Deutschland – Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung – Ausschreibung Tierkörperbeseitigung

320162-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung – Ausschreibung Tierkörperbeseitigung
OJ S 90/2026 11/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Ausschreibung Tierkörperbeseitigung
Beschreibung: Ausschreibung Tierkörperbeseitigung
Kennung des Verfahrens: 3dd19ef8-9350-42bc-a825-034bd69e8a12
Interne Kennung: 5400 E 09 2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 452 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Datenschutz Die Bieter/Bietergemeinschaften sind im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet sicherzustellen, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber rechtmäßig ist. Soweit notwendig, haben die Bieter/Bietergemeinschaften die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an den Auftraggeber und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sie sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens externer Dienstleister (Betreiber der Vergabeplattform) bedient.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: /
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Zahlungsunfähigkeit:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Ausschreibung Tierkörperbeseitigung
Beschreibung: Ausschreibung Tierkörperbeseitigung
Interne Kennung: 5400/E/09/2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit um ein Jahr, also bis zum 31.08.2030, zu verlängern (Optionsrecht). Die Verlängerung muss der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin spätestens bis zum 31.05.2029 schriftlich erklären.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 452 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Angaben für Bietergemeinschaften / Nachauftragnehmereinsatz Falls zutreffend, sind die Bieter bzw. Bietergemeinschaften verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, die an der Erfüllung der Beseitigungspflichten beteiligt werden, sowie den jeweiligen Leistungsumfang darzulegen: - Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an dritte Unternehmen zu vergeben, haben die Unterauftragnehmer mit entsprechenden Auftragsteilen mit der Angebotsabgabe zu benennen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Gewerbeerlaubnis Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über die für die Ausführung der Leistung erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis verfügen. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen geeigneten Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Bieter/Bietergemeinschaftsmitglieder jeweils niedergelassen sind, einzureichen. Bieter/Bietergemeinschaftsmitglieder mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben als Nachweis mit dem Angebot eine gültige Gewerbeerlaubnis einzureichen. Mindestanforderung: Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über eine gültige gewerberechtliche Erlaubnis verfügen, die zur Ausführung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten berechtigt Handelsregisterauszug und / oder Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über eine aktuelle Eintragung im Handelsregister verfügen. Als Nachweis dieser Eintragung ist ein aktueller Handelsregisterauszug einzureichen (nicht älter als 6 Monate). Bei Bietern aus dem Ausland ist eine gleichwertige Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen. Mindestanforderung: Das Unternehmen muss rechtmäßig im jeweiligen Register eingetragen sein. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen ihre gewerbliche Zuverlässigkeit nachweisen. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (für juristische Personen) einzureichen. Bietende aus dem Ausland müssen eine gleichwertige Bescheinigung vorlegen, die den Anforderungen des EU-Mitgliedstaates entspricht, in dem sie ansässig sind. Diese Bescheinigung muss die gleiche Information wie eine Auskunft aus dem deutschen Gewerbezentralregister beinhalten und die Zuverlässigkeit des Bieters nachweisen. Die Auskunft darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Mindestanforderung: Im Gewerbezentralregister oder einem entsprechenden Register des EU-Ausland dürfen keine Eintragungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters / der Bieterin für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung infrage stellen. Insbesondere dürfen keine schwerwiegenden Verstöße gegen arbeits- sozial- oder umweltrechtliche Vorschriften verzeichnet sein, die einen Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB rechtfertigen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfahrung Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über ausreichende Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Als Nachweis der erforderlichen Erfahrung sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: - geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe der ausgeführten Leistungen, der Gesamtbeseitigungsmengen, des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer. Mindestanforderung: Der vergleichbare Umfang der Referenzleistungen richtet sich nach den Beseitigungsmengen der Jahre 2022 bis 2025. Um auch im Falle von Tierseuchenausbrüchen (z.B. ASP) eine zuverlässige Beseitigung sicherzustellen, muss der Bieter / die Bieterin nachweisen, dass in mindestens einem der letzten drei Kalenderjahre eine Menge von mindestens 600 t beseitigt wurde. Dies belegt, dass der Bieter / die Bieterin über die notwendige Erfahrung im Umgang mit solchen Mengen verfügt. Der Nachweis gilt auch dann als erbracht, wenn die Beseitigungsmenge innerhalb eines Jahres durch Leistungen an mehreren Standorten erzielt wurde. System zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sicherstellen, dass spätestens zum Vertragsbeginn ein wirksames, den Anforderungen entsprechendes Qualitäts- und Hygienemanagementsystem eingerichtet ist. Dieses muss insbesondere die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 sowie ein Eigenkontrollsystem nach den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und Überwachung kritischer Kontrollpunkte (HACCP) gemäß Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 umfassen. Mindestanforderung Mit dem Angebot ist darzulegen, wie die Einhaltung dieser Anforderungen sichergestellt wird. Dabei ist anzugeben, ob ein entsprechendes Qualitäts- und Hygienemanagementsystem bereits besteht oder bis zum Vertragsbeginn eingerichtet bzw. zertifiziert wird. Das Qualitätsmanagementsystem muss mindestens die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 erfüllen. Sofern bereits vorhanden, ist zum Nachweis über das Vorliegen eines wirksamen Eigenkontrollsystems ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Stelle einzureichen (z. B. DIN EN ISO 9001). Andernfalls ist darzustellen, wie und bis wann welche Zertifizierung erlangt wird. In diesem Fall ist der Nachweis nach Zuschlagserteilung und spätestens zum Vertragsbeginn auf Anforderung des Auftraggebers zu erbringen.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beseitigungskapazitäten der Tierkörperbeseitigungsanlage(n) Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sicherstellen, dass ihnen spätestens zum Vertragsbeginn mindestens eine geeignete Tierkörperbeseitigungsanlage mit ausreichenden Beseitigungskapazitäten zur Verfügung steht. Mit dem Angebot ist darzulegen, wie die benötigten Beseitigungskapazitäten sichergestellt werden. Dabei ist anzugeben, ob bereits eine geeignete Anlage zur Verfügung steht oder ob diese bis zum Vertragsbeginn vertraglich gesichert bzw. anderweitig bereitgestellt wird. Im Detail sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe der vorgesehenen bzw. genutzten bestehenden Tierkörperbeseitigungsanlage, einschließlich Standort und Beschreibung der Art und Weise der Beseitigung bzw. Verwertung der tierischen Nebenprodukte in dieser Anlage - Nachweis der Zulassung gemäß Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 für die vorgesehene Anlage - Angabe der Gesamtkapazität (t/Jahr) der Anlage sowie des aktuellen Auslastungsgrades (Stichtag: 31.03.2026) und des durchschnittlichen Auslastungsgrades der letzten drei Jahre Falls die Tierkörperbeseitigungsanlage nicht vom Bieter selbst betrieben wird, ist darzulegen, wie die Nutzung der Anlage vertraglich gesichert wird (z. B. durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Betreiber der Anlage). Mindestanforderung Die Bieter müssen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nachweisen, dass die vorgesehene Tierkörperbeseitigungsanlage die geforderten Kapazitäten von mindestens 800 t jährlich erfüllt und die Zulassung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 vorliegt. Diese Anforderung basiert auf der Entwicklung der Beseitigungsmengen seit 2022 (durchschnittlich 474,48 t), mit einem Anstieg auf 594,49 t im Jahr 2024 und 532,16 t im Jahr 2025. Unter Berücksichtigung dieses Trends sowie eines potenziell erhöhten Anfalls im Falle von Tierseuchen wird eine Kapazität von 800 t/Jahr als erforderlich angesehen. Sofern sich der Bieter mehrerer Tierkörperbeseitigungsanlagen bedient, ist es ausreichend, wenn diese zusammen eine Gesamtkapazität von 800 t/Jahr erreichen. Fuhrpark und technische Ausstattung Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sicherstellen, dass ihnen spätestens zum Vertragsbeginn ein für die Auftragsausführung ausreichender Fuhrpark einschließlich der erforderlichen technischen Ausrüstung zur Verfügung steht. Mit dem Angebot ist darzulegen, wie die Bereitstellung des Fuhrparks erfolgen soll. Dabei ist anzugeben, ob die Fahrzeuge und die technische Ausrüstung bereits vorhanden sind oder wie sie bis zum Vertragsbeginn beschafft bzw. anderweitig bereitgestellt werden sollen. Insbesondere sind folgende Angaben zu machen: - Art und Anzahl der vorhandenen bzw. vorgesehenen Fahrzeuge - Beschreibung der vorhandenen bzw. vorgesehenen technischen Ausrüstung für reguläre Abholungen sowie für Sonder- und Einzelabholungen gemäß Position 1.4 des Preisblatts (ggf. unter Angabe einer bestehenden oder geplanten Registrierung nach Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) Ein Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit ist erst nach Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers zu erbringen. Sammelstelle Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sicherstellen, dass ihnen spätestens zum Vertragsbeginn eine geeignete Sammelstelle im Berliner Stadtgebiet (Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorien 1 und 2 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) mit ausreichender Kapazität zur Verfügung steht. Mit dem Angebot ist darzulegen, wie die Bereitstellung der Sammelstelle erfolgen soll. Dabei ist anzugeben, ob bereits eine geeignete Sammelstelle zur Verfügung steht oder ob diese bis zum Vertragsbeginn eingerichtet bzw. vertraglich gesichert wird. Hierzu sind insbesondere folgende Angaben zu machen: - Standort der vorhandenen bzw. vorgesehenen Sammelstelle - Beschreibung des (bestehenden oder geplanten) Betriebs sowie der Kapazitäten - Angabe, ob eine Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 bereits vorliegt oder wie diese bis zum Vertragsbeginn eingeholt wird Sofern die Sammelstelle nicht vom Bieter selbst betrieben wird, ist darzulegen, auf welcher Grundlage (z. B. vertragliche Einbindung eines Dritten) die Nutzung erfolgen soll. Ein Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit sowie ggf. der Zulassung ist erst nach Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers zu erbringen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personalkapazitäten Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sicherstellen, dass ihnen für die Ausführung des Auftrags ab Vertragsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Mit dem Angebot ist darzulegen, wie die personelle Ausstattung sichergestellt wird. Dabei ist anzugeben, ob das erforderliche Personal bereits vollumfänglich vorhanden ist oder vorhandenes bis zum Vertragsbeginn erweitert wird. Zum Nachweis der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit ist zudem folgende Erklärung einzureichen: - Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens sowie die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren Weitergehende Nachweise zur tatsächlichen Personalverfügbarkeit können nach Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers verlangt werden. Versicherung Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen im Auftragsfall über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sowie über eine Umwelthaftpflichtversicherung, Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall 10.000.000 Euro, verfügen. Wirtschaftliche und finanzielle Kapazitäten Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen über ausreichend wirtschaftliche und finanzielle Kapazitäten für die Ausführung des Auftrages verfügen. Als Nachweis der Versicherung haben Bieter bzw. Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: - Versicherungspolice oder ein für die Dauer des Vergabeverfahrens geltendes Angebot einer Versicherungsgesellschaft, welches im Falle der Zuschlagserteilung anzunehmen ist Zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten sind mit dem Angebot außerdem folgende Erklärungen einzureichen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und seinen Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren - Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung der nach dem Recht des Mitgliedstaates, in denen die Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglieder ihren Firmensitz haben, zuständigen Stelle, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Steuern und Abgaben nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß erfüllt hat. Diese Bescheinigung muss darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Falls eine aktuelle Bescheinigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, ist dem Angebot eine Bestätigung der zuständigen Behörde beizufügen, dass die Bescheinigung beantragt wurde und voraussichtlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen erteilt wird. Die Bescheinigung ist anschließend nachzureichen. - Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes zum Beleg, dass keine Steuerrückstände bestehen und kein Insolvenzverfahren beantragt ist. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Falls eine aktuelle Bescheinigung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, ist dem Angebot eine Bestätigung der zuständigen Behörde beizufügen, dass die Bescheinigung beantragt wurde und voraussichtlich innerhalb einer Frist von 2 Wochen erteilt wird. Die Bescheinigung ist anschließend nachzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Für die Kalkulation des Angebotspreises haben die Bieterinnen und Bieter den Angebotsvordruck / Preisblatt (Anlage V 5) zu verwenden und für alle dort aufgeführten Leistungen einen Preis anzugeben. Die Anlage V 7 beinhaltet Hinweise zum Preisblatt. Grundlage der Kalkulation sind die Beseitigungsmengen der Jahre 2022 - 2025. Diese sind unter Nr. II der Leistungsbeschreibung (Anlage V 2) sowie detailliert in der Anlage V 7 angegeben. Die Angebote sind als Festpreise zzgl. Umsatzsteuer anzugeben, wobei die Preise alle Nebenkosten einschließen. Nach § 3 Abs. 2 des AGTierNebG dient die Erhebung von Entgelten oder Gebühren der Deckung der Kosten der unschädlichen Beseitigung der tierischen Nebenproukte. Bei der Festsetzung sind neben den Kosten die Verwertungserlöse zu berücksichtigen. Anlage V 7 enthält einen entsprechenden Hinweis.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs.2 VgV "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." Sowie § 56 Abs. 3 VgV "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen."
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 16/06/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - Vergabekammer Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - Vergabekammer Berlin

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Registrierungsnummer: 11-1300608000-63
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Salzburger Str. 21-25
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: zentrale Vergabestelle
Telefon: 030-90133354
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a6c87a23-6468-4eb4-8510-5d08dc5950dd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/05/2026 08:48:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 320162-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 90/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/05/2026