2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92100000 Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92110000 Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen, 92111000 Film- und Videofilmherstellung, 92111200 Herstellung von Werbe-, Reklame- und Informationsfilmen und -videofilmen
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die Dienstleistungserbringung ist nicht ortsgebunden. Die Auftraggeberin sitzt jedoch in Berlin und die Kommunikation vor Ort - sollte sie punktuell notwendig sein - erfolgt ebenfalls in Berlin, Deutschland.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXVHYDGYTTMFCDSM# Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der Bewertung der Referenzen (Referenz 3 und 4) sowie der Antworten auf den Fragenkatalog. Die Bewertung erfolgt im Vergleich der Bewerbungen untereinander. Es werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die die Mindestkriterien erfüllen. Die Bewertung erfolgt unabhängig von den Eignungsanforderungen. Referenzen: Referenz 3 - Max. 20 Punkte Referenz 4 - Max. 20 Punkte Fragen: Frage 1 - Max. 10 Punkte Frage 2 - Max. 10 Punkte Frage 3 - Max. 10 Punkte Frage 4 - Max. 10 Punkte Je Referenz werden bewertet (je Kriterium 0-5 Punkte): 1. Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand 2. Inhaltliche und strukturelle Qualität 3. Gestalterische und technische Qualität 4. Referenz 3: Einsatz von Sprechern und Interviews bzw. Referenz 4: Zielgruppenangemessenheit Bewertungsskala Referenzen (je Kriterium 0-5 Punkte): 5 Punkte = Anforderungen werden in besonderem Maße erfüllt 4 Punkte = Anforderungen werden gut erfüllt 3 Punkte = Anforderungen werden überwiegend erfüllt 2 Punkte = Anforderungen werden teilweise erfüllt 1 Punkt = Anforderungen werden kaum erfüllt 0 Punkte = Anforderungen werden nicht erfüllt Je Frage werden bewertet: 1. Inhaltliche Qualität und Nachvollziehbarkeit 2. Bezug zur Aufgabenstellung und Praxisnähe 3. Struktur und Klarheit der Darstellung 4. Schlüssigkeit und Umsetzbarkeit Bewertungsskala Fragenkatalog, je Frage: 10 Punkte = Anforderungen werden in besonderem Maße erfüllt 8-9 Punkte = Anforderungen werden gut erfüllt 5-7 Punkte = Anforderungen werden überwiegend erfüllt 2-4 Punkte = Anforderungen werden teilweise erfüllt 1 Punkt = Anforderungen werden kaum erfüllt 0 Punkte = Anforderungen werden nicht erfüllt Die Bewerber werden anhand der erreichten Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Zur Angebotsphase werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber eingeladen, sofern eine ausrei-chende Anzahl geeigneter Bewerbungen vorliegt, die die Mindestreferenzen erfüllen. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl im Bereich Referenzen. Sollte weiterhin Gleichstand bestehen, entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 123 GWB/ Zwingende Ausschlussgründe