. Bewertet werden insbesondere die Nachvollziehbarkeit der dargestellten Steuerungs- und Kontrollmechanismen sowie deren Eignung zur Sicherstellung einer erfolgreichen Projektabwicklung. Die Bewertung des Unterkriteriums erfolgt gemäß nachstehender Regelung: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers in einem besonderen Maße entspricht. 8 Punkte: Gute Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt, wenige Mängel oder Kritikpunkte von geringer inhaltlicher Bedeutung. 6 Punkte: Befriedigende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht, wenige Mängel und Kritikpunkte. 4 Punkte: Ausreichende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, Kriterium ist mit einigen Einschränkungen erfüllt, Darlegungen sind nur teilweise zufriedenstellend. 2 Punkte: Mangelhafte Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, Kriterium wird nicht zufriedenstellend erfüllt, Darlegungen sind unvollständig oder fehlerhaft oder entsprechen in bedeutenden Teilen nicht dem vorgegebenen Thema. 0 Punkte: Keine verwertbaren Angaben. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Gewichtungen insgesamt für Qualität I, Qualität II und den Preis den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis. Die Informationen zu den Zuschlagskriterien finden sich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität II: Herausforderungen und Steuerungsansätze
Beschreibung: Qualität II: Herausforderungen und Steuerungsansätze Bewertet werden die Qualität, Schlüssigkeit und Plausibilität der Darstellung der projektspezifischen Herausforderungen sowie der vorgesehenen Steuerungs- und Kontrollinstrumente unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Projektinformationen. Hierzu sind zu den nachfolgenden Unterkriterien Konzepte entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzulegen. Das Zuschlagskriterium Qualität II geht mit einer Gewichtung von insgesamt 45 % in die Wertung ein. D. Geplante Instrumente zur Steuerung Inbetriebnahme/Abnahme/Übergabe-Prozess (max. 5 Punkte) Formale Anforderungen: Die Ausführungen dürfen folgenden Umfang nicht überschreiten: Maximal 2 DIN-A4-Seiten (einseitig beschrieben, mindestens Zeilenabstand 1 und Schriftgröße Punkt 11). Inhalte, die darüber hinausgehen, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Inhaltliche Anforderungen: Darstellung der projektspezifischen Steuerungs- und Kontrollmechanismen im Rahmen des Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozesses (IAÜ). Dabei sind insbesondere die aus der projektspezifischen Nutzung als Museum resultierenden besonderen Herausforderungen darzustellen. Bewertung: Das Konzept muss in sich schlüssig und plausibel sein. Bewertet werden insbesondere die Eignung der dargestellten Instrumente und Maßnahmen zur Steuerung des Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozesses unter Berücksichtigung der projektspezifischen Museumsnutzung. Die Bewertung des Unterkriteriums erfolgt gemäß nachstehender Regelung: 5 Punkte: Hervorragende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers in einem besonderen Maße entspricht. 4 Punkte: Gute Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt, wenige Mängel oder Kritikpunkte von geringer inhaltlicher Bedeutung. 3 Punkte: Befriedigende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, die an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht, wenige Mängel und Kritikpunkte. 2 Punkte: Ausreichende Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, Kriterium ist mit einigen Einschränkungen erfüllt, Darlegungen sind nur teilweise zufriedenstellend. 1 Punkt: Mangelhafte Darstellung und Erfüllung der Aufgabenstellung, Kriterium wird nicht zufriedenstellend erfüllt, Darlegungen sind unvollständig oder fehlerhaft oder entsprechen in bedeutenden Teilen nicht dem vorgegebenen Thema. 0 Punkte: Keine verwertbaren Angaben. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Gewichtungen insgesamt für Qualität I, Qualität II und den Preis den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis. Die Informationen zu den Zuschlagskriterien finden sich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis (in € netto) wird aus der Wertungssumme (geprüfte Angebotssumme inkl. Nebenkosten) des Angebotes ermittelt. Für das Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Wertung gemäß der Bewertungsmethode lineare Interpolation mit fiktivem Höchstpreis wie folgt: Die Preise sind in das Angebotsschreiben (Honorarangebot), das Teil der Vergabeunterlagen ist, einzutragen. • Das günstigste Angebot erhält 30 Punkte. • Ein fiktives Angebot mit dem doppelten Preis erhält 0 Punkte. • Alle Angebote zwischen diesen beiden Werten werden linear interpoliert mit bis zu drei Stellen nach dem Komma, es wird kaufmännisch gerundet. • Angebote oberhalb des 2,0-fachen Preises des günstigsten Angebots erhalten ebenfalls 0 Punkte. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Gewichtungen insgesamt für Qualität I, Qualität II und den Preis den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis. Die Informationen zu den Zuschlagskriterien finden sich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Zuschlagskriterien".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2026 11:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/09/2026 11:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft hat mit Teilnahmeantrag eine Erklärung (ZEEE) aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations­ und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Organisation, die Angebote bearbeitet: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Abteilung: Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 4
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Telefon: +49 30901733342
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2cb2d9f0-8c25-477b-814d-8fb4e4cd83df - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/08/2026 14:03:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 557953-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 154/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/08/2026