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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Personenaufzüge
Beschreibung: Rahmenvertrag über Personenaufzügen, deren Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme inklusive Baubegleitarbeiten sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option auf Kündigung durch den Auftraggeber nach zwei oder drei Jahren) aufgeteilt 14 Regionallosen (7 Regionalbereiche (RB) mit je 2 Losen) RB Mittel Los 1 RB Mitte Los 2 RB Nord Los 3 RB Nord Los 4 RB Ost Los 5 RB Ost Los 6 RB Süd Los 7 RB Süd Los 8 RB Südost Los 9 RB Südost Los 10 RB Südwest Los 11 RB Südwest Los 12 RB West Los 13 RB West Los 14 Die Rahmenvertragspreise sind fix. Beschafft werden Aufzugsanlagen mit frequenzgeregeltem Seilantrieb vorzugsweise ohne separaten Betriebsraum Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: — behindertengerecht (barrierefrei), — vandalismusresistent, — weitestgehend transparent, — sehr hoher Korrosionsschutz, — weitestgehend resistent gegen Verschmutzung sowie Streugut und deren Folgen, — sehr hohe Verfügbarkeit, — Temperaturbedingungen: für die Außenaufstellung sind insbesondere Temperaturbereiche von −20 °C bis +55 °C für Schacht/Fahrkorb sowie +5 °C bis +40 °C für Schalt-/Steuerschrank zu berücksichtigen.), — i. d. R. 2 bis 3 Haltestellen,
Kennung des Verfahrens: 98246565-6468-42c7-a0bc-61be90f9bcc4
Interne Kennung: 26FEA86267
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42416100 Aufzüge
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist je Los unterschiedlich. Es gibt insgesamt 14 Regionallose. Diese ergeben sich aus 7 Regionalbereichen mit je 2 Losen. RB Mittel Los 1 RB Mitte Los 2 RB Nord Los 3 RB Nord Los 4 RB Ost Los 5 RB Ost Los 6 RB Süd Los 7 RB Süd Los 8 RB Südost Los 9 RB Südost Los 10 RB Südwest Los 11 RB Südwest Los 12 RB West Los 13 RB West Los 14 Die Losabgrenzungen sind in Anlage 2.27 ARB PersBf Loszuordnung der Vergabeunterlagen dargestellt. Anlage 2.26 Bahnhofsmanagement, Plz und Loszuordnung zeigt eine Auflistung der Bahnhofsmanagements, Postleitzahlen und die dazugehörigen Losnummern. Aufgrund der Abgrenzung kann es sein, dass eine Postleitzahl in mehreren Losen vertreten ist. Ausschlaggebend zur Losbestimmung ist immer die Loszuordnung des Bahnhofsmanagements. Diese sind im Reiter Bhfsmgmt.-Lose der Anlage 2.26 eindeutig zugeordnet. Details siehe Vergabeunterlagen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Ein Bieter kann maximal 7 der 14 Lose bezuschlagt bekommen, nämlich je Regionalbereich ein Los (Zuschlagslimitierung). Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, erhält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Zusätzlich muss der Bieter im Angebot verbindlich angeben, wie viele Lose er im Zuschlagsfall maximal gleichzeitig übernehmen kann. Diese Angabe stellt die Kapazitätsgrenze für diesen Bieter dar und wird bei der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt. Ein Bieter ist ungeachtet dessen berechtigt, Angebote für eine größere Anzahl von Losen abzugeben; ein Zuschlag kann ihm jedoch nur bis zur Höhe der von ihm angegebenen Kapazitäts-grenze erteilt werden. Wenn ein Bieter in einem Regionalbereich ein Angebot abgibt, muss er für alle Lose dieses Regionalbereichs ein vollständiges Angebot einreichen. Ein Angebot nur für einzelne Lose eines Regionalbereichs (ohne die übrigen Lose im selben Regionalbereich zu bepreisen) ist nicht zulässig. In einem solchen Fall wird das gesamte Angebot für den betreffenden Regionalbereich nicht gewertet. d.h. pro Regionalbereich müssen immer beide Lose angeboten werden. Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot dessel ben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den be treffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 14
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Regionalbereich Mitte Los 1
Interne Kennung: db798401-7282-4852-9f29-408c441c4f5a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich Mitte Los 1
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Regionalbereich Mitte Los 2
Interne Kennung: 60309f7b-3d9c-4eb4-bee7-444ae647b671
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich Mitte Los 2
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: Regionalbereich Nord Los 3
Interne Kennung: 510eecfe-3709-4adc-a122-1e242fb6e504
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich Nord Los 3
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4
Beschreibung: Regionalbereich Nord Los 4
Interne Kennung: 28bd3a9e-c5af-4c01-811a-fcf89203b97a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich Nord Los 4
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5
Beschreibung: Regionalbereich Ost Los 5
Interne Kennung: a49e4470-5485-4830-92b5-3ad3e770b216
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich Ost Los 5
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6
Beschreibung: Regionalbereich Ost Los 6
Interne Kennung: cf1f7dd4-3a66-42f1-9184-6577b918ad09
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich Ost Los 6
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7
Beschreibung: Regionalbereich Süd Los 7
Interne Kennung: e73aa09f-8d33-4cd7-beff-0aca9ce533df
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich Süd Los 7
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8
Beschreibung: Regionalbereich Süd Los 8
Interne Kennung: 4b697e7d-7613-40c7-bc5d-34eb5dd2e51e
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich Süd Los 8
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 9
Beschreibung: Regionalbereich Südost Los 9
Interne Kennung: 3f97937e-6d07-451e-a2f1-750564139e2a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich Südost Los 9
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 10
Beschreibung: Regionalbereich Südost Los 10
Interne Kennung: 3f44fdda-1300-4a38-bd18-85e82c89582a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich Südost Los 10
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 11
Beschreibung: Regionalbereich Südwest Los 11
Interne Kennung: e8fcd497-116f-4649-9395-6aa0566c5aaf
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich Südwest Los 11
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Los 12
Beschreibung: Regionalbereich Südwest Los 12
Interne Kennung: 49e979d7-6958-4f51-b532-67f6d4e79239
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich Südwest Los 12
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Los 13
Beschreibung: Regionalbereich West Los 13
Interne Kennung: 118674c2-c2a3-4b62-8ab2-ed7e1d24f377
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich West Los 13
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Los 14
Beschreibung: Regionalbereich West Los 14
Interne Kennung: f30c6db2-e8ab-4c00-b80d-7fb9d388c628
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereich West Los 14
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 60 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 90 Aufzugsanlagen (in Stück) je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 24 Aufzugsanlagen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis bildet der Bewertungspreis pro Los. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 Los- und Zuschlagsregeln. Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln (Auswertung) Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Regionalbereich und Bieter (Zuschlagslimitierung) Ein Bieter darf innerhalb eines Regionalbereichs höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen eines Regionalbereichs das wirtschaftlichste Angebot ab, er-hält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los in diesem Regionalbereich. Regel 2: Kapazitätsgrenze (maximale Losanzahl) ist verbindlich Die vom Auftragnehmer Bieter im Angebot angegebene maximale Anzahl an Losen ist ver-bindlich. Bei der Zuschlagsberechnung bleiben sämtliche Los Kombinationen außer Be-tracht, deren Berücksichtigung dazu führen würde, dass die vom jeweiligen Bieter angegebene Kapazitätsgrenze überschritten wird. Regel 3: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix Kriterium Preis: Der gewichtete Preis geht zu 100 % in die Bewertung ein. Hierbei wird das LV in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block bekommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Pro-duktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungs-preis je Bieter. (Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Bewer-tungspreis" zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). Die so ermittelte Bewertungspreise je Bieter und je Los sind die Grundlage für die weitere Zu-schlags- und Optimierungsberechnung. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Regel 4: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Regel 5: Gleichstand innerhalb eines Bereichs (identische Bewertungspreise) Wenn innerhalb eines Bereichs für zwei Lose identische Bewertungspreise eines Bieters vor-liegen, wird bei der Zuschlagsentscheidung vorrangig das mit einem Stern (*) gekennzeichnete Los berücksichtigt. Diese Priorisierung erfolgt vor der weiteren kombinatorischen Optimierung und Zuschlagszuordnung. Hinweis zur Gleichstandsauflösung (Tie-Break) in der Umsetzung - Gleicher Preis desselben Anbieters für zwei Lose im selben Bereich: Das Los mit der kleineren Losnummer wird bevorzugt (im Code durch einen sehr kleinen Zuschlag von 0,001·… auf „preis_2“ für das jeweils nachrangige Los). Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen eines Regionalbereichs lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 2, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe in Bezug auf den betreffenden Regionalbereich einzustellen, bleibt davon unberührt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des Auftragnehmers (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen, gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto der Bodenplatte der Kabine inklusive Seitenwände der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auf-trag angefertigt und bereitgestellt wurden. Seite 17 Gültig ab: 01.06.2026 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschein Abschlagszahlungen gemäß Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlags-betrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach §9 , Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage 3.16 Mindestdokumentation Aufzug, fällig. Die nach Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungs-gemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 3.16 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. 8.2 Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Registrierungsnummer: a6ceb1fb-e3c6-459d-a608-8a792d7bf449
Postanschrift: Europaplatz 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EA 2
Telefon: +49 3029724571
Fax: +49 6926520154
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 56de7af3-8591-4738-8b2b-04e752661706 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/06/2026 17:18:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 434605-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 120/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2026