Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Optischer Frequenzkamm

493160-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Optischer Frequenzkamm
OJ S 135/2026 16/07/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Humboldt-Universität zu Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Optischer Frequenzkamm
Beschreibung: Die Humboldt-Universität zu Berlin (im Folgenden "HU") beabsichtigt, im Rahmen einer umfassenden Forschungsarbeit das Angebot der Menlo Systems GmbH zu beschaffen
Kennung des Verfahrens: 7cd04668-a060-451c-9f58-7caaf9723a43
Interne Kennung: PR 126363
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38600000 Optische Instrumente, 38636000 Optische Fachinstrumente
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Unter den Linden 6
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10099
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Optischer Frequenzkamm
Beschreibung: Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich Menlo Systems GmbH selbst mit dem Produkt des optischen Frequenzkamms einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der Menlo Systems GmbH bezogen werden kann. Die technische Exklusivität in der spezifizierten Ausführung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Das zu beschaffende Produkt ist Teil des Quantenrepeater.Net – QR.N-Projekts. Dieses Netzwerk soll verschiedene Quantentechnologien der Quantenoptik, die bei unterschiedlichen Wellenlängen („Farben“) arbeiten, miteinander verbinden. Zu diesem Zweck ist ein präziser Zugriff auf verschiedene optische Frequenzen unerlässlich. Die beteiligten Gruppen haben sich darauf geeinigt, ein hochpräzises Frequenzmess- und Stabilisierungssystem gemeinsam zu nutzen, das die individuellen Anforderungen der verschiedenen Labore abdeckt – einschließlich Telekommunikationswellenlängen, atomarer Übergänge und Übergänge in Festkörperdefekten. Der aktuelle Stand der Technik für diese Anwendung ist ein Frequenzkammgenerator, ein System, das von Menlo Systems erfunden und entwickelt wurde. Bis heute ist Menlo Systems der einzige Anbieter, der Geräte mit einem breiten Spektralbereich und konstanter Stabilität anbietet. Dies wird dadurch gestützt, dass die Technologien, die diese hohe Qualität gewährleisten, durch europäische und internationale Patente geschützt sind, die sich im Eigentum des Herstellers befinden. [Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"]
Interne Kennung: PR 126363
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38600000 Optische Instrumente, 38636000 Optische Fachinstrumente
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Unter den Linden 6
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10099
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 30 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekanntgegeben (Platzhalter 0,01 Euro aus technischen Gründen).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100%, Einfache Richtwertmethode
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Humboldt-Universität zu Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Humboldt-Universität zu Berlin

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Hierbei handelt es sich um ultrapräzise optische Referenzen, die den derzeitigen Stand der Technik für spektroskopische Messungen darstellen. Die Arbeitsgruppe Nanooptik betreibt bereits einen Frequenzkamm desselben Herstellers, der für andere Anwendungen beschafft wurde. Im Rahmen einer unabhängigen Marktanalyse kam die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass Menlo Systems der einzige Anbieter ist, der ein System mit mehreren optischen Referenzen sowie einer konstanten Stabilität über sämtliche Messkanäle hinweg bereitstellen kann. Zwar bieten auch andere Unternehmen stabile Laserreferenzen an, jedoch ist keines in der Lage, ein Multifrequenz-Stabilisierungssystem bereitzustellen, welches anhand der dort aufgeführten technischen Kriterien benötigt wird. Menlo Systems GmbH hat schriftlich bestätigt, dass das angebotene System auf der genannten Erfindung basiert und durch die angeführten Patente geschützt ist. Zur Überprüfung der Marktverfügbarkeit und möglicher alternativer Anbieter wurde eine Markterkundung unter Einhaltung der hierfür erforderlichen Fristen durchgeführt. Ziel war es festzustellen, ob neben dem vorgesehenen Unternehmen weitere Unternehmen die ausgeschriebene Leistung anbieten und erbringen können. Im Ergebnis der Markterkundung hat ausschließlich die Menlo Systems GmbH ihr Interesse an der Leistungserbringung bekundet. Weitere Unternehmen haben innerhalb der gesetzten Frist weder eine Interessenbekundung abgegeben noch ihre Leistungsfähigkeit oder Lieferbereitschaft angezeigt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Menlo Systems GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Menlo Systems GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: PR 126363
Titel: Optischer Frequenzkamm
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Humboldt-Universität zu Berlin

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Humboldt-Universität zu Berlin
Registrierungsnummer: DE-2007-DQX-2711309104
Abteilung: Technische Abteilung Referat Beschaffung Vergabestelle
Postanschrift: Unter den Linden 6
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10099
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Technische Abteilung Referat Beschaffung Vergabestelle
Telefon: +4930209399885
Fax: +4930209399893
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: Menlo Systems GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE217772017
Postanschrift: Bunsenstraße 5
Stadt: Martinsried
Postleitzahl: 82152
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Menlo Systems GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Bunsenstraße 5
Stadt: Martinsried
Postleitzahl: 82152
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 14dd6b18-1737-4c45-8891-601e92f907d3 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/2026 12:33:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 493160-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/07/2026