Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Table-top dilution refrigerator system - Kryostat

513080-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Table-top dilution refrigerator system - Kryostat
OJ S 141/2026 24/07/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Humboldt-Universität zu Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Table-top dilution refrigerator system - Kryostat
Beschreibung: Die Humboldt-Universität zu Berlin (im Folgenden "HU") beabsichtigt, im Rahmen einer umfassenden Forschungsarbeit das Angebot der Menlo Systems GmbH zu beschaffen
Kennung des Verfahrens: 9a711d53-be00-40dc-bce9-50753e17fe78
Interne Kennung: PR 134852
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38400000 Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Unter den Linden 6
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10099
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Table-top dilution refrigerator system - Kryostat
Beschreibung: Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich Qinu GmbH selbst mit dem Produkt des Kryostats einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der Qinu GmbH bezogen werden kann. Die technische Exklusivität in der spezifizierten Ausführung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. ____Beschafft werden soll ein closed-cycle Dilution Refrigerator zur Realisierung eines Knotenpunkts eines Quantennetzwerks auf Basis von SnV-Zentren in einem diamantbasierten, photonisch integrierten Chip. Das System dient der experimentellen Umsetzung spin-photonischer Quantenverschränkung und ihrer Schnittstelle zu integrierten photonischen Bauelementen. Hierfür ist ein konfokaler Mikro-Photolumineszenz-Messplatz im mK-Bereich erforderlich, der sowohl Freistrahl- als auch faserbasierte Experimente erlaubt. Das System muss einen präzisen 3-Achsen-Vektormagneten im Bereich mehrerer hundert mT, mindestens 8 RF-Zugänge sowie 6 Faserzugänge integrieren und zugleich kurze optische Weglängen für einen hochstabilen konfokalen Zugang bieten. Die Notwendigkeit von Temperaturen deutlich unter 1 K ergibt sich unmittelbar aus den Materialeigenschaften der SnV-Zentren. Das aktuelle PRX-Paper von Karapatzakis et al. zeigt, dass SnV-Zentren vielversprechende Kandidaten für Quantennetzwerke sind, dass die große Grundzustandsaufspaltung Phononen oberhalb von 800 GHz bei Temperaturen um 1 K und darunter einfriert und dass die Autoren ihre Experimente in einem home-built dilution refrigerator bei 50 mK mit konfokalem Zugang durchführen. Dort werden kohärente Kontrolle, Hahn-Echo-Zeiten bis 430 us und mit dynamischer Entkopplung Kohärenzzeiten bis 10 ms berichtet. unterstreichen die Notwendigkeit eines mK-Systems mit geringer Heizung, hoher optischer Stabilität und integrierter magnetischer sowie mikrowellenbasierter Kontrolle. Im Grunde bezieht sich das Alleinstellungsmerkmal des Kryostaten der Fa. Qinu darauf, dass ein Mischungskryostat (Technologie für tiefe Temperaturen < 1 K) so kompakt realisiert wird, dass er direkt in einen optischen Tisch integriert werden kann. Für die Experimente der Arbeitsgruppe spielt dies eine zentrale Rolle, da die optischen Weglängen so kurz wie möglich gehalten werden müssen und darüber hinaus mechanische Stabilität sowie Präzision essenziell sind. Es wurden zwar andere Anbieter ausfindig gemacht, keiner davon erfüllt jedoch alle Anforderungen hinsichtlich der Kompaktheit und der Integration in einen optischen Tisch, des konfokalen optischen Zugangs mit Vektormagneten sowie der RF-, DC- und Faserzugänge. Zur Überprüfung der Marktverfügbarkeit und möglicher alternativer Anbieter wurde eine Markterkundung unter Einhaltung der hierfür erforderlichen Fristen durchgeführt. Ziel war es festzustellen, ob neben dem vorgesehenen Unternehmen weitere Unternehmen die ausgeschriebene Leistung anbieten und erbringen können. Im Ergebnis der Markterkundung hat ausschließlich die Qinu GmbH ihr Interesse an der Leistungserbringung bekundet. Weitere Unternehmen haben innerhalb der gesetzten Frist weder eine Interessenbekundung abgegeben noch ihre Leistungsfähigkeit oder Lieferbereitschaft angezeigt. [Fortsetzung unter Sonstiges]
Interne Kennung: PR 134852
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38400000 Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Unter den Linden 6
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10099
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 30 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekanntgegeben (Platzhalter 0,01 Euro aus technischen Gründen).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100%, Einfache Richtwertmethode
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Humboldt-Universität zu Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Humboldt-Universität zu Berlin

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Nach umfassender Marktrecherche erfüllt nur ein bestimmtes Unternehmen die geforderte Kombination aller technischen Mindestkriterien. Ausschlaggebend ist nicht ein einzelnes Merkmal, sondern die nur bei Qinu verfügbare Gesamtkombination aus mK-Probentemperatur, Integration in den optischen Tisch, kurzen optischen Weglängen, hochstabilem konfokalem Zugang sowie der Möglichkeit, die geforderten Magnet-, RF- und Faserinfrastrukturen in einem System zusammenzuführen. Für die Realisierung eines Quantennetzwerk-Knotenpunkts auf Basis von SnV-Zentren in photonisch integrierten Chips sind mK-Temperaturen, geringe Vibrationen und eine verlustarme, kompakte optische Anbindung entscheidend. Die im Rahmen der Recherche betrachteten Alternativen - insbesondere Bluefors und Oxford - erreichen zwar ebenfalls mK-Temperaturen, erfüllen jedoch die für das Experiment zentrale Kombination aus Tischintegration, kurzen optischen Weglängen, schneller thermischer Zyklisierung und für den vorgesehenen konfokalen Aufbau geeigneter Geometrie nicht. Nach der vorliegenden Marktkenntnis ist uns kein alternativer Anbieter bekannt, der ein Kryostatsystem mit genau diesen Spezifikationen anbietet. Damit liegt ein technischer Ausnahmetatbestand vor, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen bereitgestellt werden kann.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Qinu GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Qinu GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: PR 134852
Titel: Table-top dilution refrigerator system - Kryostat
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Humboldt-Universität zu Berlin

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Humboldt-Universität zu Berlin
Registrierungsnummer: DE-2007-DQX-2711309104
Abteilung: Technische Abteilung Referat Beschaffung Vergabestelle
Postanschrift: Unter den Linden 6
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10099
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Technische Abteilung Referat Beschaffung Vergabestelle
Telefon: +4930209399885
Fax: +4930209399893
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: Qinu GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE341315949
Postanschrift: Windeckstraße 8
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76135
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Qinu GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Windeckstraße 8
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76135
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 951b6036-69c4-48a6-8f44-969227f9f85d - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/07/2026 15:25:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 513080-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 141/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2026