5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75122000 Administrative Dienste im Gesundheitswesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge, 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin u.a.
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat das Recht, die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung um zwei Jahre zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist für die Bewerber:innen und für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein aktueller (Ausstellungsdatum nach dem 01.04.2026) Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften (bspw. Partnerschaftsgesellschaften) vorzulegen. In Ermangelung eines solchen ist eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern) vorzulegen; aus dem Auszug soll sich die Vertretungsberechtigung der die Erklärungen abgebenden Personen ergeben.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bewerber:innen müssen den Nachweis einer branchenüblichen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (einschließlich Versicherung von Schäden aufgrund von Datenschutzverletzungen) mit Deckungssummen von jeweils mindestens 500.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften) je Schadensfall einreichen. Alternativ können die Bewerber:innen unter Verwendung der Eigenerklärung in Ziff. III. 1 der Anlage C.03 rechtsverbindlich erklären, im Auftragsfall eine den vorstehenden Anforderungen genügende Versicherung einschließlich der Versicherung des Risikos von Datenschutzverletzungen abzuschließen.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bewerber:innen müssen in der nachfolgenden Tabelle seinen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt und mit Leistungen der Prozess- und Organisationsberatung im Bereich des BGM erzielten Netto-Gesamtumsatz angeben. Es muss ein durchschnittlicher Netto-Umsatz von mindestens 100.000,00 EUR mit Leistungen der Prozess- und Organisationsberatung im Bereich des BGM erzielt worden sein. Wird dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bewerber:innen müssen die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Personen im Bereich der Prozess- und Organisationsberatung im Bereich des BGM benennen. Die Beschäftigung von durchschnittlich mindestens 10 festangestellten beschäftigten Personen mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden im Bereich der Prozess- und Organisationsberatung im Bereich des BGM ist eine Mindestanforderung. Wird dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bewerber:innen müssen die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium in den Fachrichtungen Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsmanagement, Psychologie oder Erziehungswissenschaften oder gleichwertiger Fachrichtung und mindestens dreijähriger Beratungspraxis im BGM benennen. Gleichwertig ist ein abgeschlossenes Studium der Sozial- oder Sportwissenschaften, sofern dieses einen gesundheitsbezogenen Schwerpunkt aufweist. Die Beschäftigung von durchschnittlich mindestens 3 festangestellten beschäftigten Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium in den Fachrichtungen Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsmanagement, Psychologie oder Erziehungswissenschaften oder gleichwertiger Fachrichtung und mindestens dreijähriger Beratungspraxis im BGM oder mit einem abgeschlossenem Studium der Sozial- oder Sportwissenschaften, sofern dieses einen gesundheitsbezogenen Schwerpunkt aufweist und mindestens dreijähriger Beratungspraxis im BGM ist eine Mindestanforderung. Wird dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bewerber:innen können mit ihren Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Personen mit abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fachrichtungen Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsmanagement, Psychologie oder Erziehungswissenschaften oder gleichwertiger Fachrichtung Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der Anlage A.01 entnommen werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 40,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bewerber:innen müssen mindestens drei und können bis zu sechs vergleichbare Unternehmensreferenzen über die Durchführung von Prozess- und Organisationsberatung im BGM einreichen. Die Einreichung darüberhinausgehender Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung. Gewertet werden in diesem Fall die sechs besten Referenzen. Reicht der Bewerber nicht mindestens drei vergleichbare Referenzen ein, wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit können Ziff. IV. 2. der Anlage C.03 entnommen werden. Referenzen, die die vorbenannten Mindestanforderungen erfüllen und somit wertungsfähig sind, können Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann Gliederungspunkt B der Anlage A.01 entnommen werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30,00
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bewerber:innen müssen die vorhandenen Infra- und Organisationsstrukturen, der Kommunikationsprozesse gemäß den Anforderungen der Anlage A.01 beschreiben. Bewerber:innen können mit der Beschreibung der vorhandenen Infra- und Organisationsstrukturen Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der Anlage A.01 entnommen werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Beratertagessatz
Beschreibung: Gewertet wird der angebotene Beratertagessatz (netto). Der niedrigste angebotene Preis wird jeweils mit der möglichen Maximalpunktzahl bewertet. Für einen Wert in Höhe des Doppelten des niedrigsten angebotenen Preises und darüber werden 0 Punkte vergeben. Zwischen diesen Werten wird die Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Stundensatz für die Maßnahmenumsetzung
Beschreibung: Gewertet wird der angebotene Stundensatz (netto) für die Maßnahmenumsetzung. Der niedrigste angebotene Preis wird jeweils mit der möglichen Maximalpunktzahl bewertet. Für einen Wert in Höhe des Doppelten des niedrigsten angebotenen Preises und darüber werden 0 Punkte vergeben. Zwischen diesen Werten wird die Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bieter:innen zu den Unterkriterien (1) Persönliche Qualifikation der Projektleitung und der stv. Projektleitung (2) Fach- und Beratungskompetenz der vorgesehenen Fachberater:innen (3) Darstellung der Personalorganisation und -verfügbarkeit, des bundesweiten Projektmanagements und der Kommunikationsstruktur (4) Beratungskonzept mit dem Angebot abgegeben werden. Die Einzelheiten der differenzierten Bewertung des Umsetzungskonzept ergibt sich aus der Anlage A.02 - Zuschlagskriterien für Los 2.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nach Maßgabe des § 56 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption von zwei Jahren für den Auftraggeber. Die hier verfahrensgegenständlichen Prozess- und Organisationsberatung für die einzelnen Einrichtungen erstreckt sich häufig über einen Zeitraum von 18 bis 24 Monaten. An die unmittelbare Beratung schließt sich dann die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung an. Nach Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt eine zusammenfassende Analyse der Ergebnisse der Maßnahmenumsetzung durch den Dienstleister, der die Beratung durchgeführt hat. Auch während der Maßnahmenumsetzung ist der Beratungsdienstleister weiterhin involviert. Bis zum vollständigen Abschluss erstreckt sich der gesamte Prozess dann über einen Zeitraum von häufig deutlich über 3 Jahren. Damit die Dienstleister die Beratungsqualität durch die gewonnenen Erfahrungen im laufenden Prozess verbessern können, ist es erforderlich, dass mehr als nur ein vollständig abgeschlossener Beratungszyklus durch den jeweiligen Dienstleister zu gewährleistet wird.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße müssen die Bewerber:innen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung bzw. der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- bzw. der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)