Deutschland – Dienstleistungen im Energiebereich – Beratungs- und Akquiseleistungen innerhalb der Projektentwicklung Wärme

431386-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Energiebereich – Beratungs- und Akquiseleistungen innerhalb der Projektentwicklung Wärme
OJ S 119/2026 24/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beratungs- und Akquiseleistungen innerhalb der Projektentwicklung Wärme
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Beratungs- und Akquiseleistungen in der Projektentwicklung im Bereich Wärme.
Kennung des Verfahrens: eff1423a-12ba-4902-acec-a7c9e7485e5b
Interne Kennung: 260619
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt: Phase 1-Teilnahmewettbewerb: Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teil-nahmewettbewerb aufgefordert. Auf Grundlage der unter Ziffer 3.8.2 dargestellten Vorgehens-weise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahme-wettbewerbs maximal 4 Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Phase 2 - Angebots- und Verhandlungsphase: Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgeforderten Teil-nehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerbern zugehen werden. Auf Grundlage dieser Unterlagen erarbeiten die Bieter ein erstes Angebot, das unter anderem konzeptionelle Ausführungen enthalten muss. Im Anschluss an die Einreichung der ersten Angebote werden eine Präsentation sowie Ver-handlungen stattfinden. Die ausgewählten Bieter werden im Laufe des Vergabeverfahrens noch nähere Informationen hierzu erhalten. Die Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien bewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Bieterranking erstellt. Es ist beabsichtigt, den Zuschlag im Wege eines Mehrfachrahmenvertrages gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV an die zwei Bieter zu erteilen, deren Angebote nach Abschluss der Angebotswertung die Ränge 1 und 2 belegen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71314200 Verwaltungsdienste für Energieversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit des Auftragnehmers beim Auftraggeber, ist der Auftragnehmer dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 500 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPIYYRYYYN#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach den Vorgaben der Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschluss-gründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschluss-gründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnisdavon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese 10.12.25, 14:23 34027-2025 - Wettbewerb - TED Page 5/15 finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89aAbsatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs(Ausländische und internationale Bedienstete).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftatnach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu seinen Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beratungs- und Akquiseleistungen innerhalb der Projektentwicklung Wärme
Beschreibung: Projektentwicklung Identifikation potenzieller Wärmeprojekte (z. B. Quartierslösungen, dezentrale Versorgungskonzepte, Wärmeinfrastruktur) Durchführung von Vorqualifizierungen anhand technischer und wirtschaftlicher Kriterien Analyse von Standortbedingungen, Energiebedarfen und Potenzialen Organisation und Durchführung von Vor-Ort-Terminen Technische und wirtschaftliche Konzeption Erstellung von technischen Grob- und Feinkonzepten Energetische Dimensionierung und Auslegung Erstellung nachvollziehbarer Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z. B. Investitions-, Betriebs- und Wärmepreisabschätzungen) Dokumentation der Ergebnisse in prüffähiger Form Akquise, Unterstützung bei Marktbearbeitung und Projektanbahnung Identifikation relevanter Marktakteure (z. B. Kommunen, Unternehmen, Projektpartner) Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungsgesprächen in fachlicher Rolle Erstellung von Präsentationen und projektbezogenen Unterlagen Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Projekten bis zur Entscheidungsreife Angebots- und Vertragsunterstützung Fachliche Zuarbeit zu Angebotsunterlagen und Business Cases Erstellung fachlicher Beiträge für Vergabe- oder Vertragsunterlagen Unterstützung bei der Vorbereitung von Vertragsverhandlungen (ohne eigene Abschlussbefugnis)
Interne Kennung: 260619
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71314200 Verwaltungsdienste für Energieversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit des Auftragnehmers beim Auftraggeber, ist der Auftragnehmer dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Rahmenertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, beginnend am 01.01.2027. Er verlängert sich maximal zwei Mal jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. § 2 Abs. 2 dieses Rahmenvertrages bleibt unberührt. Bereits vom Auftraggeber vor Laufzeitende des Rahmenvertrages beauftragte Leistungen sind von dem Auftragnehmer jedoch noch vollständig zu erfüllen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung oder ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes).

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr). Der Bewerber erklärt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen mindestens zweifach je Versicherungsjahr (zweifache Maximierung) besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird: Personenschäden: mindestens 2.000.000 EUR je Schadensereignis Sach- und Vermögensschäden (gemeinsam): mindestens 2.000.000 EUR je Schadensereignis

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen Es werden bis zu 5 Referenzen gewertet. Auch die 3 Mindest-Referenzen werden in die Bewertung einbezogen. Je Referenz werden folgende Bewertungskriterien herangezogen: Generelle Vergleichbarkeit der Referenz (max. 3 Punkte) Tätigkeit in der Energiewirtschaft (Branchenfokus) (max. 3 Punkte) Erfahrung in der Entwicklung von langfristigen Vertragsmodellen (z. B. Wärmeliefer- oder Pachtverträge) (max. 3 Punkte) Erfahrung in der Erstellung von Wärmekonzepten (max. 1 Punkt) Somit können je Referenz maximal 10 Punkte erreicht werden. Bei maximal 5 zu wertenden Referenzen ergibt sich eine maximale Gesamtpunktzahl von 50 Punkten. Es werden maximal 4 Bewerber für die Angebotsphase ausgewählt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 50,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Projektleiter (Beratungsleistung, Akquiseleistung Projektentwicklung Wärme)
Beschreibung: Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise einschließlich sämtlicher Nebenkosten gemäß Leistungsbeschreibung. Die Wertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des angebotenen Stundensatzes in Euro. Der Projektleiter stellt die zentrale und maßgebliche Leistungserbringung dar. Der angebotene Stundensatz gilt als maßgeblicher Preis im Sinne der Zuschlagswertung und wird entsprechend der festgelegten Bewertungsmethode berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Projektleitung
Beschreibung: Qualität der Projektleitung (max. 10 Punkte) Der Bewerber hat persönliche Referenzen der vorgesehenen Projektleitung anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrages, vergleichbar sind und die erfolgreich, also ohne wesentliche Beanstandungen, durchgeführt wurden und bei der die vorgesehene Projektleitung die Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung innehatte. Vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind Referenzen, deren Auftragsgegenstand rechtlich und strukturell vergleichbarer Projekte im Energiesektor (Entwicklung von langfristigen Vertragsmodellen (z. B. Wärmeliefer- oder Pachtverträge) war. Die Referenz muss aus dem Zeitraum 2020-2026 stammen. Referenzen, die die vorgegebenen Mindestkriterien nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Bewertung: Anzahl der Referenzen mit gleicher Position (je Referenz 1 Punkt; max. 10 Referenzen wertbar, daraus folgt max. 10 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Projektentwicklung
Beschreibung: Konzept zur Projektentwicklung (max. 10 Punkte) - max. 20 Seiten Der Bieter hat ein Konzept zur Umsetzung der Beratungs-, Akquise- und Projektentwicklungsleistungen im Bereich Wärme vorzulegen; maßgeblich sind dabei die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungen. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Projektentwicklung im Bereich Wärme. Dies umfasst insbesondere die Projektentwicklung, die technische und wirt-schaftliche Konzeption, die Akquise- und Beratungsleistungen sowie projektbezogene Unterstützungsleistungen. Das Konzept muss erkennen lassen, wie der Bieter die Leistungserbringung inhaltlich, methodisch und organisatorisch umsetzt. Die Darstellung hat sich auf die einzelnen Leistungsbereiche zu beziehen und diese konkret, projektspezifisch und nachvollziehbar zu beschreiben. Dabei ist insbesondere darzulegen, wie die Zielerreichung sowie eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung im Bereich Wärme sichergestellt werden. Bewertung: Die Bewertung erfolgt anhand der inhaltlichen Qualität, der Nachvollziehbarkeit sowie der pro-jektspezifischen und methodischen Ausarbeitung des Konzepts im Hinblick auf die Leistungen im Bereich der Projektentwicklung im Wärmesektor. Für die Konzepte gilt, dass das Deckblatt und die Gliederung nicht zum Umfang zählen. Im Üb-rigen bezieht sich der Umfang auf DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11, Arial. Wird der vorgegebene Umfang von maximal 20 Seiten überschritten, werden nur die ersten 20 Seiten gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYYN/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 31/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYYN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Registrierungsnummer: HRB 194356 B
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf Berliner Stadtwerke
Telefon: 030 270017286
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: UST-ID DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Telefon: 030 9013-8316
Fax: 030 9028-5300
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ab25a421-42f0-494f-825d-c649c25eede2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/06/2026 15:20:36 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 431386-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 119/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/06/2026