1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Fahrtreppen
Beschreibung: Fahrtreppen, deren Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme inklusive Baubegleitarbeiten sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option auf Kündigung durch den Auftraggeber nach zwei oder drei Jahren) aufgeteilt in zwei Regionallosen Los 1 Nord und Los 2 Süd. Zum Los 1 Nord gehören die Regionalbereiche Nord, West und Ost. Zum Los 2 Süd gehören die Regionalbereiche Mitte, Südwest, Süd und Südost. Die Rahmenvertragspreise fix. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: • Beeinträchtigungen durch Einsatz von Streugut, Sand, Salzen und Reinigungswasser • Erhöhte Korrosionsbeanspruchungen • Starke Verschmutzung durch Bremsstaub (Eisenbahnverkehr) • Eindringen von Körperflüssigkeiten (z.B. Urin vor allem in einer Umkehrstation) • Starke Sonneneinstrahlung (z.B. UV-Licht) • Extreme Witterungsverhältnisse (Sturm, Hagel, Blitzeinschlag etc.) • Hohes Verkehrsaufkommen • Hohe Einschaltdauer • Vandalismusresistenz
Kennung des Verfahrens: b63e598c-1d71-4215-b08f-d2f7166cfd30
Interne Kennung: 26FEA86269
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313200 Installation von Rolltreppen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42416400 Rolltreppen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist je Los unterschiedlich. Zum Los 1 Nord gehören die Regionalbereiche Nord, West und Ost. Zum Los 2 Süd gehören die Regionalbereiche Mitte, Südwest, Süd und Südost. Genaue Zuordnungen sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt: 160 Fahrtreppen je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 240 Fahrtreppen je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 80 Fahrtreppen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Ein Bieter kann maximal 1 der 2 Lose bezuschlagt bekommen (Zuschlagslimitierung). Ein Bieter muss für alle Lose anbieten. Ein Angebot nur für einzelne Lose ist nicht zulässig. Gibt ein Bieter ein Angebot für lediglich ein Los ab, wird dies nicht gewertet. Für jedes Los muss ein vollständig ausgefülltes und bepreistes Leistungsverzeichnis (LV) eingereicht werden. Unvollständige oder nicht bepreiste LVs führen zum Ausschluss des Angebotes. Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 1 (siehe Anlage 0.2.1), beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe einzustellen, bleibt davon unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Nord
Beschreibung: Regionalbereiche Nord, West und Ost
Interne Kennung: b5327aa8-c558-4226-93e7-578710ada4a8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313200 Installation von Rolltreppen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereiche Nord, West und Ost
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt: 160 Fahrtreppen je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 240 Fahrtreppen je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 80 Fahrtreppen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen: Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis hat Rang 1 in der Bewertung. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 0.2.1 Losvergabe Regeln RV FT zu finden.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Qualitätskriterien sind Rang 2 in der Bewertung. Es kann ein Bonus für Energieeffizienz (10 %), 105er Stufenkettenteilung (4 %) und Fingerschutzprofil (2 %) erlangt werden. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 0.2.1 Losvergabe Regeln RV FT zu finden.
Beschreibung: Technische Qualitätskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln: Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Bieter (Loslimitierung) Ein Bieter darf höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot ab, erhält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los. Regel 2: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix: Der doppelt-gewichtete Blockpreis hat Rang 1 in der Bewertung. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block be-kommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Produktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungspreis je Bieter. D.h. als Summe der gewichteten Blockpreise werden die zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. (Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). b) Kriterium Qualität: Die Qualitätskriterien sind Rang 2 in der Bewertung. Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt über ein Punktesystem. Wird das Qualitätskriterium nicht erfüllt erhält der Bieter null Punkte. Wird das Qualitätskriterium erfüllt, erhält der Bieter ei-nen Punkt. Aus den Punktwerten der jeweilige Kriterien und deren Wichtung ermittelt sich der erreichte Subtrahend in [%]. Zur Wahrung der Gleichbehandlung wird eine einheitliche Bewertungsbasis angesetzt, diese entspricht dem Durchschnitt der Summen der gewichteten Blockpreise aller Angebote je Los. Unter Zuhilfenahme dieser Bewertungsbasis ermittelt sich der Subtrahend in [€]. Der Subtra-hend wird nach den technischen Bietergesprächen und vor den finalen Preisverhandlungen fi-xiert. Der Bewertungspreis für den jeweiligen Bieter ergibt sich als Differenz aus seiner Summe der ge-wichteten Blockpreise und seinem durch Erfüllung der Qualitätskriterien erreichten Subtrahen-den. Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Kriterium Preis" 2-fach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Die Berechnung erfolgt je Los separat. Die so ermittelte Bewertungspreise fließen in die Berechnung der optimalen Losverteilung ein. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Regel 3: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit: Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 1, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe einzustellen, bleibt davon un-berührt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des AN (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschaft Abschlagszahlung, Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto des Fachwerkes einschließlich der wesentlichen Einbauteile der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auftrag angefertigt und bereitgestellt wurden. 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschaft Abschlagszahlung, Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach § 9, Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage XY des Lastenhefts fällig. Die nach Anlage 1.25 Inhaltsverzeichnis Fahrtreppen-Doku-Code des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungsgemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 1.25 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es besteht Koordinationspflicht mit anderen am Bau beteiligten Firmen und Planungsbüros.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Süd
Beschreibung: Regionalbereiche Mitte, Südwest, Süd und Südost
Interne Kennung: a25d79ee-162c-45a0-8e07-696df2b53313
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45313200 Installation von Rolltreppen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bundesweit
Postleitzahl: Bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Regionalbereiche Nord, West und Ost
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt: 160 Fahrtreppen je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 240 Fahrtreppen je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 80 Fahrtreppen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen: Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der doppelt-gewichtete Blockpreis hat Rang 1 in der Bewertung. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 0.2.1 Losvergabe Regeln RV FT zu finden.
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Qualitätskriterien sind Rang 2 in der Bewertung. Es kann ein Bonus für Energieeffizienz (10 %), 105er Stufenkettenteilung (4 %) und Fingerschutzprofil (2 %) erlangt werden. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 0.2.1 Losvergabe Regeln RV FT zu finden.
Beschreibung: Technische Qualitätskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Zuschlags- und Rechenregeln: Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Bieter (Loslimitierung) Ein Bieter darf höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot ab, erhält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los. Regel 2: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix: Der doppelt-gewichtete Blockpreis hat Rang 1 in der Bewertung. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block be-kommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Produktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungspreis je Bieter. D.h. als Summe der gewichteten Blockpreise werden die zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. (Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). b) Kriterium Qualität: Die Qualitätskriterien sind Rang 2 in der Bewertung. Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt über ein Punktesystem. Wird das Qualitätskriterium nicht erfüllt erhält der Bieter null Punkte. Wird das Qualitätskriterium erfüllt, erhält der Bieter ei-nen Punkt. Aus den Punktwerten der jeweilige Kriterien und deren Wichtung ermittelt sich der erreichte Subtrahend in [%]. Zur Wahrung der Gleichbehandlung wird eine einheitliche Bewertungsbasis angesetzt, diese entspricht dem Durchschnitt der Summen der gewichteten Blockpreise aller Angebote je Los. Unter Zuhilfenahme dieser Bewertungsbasis ermittelt sich der Subtrahend in [€]. Der Subtra-hend wird nach den technischen Bietergesprächen und vor den finalen Preisverhandlungen fi-xiert. Der Bewertungspreis für den jeweiligen Bieter ergibt sich als Differenz aus seiner Summe der ge-wichteten Blockpreise und seinem durch Erfüllung der Qualitätskriterien erreichten Subtrahen-den. Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Kriterium Preis" 2-fach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Die Berechnung erfolgt je Los separat. Die so ermittelte Bewertungspreise fließen in die Berechnung der optimalen Losverteilung ein. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Regel 3: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit: Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 1, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe einzustellen, bleibt davon un-berührt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des AN (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschaft Abschlagszahlung, Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto des Fachwerkes einschließlich der wesentlichen Einbauteile der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auftrag angefertigt und bereitgestellt wurden. 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschaft Abschlagszahlung, Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach § 9, Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage XY des Lastenhefts fällig. Die nach Anlage 1.25 Inhaltsverzeichnis Fahrtreppen-Doku-Code des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungsgemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 1.25 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es besteht Koordinationspflicht mit anderen am Bau beteiligten Firmen und Planungsbüros.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Registrierungsnummer: a6ceb1fb-e3c6-459d-a608-8a792d7bf449
Postanschrift: Europaplatz 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EA 2
Telefon: +49 3029724571
Fax: +49 6926520154
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c84765c8-332d-4d56-90cf-21ae4744cbb9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/06/2026 19:25:21 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 428648-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 119/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/06/2026