Deutschland – Drucker und Plotter – Anmietung von Hochleistungsdruckern

364423-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Drucker und Plotter – Anmietung von Hochleistungsdruckern
OJ S 101/2026 28/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen - Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundeskanzleramt
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Anmietung von Hochleistungsdruckern
Beschreibung: Vertragsgegenstand ist die Anmietung von zwei Kopiergeräten für das Druck- und Kopierzentrum im Bundeskanzleramt für eine reguläre Vertragsdauer von 4 Jahren mit der Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Vertragsinhalt ist die betriebsbereite Maschinenanmietung, sämtliche Verbrauchsmaterialien (außer Papier), alle Ersatzteile u. Verschließteile sowie etwaige Serviceleistungen für den Betrieb und entsprechende Freikopien im Monat gem. Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: d9236b84-93c9-4684-8129-ba9b130175cb
Interne Kennung: 131-023 07/00001/0007
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Aufstellungsort im Bereich der Druckerei des Bundeskanzleramtes (Raum NW U.31)
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. Der Bieter hat zusätzlich zu den unter "Ausschlussgründe" und "Eignungskriterien" beschriebenen Erklärungen/Nachweise folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen): • das Leistungsverzeichnis, • das Angebotsblatt • die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und den Russland-Sanktionen, • die Eigenerklärung Datenschutzverpflichtung, • Angaben Registerabfragen • Bieterdarstellung • Druckmuster • Bieterfragebogen Die Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und den Russland-Sanktionen (entspr. Anlage der Vergabeunterlagen) ist vollständig und zweifelsfrei auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind. Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Bundeskanzleramt hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.Handelt es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft, so sind die Eigenerklärungen über die „Ausschlussgründe und die Russland-Sanktionen“ für alle beteiligten Partner zu machen. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der beigefügte Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“ (entspr. Anlage der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Der Vordruck in geforderten Weise dem Angebot beizufügen. Sofern zutreffend ist die Eklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen/Unteraufträge und zur Eignungsleihe in gleicher Weise vorzulegen. Im Falle der Zuschlagserteilung finden ausschließlich die Vertragsbedingungen des Auftraggebers, einschließlich der VOL/B, uneingeschränkt Anwendung. Die AGB des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird das Bundeskanzleramt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung gemäß § 6 WRegG eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchführen. Das Angebot ist elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de; "Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" oder auf dem Postweg bzw. persönlich einzureichen in der geforderten Weise einzureichen (gem. Vergabeunterlagen). Angebote auf anderem Wege z.B. per E-Mail oder per Fax sowie über die e-Vergabeplattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte zur Vergabe sind spätestens 7 Tage (bis 13:00 Uhr) vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform des Bundes oder per E-Mail an 131-Beschaffung@bk.bund.de anzufordern. Die Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließliich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in den Teilnahmebedingungen (siehe entspr. Anlage der Vergabeunterlagen) detailliert beschrieben bzw. in der Zusammenfassung aller einzureichenden Unterlagen (siehe entspr. Anlage der Vergabeunterlagen) aufgelistet. Im überigen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Betrug: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022/576
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Zahlungsunfähigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Anmietung von Kopiergeräten für das Druck- und Kopierzentrum des Bundeskanzleramtes Berlin
Beschreibung: Vertragsgegenstand ist die Anmietung von zwei Kopiergeräten für das Bundeskanzleramtes, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin, gemäß Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. Leistungsumfang: - 1 Vollfarbhochleistungsdrucker inkl. Freikopien (35.000 Farbdrucke und 5.000 SW Drucke) pro Monat, - 1 Farbdrucker (Back-up System) inkl. Freikopien (20.000 Farbdrucke und 1.000 SW Drucke) pro Monat, - betreibsbereite Aufstellung der Geräte, Wartungen und kompletter techn. Service für den Betrieb, sämtliche Verbrauchsmaterialien (außer Papier) sowie Ersatz-/ Verschleißteile mit einer Laufzeit von vier Jahren mit der Option zur einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr (gem. Vergabeunterlagen).
Interne Kennung: 131-023 07/00001/0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter
Menge: 2 Stück
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es besteht die einmalige Option der Vertragsverlängerung: Der Vertrag (beginnend am 28.01.2027 und endend am 27.01.2031) verlängert sich, sofern eine der beiden Vertragsparteien einer Fortsetzung des Vertrages nicht fristgemäß vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, einmal um ein weiteres Jahr vom 28. Januar 2031 bis 27. Januar 2032. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 5 Jahre, d. h. der Vertrag endet spätestens am 27. Januar 2032.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
Stadt: Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin im Aufstellbereich der Druckerei (Raum: NW U .31)
Postleitzahl: 10557 Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin; am Aufstellort in der Druckerei (Raum NW U.31)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 27/01/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: In der Anlage "Bieterdarstellung" der Vergabeunterlagen sind Angaben zur Eignung zu machen: - Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters sind die entsprechenden allgemeinen und leistungsbezogenen Informationen anzugeben. - Hiebei ist u.a. die aktuelle Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen und die entsprechend Beschäftigten im ausschreibungsrelevanten Bereich anzugeben. - Der Bieter erklärt das Bestehen einer entsprechenden Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. Die vorgegebenen Deckungssummen sind zu beachten. Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für die von der Vergabestelle keine Vordrucke zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Beurteilung der fachlichen Leistung des Bieters sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen verschiedener Auftraggeber einzureichen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung beim jeweiligen Referenzobjekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung dieses Verfahrens). Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen. Der entsprechende Vordruck der Bieterdarstellung ist zu verwenden.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für den geplanten Einsatz von Nachunternehmen oder bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung Nachunternehmen/Eignungsleihe“ (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) einzureichen. Nachunternehmer bzw. Unternehmen die ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, müssen ebenfalls die genannten Eignungsanforderungen erfüllen und haben diese vor Auftragserteilung nachzuweisen. Die diesbezüglichen Vorgaben in den Teilnahmebedingungen sind zu beachten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewichtung Preis: 50 Prozent sowie Qualität/gerätetechn. Leistung: 50 Prozent
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode (UfAB). Hiernach wird das beste Preis-Leistungsverhältnis errechnet. Hierbei wird der zugrunde gelegte Angebotspreis (ggf. unter Berücksichtigung von mind. 14tägigen Skonto) errechnet aus dem Quotienten Leistungspunkten/ Angebotspreis. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten ist das Wirtschaftlichste. Die Beurteilung der angebotenen Qualität erfolgt unter anderem anhand von Musterdrucken, die vom Bieter vorzulegen sind.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Z=L/P (einfache Richtwertmethode (UfAB))
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=835244
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Beschreibung: Eine Angebotsabgabe in schriftlicher Form ist, aufgrund der Einreichung der Testdrucke gem. § 53 Abs. 2 VgV ebenfalls zugelassen. Eine Angebotsabgabe in einer anderen Form (bspw. E-Mail oder Fax) ist nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Ein schriftliches Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen. Auf der Vorderseite des Umschlags ist deutlich erkennbar die Angebotskennzeichnung zu beachten (gem. Teilnahmebedingung Anlage 1; Pkt 2.1.1). Der festverschlossenen Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls fest zu verschließen ist, innerhalb der Angebotsfrist an die offizielle postalische Anschrift einzureichen. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel des Bundeskanzleamtes maßgeblich. Bei der elektr. Angebotsabgabe über die e-Vergabeplattform des Bundes sind die geforderten Druck-Musterstücke innerhalb der Angebotsfrist - im Original in einfacher Ausfertigung - zu übermitteln.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 13 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/07/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Werden näher in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundeskanzleramt Referat 131 Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin geltend machen, gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden. Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammern des Bundes Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn gerichtet werden. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die Angebote enthalten, an die Vergabekammer herauszugeben. Nach § 165 Abs. 1 GWB haben die Verfahrensbeteiligten eventuell Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Geheimnisse gem. § 165 Abs. 2 GWB hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundeskanzleramt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundeskanzleramt

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskanzleramt
Registrierungsnummer: 991-01014-19
Postanschrift: Willy-Brandt-Str. 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 131 - Innerer Dienst
Telefon: +48 30 18 400 0
Fax: +49 30 18 400 1824
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Fax: +49 228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8ce5aae4-0ee1-40bb-98ef-b40f9361b610 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/05/2026 13:05:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 364423-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 101/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/05/2026