1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
Beschreibung: Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ 2°C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und zugleich kosteneffiziente Instrumente – der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat. und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS – also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten – erhöht die Marktgröße, senkt die volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) eingerichtet, um mit Stakeholder*innen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45 zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit. Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ. Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat. Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat. Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde. Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pert*innen rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.
Kennung des Verfahrens: 7d1ab49a-1d31-4d02-b8c7-5153b535586a
Interne Kennung: Z I 3 VSt - 1974/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 520 846,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Angebote, die die in Formular 03.06 genannte Preisobergrenze überschreiten, werden von der Wertung ausgesschlossen. 2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattformdes Bundes einstellen. 3. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Betrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Korruption: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: kultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Betrieb des AGE-Sekretariats und Unterstützungsleistungen für AGE
Beschreibung: Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) von 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (D), u. a. darauf, die menschengemachte globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ 2°C und möglichst unter 1,5°C, gerechnet vom Beginn der Industrialisierung, zu halten. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, hat die EU 2021 mit der Verordnung (EU) 2021/1119 das Ziel beschlossen, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinenten zu werden. D hat sich in § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) das Ziel gesetzt, Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Um die ehrgeizigen Klimaziele des ÜvP, des der VO (EU) 2021/1119 und des KSG zu erreichen, braucht es wirksame und zugleich kosteneffiziente Instrumente – der Emissionshandel ist dabei zentral. Internat., nat. und regionale Emissionshandelssysteme (EHS) setzen gezielt Anreize zur Emissionsminderung und ermöglichen es, gesetzte Klimaziele planbar und marktbasiert umzusetzen. Um ihre volle Wirkung zu entfalten, sollten solche Systeme möglichst breit verankert, miteinander vernetzt und international abgestimmt sein. Eine Verlinkung von EHS – also die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten – erhöht die Marktgröße, senkt die volkswirtschaftl. Gesamtkosten und führt über eine höhere Preisstabilität zu einer besseren Planbarkeit für energieintensive Unternehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch technische Kompatibilität, gegenseitiges Vertrauen und der Aufbau von institutionellem Wissen. Im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine permanente Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE) eingerichtet, um mit Stakeholder*innen über die Einführung und Weiterentwicklung des Emissionshandels zu beraten. Die AGE verfügt über ein permanentes Sekretariat, das u. a. die Sitzungen koordiniert und administrativ vorbereitet. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Übernahme des Betriebes des Sekretariats der AGE sowie die Erbringung weiterer Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der AGE sowie ihrer Unterarbeitsgruppen (UAG). Die Aufgabenwahrnehmung wird aus Bundesmitteln und aus Beiträgen der Mitglieder finanziert. Die AGE hat derzeit 45 zahlende Mitglieder. Die AGE hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Weiterentwicklung des Emissionshandels im klimaschutzpolit. Maßnahmenbündel ergeben, umfassend zu bewerten und gegebenenfalls allgemeine Empfehlungen für die Ausgestaltung dieses Instruments zu geben. Hintergrund für die Beratungen der AGE sind sowohl die Diskussionen auf internat. Ebene über den Einsatz der sogenannten Marktmechanismen als auch die Ausgestaltung und Umsetzung des europ. Emissionshandels, der Langfriststrategie sowie die Ausgestaltung und Umsetzung des nat. Brennstoffemissionshandels. Die kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) sowie des nat. Brennstoffemissionshandels spielen eine wichtige Rolle, um als Beispiele und Vorbilder in den internat. Raum wirken zu können. Hierfür ist eine kontinuierliche Beteiligung der verschd. Interessengruppen in D ein wichtiger Faktor. Für diese Aufgabe ist die AGE ein geeignetes Forum. So kann der nat. Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der in seiner Ausgestaltung, Fortentwicklung und Flankierung wesentlich auch von den Diskussionen innerhalb dieser Gruppe profitierte, als Vorbild für den europ. ETS 2 betrachtet werde. Ursprünglich gegründet, um die Einführung des Emissionshandels in D zu unterstützen, ist die AGE mittlerweile zu einem Forum herangewachsen, das einerseits die weitere Entwicklung des EU ETS kritisch begleitet, andererseits aber auch einen Pool von Ex-pert*innen rund um den Emissionshandel darstellt, der von Seiten interessierter Drittstaaten angefragt wird.
Interne Kennung: Z I 3 VSt - 1974/2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die einzelnen Arbeitspakete enthalten jeweils fest vereinbarten Lesitungen als auch optionale Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 520 846,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet. Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anzugeben ist der Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 300.000 € netto betragen. Hierzu wird die Eigenerklärung Umsatz (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Im Auftragsfall ist der Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, nachzuweisen: 500.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden Hierzu wird die Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formular 03.10 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung von Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Es müssen Erfahrungen und/oder Kenntnisse dargelegt werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen nahekommen oder ähneln. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der Trägerschaft von Sekretariaten, Geschäftsstellen, Servicestellen Koordinierungsstellen, Kompetenzzentren, etc. Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung von Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Es müssen Erfahrungen und/oder Kenntnisse dargelegt werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen nahekommen oder ähneln. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der treuhänderischen Mittelverwaltung Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung von Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Es müssen Erfahrungen und/oder Kenntnisse dargelegt werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen nahekommen oder ähneln. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich des nationalen, europäischen und internationalen Emissionshandels Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung von Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Es müssen Erfahrungen und/oder Kenntnisse dargelegt werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen nahekommen oder ähneln. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der Veranstaltungsorganisation Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung von Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Es müssen Erfahrungen und/oder Kenntnisse dargelegt werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen nahekommen oder ähneln. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich von Stakeholdermanagement im Bereich der Klima- und Energiepolitik Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anzugeben ist das jährliche Mittel der fest angestellten Beschäftigten im Betrieb (ohne freie Mitarbeiter*innen) und fest angestellten Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter*innen) in vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung in den letzten drei Jahren. Die Anzahl der Beschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung muss im Jahr mindestens 5 Personen betragen. Hierzu wird die Eigenerklärung zur Beschäftigtentzahl (Formular 03.14 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität Umsetzungskonzept
Beschreibung: Umsetzungskonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen
Beschreibung: Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen, hierzu sind die Formulare 03.03 und 03.12 vorgesehen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamteindruck des Angebots
Beschreibung: Gesamteindruck des Angebots
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/08/2026
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 79 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV /§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/08/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Gemäß Vergabeunterlagen 11.02 Vertrag
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Registrierungsnummer: 991-20502-46
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030-18305-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499 163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1ae34200-661f-4258-ac7f-14f85045031b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/07/2026 16:52:34 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 497821-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 137/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/07/2026