Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Echtzeitdaten in der Fahrinformation

499083-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Echtzeitdaten in der Fahrinformation
OJ S 137/2026 20/07/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Echtzeitdaten in der Fahrinformation
Beschreibung: Konzeption, Implementierung und Überführung einer Lösung für konsistente Echtzeitinformationen in den Fahrgastsystemen
Kennung des Verfahrens: b71c7531-b26b-40ec-afa9-2ca61babf022
Interne Kennung: BEK-2026-0022
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: -
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Echtzeitdaten in der Fahrinformation
Beschreibung: Discovery- und Workshop-Phase für Echtzeitdaten in der Fahrinformation
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Diese Bekanntmachung ist fehlerhaft und wird durch die Bekanntmachung Nr. BEK-2026-0023, veröffentlicht am 16.07.2026, ersetzt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die beabsichtigte Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b SektVO. . Die folgenden Gründe nach § 13 Abs. 2 Nr. 3b SektVO liegen vor: . Markterkundung und techn. Alleinstellungsmerkmale . Zunächst wurde vor Festlegung der Verfahrensart eine Markterkundung durchgeführt. Die Markterkundung hat ergeben, dass am Markt zwar grundsätzlich Anbieter für Cloud-, Datenplattform-, KI-, Fahrgastinformations- und Integrationsleistungen verfügbar sind. Diese Anbieter verfügen jedoch nach dem Ergebnis der Markterkundung nicht über die für diese spezifische Discovery-Phase erforderlichen Anforderungen. Vor diesem Hintergrund wurde nur ein Anbieter identifiziert, der die abgegrenzte Discovery-/Workshop-Phase in der erforderlichen Qualität und innerhalb des erforderlichen kurzen Zeitrahmens anbieten kann. Das Alleinstellungsmerkmal des vorgesehenen Auftragnehmers beruht auf der spezifischen Kombination mehrerer technischer, fachlicher und wirtschaftlicher Faktoren. Der vorgesehene Auftragnehmer verfügt über spezifische Expertise in der Konzeption cloudbasierter Daten- und KI-Architekturen. Für das Projekt ist genau diese Expertise erforderlich, weil die BVG aktuell vor der Aufgabe steht, heterogene Echtzeitdaten aus verschiedenen Quellen in einem konsistenten Datenmodell zusammenzuführen und perspektivisch KI-gestützte Prognosen für Verspätungen, Ausfälle und Abweichungen einzusetzen. Die Leistung ist zeitkritisch, weil die Discovery-/Workshop-Phase kurzfristig durchgeführt werden soll und als Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektplanung dient. Nach dem Ergebnis der Markterkundung kann nur die Capgemini Deutschland GmbH die erforderlichen Workshops, technischen Analysen und Roadmap-Arbeiten kurzfristig bereitstellen. Andere Anbieter müssten zunächst eigene Voranalysen, technische Abstimmungen, kommerzielle Klärungen und Ressourcenplanungen durchführen. Dies würde den Projektstart verzögern und den Zweck der kurzfristigen, niedrigschwelligen Analysephase wesentlich beeinträchtigen. Nach dem Ergebnis der Markterkundung besteht für die vorliegende abgegrenzte Discovery-/Workshop-Phase keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Es könnten zwar andere Marktteilnehmer grundsätzlich Beratungs- oder Implementierungsleistungen im Bereich Datenplattformen, Cloud-Architektur, KI und Echtzeitinformationen anbieten. Diese wären jedoch nach der Markterkundung jeweils mit mehreren der folgenden Nachteile verbunden: • längere Vorlaufzeit; • höherer Einarbeitungsaufwand; • fehlender Zugang zur konkreten Förderlogik; • fehlende kurzfristige Ressourcenverfügbarkeit; • geringere Spezialisierung auf die Verbindung von Echtzeitdaten, Mobilitätsprozessen, KI-Prognosen und Cloud-Architektur; • höhere Kosten für eine vergleichbare Analysephase; • geringere Eignung zur kurzfristigen Erstellung einer belastbaren Roadmap. Eine alternative Beauftragung würde daher nicht zu einer gleichwertigen, wirtschaftlich vergleichbaren und zeitgerecht verfügbaren Leistung führen. Die Direktbeauftragung der Capgemini Deutschland GmbH ist daher für die aktuelle Phase sachlich gerechtfertigt. . Zusammenfassung . Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b SektVO liegen für die aktuelle Discovery-/Workshop-Phase vor. Die vorherige Markterkundung hat ergeben, dass nur die Capgemini Deutschland GmbH die Leistung in der erforderlichen Kombination aus kurzfristiger Verfügbarkeit, technischer Spezialisierung, KI- und Cloud-Kompetenz und Erfahrung mit Datenintegrationsarchitekturen erbringen kann. Eine Alternative oder Ersatzlösung wurde für die konkret abgegrenzte Analysephase nicht identifiziert. Die Direktbeauftragung ist daher für diese Phase sachlich gerechtfertigt, erforderlich und verhältnismäßig. Aus diesen Gründen plant die Vergabestelle, diesen Auftrag direkt an die Capgemini Deutschland GmbH zu vergeben.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ---
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ---
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: ---
Postanschrift: ---
Stadt: ---
Postleitzahl: ---
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: mmm@web.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5de19781-51bd-458f-a126-1bd3124b65f4-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Doppelerfassung. Diese Bekanntmachung ist fehlerhaft und wird durch die Bekanntmachung Nr. BEK-2026-0023, veröffentlicht am 16.07.2026, ersetzt.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: ORG-0001
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f3cff5c6-72b6-472a-abf9-3f8543a64697 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2026 14:39:03 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 499083-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 137/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/07/2026