Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550

554028-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
OJ S 153/2026 11/08/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG (Bukr 11)

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Beschreibung: Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen. Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a. — Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel, — Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof, — Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof. Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof und Marienhof, welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Kennung des Verfahrens: fe773ee4-c919-4a1f-b8c5-b82ebb8f1e92
Interne Kennung: 18FEI34469
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Beschreibung: Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen. Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a. — Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel, — Um- bzw. Neubau der bestehenden S-Bahnanlagen im Bahnhof Laim und im Ostbahnhof, — Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof. Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof und Marienhof, welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Interne Kennung: ebded2ee-51b5-4d32-b415-ec09a497a3a4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/06/2019
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIEGE "INGE 2SBSS - AP" c/o SSF Ingenieure AG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2019601273
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE "INGE 2SBSS - AP" c/o SSF Ingenieure AG
Datum der Auswahl des Gewinners: 22/10/2019
Datum des Vertragsabschlusses: 22/10/2019

7. Änderung

7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 503307-2019
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - BIEGE "INGE 2SBSS - AP" c/o SSF Ingenieure AG
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen erforderlichen Leistungen in Bezug auf die oben erwähnte Anpassung der hauptvertraglichen Ausführungsplanung im Bereich der Bodenplatte durch einen Dritten erbringen zu lassen. Nur durch das fundierte Projektvorwissen aus der bisherigen Bearbeitung der Ausführungsplanung sowie durch die Kenntnis der komplexen Wechselwirkungen mit anderen Planungsvorgängen – die zum Teil auf nicht dokumentierten Faktoren und ingenieurtechnischen Erwägungen beruhen – kann eine einheitliche Bearbeitung, die technische Konsistenz der Unterlagen und damit eine belastbare, verwendbare Ausführungsplanung sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Gewährleistung der statisch-konstruktiven Integrität der Bodenplatte bei gleichzeitig geänderten Randbedingungen für die Schilddurchfahrten. Grund hierfür ist die extreme technische Komplexität der Ausführungsplanung in diesem Bereich. Es besteht eine Vielzahl von baubetrieblichen und statischen Wechselwirkungen zwischen den geänderten geometrischen Bedingungen der Bodenplatte (flexibler Verzicht auf Einfahrtöpfe), der TGA-Fachplanung (Leerrohre, Schachtanbindungen) und den spezialtiefbaulichen Nachweisen zur Lagesicherung der Schlitzwände. Da sich das Gesamtprojekt bereits in wesentlichen Teilen in der Bauphase befindet, ist eine übliche und im Regelfall handhabbare Abgrenzung oder Übergabe der Ausführungsplanung an einen anderen Planer hier im Einzelfall technisch ausgeschlossen. Sollte der aktuelle Auftragnehmer diese Anpassung der Ausführungsplanung nicht vornehmen, ist zu berücksichtigen, dass die Gründe aller planerischen, statischen und vortriebstechnischen Entscheidungen, die bisher getroffen wurden, für einen Dritten nicht vollständig erkennbar sind. Ein neuer Planer könnte die komplexen Einzelkomponenten und spezifischen Randbedingungen des Tunnelvortriebs nicht lückenlos priorisieren. Dies würde zwangsläufig zu einer mangelhaften und widersprüchlichen Ausführungsplanung führen, die für den Auftraggeber nicht verwertbar wäre und folglich vom ausführenden Bauunternehmen (AN Bau) nicht als sichere Bauanleitung genutzt werden könnte. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Anpassung der Ausführungsplanung aufgrund der geänderten Vortriebstechnologie (Verzicht auf Einfahrtöpfe) und der statischen Nachweise für die Schildfahrten würde erhebliche Schwierigkeiten und ganz erhebliche Zusatzkosten verursachen. Dies resultiert aus der notwendigen, ganzheitlichen Einarbeitung in die bestehenden Unterlagen und die bisherige Planung sowie aus dem fehlenden Vorwissen bezüglich der bereits erfolgten Planungsleistungen und der auszuführenden Bauleistungen unter Berücksichtigung der hauptvertraglichen Ausführungsplanung und der Entwurfsänderungen im Bereich der Bodenplatte. Der aktuelle Auftragnehmer hat die Erarbeitung der Planungsleistungen der Ausführungsplanung in diesem Bereich bereits vollständig ausgeführt. Darüber hinaus besteht bei einer Trennung der Ausführungsplanung im Falle einer Drittvergabe das akute Risiko, dass der neue Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und die Planung damit für den Auftraggeber nicht verwertbar ist. Da ein neuer Planer die ursprüngliche Ausführungsplanung nicht erstellt hat, kann er die Beweggründe aller Änderungen des Bauentwurfs und der Ausführung nicht lückenlos beurteilen; zudem würden in der Erbringung der angeordneten Leistungen zur Anpassung der Ausführungsplanung unweigerlich unterschiedliche technische Ansichten und Auslegungen entstehen. Würde ein Dritter hierzu im Rahmen der notwendigen Koordination zwischen dem Auftragnehmer der Ausführungsplanung des Rohbaus, dem Spezialtiefbau (Schlitzwände) und dem Auftragnehmer der TGA (Leerrohre, Schachtanbindungen) jeweils Rücksprache mit dem aktuellen Auftragnehmer halten müssen, der die ursprüngliche Ausführungsplanung erstellt hat, würde dies zu massiven, unproduktiven Zusatzkosten führen. Demzufolge hat die Bearbeitung durch einen anderen Auftragnehmer nicht vertretbare Verlängerungen der Bearbeitungszeiten und schwerwiegende technische Schwierigkeiten an den Planungsschnittstellen zur Folge. Dies würde schlussendlich zu erheblichen, vermeidbaren Mehraufwendungen für alle Projektbeteiligten sowie zu einer Gefährdung des gesamten Bauablaufs führen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Ausführungsplanung der Bodenplatte wurde bereits für die Bauausführung freigegeben. Nachdem beim Aushub an der Trennschlitzwand der anstehende Boden sich als extrem fester Tonstein und nicht wasserführend herausgestellt hat, wurde entschieden um auch Kosten und Bauzeit einzusparen auf die Einfahrttöpfe aller Tunnelvortriebe zu verzichten. Für den ersten Tunnelvortrieb des ERS wird auf jeden Fall auf diese Einfahrttöpfe verzichtet. Jedoch soll die Möglichkeit erhalten bleiben gegebenen falls aus den Erkenntnissen des ersten Vortriebes doch noch auf Einfahrttöpfe zurückzugreifen zu können. Daher muss die Ausführungsplanung der Bodenplatten noch einem neu beplant werden und die relevanten Schal- und Bewehrungspläne neu erstellt werden. Die Überarbeitung der Ausführungsplanung ist für das Leistungssoll zwingend erforderlich, weil eine Bodenplatte ohne diese Anpassungen nicht mängelfrei gebaut werden kann. In der Phase der Ausführungsplanung müssen alle Fachplanungen (Tragwerk, Technische Gebäudeausrüstung, Spezialtiefbau) so koordiniert werden, dass eine fehlerfreie, ausführbare Bauanleitung für die Baustelle entsteht. In diesem Sinne sind die angeordneten Teilleistungen für das Erreichen des geschuldeten Werkerfolgs notwendig: 1. Integration der Haustechnik (Leerrohre & Schachtanbindung) Die Einarbeitung der Haustechnik ist in der Ausführungsplanung (Lph 5) zwingend erforderlich, da Leerrohre und Schachtanbindungen die tragende Bodenplatte direkt durchbrechen und eine sofortige, gewerkeübergreifende Koordinierung zur Vermeidung von Kollisionen erfordern. Um das geschuldete Leistungssoll einer mängelfreien und baubaren Anleitung zu erfüllen, müssen diese Aussparungen vor der Betonage statisch berücksichtigt und exakt vermaßt sein; eine unterlassene Integration würde spätere Kernbohrungen erzwingen, welche die Bewehrung beschädigen sowie die Dichtigkeit und Tragfähigkeit des Bauteils gefährden könnten. 2. Geometrische Anpassungen für den Bauablauf (Einfahrtöpfe) Die Anpassung der Einfahrtöpfe verändert die äußere Geometrie sowie die Bewehrungsführung der Bodenplatte grundlegend und ist damit eine unbedingte Voraussetzung für die tatsächliche bauliche Umsetzung auf der Baustelle. Diese Planungsänderung ist für das Leistungssoll notwendig, weil die Ausführungspläne dem Baustellenpersonal die endgültigen Schal- und Bewehrungsmaße für ein fehlerfreies Einmessen vorgeben müssen; ohne diese Aktualisierung wäre eine korrekte Schalung in der Baugrube unmöglich, was den gesamten Bauablauf sowie die nachfolgenden Vortriebsarbeiten blockieren würde. 3. Standsicherheit und Haftung während der Bauphase (Schildfahrten) Die geänderten Schildfahrten der Tunnelbohrmaschine erzeugen unvorhergesehene statische Lasten und dynamische Druckkräfte auf die bestehenden Schlitzwände, was den rechnerischen Nachweis der Lagesicherung während dieser kritischen Bauphase rechtlich und technisch zwingend erforderlich macht. Diese Untersuchungen gehören zum geschuldeten Leistungssoll, da der Auftragnehmer eine genehmigungs- und ausführungsreife Planung schuldet, die die Standsicherheit und Schadensfreiheit der Verbaustrukturen während der Durchfahrt garantiert; ohne diese geprüften statischen Nachweise fehlt der Planung die baurechtliche Freigabefähigkeit, was zu einem sofortigen Stopp des Tunnelvortriebs führen würde.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Registrierungsnummer: 1691faa3-330c-4d76-a952-fba98f1e87c3
Postanschrift: Europaplatz 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-S-A
Telefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: BIEGE "INGE 2SBSS - AP" c/o SSF Ingenieure AG
Registrierungsnummer: c094d41a-3503-456b-9901-ff0d3c06fdba
Stadt: München
Postleitzahl: 80338
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 90b55e20-0beb-4fbd-845b-977a153d3b9f - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/08/2026 13:45:38 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 554028-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 153/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/08/2026