Deutschland – Versorgungsunternehmen – Systemdienstleistung Schwarzstartfähigkeit

316469-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Versorgungsunternehmen – Systemdienstleistung Schwarzstartfähigkeit
OJ S 89/2026 08/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: 50Hertz Transmission GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Systemdienstleistung Schwarzstartfähigkeit
Beschreibung: Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen.
Kennung des Verfahrens: 072f274d-499a-4b86-82e5-2e8bca1c869e
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://eliagroup.sharepoint.com/:f:/s/EFSS/EFSS/IgBPbd9XXy2eT6vORph9xCpSAe5n2-QjK09ZbsynfNW_bLk Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Wir planen den Zuschlag auf Basis des ersten Angebots zu erteilen. Nur im Ausnahmefall behalten wir uns eine Verhandlung sowie eine weitere Angebotsrunde vor. Ziel des Verfahrens ist ein Vertrag pro Los.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65000000 Versorgungsunternehmen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 216 038 750,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (pro Los). a) Zwingende Vorgabe zur Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebote Auftraggeber: 50Hertz Transmission GmbH Ausschreibung Phase: (1. Präqualifikation, 2. Angebotsphase) Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist der Zugang zur Ariba Sourcing Plattform notwendig. Beantragen Sie bitte den Zugang zur Ariba Sourcing Plattform bei Tim Geisler TimJustus.Geisler@50hertz.com. Folgende Angaben sind mitzuteilen: - Firmenname, - Adresse, - Telefonnummer (Firma), - USt-ID, VAT Number, -Kontaktperson (Name, Email, Telefonnummer). Die Beschaffungsstelle garantiert Bewerbern, die weniger als 72 Stunden vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge Zugriff zu Ariba beantragen, nicht, Ariba-Anmeldedaten vor Abgabeschluss bereitzustellen. Der Bewerber ist allein dafür verantwortlich, rechtzeitig Zugang zur Ariba-Plattform zu beantragen. Der Auftraggeber übernimmt keine Verantwortung für Probleme mit der Ariba-Plattform. Jeder Antrag, der nicht korrekt über Ariba eingereicht wird, wird abgelehnt. b) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist via ARIBA-Plattform mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form über die Nachrichtenfunktion der ARIBA- Plattform zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags sowie Angebotes zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: c. 1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letzten vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. c. 2) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. c. 3) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Los 1-4 Auswahlkriterium "Eignung zur Berufsausübung" sowie Auswahlkriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Auswahlkriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber. c. 4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch - sofern möglich - solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105 Ort: Berlin Postleitzahl: 10825 Land: Deutschland Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB vorliegen. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl “JA” bestätigen. Auswahl des Kriteriums “Schwere Verfehlung” als Zusammenfassung für die Kriterien in den §§123 und 124.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - 50Hertz Beschaffungsregion Nord West
Beschreibung: Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Nord-West teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Interne Kennung: WS1805523162 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65000000 Versorgungsunternehmen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2041
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 87 112 500,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Vertraglichen Modalitäten nach BK6-18-249 vom 20.05.2020 Als Teilnahmevoraussetzung für alle Angebote gelten die technischen, organisatorischen und personellen Anforderungen aus den "Vertraglichen Modalitäten für die Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau" (Az. BK6-18-249 vom 20.05.2020). Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestätigen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Teilnahme am P2P Verfahren / Ariba Es kommt ein P2P-(Purchase-to-Pay)-Verfahren zur Anwendung. Der Auftragnehmer hat das Leistungsdatenblatt elektronisch über das Portal und in Übereinstimmung mit dem bestätigten Aufmaß/ Abnahme-protokoll/ Stundenzettel auszufüllen. Die Erbringung der Leistungen ist in geeigneter Form zu belegen. Beim P2P- Verfahren werden die vom Auftraggeber nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen nach der ordnungsgemäßen Online-Erfassung der Leistungen fällig. _________ b)Einreichung Handelsregisterauszug Bitte reichen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ein. _____ c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestäti-gen. _____ d) Eigenerklärung Russlandsanktionen Bitte reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Russlandsanktionen ein. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte Dokument Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: a) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen - siehe "2.1.4 c) (4) Setzen Sie Eignungsleihe/Nachunternehmen gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (4) ein? b) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung - siehe 2.1.4 c) (3) Nehmen Sie als Bewerbergemeinschaft gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (3) teil? c) Verhaltenskodex für Lieferanten Akzeptieren Sie den Verhaltenskodex für Lieferanten? Sie finden ihn unter https://www.50hertz.com/de/Vertragspartner/Lieferanten/Downloads "Andere Beschaffungskategorien & weitere Dokumente" - "12 VERHAL-TENSKODEX FÜR LIEFERANTEN"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Netzanschluss _________ a) Der Netzanschluss der Einspeisung der Schwarzstartanlage muss in der Höchstspannung (HöS) oder Hochspannung (HS) oder per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS liegen, wobei der beschaffende ÜNB die per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS angeschlossenen Anlagen in begründeten Einzelfällen von einer Teilnahme ausschließen darf. _________ b) Die Schwarzstartanlage darf nur an einem geeigneten Netzknoten angeschlossen sein. Geeignete Netzknoten in der Beschaffungsregion sind alle Netzknoten gemäß Dokument 2. Darüber hinaus gehören alle Netzknoten, die sich horizontal (benachbarte ÜNB) oder vertikal (unterlagerte VNB) in der ersten Masche zu den Höchstspannungsnetzknoten der Beschaffungsregion befinden und über mindestens zwei Stromkreise angebunden sind, zu den geeigneten Netzknoten. Netzknoten der Umspannebene HS/MS müssen dabei direkt an Netzknoten der HS-Ebene angeschlossen sein, die den zuvor beschriebenen Anforderungen entsprechen. Im begründeten Einzelfall kann von dieser Definition abgewichen werden. _________ c) Die Aggregation mehrerer Einheiten ist gemäß § 11 MASN nur möglich, wenn diese an einem Netzanschlusspunkt einspeisen und in ihrer Gesamtheit die hier genannten technischen Anforderungen erfüllen. Eine Aggregation von mehreren Einheiten zu einer Schwarzstartanlage ist darüberhinausgehend nur möglich, wenn die Einheiten über eine gemeinsame Leitstelle verfügen. _________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Technische Anforderungen _________ a) Die Schwarzstartanlage muss über eine mindestens erforderliche Wirkleistung „Perf“ (150MW) gemäß Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 1.2 (Netto-Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt) verfügen. ________ b) Sofern es sich bei der Schwarzstartanlage nicht um eine Bestandsanlage i.S.d. VDE-AR-N 4120 und VDE-AR-N 4130 handelt, muss die Schwarzstartanlage über die Fähigkeit zur Durchführung einer Spannungsfahrt gemäß Abschnitt 10.2.1.5 der VDE-AR-N 4120 sowie VDE-AR-N 4130 verfügen (vergleiche Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 2.1.1). ________ c) Die Schwarzstartanlage muss nahe P=0 mindestens über einen Blindleistungsstellbereich im Bereich von 100 Mvar induktiv (Qübererregt,min) bis 100 Mvar kapazitiv (Quntererregt,min) verfügen. ________ d) Die Schwarzstartanlage muss mindestens über einen Frequenzsollwertbereich von 49,0 bis 51,0 Hz verfügen. ________ e) Im Bezug auf die Stoßfestigkeit gilt, dass der Schwarzstartanlage im Inselnetz Wirklasten in Höhe von mindestens 15 MW (10 % von Perf) und einem cos (phi) =0,8 (induktiv als auch kapazitiv) zugeschaltet werden können, dabei darf die Inselnetzfrequenz ausgehend von 50 Hz nicht unter 49 Hz absinken (Δfmax ≤ 1 Hz). Für die erste Wirklastaufschaltung auf ein leerlaufendes Netz ist ein ∆fmax in Höhe von bis zu 1,25 Hz zulässig. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Mindestverfügbarkeit, Primärenergieversorgung bzw. - vorhaltung und Herstellung der Einsatzbereitschaft _________ a) Mindestverfügbarkeit: Die von der Schwarzstartanlage während des Erbringungszeitraums einzuhaltende Mindestverfügbarkeit pro Kalenderjahr in Prozent beträgt 75 %. Für Nichtverfügbarkeiten (vgl. Mustervertrag § 6) gelten hinsichtlich Vergütungskürzungen die Regelungen gemäß Mustervertrag § 12 sowie hinsichtlich Vertragsstrafen die Regelungen gemäß Mustervertrag in § 13. ________ b) Die Dauer zur Bereitschaft zur Zuschaltung der Schwarzstartanlage auf das Netz („Herstellung der Einsatzbereitschaft“) nach Anforderung durch den ÜNB darf nicht mehr als zwei Stunden betragen. ________ c) Nach Herstellung der Einsatzbereitschaft muss der Anbieter während einer Zeitdauer von mindestens 16 Stunden (Tmin) in der Lage sein, mit der Schwarzstartanlage die in den technischen Anschlussrichtlinien sowie in dem Vertrag definierten Betriebsvorgänge durchzuführen. ________ d) Primärenergieversorgung/-vorhaltung: i) Für Schwarzstartanlagen, die Primärenergie oder Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten gilt, dass für die Leistungsbereitstellung der Schwarzstartanlage die Bevorratung einer Mindestmenge an Primärenergie mit dem im Mustervertrag § 4, Abs. (8) definierten Umfang von WMin (300MWh) sicherzustellen ist (weitere Regelungen siehe Mustervertrag § 4, Abs. (8) bis (11)). Für den Fall, dass es sich bei der Schwarzstartanlage um eine oder mehrere Batterie(n) handelt, ist mit dem Begriff „Primärenergie“ in der bzw. in den Batterie(n) gespeicherte elektrische Energie gemeint. Vergleichbares gilt für andere Speichertechnologien in Bezug auf die jeweils verwendeten Speichermedien. ii) Für Schwarzstartanlagen mit leitungsgebundener Primärenergieversorgung, die weder Primärenergie noch Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten, und für Laufwasserkraftwerke gelten die Anforderungen gemäß Mustervertrag § 4, Abs. (12). (1) Im Fall, dass für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine Primärenergieversorgung aus dem Gasnetz erforderlich ist, hat der Anbieter – ergänzend zu den im Mustervertrag § 4, Abs. (12) aufgeführten vertraglichen Pflichten – eine Bescheinigung der/des das Gaskraftwerk mit Primärenergie versorgenden Gasnetzbetreiber(s) über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung beizubringen. Hierzu stellt der ÜNB eine Bescheinigung im Format des Dokuments 6 zur Verfügung, welches der Arbeitserleichterung für den Anbieter, den/die betroffenen Gasnetzbetreiber und den ÜNB dient und die Rahmenbedingungen der Bescheinigung definiert. Es können durch den Anbieter auch andere (mindestens gleichwertige) Bescheinigungen der/des betroffenen Gasnetzbetreiber(s) beigebracht werden. (2) Ist für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine andere leitungsgebundene Primärenergieversorgung als aus dem Gasnetz erforderlich, oder handelt es sich um ein Laufwasserkraftwerk, so kann der Anbieter die Brennstoff bzw. Primärenergieversorgung auf zu (1) vergleichbare Weise sicherstellen und sein entsprechendes Konzept ggü. dem ÜNB darlegen, welcher dieses Konzept prüfen und bei erfolgreicher Prüfung bestätigen wird. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Netzwirtschaftliche Anforderungen _________ a) Das Angebot muss ohne Einschränkungen auswahlfähig sein; insbesondere sind Bedingungen unzulässig. _______ b) Der Anbieter hat einen Nachweis beizubringen, dass er im Fall einer Bezuschlagung die gemäß Mustervertrag § 14 und Anhang 8 geforderte Bürgschaft wird beibringen können. Der Anbieter kann die Bürgschaft (Anhang 8 des Mustervertrages) schon bei der Gebotsabgabe vorlegen. _______ c) Sofern die Schwarzstartanlage nicht unmittelbar am Netz des beschaffenden ÜNB angeschlossen ist, hat der Anbieter bei Abgabe seines Angebotes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschlussnetzbetreibers der Schwarzstartanlage (Dokument 7) vorzulegen. ________ Für den Teilnahmeantrag ist die Einreichung der Dokumente noch nicht nötig. Bitte bestätigen Sie über das Ariba Tool, dass Sie den oben genannten Punkten zustimmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.elia.be/-/media/project/elia/ elia-site/suppliers/info_and_tools/161102_registering_as_an_ariba_supplier_on_invitation_en.pdf
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/08/2026 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen gemäß §52 SektVO bleiben vorbehalten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Teilnahme am P2P Verfahren / Ariba Es kommt ein P2P-(Purchase-to-Pay)-Verfahren zur Anwendung. Der Auftragnehmer hat das Leistungsdatenblatt elektronisch über das Portal und in Übereinstimmung mit dem bestätigten Aufmaß/ Abnahme-protokoll/ Stundenzettel auszufüllen. Die Erbringung der Leistungen ist in geeigneter Form zu belegen. Beim P2P- Verfahren werden die vom Auftraggeber nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen nach der ordnungsgemäßen Online-Erfassung der Leistungen fällig.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Mit Zuschlagserteilung beginnt die Vorlaufzeit. Somit beträgt die Vorlaufzeit mindestens 4 Jahre. Die Vorlaufzeit dient dazu, Schwarzstartanlagen, sofern erforderlich, vollständig zu errichten oder zu ertüchtigen, um während des Erbringungszeitraums sämtliche Anforderungen gemäß Mustervertrag zu erfüllen. Sofern die Zuschlagserteilung vor dem spätestens möglichen Datum gemäß Tabelle 1, Nr. 4 erfolgt, verlängert sich die Vorlaufzeit entsprechend. Beginn und Ende des Erbringungszeitraums sowie Ende der Vorlaufzeit bleiben in diesem Fall unverändert.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: 50Hertz Transmission GmbH
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen /// Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: /// Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. /// "Der Antrag ist unzulässig, soweit /// (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, /// (2) Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, /// (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. /// Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren *
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden umweltrechtlichen Rahmen bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: 50Hertz Transmission GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 3 - 50Hertz Beschaffungsregion Mitte
Beschreibung: Die 50Hertz‑Beschaffungsregion Mitte wird intern als Los 3 bezeichnet, da Los 2 bereits ausgeschrieben und bezuschlagt wurde; bitte beziehen Sie sich in der weiteren Kommunikation daher auf Los 3 - 50Hertz Beschaffungsregion Mitte, wobei die Nummerierung abweichend von der EU‑Bekanntmachung auf der ARIBA‑Plattform einheitlich dargestellt wird. Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Mitte teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Interne Kennung: WS1805523162 - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65000000 Versorgungsunternehmen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2041
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 109 142 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Vertraglichen Modalitäten nach BK6-18-249 vom 20.05.2020 Als Teilnahmevoraussetzung für alle Angebote gelten die technischen, organisatorischen und personellen Anforderungen aus den "Vertraglichen Modalitäten für die Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau" (Az. BK6-18-249 vom 20.05.2020). Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestätigen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung: Bitte laden Sie die Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung hoch. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte Dokument. ________ b) Teilnahme am P2P Verfahren / Ariba Es kommt ein P2P-(Purchase-to-Pay)-Verfahren zur Anwendung. Der Auftragnehmer hat das Leistungsdatenblatt elektronisch über das Portal und in Übereinstimmung mit dem bestätigten Aufmaß/ Abnahme-protokoll/ Stundenzettel auszufüllen. Die Erbringung der Leistungen ist in geeigneter Form zu belegen. Beim P2P- Verfahren werden die vom Auftraggeber nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen nach der ordnungsgemäßen Online-Erfassung der Leistungen fällig. _________ c)Einreichung Handelsregisterauszug Bitte reichen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ein. _____ d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestäti-gen. _____ f) Eigenerklärung Russlandsanktionen Bitte reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Russlandsanktionen ein. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte Dokument Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: a) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen - siehe "2.1.4 c) (4) Setzen Sie Eignungsleihe/Nachunternehmen gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (4) ein? b) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung - siehe 2.1.4 c) (3) Nehmen Sie als Bewerbergemeinschaft gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (3) teil? c) Verhaltenskodex für Lieferanten Akzeptieren Sie den Verhaltenskodex für Lieferanten? Sie finden ihn unter https://www.50hertz.com/de/Vertragspartner/Lieferanten/Downloads "Andere Beschaffungskategorien & weitere Dokumente" - "12 VERHAL-TENSKODEX FÜR LIEFERANTEN"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Netzanschluss _________ a) Der Netzanschluss der Einspeisung der Schwarzstartanlage muss in der Höchstspannung (HöS) oder Hochspannung (HS) oder per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS liegen, wobei der beschaffende ÜNB die per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS angeschlossenen Anlagen in begründeten Einzelfällen von einer Teilnahme ausschließen darf. _________ b) Die Schwarzstartanlage darf nur an einem geeigneten Netzknoten angeschlossen sein. Geeignete Netzknoten in der Beschaffungsregion sind alle Netzknoten gemäß Dokument 2. Darüber hinaus gehören alle Netzknoten, die sich horizontal (benachbarte ÜNB) oder vertikal (unterlagerte VNB) in der ersten Masche zu den Höchstspannungsnetzknoten der Beschaffungsregion befinden und über mindestens zwei Stromkreise angebunden sind, zu den geeigneten Netzknoten. Netzknoten der Umspannebene HS/MS müssen dabei direkt an Netzknoten der HS-Ebene angeschlossen sein, die den zuvor beschriebenen Anforderungen entsprechen. Im begründeten Einzelfall kann von dieser Definition abgewichen werden. _________ c) Die Aggregation mehrerer Einheiten ist gemäß § 11 MASN nur möglich, wenn diese an einem Netzanschlusspunkt einspeisen und in ihrer Gesamtheit die hier genannten technischen Anforderungen erfüllen. Eine Aggregation von mehreren Einheiten zu einer Schwarzstartanlage ist darüberhinausgehend nur möglich, wenn die Einheiten über eine gemeinsame Leitstelle verfügen. _________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Technische Anforderungen _________ a) Die Schwarzstartanlage muss über eine mindestens erforderliche Wirkleistung „Perf“ (200MW) gemäß Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 1.2 (Netto-Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt) verfügen. ________ b) Sofern es sich bei der Schwarzstartanlage nicht um eine Bestandsanlage i.S.d. VDE-AR-N 4120 und VDE-AR-N 4130 handelt, muss die Schwarzstartanlage über die Fähigkeit zur Durchführung einer Spannungsfahrt gemäß Abschnitt 10.2.1.5 der VDE-AR-N 4120 sowie VDE-AR-N 4130 verfügen (vergleiche Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 2.1.1). ________ c) Die Schwarzstartanlage muss nahe P=0 mindestens über einen Blindleistungsstellbereich im Bereich von 125 Mvar induktiv (Qübererregt,min) bis 125 Mvar kapazitiv (Quntererregt,min) verfügen. ________ d) Die Schwarzstartanlage muss mindestens über einen Frequenzsollwertbereich von 49,0 bis 51,0 Hz verfügen. ________ e) Im Bezug auf die Stoßfestigkeit gilt, dass der Schwarzstartanlage im Inselnetz Wirklasten in Höhe von mindestens 20 MW (10 % von Perf) und einem cos (phi) =0,8 (induktiv als auch kapazitiv) zugeschaltet werden können, dabei darf die Inselnetzfrequenz ausgehend von 50 Hz nicht unter 49 Hz absinken (Δfmax ≤ 1 Hz). Für die erste Wirklastaufschaltung auf ein leerlaufendes Netz ist ein ∆fmax in Höhe von bis zu 1,25 Hz zulässig. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Mindestverfügbarkeit, Primärenergieversorgung bzw. - vorhaltung und Herstellung der Einsatzbereitschaft _________ a) Mindestverfügbarkeit: Die von der Schwarzstartanlage während des Erbringungszeitraums einzuhaltende Mindestverfügbarkeit pro Kalenderjahr in Prozent beträgt 75 %. Für Nichtverfügbarkeiten (vgl. Mustervertrag § 6) gelten hinsichtlich Vergütungskürzungen die Regelungen gemäß Mustervertrag § 12 sowie hinsichtlich Vertragsstrafen die Regelungen gemäß Mustervertrag in § 13. ________ b) Die Dauer zur Bereitschaft zur Zuschaltung der Schwarzstartanlage auf das Netz („Herstellung der Einsatzbereitschaft“) nach Anforderung durch den ÜNB darf nicht mehr als zwei Stunden betragen. ________ c) Nach Herstellung der Einsatzbereitschaft muss der Anbieter während einer Zeitdauer von mindestens 16 Stunden (Tmin) in der Lage sein, mit der Schwarzstartanlage die in den technischen Anschlussrichtlinien sowie in dem Vertrag definierten Betriebsvorgänge durchzuführen. ________ d) Primärenergieversorgung/-vorhaltung: i) Für Schwarzstartanlagen, die Primärenergie oder Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten gilt, dass für die Leistungsbereitstellung der Schwarzstartanlage die Bevorratung einer Mindestmenge an Primärenergie mit dem im Mustervertrag § 4, Abs. (8) definierten Umfang von WMin (300MWh) sicherzustellen ist (weitere Regelungen siehe Mustervertrag § 4, Abs. (8) bis (11)). Für den Fall, dass es sich bei der Schwarzstartanlage um eine oder mehrere Batterie(n) handelt, ist mit dem Begriff „Primärenergie“ in der bzw. in den Batterie(n) gespeicherte elektrische Energie gemeint. Vergleichbares gilt für andere Speichertechnologien in Bezug auf die jeweils verwendeten Speichermedien. ii) Für Schwarzstartanlagen mit leitungsgebundener Primärenergieversorgung, die weder Primärenergie noch Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten, und für Laufwasserkraftwerke gelten die Anforderungen gemäß Mustervertrag § 4, Abs. (12). (1) Im Fall, dass für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine Primärenergieversorgung aus dem Gasnetz erforderlich ist, hat der Anbieter – ergänzend zu den im Mustervertrag § 4, Abs. (12) aufgeführten vertraglichen Pflichten – eine Bescheinigung der/des das Gaskraftwerk mit Primärenergie versorgenden Gasnetzbetreiber(s) über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung beizubringen. Hierzu stellt der ÜNB eine Bescheinigung im Format des Dokuments 6 zur Verfügung, welches der Arbeitserleichterung für den Anbieter, den/die betroffenen Gasnetzbetreiber und den ÜNB dient und die Rahmenbedingungen der Bescheinigung definiert. Es können durch den Anbieter auch andere (mindestens gleichwertige) Bescheinigungen der/des betroffenen Gasnetzbetreiber(s) beigebracht werden. (2) Ist für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine andere leitungsgebundene Primärenergieversorgung als aus dem Gasnetz erforderlich, oder handelt es sich um ein Laufwasserkraftwerk, so kann der Anbieter die Brennstoff bzw. Primärenergieversorgung auf zu (1) vergleichbare Weise sicherstellen und sein entsprechendes Konzept ggü. dem ÜNB darlegen, welcher dieses Konzept prüfen und bei erfolgreicher Prüfung bestätigen wird. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Netzwirtschaftliche Anforderungen _________ a) Das Angebot muss ohne Einschränkungen auswahlfähig sein; insbesondere sind Bedingungen unzulässig. _______ b) Der Anbieter hat einen Nachweis beizubringen, dass er im Fall einer Bezuschlagung die gemäß Mustervertrag § 14 und Anhang 8 geforderte Bürgschaft wird beibringen können. Der Anbieter kann die Bürgschaft (Anhang 8 des Mustervertrages) schon bei der Gebotsabgabe vorlegen. _______ c) Sofern die Schwarzstartanlage nicht unmittelbar am Netz des beschaffenden ÜNB angeschlossen ist, hat der Anbieter bei Abgabe seines Angebotes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschlussnetzbetreibers der Schwarzstartanlage (Dokument 7) vorzulegen. ________ Für den Teilnahmeantrag ist die Einreichung der Dokumente noch nicht nötig. Bitte bestätigen Sie über das Ariba Tool, dass Sie den oben genannten Punkten zustimmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.elia.be/-/media/project/elia/ elia-site/suppliers/info_and_tools/161102_registering_as_an_ariba_supplier_on_invitation_en.pdf
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/08/2026 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen gemäß §52 SektVO bleiben vorbehalten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Teilnahme am P2P Verfahren / Ariba Es kommt ein P2P-(Purchase-to-Pay)-Verfahren zur Anwendung. Der Auftragnehmer hat das Leistungsdatenblatt elektronisch über das Portal und in Übereinstimmung mit dem bestätigten Aufmaß/ Abnahme-protokoll/ Stundenzettel auszufüllen. Die Erbringung der Leistungen ist in geeigneter Form zu belegen. Beim P2P- Verfahren werden die vom Auftraggeber nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen nach der ordnungsgemäßen Online-Erfassung der Leistungen fällig.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Mit Zuschlagserteilung beginnt die Vorlaufzeit. Somit beträgt die Vorlaufzeit mindestens 4 Jahre. Die Vorlaufzeit dient dazu, Schwarzstartanlagen, sofern erforderlich, vollständig zu errichten oder zu ertüchtigen, um während des Erbringungszeitraums sämtliche Anforderungen gemäß Mustervertrag zu erfüllen. Sofern die Zuschlagserteilung vor dem spätestens möglichen Datum gemäß Tabelle 1, Nr. 4 erfolgt, verlängert sich die Vorlaufzeit entsprechend. Beginn und Ende des Erbringungszeitraums sowie Ende der Vorlaufzeit bleiben in diesem Fall unverändert.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: 50Hertz Transmission GmbH
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen /// Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: /// Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. /// "Der Antrag ist unzulässig, soweit /// (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, /// (2) Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, /// (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. /// Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren *
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden umweltrechtlichen Rahmen bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: 50Hertz Transmission GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 4 - 50Hertz Beschaffungsregion Süd-West
Beschreibung: Die 50Hertz‑Beschaffungsregion Mitte wird intern als Los 4 bezeichnet. Da Los 2 bereits ausgeschrieben und bezuschlagt wurde, kommt diese Nummerierung in der Bekanntmachung zu Stande; bitte beziehen Sie sich in der weiteren Kommunikation daher auf Los 4 - 50Hertz Beschaffungsregion Süd-West, wobei die Nummerierung abweichend von der EU‑Bekanntmachung auf der ARIBA‑Plattform einheitlich dargestellt wird. Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Mitte teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Interne Kennung: WS1805523162 - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65000000 Versorgungsunternehmen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 19 784 250,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Vertraglichen Modalitäten nach BK6-18-249 vom 20.05.2020 Als Teilnahmevoraussetzung für alle Angebote gelten die technischen, organisatorischen und personellen Anforderungen aus den "Vertraglichen Modalitäten für die Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau" (Az. BK6-18-249 vom 20.05.2020). Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestätigen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister b) Teilnahme am P2P Verfahren / Ariba Es kommt ein P2P-(Purchase-to-Pay)-Verfahren zur Anwendung. Der Auftragnehmer hat das Leistungsdatenblatt elektronisch über das Portal und in Übereinstimmung mit dem bestätigten Aufmaß/ Abnahme-protokoll/ Stundenzettel auszufüllen. Die Erbringung der Leistungen ist in geeigneter Form zu belegen. Beim P2P- Verfahren werden die vom Auftraggeber nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen nach der ordnungsgemäßen Online-Erfassung der Leistungen fällig. _________ c)Einreichung Handelsregisterauszug Bitte reichen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ein. _____ d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestäti-gen. _____ f) Eigenerklärung Russlandsanktionen Bitte reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Russlandsanktionen ein. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte Dokument Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: a) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen - siehe "2.1.4 c) (4) Setzen Sie Eignungsleihe/Nachunternehmen gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (4) ein? b) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung - siehe 2.1.4 c) (3) Nehmen Sie als Bewerbergemeinschaft gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (3) teil? c) Verhaltenskodex für Lieferanten Akzeptieren Sie den Verhaltenskodex für Lieferanten? Sie finden ihn unter https://www.50hertz.com/de/Vertragspartner/Lieferanten/Downloads "Andere Beschaffungskategorien & weitere Dokumente" - "12 VERHAL-TENSKODEX FÜR LIEFERANTEN"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Netzanschluss _________ a) Der Netzanschluss der Einspeisung der Schwarzstartanlage muss in der Höchstspannung (HöS) oder Hochspannung (HS) oder per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS liegen, wobei der beschaffende ÜNB die per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS angeschlossenen Anlagen in begründeten Einzelfällen von einer Teilnahme ausschließen darf. _________ b) Die Schwarzstartanlage darf nur an einem geeigneten Netzknoten angeschlossen sein. Geeignete Netzknoten in der Beschaffungsregion sind alle Netzknoten gemäß Dokument 2. Darüber hinaus gehören alle Netzknoten, die sich horizontal (benachbarte ÜNB) oder vertikal (unterlagerte VNB) in der ersten Masche zu den Höchstspannungsnetzknoten der Beschaffungsregion befinden und über mindestens zwei Stromkreise angebunden sind, zu den geeigneten Netzknoten. Netzknoten der Umspannebene HS/MS müssen dabei direkt an Netzknoten der HS-Ebene angeschlossen sein, die den zuvor beschriebenen Anforderungen entsprechen. Im begründeten Einzelfall kann von dieser Definition abgewichen werden. _________ c) Die Aggregation mehrerer Einheiten ist gemäß § 11 MASN nur möglich, wenn diese an einem Netzanschlusspunkt einspeisen und in ihrer Gesamtheit die hier genannten technischen Anforderungen erfüllen. Eine Aggregation von mehreren Einheiten zu einer Schwarzstartanlage ist darüberhinausgehend nur möglich, wenn die Einheiten über eine gemeinsame Leitstelle verfügen. _________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Technische Anforderungen _________ a) Die Schwarzstartanlage muss über eine mindestens erforderliche Wirkleistung „Perf“ (150MW) gemäß Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 1.2 (Netto-Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt) verfügen. ________ b) Sofern es sich bei der Schwarzstartanlage nicht um eine Bestandsanlage i.S.d. VDE-AR-N 4120 und VDE-AR-N 4130 handelt, muss die Schwarzstartanlage über die Fähigkeit zur Durchführung einer Spannungsfahrt gemäß Abschnitt 10.2.1.5 der VDE-AR-N 4120 sowie VDE-AR-N 4130 verfügen (vergleiche Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 2.1.1). ________ c) Die Schwarzstartanlage muss nahe P=0 mindestens über einen Blindleistungsstellbereich im Bereich von 100 Mvar induktiv (Qübererregt,min) bis 100 Mvar kapazitiv (Quntererregt,min) verfügen. ________ d) Die Schwarzstartanlage muss mindestens über einen Frequenzsollwertbereich von 49,0 bis 51,0 Hz verfügen. ________ e) Im Bezug auf die Stoßfestigkeit gilt, dass der Schwarzstartanlage im Inselnetz Wirklasten in Höhe von mindestens 15 MW (10 % von Perf) und einem cos (phi) =0,8 (induktiv als auch kapazitiv) zugeschaltet werden können, dabei darf die Inselnetzfrequenz ausgehend von 50 Hz nicht unter 49 Hz absinken (Δfmax ≤ 1 Hz). Für die erste Wirklastaufschaltung auf ein leerlaufendes Netz ist ein ∆fmax in Höhe von bis zu 1,25 Hz zulässig. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Mindestverfügbarkeit, Primärenergieversorgung bzw. - vorhaltung und Herstellung der Einsatzbereitschaft _________ a) Mindestverfügbarkeit: Die von der Schwarzstartanlage während des Erbringungszeitraums einzuhaltende Mindestverfügbarkeit pro Kalenderjahr in Prozent beträgt 75 %. Für Nichtverfügbarkeiten (vgl. Mustervertrag § 6) gelten hinsichtlich Vergütungskürzungen die Regelungen gemäß Mustervertrag § 12 sowie hinsichtlich Vertragsstrafen die Regelungen gemäß Mustervertrag in § 13. ________ b) Die Dauer zur Bereitschaft zur Zuschaltung der Schwarzstartanlage auf das Netz („Herstellung der Einsatzbereitschaft“) nach Anforderung durch den ÜNB darf nicht mehr als zwei Stunden betragen. ________ c) Nach Herstellung der Einsatzbereitschaft muss der Anbieter während einer Zeitdauer von mindestens 16 Stunden (Tmin) in der Lage sein, mit der Schwarzstartanlage die in den technischen Anschlussrichtlinien sowie in dem Vertrag definierten Betriebsvorgänge durchzuführen. ________ d) Primärenergieversorgung/-vorhaltung: i) Für Schwarzstartanlagen, die Primärenergie oder Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten gilt, dass für die Leistungsbereitstellung der Schwarzstartanlage die Bevorratung einer Mindestmenge an Primärenergie mit dem im Mustervertrag § 4, Abs. (8) definierten Umfang von WMin (300MWh) sicherzustellen ist (weitere Regelungen siehe Mustervertrag § 4, Abs. (8) bis (11)). Für den Fall, dass es sich bei der Schwarzstartanlage um eine oder mehrere Batterie(n) handelt, ist mit dem Begriff „Primärenergie“ in der bzw. in den Batterie(n) gespeicherte elektrische Energie gemeint. Vergleichbares gilt für andere Speichertechnologien in Bezug auf die jeweils verwendeten Speichermedien. ii) Für Schwarzstartanlagen mit leitungsgebundener Primärenergieversorgung, die weder Primärenergie noch Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten, und für Laufwasserkraftwerke gelten die Anforderungen gemäß Mustervertrag § 4, Abs. (12). (1) Im Fall, dass für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine Primärenergieversorgung aus dem Gasnetz erforderlich ist, hat der Anbieter – ergänzend zu den im Mustervertrag § 4, Abs. (12) aufgeführten vertraglichen Pflichten – eine Bescheinigung der/des das Gaskraftwerk mit Primärenergie versorgenden Gasnetzbetreiber(s) über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung beizubringen. Hierzu stellt der ÜNB eine Bescheinigung im Format des Dokuments 6 zur Verfügung, welches der Arbeitserleichterung für den Anbieter, den/die betroffenen Gasnetzbetreiber und den ÜNB dient und die Rahmenbedingungen der Bescheinigung definiert. Es können durch den Anbieter auch andere (mindestens gleichwertige) Bescheinigungen der/des betroffenen Gasnetzbetreiber(s) beigebracht werden. (2) Ist für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine andere leitungsgebundene Primärenergieversorgung als aus dem Gasnetz erforderlich, oder handelt es sich um ein Laufwasserkraftwerk, so kann der Anbieter die Brennstoff bzw. Primärenergieversorgung auf zu (1) vergleichbare Weise sicherstellen und sein entsprechendes Konzept ggü. dem ÜNB darlegen, welcher dieses Konzept prüfen und bei erfolgreicher Prüfung bestätigen wird. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung: Netzwirtschaftliche Anforderungen _________ a) Das Angebot muss ohne Einschränkungen auswahlfähig sein; insbesondere sind Bedingungen unzulässig. _______ b) Der Anbieter hat einen Nachweis beizubringen, dass er im Fall einer Bezuschlagung die gemäß Mustervertrag § 14 und Anhang 8 geforderte Bürgschaft wird beibringen können. Der Anbieter kann die Bürgschaft (Anhang 8 des Mustervertrages) schon bei der Gebotsabgabe vorlegen. _______ c) Sofern die Schwarzstartanlage nicht unmittelbar am Netz des beschaffenden ÜNB angeschlossen ist, hat der Anbieter bei Abgabe seines Angebotes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschlussnetzbetreibers der Schwarzstartanlage (Dokument 7) vorzulegen. ________ Für den Teilnahmeantrag ist die Einreichung der Dokumente noch nicht nötig. Bitte bestätigen Sie über das Ariba Tool, dass Sie den oben genannten Punkten zustimmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.elia.be/-/media/project/elia/ elia-site/suppliers/info_and_tools/161102_registering_as_an_ariba_supplier_on_invitation_en.pdf
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/08/2026 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen gemäß §52 SektVO bleiben vorbehalten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Teilnahme am P2P Verfahren / Ariba Es kommt ein P2P-(Purchase-to-Pay)-Verfahren zur Anwendung. Der Auftragnehmer hat das Leistungsdatenblatt elektronisch über das Portal und in Übereinstimmung mit dem bestätigten Aufmaß/ Abnahme-protokoll/ Stundenzettel auszufüllen. Die Erbringung der Leistungen ist in geeigneter Form zu belegen. Beim P2P- Verfahren werden die vom Auftraggeber nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen nach der ordnungsgemäßen Online-Erfassung der Leistungen fällig.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: 50Hertz Transmission GmbH
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen /// Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: /// Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. /// "Der Antrag ist unzulässig, soweit /// (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, /// (2) Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, /// (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. /// Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren *
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden umweltrechtlichen Rahmen bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: 50Hertz Transmission GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: 50Hertz Transmission GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: 50Hertz Transmission GmbH
Registrierungsnummer: DE813473551
Abteilung: Group Procurement Services
Postanschrift: Heidestraße 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 5150 2341
Internetadresse: www.50hertz.com
Profil des Erwerbers: https://www.elia.be/-/media/project/elia/ elia-site/suppliers/info_and_tools/161102_registering_as_an_ariba_supplier_on_invitation_en.pdf
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden umweltrechtlichen Rahmen bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: DE813473551
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228996100
Internetadresse: www.bescha.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aa3cb899-71db-4ca1-80da-f7f25359f6f4 - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2026 15:11:50 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 316469-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 89/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/05/2026