2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60651200 Vermietung von Binnenschiffen mit Besatzung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60600000 Transport zu Wasser und zugehörige Dienste, 60651400 Einsatz von Schwergutschiffen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Westhafenstr. 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13353
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers. Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Einhaltung und Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), der Mindestanforderungen nach ILO-Kernarbeitsnormen sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer (siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue) hingewiesen, die im Falle der Auftragserteilung zum Vertragsbestandteil werden. Für die Teilnehmer von Bewerber/Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue und den Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen, die Besonderen Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieters aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die gegenständlichen Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Mit dem Angebot ist für nicht präqualifizierte Unternehmen die Eigenerklärung Eignung (Formular EKVG011) abzugeben. Der Bewerber erklärt in diesem Vordruck EKVG011, dass * keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen, * der Bieter alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen, erfüllt, * über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, * der Bieter sich nicht in Liquidation befindet, * dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, * der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat, * keine der Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist, * dem Bieter bekannt ist, dass unter den gemäß § 124 Abs. 1 GWB genannten Voraussetzungen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, *der Bieter die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG als auch § 21 SchwarzArbG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen * der Bieter sich bewusst ist, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen oder eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, * insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen müssen. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den dieser den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Auftraggeber kann für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: