Deutschland – Entwicklung von kundenspezifischer Software – Kooperative Zentrale

375613-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Entwicklung von kundenspezifischer Software – Kooperative Zentrale
OJ S 104/2026 02/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Kooperative Zentrale
Beschreibung: Individualsoftware "Kooperative Zentrale" (C-ITS/V2X/Car2X Central Station) im AutobahnOS
Kennung des Verfahrens: a61a3ee0-2554-4ebb-ad48-672fe0966c6c
Interne Kennung: 2026-10017
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72268000 Bereitstellung von Software, 72262000 Software-Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 20 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Kooperative Zentrale
Beschreibung: Kooperative Zentrale
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72268000 Bereitstellung von Software, 72262000 Software-Entwicklung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich max. sechs (6) Mal um weitere 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Verlängerung sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Für den Fall der Verzögerung der Folgebeschaffung verlängert sich die Rahmenvereinbarung zusätzlich um weitere 12 Monate.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 16/12/2030
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Das wirtschaftlichste Angebot wird abweichend von den Festlegungen unter BT-539/541 bzw. 5.1.10 der EU-Auftragsbekanntmachung nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus der Preiskennzahl (P, Gesamtwertungspreis) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Zuschlagskriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das C01_KoopZ_Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt angegebenen Wertungsmengen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (= Gesamtwertungspreis). 2. Der in dieser Bekanntmachung unter BT-271 bezifferten "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="Hypothetischer Maximalauftragswert") kann sich ändern. Für seine Ermittlung gilt Folgendes: Die im Dokument C01_KoopZ_Preisblatt angegebenen Wertungsmengen basieren auf dem geschätzten Bedarf über die Gesamtlaufzeit des Vertrages. Der Auftraggeber geht jedoch davon aus, dass auf Grund von technischen Besonderheiten und Unvorhergesehenes ein zusätzlicher Bedarf des Auftraggebers entstehen kann. Bis zu einem hypothetischen Maximalauftragswert von 150% des Gesamtwertungspreises, also X € [150% des Gesamtwertungspreises des C02_KoopZ_Preisblatt] können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Für den Fall, dass der bezuschlagte Gesamtwertungspreis den geschätzten bekannt gegebenen Auftragswert unterschreitet, ist der in der Auftragsbekanntmachung angegebene geschätzte Auftragswert die Grundlage zur Berechnung der abrufbaren Höchstmenge gem. Satz 1 maßgeblich. 3. Der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GBW) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preianpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. 4. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen&Weel). 6. Die 6-malige Verlängerungsoption ist vorgesehen, da eine langfristige Lösung für eine Kooperative Zentrale benötigt wird, die eine angemessenen Nutzungsdauer nach der Entwicklung ermöglicht. Des Weiteren ist die Laufzeit des Vertrags an die Laufzeit anderer Systemkomponenten angeglichen. Dies ist für die Stabilität des C-ITS Betriebs zwingend erforderlich. 7. Einzelne Anlagen zur Leistungsbeschreibung (B01_KoopZ_Leistungsbeschreibung) enthalten vertrauliche und schützenswerte Informationen und Daten der Autobahn GmbH des Bundes. Dies betrifft folgende Anlagen: • Autobahn OS Systembeschreibung • C-ITS-C-Roads IP interface • C-ITS-C-Roads Message-Profile • C-ITS_IRS-ICS interface-Roads • Mobilithek_Datenmodell Baustellen FAT • C-ITS_C-Roads Service and Use-Cases Definitions. Die vorgenannten Anlagen werden den Interessenten daher erst nach Unterzeichnung und Übersendung der T06_KoopZ_Vertraulichkeitserklärung übermittelt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag (T02) einzureichen sind neben den Kontaktdaten, der Nachweis, dass in den Jahren 2022, 2023 und 2024 der Durchschnittsumsatz mindestens 1.000.000 EUR/Jahr betrug (Mindestanforderung), ggfs. die Erklärung zur Bietergemeinschaft inkl. des Dokuments HVA_L_StB_Bewerbergemeinschaft, die Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, ggfs. die Erklärung zur Eignungsleihe inkl. der Erklärungen HVA_L_StB_Verpflichtungserklaerung_Leistungen_vom_Unterauftragnehmer und HVA_L_StB_Verpflichtungserklaerung_wirtschaftliche_Eignungsleihe sowie drei oder mehr Referenzprojekte aus dem Zeitraum seit Januar 2021 von drei unterschiedlichen Auftraggebern. Hierzu ist das Dokument T03_KoopZ_Referenzbogen zu verwenden. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die mindestens die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen: a) Das Referenzprojekt hatte eine V2X-Zentrale iSd. Kap. 13 der B01_KoopZ_Leistungsbeschreibung zum Gegenstand und b) die V2X-Zentrale wurde mindestens sechs Monate im Produktivbetrieb eingesetzt. Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) und b) genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht berücksichtigungsfähig. Die Wertung der Referenzprojekte erfolgt anhand der nachfolgenden 10 (zehn) Anforderungen/Fragen. Werden diese mit "ja" beantwortet, erhält der Bewerber 5 Punkte, werden diese mit "nein" beantwortet, erhält der Bewerber 0 Punkte. 1. Domäne Straßenverkehr und Fahrzeug Haben Sie Ihr angegebenes Referenzprojekt für einen Betreiber von Straßenverkehrsinfrastrukturen, Fahrzeughersteller oder Flottenbetreiber entwickelt und vertragskonform geliefert? 2. Art des Projekts Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt die V2X-Zentrale als eine maßgeschneiderte Individualsoftware vollstän-dig basierend auf spezifischen funktionalen Anforderungen des Auftraggebers entwickelt und vertragskonform geliefert? 3. Systemübergreifende Abstimmung Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt die Integration oder Weiterentwicklung der V2X-Zentrale umgesetzt, bei der Schnittstellen oder Datenflüsse mit mindestens drei voneinander unabhängigen Organisationen abgestimmt werden mussten (z.B. Betreiber anderer Systeme)? 4. Systemintegration Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt mindestens drei andere, fachlich unabhängige Systeme (Systeme, die eigenständig betrieben werden und nicht Bestandteil der die V2X-Zentrale sind) über definierte Schnittstellen (z.B. REST-API, MQTT oder TLS-gesicherte VPN-Tunnel) an die die V2X-Zentrale angebunden? 5. Echtzeitfähigkeit Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt Echtzeitdaten von Fahrzeugen nach ihrem Eingang in die die V2X-Zentrale durch eine automatisierte Prozesskette so veredelt, dass diese im Durchschnitt und auch bei hoher Systemlast innerhalb von maximal 5 Sekunden zur weiteren Nutzung und Visualisierung zur Verfügung standen (maßgeblich ist die Zeitspanne zwischen Eingang der Rohdaten in der V2X-Zentrale und deren Bereitstel-lung zur weiteren Nutzung oder Anzeige)? 6. C-ITS Interface IRS Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt eine bidirektionale Schnittstelle von der V2X-Zentrale zu mindestens]100 IRS (gemäß ETSI EN 302 665) im produktiven Wirkbetrieb (regulärer Einsatz mit Verarbeitung realer Daten) implementiert? 7. C-ITS Kooperative Dienste Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt mindestens einen fachlichen Dienst gemäß C-Roads oder Car2Car-CC Spezifikationen sowie der zentralenbasierten Funktionsweise / Kooperative Dienste (entsprechend B01_KoopZ_Leistungsbe-schreibung (LB) Kap. 4.9) auf der V2X-Zentrale umgesetzt, der eingehende Verkehrsdaten verarbeitet und daraus standardisierte strukturierte C-ITS Nachrichten (z.B. CAM (Cooperative Awareness Message), DENM (Decentralized Environmental Notification Message)) gemäß ETSI-Standards und/oder ISO-Standards erstellt und/oder umgekehrt? 8. C-ITS GUI Haben Sie in Ihrem Referenzprojekt eine Benutzeroberfläche (GUI) auf der V2X-Zentrale umgesetzt, in der C-ITS Verkehrsdaten und/oder C-ITS Betriebsdaten (entsprechend LB Kap. 3.3.3) angebundener IRS (gemäß ETSI EN 302 665) visualisiert wurden, einschließlich einer aich automatisch aktualisierende Darstellung, bei der Kartenansicht und Tabellenansicht der Daten bidirektional synchronisiert (entsprechend LB Kap. 5.2.3) sind? 9. Betrieb Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt die V2X-Zentrale umgesetzt und für mindestens 12 Monate den produktiven Wirkbetrieb (regulärer Einsatz mit Verarbeitung realer Daten) verantwortet, mit: • Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (gemäß EVB-IT Vertrag und/oder LB Kap. 6.5.1), inklusive proaktivem Monitoring? • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (gemäß EVB-IT Vertrag und/oder LB Kap. 6.5.2) inklusive einem strukturierten Entstörprozess? 10. Betrieb Cluster Haben Sie in Ihrem angegebenen Referenzprojekt die V2X-Zentrale auf einen IT-Cluster (entsprechend LB Kap. 6.1.2 und 6.1.3) - z.B. Kubernetes-, VM- oder vergleichbaren Hochverfügbarkeits-Cluster - umgesetzt und für mindestens 12 Monate den produktiven Betrieb (regulärer Einsatz mit Verarbeitung realer Daten) verantwortet, mit: • Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (gemäß EVB-IT Vertrag und/oder LB Kap. 6.5.1)? • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (gemäß EVB-IT Vertrag und/oder LB Kap. 6.5.2)? Die Vergabestelle wählt mindestens drei geeignete Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der erzielten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Maximal können somit 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Mindestjahresumsatz des Bewerber-Unternehmens muss im Durchschnitt über die Jahre 2022 bis 2024 mindestens 1.000.000 € netto betragen (Mindestanforderung).

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot einzureichen: Angaben in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil II: über die Eintragung in ein Berufsregister Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Berufsregisternachweise. Benannte Nachweise und Erklärungen sind von einer Bietergemeinschaft insgesamt sowie auch von Nachunternehmern für wesentliche Leistungen beizubringen. Präqualifizierte Unternehmen Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und / oder des Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot einzureichen: Angaben in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil II: über die Eintragung in ein Handelsregister
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungspunktzahl
Beschreibung: C02_KoopZ_Zuschlagskriterienkatalog_ZKK
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 17/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Es wird eine langfristige Lösung für eine Kooperative Zentrale benötigt, die erst noch zu entwickeln ist und darüber hinaus eine angemessene Nutzungsdauer nach der Entwicklung ermöglicht. Des Weiteren ist die Laufzeit des zukünftigen Vertrags an die Laufzeit anderer Systemkomponenten angeglichen. Dies ist für die Stabilität des C-ITS Betriebs zwingend erforderlich.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Die Autobahn GmbH des Bundes

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 30 4036 80-800
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: N.N.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640964911
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt. ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640964911
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 653239cf-bd33-40ad-9c55-b93963e84c72 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/05/2026 18:59:02 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 375613-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 104/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/06/2026