Deutschland – Versuchs- und Aufschlussbohrungen – Abschluss einer Rahmenvereinbarung von 2026 bis 2029 für die geotechnische Flächenvoruntersuchung in der deutschen AWZ einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026) inklusive der Erst-Abrufe für die Jahre 2027 und 2028 mit der Option der Wiederholung gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A

326525-2026 - Planung
Deutschland – Versuchs- und Aufschlussbohrungen – Abschluss einer Rahmenvereinbarung von 2026 bis 2029 für die geotechnische Flächenvoruntersuchung in der deutschen AWZ einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026) inklusive der Erst-Abrufe für die Jahre 2027 und 2028 mit der Option der Wiederholung gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A
OJ S 91/2026 12/05/2026
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Abschluss einer Rahmenvereinbarung von 2026 bis 2029 für die geotechnische Flächenvoruntersuchung in der deutschen AWZ einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026) inklusive der Erst-Abrufe für die Jahre 2027 und 2028 mit der Option der Wiederholung gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A
Beschreibung: Geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst kontinuierliche Drucksondierungen, diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme inklusive Bodenansprache, sowie Laboruntersuchungen. Die zu unterersuchenden Flächen pro Jahr werden von dem Flächenentwicklungsplan (FEP) vorgegeben. In dem jeweiligen Untersuchungsraum gilt es mit den kontinuierlichen Drucksondierungen zu starten. Die Tiefe der kontinuierlichen Drucksondierung soll bis zum Erreichen der Verfahrensgrenze durchgeführt werden. Anschließend wird die Zieltiefe (max. 80 m unter Seeboden) der Erkundung durch die Ausführung von diskontinuierlichen Drucksondierungen erreicht. Bevor mit den Bohrungen zur Probennahme gestartet werden kann, müssen alle Drucksondierungsergebnisse erhoben sein. Es gilt pro FEP-Fläche die Erkundungen logistisch optimiert zusammenhängend auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Reihenfolge der Erkundungsarbeiten festzusetzen. Die Tiefe der indirekten und direkten Aufschlüsse beträgt max. 80 m unter Seeboden. Die zu erkundenden Tiefen an den einzelnen Lokationen der Drucksondierungen werden im Vorfeld durch die gesonderte beauftragte geotechnische Begleitung festgelegt. Nach der vollständigen Erhebung der Drucksondierungsergebnisse werden diese durch die geotechnische Begleitung ausgewertet, sodass die Anzahl sowie die Tiefe der Bohrungen zur Probennahme festgelegt werden kann. Dabei sollen nichtbindige Böden voraussichtlich nur abschnittsweise beprobt und bindige Böden voraussichtlich durchgehend beprobt werden. Probeentnahmebohrungen erfolgen an ausgewählten Drucksondierungslokationen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanischen Versuche umfasst, durch die geotechnische Begleitung festzulegen und von dem Auftragnehmer dieser Ausschreibung auszuführen. Die Felduntersuchungen, sowie die Dokumentation müssen nach DIN EN ISO 19901-8:2024-01 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach aktuellen Normen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht (Investigation Report) zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht (Laboratory Data Report) zu dokumentieren. Voraussichtlich zu untersuchen sind für das Jahr 2027 33 Drucksondierungslokationen (17 Lokationen bis 80 m und 16 Lokationen bis 60 m) und 17 Lokationen zur Bohrung mit Probennahme bis 80 m Tiefe. Für das Jahr 2028 gilt es voraussichtlich an 47 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (24 Lokationen bis 80 m und 23 Lokationen bis 60 m) und an 24 Lokationen Bohrungen zur Probennahme (6 Lokationen bis 80 m und 18 Lokationen bis 60 m). Die Erkundungslokationen für das Jahr 2027 werden sich auf der FEP-Fläche N-12.6 und die Erkundungslokationen für das Jahr 2028 werden sich im Untersuchungsraum N-16 Ost befinden. Die voraussichtlichen Mengen des Erkundungsumfanges von weiteren Abrufen in weiteren Erkundungsjahren richten sich nach den Vorgaben des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans und können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. http://www.bsh.de/webcode/593368
Interne Kennung: 1114/008/00026-V
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutsche AWZ der Nordsee
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - VOB/A

3. Teil

3.1.
Teil: PAR-0000
Titel: Abschluss einer Rahmenvereinbarung von 2026 bis 2029 für die geotechnische Flächenvoruntersuchung in der deutschen AWZ einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026) inklusive der Erst-Abrufe für die Jahre 2027 und 2028 mit der Option der Wiederholung gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A
Beschreibung: Geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst kontinuierliche Drucksondierungen, diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme inklusive Bodenansprache, sowie Laboruntersuchungen. Die zu unterersuchenden Flächen pro Jahr werden von dem Flächenentwicklungsplan (FEP) vorgegeben. In dem jeweiligen Untersuchungsraum gilt es mit den kontinuierlichen Drucksondierungen zu starten. Die Tiefe der kontinuierlichen Drucksondierung soll bis zum Erreichen der Verfahrensgrenze durchgeführt werden. Anschließend wird die Zieltiefe (max. 80 m unter Seeboden) der Erkundung durch die Ausführung von diskontinuierlichen Drucksondierungen erreicht. Bevor mit den Bohrungen zur Probennahme gestartet werden kann, müssen alle Drucksondierungsergebnisse erhoben sein. Es gilt pro FEP-Fläche die Erkundungen logistisch optimiert zusammenhängend auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Reihenfolge der Erkundungsarbeiten festzusetzen. Die Tiefe der indirekten und direkten Aufschlüsse beträgt max. 80 m unter Seeboden. Die zu erkundenden Tiefen an den einzelnen Lokationen der Drucksondierungen werden im Vorfeld durch die gesonderte beauftragte geotechnische Begleitung festgelegt. Nach der vollständigen Erhebung der Drucksondierungsergebnisse werden diese durch die geotechnische Begleitung ausgewertet, sodass die Anzahl sowie die Tiefe der Bohrungen zur Probennahme festgelegt werden kann. Dabei sollen nichtbindige Böden voraussichtlich nur abschnittsweise beprobt und bindige Böden voraussichtlich durchgehend beprobt werden. Probeentnahmebohrungen erfolgen an ausgewählten Drucksondierungslokationen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanischen Versuche umfasst, durch die geotechnische Begleitung festzulegen und von dem Auftragnehmer dieser Ausschreibung auszuführen. Die Felduntersuchungen, sowie die Dokumentation müssen nach DIN EN ISO 19901-8:2024-01 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach aktuellen Normen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht (Investigation Report) zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht (Laboratory Data Report) zu dokumentieren. Voraussichtlich zu untersuchen sind für das Jahr 2027 33 Drucksondierungslokationen (17 Lokationen bis 80 m und 16 Lokationen bis 60 m) und 17 Lokationen zur Bohrung mit Probennahme bis 80 m Tiefe. Für das Jahr 2028 gilt es voraussichtlich an 47 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (24 Lokationen bis 80 m und 23 Lokationen bis 60 m) und an 24 Lokationen Bohrungen zur Probennahme (6 Lokationen bis 80 m und 18 Lokationen bis 60 m). Die Erkundungslokationen für das Jahr 2027 werden sich auf der FEP-Fläche N-12.6 und die Erkundungslokationen für das Jahr 2028 werden sich im Untersuchungsraum N-16 Ost befinden. Die voraussichtlichen Mengen des Erkundungsumfanges von weiteren Abrufen in weiteren Erkundungsjahren richten sich nach den Vorgaben des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans und können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. http://www.bsh.de/webcode/593368
Interne Kennung: 1114/008/00026-V
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Deutsche AWZ der Nordsee
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Registrierungsnummer: 991-01889-13
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +494031900
Internetadresse: http://www.bsh.de
Profil des Erwerbers: http://www.evergabe-online.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
Registrierungsnummer: +492289499561
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +492289499561
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ef0ba890-4621-4bb6-bda5-7dc92f9af11f - 03
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/05/2026 12:10:13 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 326525-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 91/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/05/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 30/06/2026