Deutschland – Beratung im Hochbau – SLX - Projektsteuerungsvertrag

398593-2026 - Ergebnis
Deutschland – Beratung im Hochbau – SLX - Projektsteuerungsvertrag
OJ S 110/2026 10/06/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: SLX - Projektsteuerungsvertrag
Beschreibung: Beschreibung Projektsteuerungsleistung : Konkret umfasst das Nachtragangebot Nr. 18 jeweils folgende Nachtragsleistungen des AN Projektsteuerung bis zum Abschluss der LS 1 „Pre-Construction-Phase – Planungsbegleitung" mit dem Ziel „Abruf LS 2 - Bau": - Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB); - Angebotsauswertung; - Begleitung der Angebotsverhandlungen.
Kennung des Verfahrens: 5ef5a67d-b622-4655-b07e-4151fdcaf67d
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71312000 Beratung im Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Nachtrag Projektsteuerung - Verlängerung
Beschreibung: Verlängerung des Projektsteuerungsleistung um drei Monate Stufe 2 gem. PS- Hauptvertrag: Die Monatspauschale beträgt für Grund & besondere Leistungen i.H.v 34.970 € netto. Die Leistungen des PS sind notwendig, weil im Zuge des Baupartnering Verfahrens & der Finalisierung des Angebotes weitere Nacharbeiten des GP erforderlich sind & der Gesamtprozess vom PS bis zur Angebotsabgabe & Abschluss der Stufe 2 gem. PS-Hauptvertrag zu begleiten ist. Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50% des ursprünglichen Auftrags.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71312000 Beratung im Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: wirtschaftlichstes Angebot
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-¬ und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 512 698,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Drees & Sommer SE
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 512 698,00 EUR
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 211-25-NT-PE
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 27/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien GmbH
Registrierungsnummer: HRB99634 B
Postanschrift: Linkstraße 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Fax: +4930254415050
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Drees & Sommer SE
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB760772
Postanschrift: Obere Waldplätze 13
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 38365-2026
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: RES-0001
Beschreibung der Änderungen: Vorliegend geht es um die Verlängerung der Projektsteuerungsleistung. Die Leistungen des Projektsteuerers sind notwendig, weil im Zuge des Baupartnering Verfahrens & der Finalisierung des Angebotes weitere Nacharbeiten des Generalplaners erforderlich sind und dieser Gesamtprozess vom Projektsteuerer bis zur Angebotsabgabe und Abschluss der Stufe 2 gemäß dem PSVertrag zu betreuen ist. Der ursprüngliche Zeitplan sah für den Abschluss der Stufe 2 Ende Oktober 2025 vor. Die nunmehr eingetretene Verzögerung bei der GPLeistung führt in der Konsequenz zu einer notwendigen Verlängerung der PSLeistung. Es handelt sich um eine reine zeitliche Verlängerung des ursprünglichen Vertrages. Inhaltlich sind weiterhin die gemäß dem ursprünglichen PSVertrag geforderten Leistungen durch den PS zu erbringen. Es werden keine weiteren Leistungsbestandteile hinzugefügt. Durch die Verlängerung wird dem Projektsteuerer nur ermöglicht seine Leistung vertragsgemäß erfüllen zu können. Rechtliche Würdigung Gemäß § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB erfordern wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren. Die o.g. Leistungsänderung kann ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben werden. Es liegt keine wesentliche Änderung i.S.d. § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB vor. Wann eine Änderung erheblich ist, ist ergibt sich aus § 132 Abs. 1 S. 2 GWB. Danach sind Änderungen wesentlich, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentlichen Auftrag unterscheidet. Eine Änderung ist jedenfalls erheblich, wenn eines der Regelbeispiele nach § 132 Abs. 1 S. 3 GWB erfüllt ist. In Frage kommt ausschließlich § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GWB. Danach ist eine Änderung erheblich, wenn mit der Änderung der Umfang des öffentlichen Auftrags erheblich ausgeweitet wird. Fraglich ist, ob die vorgesehene Ausweitung des Umfangs erheblich i.S.d. § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GWB ist. Wann eine Ausweitung erheblich ist, ist nicht definiert. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der einer Auslegung nach den allgemeinen Auslegungsregeln zugänglich ist. Teilweise wird in der Literatur angenommen, dass eine Änderung bereits wesentlich ist, wenn die Geringfügigkeitsschwelle des § 132 Abs. 3 GWB (Nachtrag > 214.000 € oder Nachtrag > 10% des ursp. Auftragswerts) überschritten wird. Diese Ansicht ist nicht überzeugend. Aus § 132 Abs. 2 S. 2 GWB folgt, dass Änderungen nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB bis zu einem Volumen von 50 % des ursprünglichen Auftragswerts pro Änderung grundsätzlich zulässig sind. Aus der Systematik des § 132 GWB lässt sich somit folgern, dass Änderungen unterhalb der Grenze von 50 % im Regelfall nicht als erheblich i.S.v. § 132 Abs. 1 Nr. 3 GWB anzusehen sein dürften. Vorliegend beträgt die vorgesehene Änderung 30,89%. Zu Leistungsänderungen im Bereich über 50% wird in der Literatur vertreten, dass jedenfalls Änderungen, die zu einer Verdoppelung des ursprünglichen Auftragsvolumens führen, als wesentlich zu bewerten sind (u.a. Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 132 GWB, RN. 26). Für den Grenzbereich zwischen 50% Zuwachs und Verdopplung gibt es in den gängigen Kommentaren und in der Rechtsprechung keine konkreten Vorgaben/Entscheidungen, jedoch ergibt sich aus dem Umkehrschluss zu obiger Auffassung (Leistungen über 100% sind als wesentlich zu bewerten), dass Leistungen zwischen 50 und 100% nicht grundsätzlich als wesentlich zu bewerten sind. Mit Blick auf die primärrechtlichen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter ist daher zur Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GWB in einer Gesamtbetrachtung zu bewerten, ob bei Vergabe des ursprünglichen Auftrags nach den Spezifika des jeweiligen Auftragsgegenstands und des in dem betreffenden Markt Üblichen mit der vorzunehmenden Auftragserweiterung gerechnet werden konnte oder ob es sich aus der Sicht eines verständigen objektiven Marktteilnehmers der Sache nach um einen neuen Auftrag handelt. Für einen verständigen, objektiven Markteilnehmer mit Kenntnis entsprechender Bauprojekte ist es offensichtlich, dass die o.g. Konstellationen bei der Projektausführung (vgl. Pkt. Sachverhalt) auftreten können, mit diesen ist bei vergleichbaren Projekten zu rechnen. Mithin entspricht es den Spezifika dieser Projekte, dass es im Rahmen der Projektausführung zu Änderungsbedarfen und Verzögerungen kommt. Diese führen aber direkt zu einem Mehrbedarf an Projektsteuerungsleistungen. Insbesondere handelt es sich bei der Leistungsänderung gerade nicht um die Beauftragung neuer, bisher nicht vorgesehener Leistungen, sondern lediglich um eine Verlängerung der bereits beauftragten Leistungen unter Beibehaltung des ursprünglichen Leistungsbilds. Unter Zugrundelegung der Nachteile für den Auftraggeber bei einem Austausch des Auftragnehmers im laufenden Projekt bzw. der erheblichen Projektverzögerungen bei einer Neuausschreibung der Leistungen.

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8681bb6c-feda-40b9-99b5-80fe3ac11cef - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/06/2026 11:12:45 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 398593-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 110/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/06/2026