Deutschland – Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse – 2025-30 Ein Standortmodell Hamburg Los 2

517720-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse – 2025-30 Ein Standortmodell Hamburg Los 2
OJ S 142/2026 27/07/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfartspflege BGW

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: 2025-30 Ein Standortmodell Hamburg Los 2
Beschreibung: Zusätzliche Stellvertreter Leistungen im Rahmen des Projektes "Ein Standort-Modell Hamburg" der BGW
Kennung des Verfahrens: 0b124014-6e7f-430a-aaf1-5301d39358d8
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
other - § 132 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Ein Standort Modell Hamburg Los 2 Kommunikation
Beschreibung: Der bisherige Auftrag soll um folgende Punkte erweitert werden: - Übernahme der stellvertretenden Teilprojektleitung im Teilprojekt Nutzung (Nutzungsanforderun-gen, Betrieb, Organisation), vor allem im Vertretungs-/Abwesenheitsfall - Übernahme vereinzelter Arbeitspakete bei Kapazitätsengpässen im Teilprojekt Nutzung (u.a. Ar-beitspaket Umzug) - Inhaltliche Verknüpfung der Schnittstelle zwischen Teilprojekt Kommunikation und Teilprojekt Nut-zung (Nutzungsanforderung/Betrieb/Organisation)
Interne Kennung: 2025-30 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfartspflege BGW
Organisation, die die Zahlung ausführt: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfartspflege BGW

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 229 680,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Mint Hamburg GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Mint Hamburg GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 229 680,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025-30 Ein Standortmodell Hamburg
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 10/07/2026

7. Änderung

7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 231043-2025
Identifikator des geänderten Vertrags: 2025-30 Ein Standortmodell Hamburg
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Der bisherige Auftrag soll um folgende Punkte erweitert werden: - Übernahme der stellvertretenden Teilprojektleitung im Teilprojekt Nutzung (Nutzungsanforderun-gen, Betrieb, Organisation), vor allem im Vertretungs-/Abwesenheitsfall - Übernahme vereinzelter Arbeitspakete bei Kapazitätsengpässen im Teilprojekt Nutzung (u.a. Ar-beitspaket Umzug) - Inhaltliche Verknüpfung der Schnittstelle zwischen Teilprojekt Kommunikation und Teilprojekt Nut-zung (Nutzungsanforderung/Betrieb/Organisation) Bei der gewünschten Stellvertretung handelt es sich um eine Leistung, die nicht in der ursprüngli-chen Leistungsbeschreibung vorgesehen war und der Verbesserung der ursprünglichen Leistung dient. Außerdem würde ein Wechsel des Unternehmens erst eine verstärkte Einarbeitungsphase nach sich ziehen und so zu beträchtlichen Zusatzkosten führen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers zu einem erhöhten Koordinantionsbedarf führen, der ein neuer Auftragnehmer sich ebenfalls erst mit dem Stand der Leistung vertraut machen müsste. Die MINT GmbH ist bereits mit der Sache befasst, sodass eine Einarbeitung entfällt und daher kei-ne erheblichen Zusatzkosten entstehen. Aufgrund von personellen Engpässen ist es der BGW zurzeit nicht möglich, die Stellvertretung selbst zu besetzen. Eine Auftragsänderung ist somit gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB möglich. Dabei darf die Summe von 238.660,70 € brutto nicht überschritten werden.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Der bisherige Auftrag soll um folgende Punkte erweitert werden: - Übernahme der stellvertretenden Teilprojektleitung im Teilprojekt Nutzung (Nutzungsanforderun-gen, Betrieb, Organisation), vor allem im Vertretungs-/Abwesenheitsfall - Übernahme vereinzelter Arbeitspakete bei Kapazitätsengpässen im Teilprojekt Nutzung (u.a. Ar-beitspaket Umzug) - Inhaltliche Verknüpfung der Schnittstelle zwischen Teilprojekt Kommunikation und Teilprojekt Nut-zung (Nutzungsanforderung/Betrieb/Organisation)

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfartspflege BGW
Registrierungsnummer: 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappellallee 33-41
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499 0
Fax: +49 2289499 163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Mint Hamburg GmbH
Registrierungsnummer: CHE-108.701.667
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22767
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7f855097-b125-4d3f-a42e-53001ddc1b4c - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2026 16:49:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 517720-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 142/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/07/2026