2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: NL Nord
Postleitzahl: 00000
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es werden 3-5 Bewerber zur Angebotsabgabe auf der Grundlage der unten aufgeführten Auswahlkriterien aufgefordert: Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Kriterium § 46 (3) Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte Bewertung mit 3 Punkten Zu erfüllende Anforderungen: Mitarbeiter 1 - Objektplanung Verkehrsanlage Straße Berufserfahrungen / Berufsqualifikation -Anzahl von Berufsjahren in der Planung von Verkehrsanlagen ≥ 5 Jahre -Teilnahme an Weiterbildungen zur Anwendung der BIM-Methodik in der Planung von Verkehrsanlagen ≥ 2 Weiterbildungen Referenzen (projektspezifische Angaben) -2 Referenzen bei der Erstellung von Planungsleistungen der geforderten Leistungsphasen (LPH 2- 4) bei Autobahnen/Rastanlagen mit über 80 Lkw-Stellplätze und einem Bauvolumen über 15 Mio. (Brutto) Mitarbeiter 2 - BIM-Gesamtkoordinator Berufserfahrungen / Berufsqualifikation - Anzahl von Berufsjahren in der BIM-Planung von Verkehrsanlagen und/oder Ingenieurbauwerken > 5 Jahre Referenzen (projektspezifische Angaben) - Erstellen eines Koordinationsmodells für die Leistungsphase 3 der HOAI 2013 im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen für eine Autobahn und für eine Rastanlage. Bewertung mit 2 Punkten Zu erfüllende Anforderungen: Berufserfahrungen / Berufsqualifikation -Anzahl von Berufsjahren in der Planung von Verkehrsanlagen ≥ 5 Jahre Referenzen (projektspezifische Angaben) - 2 Referenzen bei der Erstellung von Planungsleistungen der geforderten Leistungsphasen (LPH 2-4) bei Autobahnen/Rastanlagen mit über 50 Lkw-Stellplätze und einem Bauvolumen mit über 7,5 Mio. (Brutto). Mitarbeiter 2 - BIM-Gesamtkoordinator Berufserfahrungen / Berufsqualifikation - Anzahl von Berufsjahren in der BIM-Planung von Verkehrsanlagen und/oder Ingenieurbauwerken ≥ 2 - 5 Jahre Referenzen (projektspezifische Angaben) Erstellen eines Koordinationsmodells für die Leistungsphase 3 der HOAI 2013 im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen für eine Autobahn oder für eine Rastanlage. Bewertung mit 1 Punkten Zu erfüllende Anforderungen (=Mindeststandard): Berufserfahrungen / Berufsqualifikation - Anzahl von Berufsjahren in der Planung von Verkehrsanlagen < 5 Jahre Referenzen (projektspezifische Angaben) - 1 Referenz bei der Erstellung von Planungsleistungen der geforderten Leistungsphasen (LPH 2-4) bei Autobahnen/Rastanlagen mit über 25 Lkw Stellplätze und einem Bauvolumen mit bis 5Mio. (Brutto) Mitarbeiter 2 - BIM- Gesamtkoordinator Berufserfahrungen / Berufsqualifikation - Anzahl von Berufsjahren als Fachplaner in der Planung von Verkehrsanlagen und / oder Ingenieurbauwerken < 2 Jahre Referenzen (projektspezifische Angaben) - Erstellen eines Koordinationsmodells bei einer Leistungsphase der HOAI 2013 im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen für eine sonstige Verkehrsanlage Kriterium § 46 (3) Nr. 6 VgV Leistungsfähigkeit der Führungskräfte Bewertung mit 3 Punkten Zu erfüllende Anforderungen: Berufserfahrungen / Berufsqualifikation - Anzahl der Berufsjahre als Projektleiter ≥ 10 Jahre -Anzahl der Berufsjahre als Projektleiter in der Anwendung von BIM ≥ 2 Jahre Referenzen (projektspezifische Angaben) - Mehrfache Erfahrungen (mind. 2-fach) mit der Erstellung von Planungsleistungen der geforderten Leistungsphasen (LPH 2- 4) bei Autobahnen/Rastanlagen mit über 80 Lkw- Stellplätzen und einem Bauvolumen über 15 Mio. (Brutto) Bewertung mit 2 Punkten Zu erfüllende Anforderungen: Berufserfahrungen / Berufsqualifikation - Anzahl der Berufsjahre als Projektleiter ≥ 10 Jahre Referenzen (projektspezifische Angaben) - Erfahrung mit der Erstellung von Planungsleistungen der geforderten (LPH 2- 4) Leistungsphasen bei Autobahnen/Rastanlage mit über 50 Lkw-Stellplätze und einem Bauvolumen über 10 Mio. (Brutto) Bewertung mit 1 Punkten Zu erfüllende Anforderungen (=Mindeststandard): Berufserfahrungen / Berufsqualifikation - Anzahl von Berufsjahren als Projektleiter von ≥ 5 Jahre bis < 10 Jahre Referenzen (projektspezifische Angaben) - Erfahrung bei der Mitwirkung von Planungsleistungen der geforderten Leistungsphasen (LPH 2- 4) bei Autobahnen/Rastanlagen mit über 25 Lkw- Stellplätze und einem Bauvolumen über 7,5 Mio. (Brutto)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.