Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Medialeistungen

420647-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Medialeistungen
OJ S 116/2026 18/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: LOTTO Hamburg GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Medialeistungen
Beschreibung: Gegenstand des Vertrages sind die Planung, die Beratung, die Forschung, die Analyse, der Einkauf, die Steuerung und das Reporting sowie die Abwicklung und Abrechnung von Medialeistungen hauptsächlich im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2030, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen.
Kennung des Verfahrens: 9e458ce0-7db7-4731-9861-87ca34d264d6
Interne Kennung: VL-260155
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341000 Werbedienste, 79341100 Werbeberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: weitere Erfüllungsorte auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 15 970 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die maximal aus der Rahmenvereinbarung abrufbaren Höchstmengen für die nach der Rahmenvereinbarung vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen ergibt sich aus § 7 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung. Hiernach wir eine Höchstmenge pro Vertragsjahr auf 6,25 Mio. € brutto festgelegt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Korruption: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Betrug: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB, des § 21 Arbeitnehmerentsendegesetzes; § 98 c des Aufenthaltsgesetzes; § 19 des Mindestlohngesetzes; § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Medialeistungen
Beschreibung: Gegenstand des Vertrages sind die Planung, die Beratung, die Forschung, die Analyse, der Einkauf, die Steuerung und das Reporting sowie die Abwicklung und Abrechnung von Medialeistungen hauptsächlich im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2030, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen.
Interne Kennung: LOT-0001 VL-260155
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341000 Werbedienste, 79341100 Werbeberatung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande und beginnt am 01.01.2027 und wird für eine Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt wird. Nach spätestens 48 Monaten (am 31.12.2030) endet die Rahmen-vereinbarung automatisch, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: weitere Erfüllungsorte auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister bzw. vergleichbares Register gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers dienen insbesondere seine Angaben im Dokument „Eignungsangaben – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ sowie ggf. im Falle der Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“. Dort sind vom Bewerber bzw. ggf. vom Eignungsverleiher Erklärungen zum Umsatz im Bereich Media in den letzten drei Geschäftsjahren (= Vorliegen eines Jahresabschlusses) (2023, 2024 und 2025) abzugeben. Ein jährlicher Mindestumsatz von 3 Mio. € (ohne Umsatzsteuer) darf jeweils über die Geschäftsjahre 2023 – 2025 nicht unterschritten werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Anzahl der Bewerber, die zur Abgabe der Erstangebote aufgefordert werden, wird gemäß § 51 VgV auf höchstens 4 Bewerber begrenzt. Bei mehr als vier geeigneten Bewerbern wird die LOTTO Hamburg GmbH nur die, nach ihrer Bewertung, vier am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Dabei ist es von Vorteil hinsichtlich der nachfolgend festgelegten Bewertung, dass möglichst drei oder mehr Referenzen eingereicht werden. Bei der Bewertung geht die LOTTO Hamburg GmbH folgendermaßen vor: Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer differenzierten Betrachtung aller eingereichten Referenzprojekte. Dabei können pro Referenzprojekt maximal 14 Punkte erreicht werden. Diese verteilen sich auf die folgenden Vergleichskriterien, die sich aus dem Dokument „Eignungsangaben – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ bzw. im Falle der Eignungsleihe aus dem Dokument „Eignungsangaben – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ im Zusammenhang mit dem Dokument „Referenzen – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ ergeben: (1) Kanalübergreifende Kampagne Bewertet werden Umfang, strategische Verzahnung und Komplexität der eingesetzten Kommunikationskanäle und Formate. • 0 Punkte erhält das Kriterium, wenn keine oder eine nicht nachvollziehbare kanalübergreifende Kampagne durchgeführt wurde • 2 Punkte erhält das Kriterium, wenn eine kanalübergreifende Kampagne mit im Ansatz nachvollziehbarer Darstellung mehrerer aufeinander abgestimmter Kommunikationskanäle durchgeführt wurde • 4 Punkte erhält das Kriterium, wenn eine strategisch verzahnte kanalübergreifende Kampagne mit nachvollziehbarem und umfassendem Einsatz verschiedener Kommunikationskanäle durchgeführt wurde (2) Erfolgsnachweis der Kampagne Bewertet wird die Nachvollziehbarkeit der Zielerreichung anhand geeigneter Kennzahlen oder anderer Erfolgsnachweise. • 0 Punkte erhält das Kriterium, wenn keine oder nicht nachvollziehbare Erfolgsnachweise eingereicht wurden • 2 Punkte erhält das Kriterium, wenn die Zielerreichung anhand geeigneter Kennzahlen oder sonstiger Nachweise nur ansatzweise nachvollziehbar dargestellt wurde • 4 Punkte erhält das Kriterium, wenn es umfassende und belastbare Erfolgsdarstellung anhand mehrerer nachvollziehbaren Kennzahlen oder Wirkungsnachweise gibt (3) Kampagne für einen regulierten Markt Bewertet werden Umfang und Relevanz regulatorischer Anforderungen. • 0 Punkte erhält das Kriterium, wenn kein regulierter Markt oder nicht nachvollziehbare Darstellung eines regulierten Marktes dargestellt wurden • 2 Punkte erhält das Kriterium, wenn es im Ansatz eine nachvollziehbare Darstellung eines regulierten Marktes ohne oder nur mit rudimentär dargestellten gesetzlichen Vorgaben eingereicht wurde • 4 Punkte erhält das Kriterium, wenn es eine nachvollziehbare Darstellung eines regulierten Marktes mit umfangreichen Angaben zu gesetzlichen oder sonstigen regulatorischen Vorgaben eingereicht wurde (4) Kampagne mit regionalem Bezug Bewertet wird, ob die Kampagnen einen regionalen Bezug aufweisen. • 0 Punkte erhält das Kriterium, wenn kein regionaler Bezug dargestellt wurde • 2 Punkte erhält das Kriterium, wenn ein regionaler Bezug dargestellt wurde Die bei jedem Kriterium mit den Angaben des Bewerbers bzw. Eignungsverleiher erreichte Einzelpunktzahl wird addiert, so dass sich eine Gesamtpunktzahl pro Referenzprojekt ergibt. Pro Referenzprojekt können maximal 14 Punkte erreicht werden. Der arithmetische Mittelwert wird über alle eingereichten Referenzprojekte ermittelt. Maximal können somit 14 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber bzw. Eignungsverleiher weniger als insgesamt drei Referenzprojekte nach, geht jedes fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Aus dem errechneten Mittelwert pro Bewerber für die eingereichten Referenzen wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Sollten sich mehrere gleichplatzierte geeignete Bewerber ergeben, durch die die Gesamt-zahl der auszuwählenden Bewerber überschritten wird, entscheidet das Zufallslos.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ferner ist vom Bewerber bzw. ggf. vom Eignungsverleiher die durchschnittliche Gesamtanzahl des beschäftigten, festen Personals (inkl. Führungskräfte, Teilzeitkräfte; ohne Auszubildende) in den Jahren 2024, 2025 und 2026 anzugeben.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Außerdem haben der Bewerber bzw. ggf. der Eignungsverleiher die Erklärung abzugeben, dass alle Ansprechpartner die deutsche Sprache fließend sprechen sowie in Wort und Schrift verstehen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt gemäß § 127 Abs. 1 S. 1 GWB auf das wirtschaftlichste (endgültige) Angebot. Zuschlagskriterien sind der (Gesamt-)Angebotspreis (Angebotspreis brutto I + Angebotspreis brutto II) und die Leistung in Form der vom Bieter einzureichenden Konzepte. Die Leistungspunkte unterliegen einer Gewichtung von 60 % und der angebotene Angebotspreis einer Gewichtung von 40 %. Für die Gesamtwertung werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte (Konzepte) (gewichtet mit 60 %) durch den von ihm angebotenen Angebotspreis (brutto) (gewichtet mit 40 %) dividiert. Der so errechnete Quotient wird mit dem Faktor 10.000 multipliziert. Der Quotient ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches den höchsten Quotienten erzielt. Der (Gesamt-)Angebotspreis wird über das Dokument „Angebot (endgültiges Angebot) – ANLAGE 2“ ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden gelb markierten Positionen in den Preistabellen 1 und 2 im Dokument „Angebot (endgültiges Angebot) -ANLAGE 2“ vom Bieter einzutragen. Der (Gesamt-)Angebotspreis ist der Gesamtbruttopreis in € des Angebotes, welcher sich aus der Addition des Angebotspreises brutto I aus der Preistabelle 1 und des Angebotspreises brutto II aus der Preistabelle 2 ergibt. Der Angebotspreis I brutto und der Angebotspreis II brutto errechnet sich jeweils aus dem Gesamtpreis netto in € („Zwischensumme“) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis netto in € für den Angebotspreis I brutto ergibt sich aus der Multiplikation der Position 1 (geschätzter Auftragswert) mit der Position 2 (Prozentsatz) aus der Preistabelle 1. Der Gesamtpreis netto in € für den Angebotspreis II brutto ergibt sich aus der Addition aller Gesamtpreise in €/netto (Gesamtpreise über die gesamte Vertragslaufzeit) aller Preispositionen in der Preistabelle 2. Die Gesamtpreise über die Vertragslaufzeit in €/netto ergeben sich zum einen aus den jeweiligen Einzelpreisen in €/netto multipliziert mit der geschätzten Anzahl der Leistungsart während der Vertragslauf-zeit und zum anderen aus der geschätzten Anzahl der Leistungsart während der Vertragslaufzeit dividiert durch 1.000 multipliziert mit den jeweiligen Einzelpreisen in €/netto (abhängig von der entsprechenden Preisposition und dem angegebenen Abrechnungsmodell). Die von der LOTTO Hamburg GmbH ausschließlich zum Zwecke der Wertung angenommenen geschätzten Mengen (grün markierte Positionen) können dem Dokument „Angebot (Erstangebot“ bzw. „Angebot (endgültiges Angebot) – ANLAGE 2“ entnommen werden. Beachten Sie hier die Ausführungen im Dokument "Bewerbungsbedingungen - Ziffer 3.9".
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Leistungswertung ergibt sich aus den nachfolgend genannten Konzepten: - Konzept Jackpot - Teamkonzept Die Ausarbeitungen sind dem Erstangebot und dem endgültigen Angebot des Bieters gesondert auf einer eigenen erstellten Unterlage beizufügen. In den Ausarbeitungen soll der Bieter jeweils in vollständigen Sätzen ausführen und veranschaulichen, wie er im Rahmen der Zielsetzung und auf der Grundlage der beschriebenen Aspekte die auftragsgegenständliche Leistung durchführen würde. Dabei hat der Bieter die vorgegebene Struktur der einzelnen Konzepte einzuhalten, d. h. der Name des jeweiligen Konzeptes und die jeweiligen dazugehörigen Unterkriterien. Zu jedem Konzept ist in dem Dokument „Anforderungen an die einzureichenden Konzepte“ aufgeführt, worauf es der LOTTO Hamburg GmbH dabei ankommt. Die „Anforderungen an die einzureichenden Konzepte“ nebst den dazugehörigen Anhängen 1 bis 4 werden den nach Abschluss der Eignungsprüfung ausgewählten Bewerbern zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes zur Verfügung gestellt. Die Ausarbeitungen sollen für das „Konzept Jackpot“ insgesamt auf möglichst maximal 15 DIN A 4 Seiten fortlaufend nummeriert, nicht kleiner als Schriftgröße 11, dargestellt werden. Etwaige grafische Darstellungen sind in diesen Seiten zu integrieren. Ebenso schließt die angegebene Seitenzahl etwaige Deckblätter mit ein. Die Ausarbeitungen zum „Teamkonzept“ sollen möglichst auf maximal 5 DIN A 4 Seiten fortlaufend nummeriert, nicht kleiner als Schriftgröße 11, dargestellt werden. Das „Konzept Jackpot“ wird mit Leistungspunkten bewertet. Die Kriterien (1), (4), (5), (6) als auch die einzelnen Unterkriterien zu (2) und (3) können jeweils mit 0 (= ungenügend), 2, (= mangelhaft), 4 (= ausreichend), 6 (= befriedigend) 8 (= gut) oder 10 (= sehr gut) Punkten bewertet werden. Die Summe der in den 4 Kriterien bzw. 7 Unterkriterien erreichten Punkte ergibt die Punktzahl für dieses Konzept. Folglich kann ein Bieter mit diesem Konzept insge-samt maximal 110 Punkte (= 11 x 10 Punkte) erzielen. Das Teamkonzept wird dahingehend bewertet, ob die festgelegten Mindestanforderungen („mindestens“, „muss“) vom Bieter eingehalten worden sind. Sollte eine Mindestanforderung nicht vom Bieter erfüllt sein, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, da dann das Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (s. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Die Bewertung hinsichtlich der einzuhaltenden Mindestanforderungen erfolgt jedoch erst mit der mit dem endgültigen Angebot eingereichten Darstellung des Teams.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E79992942
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E79992942
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 VgV können Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ende der Teilnahme bzw. jeweiligen Angebotsfrist vorgelegt wurden, nachgefordert werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der LOTTO Hamburg GmbH. Teilnahmeanträge bzw. Angebote, die die geforderten Angaben bzw. Unterlagen nicht enthalten, werden (ggf. nach erfolgloser Nachforderung) ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Im Fall der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer zu erklären, dass er das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte gem. § 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG beachten wird. Dazu ist das Dokument "Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz - ANLAGE zum Angebot" mit dem Angebot (Erstangebot und endgültiges Angebot) abzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, sind innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Die LOTTO Hamburg GmbH weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der LOTTO Hamburg GmbH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: LOTTO Hamburg GmbH
Registrierungsnummer: USt-IdNr. DE263266798
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Überseering 4
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 63205-0
Internetadresse: https://www.lotto-hh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Registrierungsnummer: 02000000-KFB0000001-20
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Telefon: +49 40 42823-1690
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0040b302-2c65-4bc3-9023-744c193e55e7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/06/2026 17:17:54 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 420647-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 116/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2026