Deutschland – Boden- und Fliesenarbeiten – Fliesen-, Estrich- und Abdichtungsarbeiten

370808-2026 - Ergebnis
Deutschland – Boden- und Fliesenarbeiten – Fliesen-, Estrich- und Abdichtungsarbeiten
OJ S 103/2026 01/06/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Fliesen-, Estrich- und Abdichtungsarbeiten
Beschreibung: Der Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wurde das Staffelgeschoss (ehem. 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper wurde um zwei neue Geschosse (jetziges 3. und 4. OG) in Holzsystembauweise, teils auch in Ortbetonbauweise, aufgestockt. Die Bauleistung umfasst die Fliesen-, Estrich- und Abdichtungsarbeiten.
Kennung des Verfahrens: 056cdd88-de74-4b80-867c-b7088c1bf16b
Vorherige Bekanntmachung: 57128-2026
Interne Kennung: 34-2026
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45431000 Boden- und Fliesenarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45261420 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schwarzer Weg 3
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42117
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fliesen-, Estrich- und Abdichtungsarbeiten
Beschreibung: Die auszuschreibende Bauleistung umfasst die Fliesen-, Estrich- und Abdichtungsarbeiten: Baustelleneinrichtung — Fliesenarbeiten an Wand- und Bodenflächen der WC-Bereiche und im Bestandbau — Zusätzliche Leistungen — Sonstige Leistungen (Stundenlohnarbeiten Facharbeiter und Helfer) — Estricharbeiten in den WC-Bereichen — Zusätzliche Leistungen — Sonstige Leistungen (Stundenlohnarbeiten Facharbeiter und Helfer) — Abdichtungsarbeiten (Innenbereich) in den WC-Bereichen — Sonstige Leistungen (Stundenlohnarbeiten Facharbeiter und Helfer)
Interne Kennung: 34-2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45431000 Boden- und Fliesenarbeiten, 45261420 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: .
Beschreibung: .
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Maßgeblich sind § 160 und § 135 GWB. Diese lauten: § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit [1.] der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, [2.] Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, [3.] Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, [4.] mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. — § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [1.] gegen § 134 verstoßen hat oder [2.] den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn [Nr. 1] der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, [Nr. 2] der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und [Nr. 3] der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 145 944,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Keine geeigneten Angebote, Teilnahmeanträge oder Anträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung
Sonstige Begründung: Das zuvor am 26.01.2026 durch Bekanntmachung 57128-2026 veröffentlichte offene Verfahren ergab bei Ablauf der Angebotsfrist keine Angebote. Das offene Verfahren wurde daher gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A am 26.02.2026 aufgehoben. Da die ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht grundlegend geändert wurden, war die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. §§ 3 EU Nr. 1 i.V.m. 3a Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) EU VOB/A zulässig.
Kennung des vorherigen Verfahrens, das die Direktvergabe rechtfertigt: 57128-2026
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Fliesen Wuller GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 02
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 145 944,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 01
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/04/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Registrierungsnummer: 993-8001610400-54
Postanschrift: Bundesallee 210
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 85781-548
Fax: +49 800 668 6688 37010
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Fliesen Wuller GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE252131040
Postanschrift: Boeler Str. 113-115
Stadt: Hagen
Postleitzahl: 58097
Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2331 82263
Fax: +49 2331 881068
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Fliesen Wuller GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
Land: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9574ba23-e4f3-4360-89bb-66d63b4faa05 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2026 10:59:36 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 370808-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/06/2026