2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Korruption: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Betrug: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Zahlungsunfähigkeit: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Erklärung,, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB, vgl. Formblatt Eigenerklärung §§ 123, 124 / Datenschutz_VgV
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet)bzw. von jedem Mitglied der BieGe /BewGe/etwaigen Dritten (Eignungsleihe) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens / Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-mail und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG, §§ 22 LkSG§ und 14 Abs. 1 des Bundestariftreuegesetzes (BTTG). Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Formblatt Eigenerklärung §§ 123 124 GWB_Datenschutz und Vertraulichkeit_VgV" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5K der Verordnung EU Nr. 833_2014_VgV' zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe /BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag /Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe /BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe /BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe /BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe /BieGe bzw. der Vertreter der BewGe /BieGe haben /hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe /BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung_VgV" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber /Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber / Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag /Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag /Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung Dritte_Eignungsleihe_VgV" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages /Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.