5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin beabsichtigt die Schließung dieser Rahmenvereinbarung frühestens zum 1. Oktober 2026 mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und sieht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten vor.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Eignererklärung A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister und in der Finanz-Sanktionsliste eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen, C) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)). Details siehe Auftragsunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zu § 44 VgV: Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder anderweitiger Nachweis der Berechtigung und Befähigung zur Berufsausübung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu 4.2.3 des Bewerberbogens (§ 45 (4) Nr. 2 VgV): Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme: 3 Millionen Euro
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzenbereiche: 1. Kommunikationsleistungen „Kampagnen für die öffentliche Hand“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Als öffentliche Hand bzw. öffentlicher Auftraggeber zählen neben öffentlicher Verwaltung auch Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Institutionen und Vereine, die im Auf-trag öffentlicher Auftraggeber gesellschaftsrelevante Themen bearbeiten und kommunizieren. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. 2. Kommunikationsleistungen „Social-Media-Kommunikation“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. 3. Kommunikationsleistungen „Bewegtbild“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. 4. Kommunikationsleistungen „Publishing-Projekte für gesellschaftlich relevante Themen“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. 5. Kommunikationsleistungen „Events und Aktionen“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen. 6. Kommunikationsleistungen „Bürgerdialoge“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es ist keine Mindestzahl an Referenzprojekten nachzuweisen. 7. Kommunikationsleistungen für Projekte zum Thema Mobilität und Verkehr die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es ist keine Mindestzahl an Referenzprojekten nachzuweisen. 8. Kommunikationsleistungen für Projekte zum Thema Umwelt und/oder Klimaschutz die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es ist keine Mindestzahl an Referenzprojekten nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 70,00
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Kommunikation. Der Jahresumsatz (netto) wird aus dem Durchschnitt der letzten drei vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) errechnet. Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 2.000.000 Euro (netto) gefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20,00
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten drei Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Kommunikation. Die Mitarbeiterzahl wird aus dem Durchschnitt der letzten drei vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) errechnet. Es wird eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von mind. 10 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern gefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualifizierung und persönliche Referenzen Projektleiter*in • Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Kommunikationskampagnen für einen öffentlichen Auftraggeber gehandelt hat und die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. • Es werden nur Referenzen gewertet, bei der die vorgeschlagene Projektleitung in verantwortlicher Position mitgewirkt hat. Dies ist kenntlich zu machen. • Als öffentliche Auftraggeber zählen neben öffentlicher Verwaltung auch Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Institutionen und Vereine, die im Auftrag öffentlicher Auftraggeber gesellschaftsrelevante Themen bearbeiten und kommunizieren. • Je nach Anzahl der eingereichten Referenzen erfolgt eine Bepunktung gemäß Bewertungsmatrix. Es können maximal drei Referenzen angegeben werden. • Mindestbedingung: Es ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Gewichtung 70% Unterkriterien: Qualitätskriterium – Angebotskonzept 60% Qualitätskriterium – Angebotspräsentation 10%
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Gewichtung: Preis 30% Unterkriterien: Kostenkriterium –Grobbudget 12% Kostenkriterium – Stundensatz 18%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/06/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).