Deutschland – Beratung im Bereich Forschung – Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt

437681-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Beratung im Bereich Forschung – Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt
OJ S 120/2026 25/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZVSt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt
Beschreibung: Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt
Kennung des Verfahrens: 37d53c91-7961-42db-99b8-a57a793243f4
Interne Kennung: SenInnSport 116-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 85312320 Beratungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen. / „Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Wirt124 EU)“ siehe unter: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare, alternativ die Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULVBescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen. Bietende können an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. / Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. / Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen. / Hinweis gemäß AV Tariftreue: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. / Gilt für alle Lose: Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung und läuft bis 30. Oktober 2027.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Dem Angebot sind die Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Wirt 124) beizufügen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027
Beschreibung: Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 85312320 Beratungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerungsoption ist dann vorgesehen, wenn die zeitlichen Rahmen bei den Losen unvorhergesehen nicht eingehalten werden können, weil sich die Zulieferung von Daten anderer Verwaltungen oder die Befragungen ohne eigenes Verschulden verzögern. In diesem Fall kann die Lieferung der entsprechenden Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2023 bis 2025). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Lose 1 und 2: Erklärung, dass der Bieter mindestens über zwei direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte Mitarbeitende verfügt. Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften). Für die Erklärung kann die beigefügte Vorlage verwendet werden. Die Nachweise sind beizufügen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch umweltschutzbezogene, qualitative oder soziale Aspekte als Zuschlagskriterien berücksichtigt werden (§ 43 Abs. 2 UVgO bzw. § 58 Abs. 2 VgV). Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: Z=L/P P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Umsatzsteuer. Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewertungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Reverse-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis. Besteht Angebotsgleichheit, entscheidet der höchste Wert L, besteht weiterhin Angebotsgleichheit, entscheidet das Los. Das Einreichen mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden. Folgende Unterlagen können nicht nachgereicht werden: Referenzen Lose 1 und 2: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot zwei Projektbeschreibungen von maximal 7 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) zu einem ähnlichen und bereits durchgeführten Projekt in den letzten 3 Jahren durch das für den zu vergebenen Projektauftrag vorgesehene Personal mit Maßnahmenplan, Zeitplan, Ergebnisanalyse (bei Bedarf jeweils auch in anonymisierter Form möglich) ein. Bei Projektbeschreibungen von mehr als 5 Seiten (DIN A 4 Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. / Kurzkonzept: Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept für die Umsetzung des zu vergebenen Projektauftrags inkl. Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan sowie eine kurze Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals einzureichen. Lose 1 und 2: Kurzkonzepte mit maximal 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) sind einzureichen. Bei Kurzkonzepten von mehr als 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 8 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Wissenschaftliche Begleitung des Berliner Landesprogrammes Radikalisierungsprävention und der Landeskoordinierungsstelle Radikalisierungsprävention
Beschreibung: Los 2 Wissenschaftliche Begleitung des Berliner Landesprogrammes Radikalisierungsprävention und der Landeskoordinierungsstelle Radikalisierungsprävention
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 85312320 Beratungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerungsoption ist dann vorgesehen, wenn die zeitlichen Rahmen bei den Losen unvorhergesehen nicht eingehalten werden können, weil sich die Zulieferung von Daten anderer Verwaltungen oder die Befragungen ohne eigenes Verschulden verzögern. In diesem Fall kann die Lieferung der entsprechenden Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2023 bis 2025). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Lose 1 und 2: Erklärung, dass der Bieter mindestens über zwei direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte Mitarbeitende verfügt. Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften). Für die Erklärung kann die beigefügte Vorlage verwendet werden. Die Nachweise sind beizufügen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch umweltschutzbezogene, qualitative oder soziale Aspekte als Zuschlagskriterien berücksichtigt werden (§ 43 Abs. 2 UVgO bzw. § 58 Abs. 2 VgV). Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: Z=L/P P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Umsatzsteuer. Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewertungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Reverse-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis. Besteht Angebotsgleichheit, entscheidet der höchste Wert L, besteht weiterhin Angebotsgleichheit, entscheidet das Los. Das Einreichen mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden. Folgende Unterlagen können nicht nachgereicht werden: Referenzen Lose 1 und 2: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot zwei Projektbeschreibungen von maximal 7 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) zu einem ähnlichen und bereits durchgeführten Projekt in den letzten 3 Jahren durch das für den zu vergebenen Projektauftrag vorgesehene Personal mit Maßnahmenplan, Zeitplan, Ergebnisanalyse (bei Bedarf jeweils auch in anonymisierter Form möglich) ein. Bei Projektbeschreibungen von mehr als 5 Seiten (DIN A 4 Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. / Kurzkonzept: Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept für die Umsetzung des zu vergebenen Projektauftrags inkl. Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan sowie eine kurze Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals einzureichen. Lose 1 und 2: Kurzkonzepte mit maximal 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) sind einzureichen. Bei Kurzkonzepten von mehr als 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 8 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 Evaluation der Projekte Begegnungsräume des Fonds zur Unterstützung der Betroffenen von extremistischer Gewalt
Beschreibung: Los 3 Evaluation der Projekte Begegnungsräume des Fonds zur Unterstützung der Betroffenen von extremistischer Gewalt
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 85312320 Beratungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerungsoption ist dann vorgesehen, wenn die zeitlichen Rahmen bei den Losen unvorhergesehen nicht eingehalten werden können, weil sich die Zulieferung von Daten anderer Verwaltungen oder die Befragungen ohne eigenes Verschulden verzögern. In diesem Fall kann die Lieferung der entsprechenden Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2023 bis 2025). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Lose 3 bis 5: Erklärung, dass der Bieter mindestens über eine/einen direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte/qualifizierten Mitarbeiterin/Mitarbeiter verfügt. Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass die für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften). Für die Erklärung kann die beigefügte Vorlage verwendet werden. Die Nachweise sind beizufügen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch umweltschutzbezogene, qualitative oder soziale Aspekte als Zuschlagskriterien berücksichtigt werden (§ 43 Abs. 2 UVgO bzw. § 58 Abs. 2 VgV). Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: Z=L/P P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Umsatzsteuer. Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewertungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Reverse-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis. Besteht Angebotsgleichheit, entscheidet der höchste Wert L, besteht weiterhin Angebotsgleichheit, entscheidet das Los. Das Einreichen mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden. Folgende Unterlagen können nicht nachgereicht werden: Referenzen Lose 3 bis 5: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot zwei Projektbeschreibungen von maximal 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) zu einem ähnlichen und bereits durchgeführten Projekt in den letzten 3 Jahren durch das für den zu vergebenen Projektauftrag vorgesehene Personal mit Maßnahmenplan, Zeitplan, Ergebnisanalyse (bei Bedarf jeweils auch in anonymisierter Form möglich) ein. Bei Projektbeschreibungen von mehr als 5 Seiten (DIN A 4 Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. / Kurzkonzept: Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept für die Umsetzung des zu vergebenen Projektauftrags inkl. Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan sowie eine kurze Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals einzureichen. Lose 3 bis 5: Bei Los 3, 4, 5 darf das Kurzkonzept nicht mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) beinhalten. Bei Kurzkonzepten von mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 Evaluation des Projekts Berlin gegen Hassgewalt Soforthilfefonds für Betroffene
Beschreibung: Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 85312320 Beratungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerungsoption ist dann vorgesehen, wenn die zeitlichen Rahmen bei den Losen unvorhergesehen nicht eingehalten werden können, weil sich die Zulieferung von Daten anderer Verwaltungen oder die Befragungen ohne eigenes Verschulden verzögern. In diesem Fall kann die Lieferung der entsprechenden Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Vertragsbeginn ab Zuschlagserteilung, jedoch frühestens ab dem 1. Juli 2026 bis 30. Oktober 2027
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2023 bis 2025). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Lose 3 bis 5: Erklärung, dass der Bieter mindestens über eine/einen direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte/qualifizierten Mitarbeiterin/Mitarbeiter verfügt. Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass die für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften). Für die Erklärung kann die beigefügte Vorlage verwendet werden. Die Nachweise sind beizufügen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch umweltschutzbezogene, qualitative oder soziale Aspekte als Zuschlagskriterien berücksichtigt werden (§ 43 Abs. 2 UVgO bzw. § 58 Abs. 2 VgV). Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: Z=L/P P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Umsatzsteuer. Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewertungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Reverse-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis. Besteht Angebotsgleichheit, entscheidet der höchste Wert L, besteht weiterhin Angebotsgleichheit, entscheidet das Los. Das Einreichen mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden. Folgende Unterlagen können nicht nachgereicht werden: Referenzen Lose 3 bis 5: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot zwei Projektbeschreibungen von maximal 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) zu einem ähnlichen und bereits durchgeführten Projekt in den letzten 3 Jahren durch das für den zu vergebenen Projektauftrag vorgesehene Personal mit Maßnahmenplan, Zeitplan, Ergebnisanalyse (bei Bedarf jeweils auch in anonymisierter Form möglich) ein. Bei Projektbeschreibungen von mehr als 5 Seiten (DIN A 4 Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. / Kurzkonzept: Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept für die Umsetzung des zu vergebenen Projektauftrags inkl. Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan sowie eine kurze Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals einzureichen. Lose 3 bis 5: Bei Los 3, 4, 5 darf das Kurzkonzept nicht mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) beinhalten. Bei Kurzkonzepten von mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 Studie Gewaltprävention im Grundschulalter
Beschreibung: Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 85312320 Beratungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerungsoption ist dann vorgesehen, wenn die zeitlichen Rahmen bei den Losen unvorhergesehen nicht eingehalten werden können, weil sich die Zulieferung von Daten anderer Verwaltungen oder die Befragungen ohne eigenes Verschulden verzögern. In diesem Fall kann die Lieferung der entsprechenden Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2023 bis 2025). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Lose 3 bis 5: Erklärung, dass der Bieter mindestens über eine/einen direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte/qualifizierten Mitarbeiterin/Mitarbeiter verfügt. Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass die für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften). Für die Erklärung kann die beigefügte Vorlage verwendet werden. Die Nachweise sind beizufügen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch umweltschutzbezogene, qualitative oder soziale Aspekte als Zuschlagskriterien berücksichtigt werden (§ 43 Abs. 2 UVgO bzw. § 58 Abs. 2 VgV). Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: Z=L/P P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Umsatzsteuer. Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewertungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Reverse-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis. Besteht Angebotsgleichheit, entscheidet der höchste Wert L, besteht weiterhin Angebotsgleichheit, entscheidet das Los. Das Einreichen mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden. Folgende Unterlagen können nicht nachgereicht werden: Referenzen Lose 3 bis 5: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot zwei Projektbeschreibungen von maximal 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) zu einem ähnlichen und bereits durchgeführten Projekt in den letzten 3 Jahren durch das für den zu vergebenen Projektauftrag vorgesehene Personal mit Maßnahmenplan, Zeitplan, Ergebnisanalyse (bei Bedarf jeweils auch in anonymisierter Form möglich) ein. Bei Projektbeschreibungen von mehr als 5 Seiten (DIN A 4 Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. / Kurzkonzept: Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept für die Umsetzung des zu vergebenen Projektauftrags inkl. Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan sowie eine kurze Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals einzureichen. Lose 3 bis 5: Bei Los 3, 4, 5 darf das Kurzkonzept nicht mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) beinhalten. Bei Kurzkonzepten von mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZVSt
Registrierungsnummer: 11-1300500000-83
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Klosterstr. 47
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8b4aeec6-2dde-4ddd-ba76-d94eaa864f14 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/06/2026 10:22:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 437681-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 120/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2026