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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Polizei Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: PolBln 134_26 EU Arbeitsschutzkleidung LKA
Beschreibung: Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Kennung des Verfahrens: 7a07ce8d-1d35-460a-b6a7-84d5cbe06836
Interne Kennung: PolBln 134_26 EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18110000 Berufskleidung, 18113000 Arbeitsbekleidung, 18130000 Spezial-Arbeitskleidung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 230 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Oberbekleidung
Beschreibung: Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18113000 Arbeitsbekleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung am 01.07.2026 in Kraft und endet am 30.06.2027. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Frist eine Kündigung durch einen der Vertragspartner erfolgt. Er endet jedoch abschließend am 30.06.2030, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Polizei Berlin
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Arbeitshosen
Beschreibung: Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung am 01.07.2026 in Kraft und endet am 30.06.2027. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Frist eine Kündigung durch einen der Vertragspartner erfolgt. Er endet jedoch abschließend am 30.06.2030, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Polizei Berlin
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Arbeitsjacken
Beschreibung: Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung am 01.07.2026 in Kraft und endet am 30.06.2027. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Frist eine Kündigung durch einen der Vertragspartner erfolgt. Er endet jedoch abschließend am 30.06.2030, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Polizei Berlin
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Zubehör Arbeitsbekleidung
Beschreibung: Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung am 01.07.2026 in Kraft und endet am 30.06.2027. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Frist eine Kündigung durch einen der Vertragspartner erfolgt. Er endet jedoch abschließend am 30.06.2030, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Polizei Berlin
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Arbeitsschutzschuhe S3
Beschreibung: Rahmenvertrag für Arbeitsschutzkleidung LKA
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung am 01.07.2026 in Kraft und endet am 30.06.2027. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Frist eine Kündigung durch einen der Vertragspartner erfolgt. Er endet jedoch abschließend am 30.06.2030, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt durch die Bewertung anhand des eingereichten Angebotspreises. Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rahmen einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt angegebenen Nettogesamtpreis je Los. Der Bieter kann maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis (Pmin) erhält die volle Punktzahl von 400 Wertungspunkten. Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält null Wertungspunkte. Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Wertungspunkte. Angebotspreise, die zwischen dem niedrigsten Gesamtpreis und dem fiktiven doppelten Angebotspreis liegen, werden nach der folgenden Formel linear interpoliert: P=PPmax ×(2- PA/Pmin)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Systematik. Es wird eine Bewertungsmatrix angewandt. Leistung und Preis werden die Gewichtung 60/40 zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird ein Additionswert aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Wertungspunkte) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die technische Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Muster. Die erreichten Punkte in den einzelnen Kategorien werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Gewicht) multipliziert, d.h. insgesamt können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Angebote, welche die Qualitätsanforderungen nicht zu mindestens 60 % erfüllen, d.h. nicht mindestens 360 Leistungspunkte erreichen, werden von der Gesamtwertung ausgeschlossen. Weist das Angebotsmuster in nur einem der aufgeführten Bewertungskriterien eine nicht akzeptable Qualität bzw. Ausführung auf, ist es aus fachlicher Sicht nicht gebrauchsfähig und wird unabhängig vom Maß der übrigen Qualitätserfüllung von der Gesamtwertung ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Polizei Berlin
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 300 308,80 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 34 888,80 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kokott Berufskleidung
Angebot:
Kennung des Angebots: Kokott Berufskleidung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 34 888,80 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: PolBln 134_26 EU Arbeitsschutzkleidung LKA
Datum der Auswahl des Gewinners: 15/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 29/06/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Polizei Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 98 650,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kokott Berufskleidung
Angebot:
Kennung des Angebots: Kokott Berufskleidung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 98 650,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: PolBln 134_26 EU Arbeitsschutzkleidung LKA
Datum der Auswahl des Gewinners: 15/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 29/06/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Polizei Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 105 270,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kokott Berufskleidung
Angebot:
Kennung des Angebots: Kokott Berufskleidung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 105 270,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: PolBln 134_26 EU Arbeitsschutzkleidung LKA
Datum der Auswahl des Gewinners: 15/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 29/06/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Polizei Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 27 564,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kokott Berufskleidung
Angebot:
Kennung des Angebots: Kokott Berufskleidung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 27 564,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4
Titel: PolBln 134_26 EU Arbeitsschutzkleidung LKA
Datum der Auswahl des Gewinners: 15/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 29/06/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Polizei Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 33 936,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: UVEX ARBEITSSCHUTZ GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: UVEX ARBEITSSCHUTZ GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: 33 936,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 5
Titel: PolBln 134_26 EU Arbeitsschutzkleidung LKA
Datum der Auswahl des Gewinners: 15/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 29/06/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Polizei Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Polizei Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300531004-94
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: eVergabeservice
Telefon: +49 30 4664 0
Fax: +49 30 4664 83 79 55 99
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Polizei Berlin - eVergabeservice
Registrierungsnummer: 11-1300531000-09
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: eVergabeservice
Telefon: +49 30 4664 0
Fax: +49 30 4664 83 79 55 99
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 30 9013 8316
Fax: +49 30 9013 7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: UVEX ARBEITSSCHUTZ GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 132 756 048
Postanschrift: Würzburger Str.181-189
Stadt: Fürth
Postleitzahl: 90766
Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: UVEX ARBEITSSCHUTZ GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Würzburger Str.181-189
Stadt: Fürth
Postleitzahl: 90766
Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Kreisfreie Stadt (DE253)
Land: Deutschland
Telefon: +4915174646102
Gewinner dieser Lose: LOT-0005
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Kokott Berufskleidung
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE136730885
Postanschrift: Kamenzer Damm 80
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12249
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Kokott Berufskleidung
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Kamenzer Damm 80
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12249
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 62788652
Fax: 030 6221027
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004
8.1.
ORG-9002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 09454bee-d4a4-4885-9c04-8768274e0c46 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/07/2026 09:51:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 467681-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 128/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/07/2026