1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Erstellung und Betrieb eines KI-Systems für Geflüchtete sowie Weiterentwicklungen
Beschreibung: Im Rahmen einer Rahmenvereinbarung soll ein Auftragnehmer ein KI-gestütztes System für den Geflüchtetenbereich entwickeln, einführen und betreiben, das Menschen im Ankommensprozess niedrigschwellig unterstützt, deren Selbstständigkeit fördert und gleichzeitig die Mitarbeitenden entlastet. Das KI-System soll als Pilotprojekt in einer Geflüchtetenunterkunft mit ca. 1.300 Bewohner*innen eingeführt werden. Wir gehen davon aus, dass ca. zwei Drittel der Menschen die Anwendung nutzen werden. Perspektivisch hat der AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V. noch weitere Unterkünfte sowie mobile Beratung, so dass es ca. 6.500 Geflüchtete umfasst, wovon wieder von zwei Dritteln Nutzer*innen ausgegangen werden kann. Mit dem Zuschlag erfolgt als Abruf aus der Rahmenvereinbarung der Auftrag zur Entwicklung des KI-Systems zur Verwendung in drei Use Cases und mit weiteren Pflichtfunktionen. Weitere Abrufe zur Weiterentwicklung des KI-Systems können erfolgen - es besteht kein Anspruch auf weitere Abrufe nach dem mit dem Zuschlag erfolgten Abruf.
Kennung des Verfahrens: d4558a2b-e3d1-465a-bfb4-d6e52cb0d986
Interne Kennung: AWO KV Berlin_00_26_JM
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 350 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YVXMGKB#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags oder des Angebots erklärt der Bewerber/ Bieter grundsätzlich, dass folgende Aussagen auf ihn zutreffen: 14.1 Umstände, die nach § 123 GWB zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor. 14.2 Umstände, die nach § 124 GWB zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor. 14.3 Umstände, die nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor. 14.4 Umstände, die nach § 19 MiLoG zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor. 14.5 Umstände, die nach § 21 AentG zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor. 14.6 Umstände, die nach § 98c AufenthG zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor. 14.7 Umstände, die nach § 21 SchwarzArbG zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor. 14.8 Umstände die nach § 22 LkSG zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor. 14.9 Umstände die nach § 14 BTTG zum Ausschluss führen können, liegen nicht vor. Kann das Unternehmen dies nicht erklären, hat es auf einer eigenen Anlage darzustellen, warum die Erklärung nicht möglich war und welche Maßnahmen getroffen wurden, die bei einer Entscheidung über die Notwendigkeit eines Ausschlusses zu berücksichtigen wären (insb. Selbstreinigung).
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Erstellung und Betrieb eines KI-Systems für Geflüchtete sowie Weiterentwicklungen
Beschreibung: Im Rahmen einer Rahmenvereinbarung soll ein Auftragnehmer ein KI-gestütztes System für den Geflüchtetenbereich entwickeln, einführen und betreiben, das Menschen im Ankommensprozess niedrigschwellig unterstützt, deren Selbstständigkeit fördert und gleichzeitig die Mitarbeitenden entlastet. Das KI-System soll als Pilotprojekt in einer Geflüchtetenunterkunft mit ca. 1.300 Bewohner*innen eingeführt werden. Wir gehen davon aus, dass ca. zwei Drittel der Menschen die Anwendung nutzen werden. Perspektivisch hat der AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V. noch weitere Unterkünfte sowie mobile Beratung, so dass es ca. 6.500 Geflüchtete umfasst, wovon wieder von zwei Dritteln Nutzer*innen ausgegangen werden kann. Mit dem Zuschlag erfolgt als Abruf aus der Rahmenvereinbarung der Auftrag zur Entwicklung des KI-Systems zur Verwendung in drei Use Cases und mit weiteren Pflichtfunktionen. Weitere Abrufe zur Weiterentwicklung des KI-Systems können erfolgen - es besteht kein Anspruch auf weitere Abrufe nach dem mit dem Zuschlag erfolgten Abruf.
Interne Kennung: AWO KV Berlin_00_26_JM
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Auf Leistungen vor Ort wird weitestgehend verzichtet.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderungen: Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Softwareentwicklung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt durchschnittlich bei über 500.000 EUR (netto).
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderungen: Das Unternehmen hatte im letzten Jahr durchschnittlich mindestens 8 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) im projektrelevanten Umfeld (im Umfeld Software-Entwicklung eingesetztes Personal inkl. Projektleitung, Software-Entwicklung, UX-Design).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderungen: Es ist mittels Referenzen nachzuweisen, dass innerhalb der letzten drei Jahre in mindestens drei Aufträgen Leistungen erbracht wurden, die in Art und Umfang mit den vom Auftragnehmer erwarteten Leistungen vergleichbar sind. Bewertung: Es erfolgt eine Bewerberbegrenzung. Es werden mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber ist frei zu entscheiden, wie viele geeignete Bewerber er über die Mindestzahl von drei zum Bieterwettbewerb zulässt. Die Rangbildung erfolgt anhand der Unternehmensreferenzen. Es werden nur die ersten drei vom Unternehmen angegeben Referenzen gewertet. Die Bewertung erfolgt nach folgendem Maßstab: 1 BP: Insgesamt ähneln sich die Herausforderungen in den angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Herausforderungen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch ausreichend. 2. BP: Insgesamt ähneln sich die Herausforderungen in den angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Herausforderungen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mehr als noch ausreichend. 3 BP: Insgesamt ähneln sich die Herausforderungen in den angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Herausforderungen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung stark. 4. BP: Insgesamt ähneln sich die Herausforderungen in den angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Herausforderungen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sehr stark.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen sind nach § 56 VgV zulässig.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: § 128 Abs. 1 GWB ist zu beachten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berilin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.
Registrierungsnummer: VR 10713 B
Postanschrift: Hochstädter Str. 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13347
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berilin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fe87567b-5a1d-412d-b4af-395aee42b271 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/2026 15:59:42 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 526419-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 145/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2026