5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Zu den Verlängerungsoptionen siehe oben Abschnitt "Laufzeit" 2. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen. 3. Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. 2. Der EU-Schwellenwert ist überschritten. Die genaue Schätzung wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Handelsregisterauszug einzureichen, der nicht älter als 3 Monate ist.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bewerbers über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 200,00
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber bestätigt eine bestehende Haftpflichtversicherung oder gibt eine verbindliche Zusage, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen. Mindestanforderung: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 2 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl der Mitarbeiter in seinem Unternehmen in den für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern, umgerechnet auf Vollzeitkräfte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 300,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbarer, erbrachter Leistungen. Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Eine der vergleichbaren Referenzen muss die Versorgung eines Krankenhauses betreffen. Vergleichbar sind Referenzen, die die Versorgung einer Klinik oder anderen Institution mit FFP2-Masken gem. des technischen Leistungsverzeichnisses über einen Zeitraum aufzeigen. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 500,00
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Als weitere Mindestanforderung erklärt der Bewerber hinsichtlich des Leistungsgegenstands seine Absichten zur Umsetzung der Leistung. Ein Formblatt ist dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. - Bestätigung FFP2-Masken in der im technischen Leistungsverzeichnis geplanten Ausfertigung liefern zu können. - Bestätigung, für die Lagerung und das Handling von Medizinprodukten geeignete und ausreichende Lagerkapazitäten von mind. 200 Palettenplätze für die zu lagernden Waren und FFP2-Masken in maximal 20 km Entfernung zur Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg) sowie geeignete Handlingsmöglichkeiten, spätestens vor eventueller Bezuschlagung des UKE, vorzuhalten und nachzuweisen. - Bestätigung, dass die lagernde Ware nach Abruf durch das UKE spätestens nach 36 Stunden an der Rampe der Lagerstätte zur Abholung bereitgestellt werden kann. - Bestätigung, dass das UKE die Lagerstätte jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten besichtigen kann. - Bestätigung, geeignete und ausreichende Produktionskapazitäten für die Produktion von FFP2-Masken in maximal 20 km Entfernung zur Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg) zu haben oder 200.000 zusätzliche FFP2-Masken in der geforderten Qualität in dem Lagerstandort 20 km von der Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg) entfernt vorzuhalten.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Teilnahmeantrag beizufügen. Verfügt der Bewerber nicht über ein QM-Zertifikat so hat er allgemeine QM-Maßnahmen für seine Geschäftsabläufe zu beschreiben. Ein fehlendes Qualitätsmanagement führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses dem Antrag beizufügen. Ein fehlendes Umweltmanagement bzw. fehlende Maßnahmen zur Nachhaltigkeit führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: AUSWAHLKRITERIEN Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die Mindestanforderungen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik: Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu 80% (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die folgenden Angaben und Nachweise herangezogen: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die folgenden genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt: Eigenerklärung zur Personalstärke in für dem Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern, Referenzen. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. In Bezug auf die Referenzen werden folgende objektive Kriterien herangezogen: - Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare erbrachte Leistungen Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich: 200 Punkte - Eigenerklärung zur Personalstärke in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern: 300 Punkte - Referenzen: 500 Punkte Die Angaben und Nachweise zur Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung, zum Qualitätsmanagement, zum Umweltmanagement/Nachhaltigkeit wird ebenso wie der gesamte Bereich "Befähigung zur Berufsausübung" nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100 % = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80 % = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60 % = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße, - 40 % = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20 % = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Basis sind die von den Bewerbern jeweils konkret abgeforderten Angaben und Nachweise zum jeweiligen Eignungskriterium (Anforderungen). Diese werden dann jeweils im Rahmen einer prognostischen Gesamtbetrachtung pro Kriterium berücksichtigt und ausgewertet Das UKE strebt an, bis zu fünf Bieter in die Dialogphase einzubeziehen. Sofern keine fünf Bewerber hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bewerber einbezogen (sofern hinreichend geeignet). Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig großer Abstand bei der Gesamtbepunktung festzustellen ist. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Anforderungen des § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 Hamburgisches Vergabegesetz 2. Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen 3. Eigenerklärung zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Zuschlagbieters
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf