Deutschland – Optische Fachinstrumente – Quetschlaser

549938-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Optische Fachinstrumente – Quetschlaser
OJ S 151/2026 07/08/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität Hamburg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Quetschlaser
Beschreibung: Das Institut für Quantenphysik beabsichtigt die Anschaffung von zwei voneinander unabhängigen Lichtquellen, die Laserstrahlen der Wellenlänge 1550,1 nm in gequetschten Vakuumzuständen bereitstellen. Diese sogenannten „Quetschlaser“ sollen mit quasi-monochromatischem ultrastabilen kohärentem Licht bei 1550,1 nm eines Faserlasers gepumpt werden, der somit die Phasenreferenz darstellt. Der Faserlaser ist nicht Teil der Vergabe. Die Quetschlaser sollen in bestehende Experimente auf optischen Tischen integriert werden und müssen dafür sehr spezialisierte Kriterien erfüllen. Um den Zeitplan des Forschungsprojekts erfüllen zu können, muss die Lieferung bis zum 31.12.2026 erfolgen. Die beiden Quetschlaser müssen jeweils die folgenden technischen Anforderungen erfüllen: – Eine vorhandene Faser mit Pumplicht soll direkt an die Gehäuse der Quetschlaser gesteckt werden können. – Aus maximal verfügbaren 500 mW quasi-monochromatischer Pumpstrahlung bei 1550,1 nm stellt ein Quetschlaser ein beugungsbegrenzten senkrecht-polarisierten Strahl her und koppelt ihn als Freistrahl aus dem Gehäuse aus. Der Strahl trägt gequetschte Vakuumzustände in einem breiten Spektrum um die Wellenlänge 1550,1 nm, aber rigoros keine Pumpstrahlung dieser Wellenlänge. – Eine CE-Dokumentation der Quetschlaser sollte vorhanden sein. Folgende Spezifikation sind im Detail zwingend erforderlich: – An dem ausgekoppelten Quetschstrahl muss einen Quetschfaktor von bis zu 10 dB und ein Anti-Quetschfaktor von bis zu 20 dB innerhalb des Frequenzbands unter 10 MHz direkt mit einem balancierten Homodyndetektor (BHD) messbar sein, wobei der BHD einen Lokaloszillator in der TEM00-Mode nutzt und einen Dunkelrauschabstand von ≥20 dB aufweist. Der BHD ist nicht Teil der Vergabe. – Der hergestellte Quetschstrahl soll ein vom Pumplicht frequenzverschobenes Hilfsfeld mitführen, mit dem die Phase der gequetschten Quadratur gegenüber einem Lokaloszillator bei 1550,1 nm stabilisiert werden kann. Die Frequenzverschiebung muss im Bereich zwischen 20 MHz und 100 MHz liegen. Die Implementierung muss dem aus der Literatur bekannten „coherent control“ entsprechen. – Für die Justage des Quetschstrahls wird ein automatisiert zuschaltbarer Hilfsstrahl der Wellenlänge 1550,1 nm benötigt, der exakt in derselben räumlichen Mode wie der Quetschstrahl aus dem Quetschlaser auskoppelt. – Alle optischen, elektro-optischen und opto-mechanischen Komponenten eines jeden Quetschlasers inklusive der Bereitstellung des frequenzverschobenes Hilfsfeld („coherent control“) sollen sich in einem einzigen geschlossenen, staubgeschützten transportablen Gehäuse befinden, dass eine Grundfläche von maximal 0,25 Quadratmeter und eine maximale Höhe von 0,3 m hat. Diese Maße gelten für einen Quetschlaser. Sie entsprechen dem verfügbaren Platz in den bestehenden Experimenten. – Beide Quetschlaser müssen die gequetschten Vakuumzustände auf Knopfdruck bereitstellen. Dazu gehört, dass der Start und stabile Betrieb aller Regelkreise für eine phasenstabile Quetschfaktormessung mit einem BHD über eine Nutzerschnittstelle erfolgt. Generell müssen Start und Betrieb des Quetschlasers ohne Öffnen des Gehäuses erfolgen.
Kennung des Verfahrens: ffbb6cd5-b295-47e9-8d40-3e65ab48a29a
Interne Kennung: UHH_2026009_VVfoTnW
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38636000 Optische Fachinstrumente
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Notkestraße 85
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 4 Nr. 2b und 2c VgV

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Quetschlaser
Beschreibung: Das Institut für Quantenphysik beabsichtigt die Anschaffung von zwei voneinander unabhängigen Lichtquellen, die Laserstrahlen der Wellenlänge 1550,1 nm in gequetschten Vakuumzuständen bereitstellen. Diese sogenannten „Quetschlaser“ sollen mit quasi-monochromatischem ultrastabilen kohärentem Licht bei 1550,1 nm eines Faserlasers gepumpt werden, der somit die Phasenreferenz darstellt. Der Faserlaser ist nicht Teil der Vergabe. Die Quetschlaser sollen in bestehende Experimente auf optischen Tischen integriert werden und müssen dafür sehr spezialisierte Kriterien erfüllen. Die beiden Quetschlaser müssen jeweils die folgenden technischen Anforderungen erfüllen: • Eine vorhandene Faser mit Pumplicht muss direkt an die Gehäuse der Quetschlaser gesteckt werden können. • Aus maximal verfügbaren 500 mW quasi-monochromatischer Pumpstrahlung bei 1550,1 nm stellt ein Quetschlaser ein beugungsbegrenzten senkrecht-polarisierten Strahl her und koppelt ihn als Freistrahl aus dem Gehäuse aus. Der Strahl trägt gequetschte Vakuumzustände in einem breiten Spektrum um die Wellenlänge 1550,1 nm, aber rigoros keine Pumpstrahlung dieser Wellenlänge. • Eine CE-Dokumentation der Quetschlaser muss vorhanden sein. • An dem ausgekoppelten Quetschstrahl muss ein Quetschfaktor von bis zu 10 dB und ein Anti-Quetschfaktor von bis zu 20 dB innerhalb des Frequenzbands unter 10 MHz direkt mit einem balancierten Homodyndetektor (BHD) messbar sein, wobei der BHD einen Lokaloszillator in der TEM00-Mode nutzt und einen Dunkelrauschabstand von ≥20 dB aufweist. Der BHD ist nicht Teil der Vergabe. • Der hergestellte Quetschstrahl soll ein vom Pumplicht frequenzverschobenes Hilfsfeld mitführen, mit dem die Phase der gequetschten Quadratur gegenüber einem Lokaloszillator bei 1550,1 nm stabilisiert werden kann. Die Frequenzverschiebung muss im Bereich zwischen 20 MHz und 100 MHz liegen. Die Implementierung muss dem aus der Literatur bekannten „coherent control“ entsprechen. • Für die Justage des Quetschstrahls wird ein automatisiert zuschaltbarer Hilfsstrahl der Wellenlänge 1550,1 nm benötigt, der exakt in derselben räumlichen Mode wie der Quetschstrahl aus dem Quetschlaser auskoppelt. • Alle optischen, elektro-optischen und opto-mechanischen Komponenten eines jeden Quetschlasers inklusive der Bereitstellung des frequenzverschobenes Hilfsfeld („coherent control“) sollen sich in einem einzigen geschlossenen, staubgeschützten transportablen Gehäuse befinden, dass eine Grundfläche von maximal 0,25 Quadratmeter und eine maximale Höhe von 0,3 m hat. Diese Maße gelten für einen Quetschlaser. Sie entsprechen dem verfügbaren Platz in den bestehenden Experimenten. • Beide Quetschlaser müssen die gequetschten Vakuumzustände auf Knopfdruck bereitstellen. Dazu gehört, dass der Start und stabile Betrieb aller Regelkreise für eine phasenstabile Quetschfaktormessung mit einem BHD über eine Nutzerschnittstelle erfolgt. Generell müssen Start und Betrieb des Quetschlasers ohne Öffnen des Gehäuses erfolgen.
Interne Kennung: UHH_2026037_VVfoTnW
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38636000 Optische Fachinstrumente
Menge: 2
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Keine Verlängerungsoption. Mit dem Angebot bzw. Beauftragung sind alle Leistungen abgedeckt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Luruper Chaussee 149
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/08/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen ist ausschließlich das zu erwerbende Gerät für die geplante Erweiterung für die Universität Hamburg geeignet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Finanzbehörde Hamburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt: Universität Hamburg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Hamburg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Universität Hamburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Universität Hamburg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Universität Hamburg
Organisation, die die Zahlung ausführt: Universität Hamburg
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Universität Hamburg

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 525 600,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Das Institut für Quantenphysik beabsichtigt die Anschaffung von zwei voneinander unabhängigen Lichtquellen, die Laserstrahlen der Wellenlänge 1550,1 nm in gequetschten Vakuumzuständen bereitstellen. Diese sogenannten „Quetschlaser“ sollen mit quasi-monochromatischem ultrastabilen kohärentem Licht bei 1550,1 nm eines Faserlasers gepumpt werden, der somit die Phasenreferenz darstellt. Der Faserlaser ist nicht Teil der Vergabe. Die Quetschlaser sollen in bestehende Experimente auf optischen Tischen integriert werden und müssen dafür sehr spezialisierte Kriterien erfüllen. Die beiden Quetschlaser müssen jeweils die folgenden technischen Anforderungen erfüllen: • Eine vorhandene Faser mit Pumplicht muss direkt an die Gehäuse der Quetschlaser gesteckt werden können. • Aus maximal verfügbaren 500 mW quasi-monochromatischer Pumpstrahlung bei 1550,1 nm stellt ein Quetschlaser einen beugungsbegrenzten senkrecht-polarisierten Strahl her und koppelt ihn als Freistrahl aus dem Gehäuse aus. Der Strahl trägt gequetschte Vakuumzustände in einem breiten Spektrum um die Wellenlänge 1550,1 nm, aber rigoros keine Pumpstrahlung dieser Wellenlänge. • Eine CE-Dokumentation der Quetschlaser muss vorhanden sein. • An dem ausgekoppelten Quetschstrahl muss ein Quetschfaktor von bis zu 10 dB und ein Anti-Quetschfaktor von bis zu 20 dB innerhalb des Frequenzbands unter 10 MHz direkt mit einem balancierten Homodyndetektor (BHD) messbar sein, wobei der BHD einen Lokaloszillator in der TEM00-Mode nutzt und einen Dunkelrauschabstand von ≥20 dB aufweist. Der BHD ist nicht Teil der Vergabe. • Der hergestellte Quetschstrahl soll ein vom Pumplicht frequenzverschobenes Hilfsfeld mitführen, mit dem die Phase der gequetschten Quadratur gegenüber einem Lokaloszillator bei 1550,1 nm stabilisiert werden kann. Die Frequenzverschiebung muss im Bereich zwischen 20 MHz und 100 MHz liegen. Die Implementierung muss dem aus der Literatur bekannten „coherent control“ entsprechen. • Für die Justage des Quetschstrahls wird ein automatisiert zuschaltbarer Hilfsstrahl der Wellenlänge 1550,1 nm benötigt, der exakt in derselben räumlichen Mode wie der Quetschstrahl aus dem Quetschlaser auskoppelt. • Alle optischen, elektro-optischen und opto-mechanischen Komponenten eines jeden Quetschlasers inklusive der Bereitstellung des frequenzverschobenen Hilfsfeldes („coherent control“) sollen sich in einem einzigen geschlossenen, staubgeschützten, transportablen Gehäuse befinden, das eine Grundfläche von maximal 0,25 Quadratmetern und eine maximale Höhe von 0,3 m hat. Diese Maße gelten für einen Quetschlaser. Sie entsprechen dem verfügbaren Platz in den bestehenden Experimenten. • Beide Quetschlaser müssen die gequetschten Vakuumzustände auf Knopfdruck bereitstellen. Dazu gehört, dass der Start und stabile Betrieb aller Regelkreise für eine phasenstabile Quetschfaktormessung mit einem BHD über eine Nutzerschnittstelle erfolgen. Generell müssen Start und Betrieb des Quetschlasers ohne Öffnen des Gehäuses erfolgen. Der Erfolg des Forschungsprojektes hängt wesentlich davon ab, dass die Nutzung der Quetschlaser zeitnah etabliert werden kann, sodass eine kurze Lieferzeit bis spätestens 31.12.2026 essentiell ist. Zusätzlich ist es zwingend erforderlich, dass ein bereits von einem Hersteller fertig erprobtes und nachweislich funktionierendes System beschafft wird, um das Risiko eines Misserfolgs im Forschungsprojekt zu minimieren. Die Beauftragung eines Herstellers mit der Konzeptionierung eines vollständig neuen Systems würde den Zeitrahmen des Projekts überschreiten und die Erfolge entscheidend zurückwerfen. Die Technologie ist unter dem Titel „Verfahren sowie Vorrichtung zur Frequenzkonversion und Verstärkung von Laserstrahlung mittels nichtlinearer Medien in optischen Resonatoren“ mit den Patenten EP3781986 bzw. 10 2018 108 953 geschützt. Die Umsetzung dieser technischen Funktion erfordert spezielle Fertigungsverfahren, die nur das Angebot der Fa. Noisy Labs GmbH erfüllen kann. Gem. der sich ergebenden technischen Anforderungen i. V. m. den patentgeschützten technischen Umsetzungen erfolgt die Beschaffung daher beim Lieferanten Noisy Labs GmbH; eine alternative Beschaffungsmöglichkeit bei anderen Wettbewerbern konnte nicht ermittelt werden.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Noisy Labs GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: QU-2026-07-3112
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 525 600,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: nein
Rangfolge des Angebots: 1
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: UHH_2026037_VVfoTnW
Titel: Quetschlaser
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/08/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Universität Hamburg

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität Hamburg
Registrierungsnummer: DE245584140
Abteilung: Referat Einkauf und Dienstreisen - Strategischer Einkauf
Postanschrift: Mittelweg 177
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Strategischer Einkauf
Telefon: 040428386143
Internetadresse: https://www.uni-hamburg.de/
Profil des Erwerbers: https://www.uni-hamburg.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde Hamburg
Registrierungsnummer: fc2a82a7-8962-48a4-bf78-45738e80fa10
Abteilung: Vergabekammer - Rechts- und Abgabenabteilung
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428231690
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Noisy Labs GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE362622209
Postanschrift: Luruper Hauptstraße 1
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22547
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 22632723
Internetadresse: www.noisy-labs.com
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Noisy Labs GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Luruper Hauptstraße 1
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22547
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 22632723
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 270e50e3-6d23-4342-89ea-43cb3b977875 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/08/2026 13:47:33 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 549938-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 151/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/08/2026