Deutschland – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – ImmoGIS

465854-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – ImmoGIS
OJ S 128/2026 07/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: ImmoGIS
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Support-, Wartungs- und Entwicklungsvertrags für das webbasierte Geoinformationssystem „ImmoGIS“ des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die ganzheitliche Betreuung der Individualsoftware ImmoGIS, insbesondere: 3rd-Level-Support für die ImmoGIS-Individualsoftware, Wartung und Pflege der Software (Fehlerbehebung, Updates, Patches), Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Anwendung an neue fachliche und technische Anforderungen. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Support- und Entwicklungsumgebungen bereit und arbeitet eng mit dem Auftraggeber (LIG) und dem IT-Dienstleister Dataport, bei dem das Verfahren betrieben wird, zusammen. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Kennung des Verfahrens: d4ca58c2-5bd0-41ef-910d-b883060d018e
Interne Kennung: DP31-202600017
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 72320000 Datenbankdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ImmoGIS
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Support-, Wartungs- und Entwicklungsvertrags für das webbasierte Geoinformationssystem „ImmoGIS“ des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die ganzheitliche Betreuung der Individualsoftware ImmoGIS, insbesondere: 3rd-Level-Support für die ImmoGIS-Individualsoftware, Wartung und Pflege der Software (Fehlerbehebung, Updates, Patches), Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Anwendung an neue fachliche und technische Anforderungen. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Support- und Entwicklungsumgebungen bereit und arbeitet eng mit dem Auftraggeber (LIG) und dem IT-Dienstleister Dataport, bei dem das Verfahren betrieben wird, zusammen. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Interne Kennung: 605c80e8-fc57-4472-bb1b-a1620e0409db
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 72320000 Datenbankdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1.1)] Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 3 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 3 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 1 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden (insbesondere durch Cybervorfälle) je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 2.2.1.2.1.1), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften vom führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Erklärung von dem Hauptauftragnehmer einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsschutz nachzuweisen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.1.1)] Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, anzugeben. (Das heißt, wenn die Angebotsfrist bspw. am 30.06.2026 endet, können Referenzen aus dem Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 eingereicht werden). Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 12 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Definition „Erfolgreich abgeschlossen“: Ein Auftrag oder Projekt gilt in diesem Zusammenhang als „erfolgreich abgeschlossen“, wenn • der Vertrag seit mindestens einem Jahr zur Anwendung kommt, • der Auftrag bzw. das Projekt planmäßig verlaufen ist, • die vereinbarte Vertragslaufzeit ohne vorzeitige Beendigung erfüllt wurde, und • keine erheblichen Mängel vorliegen, die zu einer nicht unerheblichen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen geführt haben. Ergibt die Überprüfung der Referenz durch den Referenz-Ansprechpartner, dass die erbrachte Leistung erhebliche Mängel aufweist und wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden, so wird die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ eingestuft. Dies gilt gleichermaßen für laufende Projekte. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Hierzu zählen insbesondere Leistungen aus dem Bereich GEO-IT-/Fachanwendungsbetrieb, Support, Wartung und/oder Weiterentwicklung entsprechender Fachanwendungen. • Darüber hinaus wird bzgl. der Angabe von Referenzprojekten berücksichtigt, dass der Bieter über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden bzw. sonstigen öffentlichen Stellen verfügt und auf deren Bedarfe, insbesondere zur Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen und Vorgaben, eingestellt ist bzw. diese in der Projektumsetzung berücksichtigt wurden. • Zusätzlich wird berücksichtigt, ob die Referenzleistungen im Rahmen einer kontinuierlichen Leistungserbringung erbracht wurden (z. B. Betrieb, Support oder Weiterentwicklung im laufenden Betrieb). • Weiterhin wird berücksichtigt, ob die Referenzprojekte eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare kontinuierliche Leistungsbindung aufweisen. Hierzu ist ein durchschnittlicher Leistungsumfang von mindestens 150 Stunden pro Monat oder eine vergleichbare Größenordnung (z. B. entsprechende Team- oder Betriebsleistung) nachzuweisen. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Sollten die eingereichten Referenzen nicht die geforderten Mindestangaben erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehr als drei Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit drei Referenzen, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegeln, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehr als drei Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weisen der Auftraggeber und die Vergabestelle auf Folgendes hin: Der Auftraggeber und die Vergabestelle geben für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings gehen der Auftraggeber und die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von drei vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als drei Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst drei vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber und die Vergabestelle davon ausgehen, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [Angaben zum Qualifizierten Personal (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.2.1)] Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.2.2.2.2.1 eVergabe-Kriterium „Qualifiziertes Personal“ darzulegen, dass er über ausreichendes qualifiziertes Personal zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung verfügt. Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass für die Ausführung des Auftrags mindestens drei fachlich geeignete Personen im Unternehmen beschäftigt sind, die im Auftragsfall eingesetzt werden können. Als fachlich geeignet gelten Personen, die • ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Geoinformatik, Informatik, Geodäsie oder in einer vergleichbaren Fachrichtung besitzen oder • über gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die auf anderem Wege erworben wurden und zur ordnungsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befähigen. Der Bieter hat im Rahmen der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Gleichwertigkeit etwaiger alternativer Qualifikationen von ihm beurteilt werden kann und sichergestellt ist. Eine Vorlage von Nachweisen oder personenbezogenen Unterlagen mit Angebotsabgabe ist nicht erforderlich. Sollten die Angaben des Bieters den geforderten Mindestwert von 3 fachlich geeigneten Personen nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist in diesem Fall zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz eignungsleihender bzw. privilegierter Unterauftragnehmer erfolgt die Bewertung der personellen Ausstattung auf Grundlage der jeweils abgegebenen Eigenerklärungen der beteiligten Unternehmen. In diesen Fällen sind die Angaben in der eVergabe für alle beteiligten Unternehmen separat zu erfassen und mit der jeweiligen Unternehmensbezeichnung zu kennzeichnen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [Angaben zur IT-Sicherheit (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.3.1)] Im eVergabe-Kriterium Maßnahmen zur IT-Sicherheit sind die erforderlichen Angaben zu machen. Mit dem Angebot vollständig einzureichen ist folgende Zertifizierung: - DIN EN ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) Die Angaben zu den „Maßnahmen zur IT-Sicherheit“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig besitzt. Als gleichwertig werden insbesondere andere Zertifizierungen oder geeignete Nachweise anerkannt, die belegen, dass ein Informationssicherheitsmanagementsystem implementiert ist und die Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen in vergleichbarer Weise erfüllt werden. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis von dem Unternehmen einzureichen, welches den betreffenden Leistungsteil, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird. Sollte der geforderte Nachweis nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Wertung der Angebote erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren nach der erweiterten Richtwertmethode (UfAB 2018). Der Schwankungsbereich beträgt 10%. Als wirtschaftlichstes Angebot wird das Angebot angesehen, das von den im Schwankungsbereich liegenden Angeboten den höchsten Leistungspunktwert (L) erzielt hat. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach Maßgabe dieser Vorgaben den ersten Rang (= „Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L mehrerer im Schwankungsbereich befindlicher Angebote“) wird als sekundäres Entscheidungskriterium die höchste Leistungspunktzahl beim Kriterium „Konzept Releasemanagement“ herangezogen. Besteht danach weiterhin Gleichstand, entscheidet als tertiäres Entscheidungskriterium der Preis (niedrigster Gesamtangebotspreis brutto). Sollte auch unter Beachtung des tertiären Entscheidungskriteriums zwischen zwei qualitativ gleichen Angeboten Parität bestehen („Neben der Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L auch Preisgleichheit und damit letztlich Gleichheit bei der Kennzahl Z“), entscheidet über die Zuschlagsentscheidung – soweit eine unzulässige Absprache nicht angenommen werden kann – das Los. Für weitere Einzelheiten verweist die Vergabestelle auf Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.4, der Vergabeunterlagen.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: (gem. Teil C - Leistungsbewertungsmatrix)
Beschreibung: siehe oben bei Preis. Die hier maßgeblichen Leistungskriterien ergeben sich aus der Unterlage Teil C - Leistungsbewertungsmatrix.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 57 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 30 17 41 20306 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690 Fax: +49 40 427923080
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Registrierungsnummer: 2deb83ad-b12c-4e7f-a852-3185c206d173
Postanschrift: Millerntorplatz 1
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428234006
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Registrierungsnummer: 825ee8f3-cd43-4d39-83ca-0f6607503c62
Abteilung: Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Postanschrift: Postfach 301741
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ffe4b058-083d-4253-97cf-5491a17da4a5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/07/2026 15:06:29 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 465854-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 128/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/07/2026