2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Notkestraße 85
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten Sie unbedingt die festgelegten Besichtigungstermine. Eine Ortsbesichtigung ist nur im folgenden Zeitraum nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Ein Fehlen der Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss Ihres Angebotes. Der in den Vergabeunterlagen auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellte Vordruck "VI Besichtingungsbestätigung" ist auszudrucken und zum vorgegebenen Besichtigungstermin mitzubringen. Die "VI Besichtigungsbestätigung" muss von den Vertretern des Deutschen Elektronen-Synchrotrons unterschrieben werden. Unternehmen werden gebeten, die Terminabstimmung bis spätestens 02.06.2026 um 12 Uhr ausschließlich über den DFN-Terminplaner vorzunehmen(siehe Vergabeunterlagen). Sobald Sie einen Termin gebucht haben, erhalten Sie eine gesonderte Einladung per E-Mail mit weiteren Einzelheiten zum Ablauf der Ortsbesichtigung (Treffpunkt, Ansprechpartner, Anfahrt etc.). Je Bewerber/Bieter sind max. zwei Vertreter zugelassen. Die Bewerber/Bieter werden darum gebeten, sicherzustellen, dass an den Ortsbesichtigungen im Hinblick auf das Angebot sachkundige Vertreter ihres Unternehmens teilnehmen. Die Ortsbesichtigungen werden durch die Vergabestelle unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots in Form von Einzelterminen durchgeführt. Sollten im Rahmen einer Ortsbesichtigung Fragen auftreten, so sind diese im Anschluss in schriftlicher Form über das E-Vergabeportal einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Korruption: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Betrug: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Zahlungsunfähigkeit: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: siehe gesetzliche Vorgaben (u.a. nach § 123 und § 124 GWB) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (siehe Vordruck Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) (nicht älter als Januar 2026)