5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Klausel nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a) i.V.m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB: Es ist vorgesehen, aus dem unlängst durchgeführten Vergabeverfahren auf Angebote zurückzugreifen, falls der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt. Der Rückgriff auf die Angebote ist auch nach § 97 Abs. 1 und 2 GWB mit den Vergabegrundsätzen vereinbar. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt wird der öffentliche Auftraggeber die Weiterführung des Auftrags in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern zur Weiterführung antragen. Restleistungsübernahme: Sofern der ursprüngliche Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht hat, übernimmt der neue Auftragnehmer die Restleistungen zu den Einheitspreisen seines Angebots. Stimmt der zweitplatzierte Bieter nicht zu, kontaktiert der Auftraggeber den drittplatzierten Bieter unter denselben Bedingungen usw. Wichtig: Die ursprüngliche Vertragsdauer bleibt bestehen bzw. der Vertrag endet zum ursprünglichen Vertragsende.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12437
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: MelliBeeseSchule, HansGradeSchule, KiefholzSchule und Schule am Ginkobaum
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 09/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 03/07/2030
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 675 402,65 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten
Beschreibung: Die Erteilung des Zuschlages erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nachfolgenden Wertungskriterien: Das wirtschaftlichste Angebot je Los wird mittels einfacher Richtwertmethode ermittelt. Aus dem Preis (gesamter Angebotspreis - Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und allen sonstigen Positionen hochgerechnet auf die Auftragslaufzeit) und der Leistung (gesamte angebotene Stunden – Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und sonstigen Leistungen, hochgerechnet auf die Auftragslaufzeit) wird die Kennzahl für die Leistung-Preis-Bewertung gebildet. Die Formel lautet wie folgt: Kennzahl = Leistungspunktzahl / Preis Auf Grundlage der Leistung der bisherigen Jahre gibt es einen Referenzwert je Los. Wird dieser Referenzwert in der Leistung (angebotene Stunden) erreicht oder übertroffen, erhält das Angebot die maximal zu erreichende Leistungspunktzahl in Höhe von 10.000.000 Leistungspunkten (es wird mit 8 Nachkommastellen gerechnet und kaufmännisch gerundet). Unterschreitet das Angebot in den angebotenen Stunden den Richtwert, wird der prozentuale Unterschied, entsprechend von den maximal möglichen Leistungspunkten abgezogen. Sollte die angebotene Stundenzahl 75% oder weniger des jeweiligen Referenzwertes ausweisen, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Formel lautet wie folgt: Abweichung = (angebotene Stunden – Referenzwert) / Referenzwert + 1
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informationsund Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergebenhat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin