5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45262640 Umweltverbesserungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45251230 Bau von Dampferzeugungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Berlin
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung entweder mittels des beigefügten Formblatts oder der Kopie des Nachweises. Anhand dies Eignung Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummen von - 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, - 1,0 Mio. EUR für Sachschäden und - 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehen oder eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. In allen Versicherungen darf die Selbstbeteiligung pro Schadensfall 10.000,- Euro nicht übersteigen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gefordert ist der Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) sowie der Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024). Vergleichbar sind Leistungen über die Durchführung eines Energiesparcontractings. Als Mindestanforderung nachzuweisen ist - ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens 10 Mio. Euro pro Jahr sowie - ein durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro pro Jahr jeweils in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024). Die Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV erfolgt gemäß der nachfolgenden Kriterien. Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Verfahrensbeschreibung nebst beigefügter Matrix für die Eignungskriterien.. Die Bewertung des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium, wird 1 Punkt als Mindestpunktzahl vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen der Mindestpunktzahl von 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert. Die Bewertung des durchschnittlichen Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium oder unterschreitet dieses, wird 1 Punkt vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gefordert ist die Angabe der Anzahl sämtlicher durchschnittlich angestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) sowie die Angabe der Anzahl der durchschnittlich angestellten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) für Energiesparcontracting-Projekte Als Mindestanforderung nachzuweisen ist - ein jährlicher Durchschnitt von 100 Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) sowie - ein jährlicher Durchschnitt von 6 Mitarbeitern in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) für vergleichbare Leistungen mithin im Bereich des Energiesparcontractings. Die Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV erfolgt gemäß der nachfolgenden Kriterien. Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Verfahrensbeschreibung nebst beigefügter Matrix für die Eignungskriterien. Die Bewertung der durchschnittlichen Anzahl angestellter Mitarbeiter erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl dem Mindestkriterium oder unterschreitet dieses, wird 1 Punkt vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten berechnet. Grundlage hierfür ist die Differenz zwischen der tatsächlich nachgewiesenen durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl und dem Mindestwert im Verhältnis zur Spannweite zwischen dem Mindestkriterium und dessen zehnfachem Wert. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium, wird 1 Punkt als Mindestpunktzahl vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen der Mindestpunktzahl von 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert. Die Bewertung der durchschnittlichen Anzahl angestellter Mitarbeiter im Bereich ESC-Projekte erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium, wird 1 Punkt als Mindestpunktzahl vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen der Mindestpunktzahl von 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gefordert sind mindestens 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 12 Jahren (2014 bis 2025 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge nach abgeschlossener und bestätigter Feinanalyse. Leistungsstände vor bestätigter Feinanalyse können nicht gewertet werden. Vergleichbar sind Leistungen über Energiesparcontracting-Projekte. Nachzuweisen sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen die folgende Merkmale erfüllen: Bei mindestens 1 der 3 Referenzen muss der Referenzgeber eine Einrichtung des Gesundheitswesens (Klinikum) oder ein Universitätsklinikum oder eine univsersitätsmedizinische Einrichtung sein. Die folgenden Anforderungen gelten für jede der 3 Referenzen a) Die Referenz bezieht sich auf eine vergleichbare Leistung mithin auf eine Leistung über Energiesparcontracting-Projekte. b) Die Anzahl der einbezogenen Gebäude auf einer Liegenschaft muss mindestens 5 Gebäude betragen. c) Die Gesamthöhe der Energiekosten (Baseline) muss mind. 500.000 € netto betragen d) Investitionskosten (Planung und Ausführung) müssen mind. 350.000 € netto betragen. e) Der Einsparerfolg - Prozentsatz der jährlichen monetären Einsparungen muss mind. 5 % pro Jahr betragen. f) Die vermiedenen jährlichen CO2-Emissionen müssen mind. 75 Tonnen pro Jahr betragen. Die Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV erfolgt gemäß der nachfolgenden Kriterien. Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Verfahrensbeschreibung nebst beigefügter Matrix für die Eignungskriterien. Hinsichtlich der Bewertung der 1 Referenz mit einem Referenzgeber aus dem Bereich des Gesundheitswesen (Klinikum), eines Universitätsklinikums oder einer univsersitätsmedizinischen Einrichtung ist Folgendes zu beachten: Bei Kriterium a) mithin der Vergleichbarkeit der Leistung erfolgt die Punktevergabe wie folgt: Die Referenz für das umgesetzte ESC-Projekt entspricht hinsichtlich Umfang und Inhalt den gemäß der Auftragsbekanntmachung zu erwartenden Leistungen. (trifft vollständig zu = 10 Punkte; trifft überwiegend zu = 7,5 Punkte; trifft zu = 5 Punkte; trifft teilweise zu = 2,5 Punkte; trifft nahezu nicht zu = 0 Punkte) Hinsichtlich der Bewertung der übrigen 2 Referenzen ohne Bezug zum Gesundheitswesen ist Folgendes zu beachten: Bei Kriterium a) mithin der Vergleichbarkeit der Leistung erfolgt die Punktevergabe wie folgt: Die Referenz für das umgesetzte ESC-Projekt entspricht hinsichtlich Umfang und Inhalt den gemäß der Auftragsbekanntmachung zu erwartenden Leistungen. (trifft vollständig zu = 5 Punkte; trifft überwiegend zu = 3,75 Punkte; trifft zu = 2,5 Punkte; trifft teilweise zu = 1,25 Punkte; trifft nahezu nicht zu = 0 Punkte) Hinsichtlich der Bewertung aller 3 Referenzen ist weiterhin Folgendes zu beachten: Bei Kriterium b) mithin der Anzahl der Gebäude auf einer Liegenschaft von mind. 5 Gebäuden bei einer jeden Referenz handelt es sich um eine reine Mindestanforderungen, so dass keine weitere Punktebewertung erfolgt. Die Punktebewertung jeder der 3 Referenzen für die übrigen Kriterien c) bis einschließlich f) erfolgt mittels linearer Interpolation. Bei Kriterium c) mithin der Gesamthöhe der Energiekosten bei einer jeden Referenz ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von 500.000 € netto erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem zehnfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert. Bei Kriterium d) mithin der Gesamthöhe der Investitionskosten ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von 350.000 € netto erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem zwanzigfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert. Bei Kriterium e) mithin der Einsparerfolg in Prozent bei einer jeden Referenz ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von 5 % pro Jahr erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem sechsfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert. Bei Kriterium f) mithin den vermiedenen jährlichen CO2-Emissionen bei einer jeden Referenz ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von mind. 75 Tonnen pro Jahr erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem zehnfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 80,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nettoeinsparung über Vertragslaufzeit (Kapitalwert)
Beschreibung: siehe Verfahrensbeschreibung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Investitionskosten
Beschreibung: siehe Verfahrensbeschreibung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Beteiligung des Auftraggebers an den Einsparungen
Beschreibung: siehe Verfahrensbeschreibung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: siehe Verfahrensbeschreibung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Bedingungen können Unterlagen nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Charité Universitätsmedizin Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin