Deutschland – Software-Implementierung – Beschaffung eines IT- Fachverfahrens für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach SGB IX, inkl. Implementierungs-, Migrations- und Serviceleistungen

318058-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Software-Implementierung – Beschaffung eines IT- Fachverfahrens für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach SGB IX, inkl. Implementierungs-, Migrations- und Serviceleistungen
OJ S 89/2026 08/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines IT- Fachverfahrens für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach SGB IX, inkl. Implementierungs-, Migrations- und Serviceleistungen
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Implementierung einer Anwendung für das Feststellungsverfahren nach dem SGB IX sowie Zuerkennung von Merkzeichen einschließlich der Ausstellung der Ausweise nach der Schwerbehindertenausweisverordnung, das im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zum Einsatz kommen soll. Weiterhin wird der Auftragnehmer Implementierungsleistungen, sowie Altdatenmigration und eine Software-Wartung über mindestens 6 bis maximal 10 Jahre erbringen.
Kennung des Verfahrens: 4071be6e-23b7-41b0-ae4e-001531680df3
Interne Kennung: 2026-LAGeSo-01-OV
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48219300 Verwaltungssoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin Kreuzberg
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen),
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrug: d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
Korruption: f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), i) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), j) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: k) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: er öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung eines IT- Fachverfahrens für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach SGB IX, inkl. Implementierungs-, Migrations- und Serviceleistungen
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Implementierung einer Anwendung für das Feststellungsverfahren nach dem SGB IX sowie Zuerkennung von Merkzeichen einschließlich der Ausstellung der Ausweise nach der Schwerbehindertenausweisverordnung, das im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zum Einsatz kommen soll. Weiterhin wird der Auftragnehmer Implementierungsleistungen, sowie Altdatenmigration und eine Software-Wartung über mindestens 6 bis maximal 10 Jahre erbringen.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48219300 Verwaltungssoftwarepaket
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag hat eine Ausgangslaufzeit von 72 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 24 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin Kreuzberg
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Faire Arbeitsbedingungen und Gleichstellung der Geschlechter
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein aktueller (nicht älter als 12 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, der Nachweis einer vergleichbaren Eintragung vorzulegen. Sofern und soweit der Bewerber / Bieter nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat derselbe dies in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zu erklären und einen Alternativen Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewerber / Bieter müssen einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweisen: Bewerber / Bieter müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Mindestjahresumsatz in Höhe von EUR 1.000.000,00 (netto) nachweisen. Für den Umsatz im konkreten Tätigkeitsbereich des Auftrags wird keine Mindestanforderung aufgestellt. Zum Zwecke des vorläufigen Nachweises ist eine Eigenerklärung entsprechend des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“ (oder eine EEE gem. § 48 Abs. 3 VgV oder eine Präqualifizierung gem. § 48 Abs. 8 VgV) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums, wie im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannt, anzufordern. Im Fall einer Eignungsleihe sind kumulierte Angaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ aufzunehmen. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe ausgefüllte Formblätter „Erklärung Nachunternehmer“ (Wirt 235) und „Verpflichtungserklärung“ (Wirt 236) vorzulegen. Weiterhin sind für Eignungsverleiher ausgefüllte Formblätter „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ vorzulegen und auf gesonderte Anforderung der Nachweis über die Erfüllung der betreffenden Eignungskriterien durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannten Nachweise zu führen. Im Fall der Eignungsleihe betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe nur unter Beachtung der ggf. anzuwendenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV möglich. Der Auftraggeber fordert im Fall der Eignungsleihe betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers / Bieters und des anderen Unternehmens (§ 47 Abs. 3 VgV).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewerber / Bieter müssen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe nachweisen: Es ist eine Versicherung mit Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie in Höhe von EUR 500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall, maximiert auf das Zweifache pro Versicherungsjahr für den Zuschlagsfall und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Zum Zwecke des vorläufigen Nachweises ist eine Eigenerklärung entsprechend des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“ (oder eine EEE gem. § 48 Abs. 3 VgV oder eine Präqualifizierung gem. § 48 Abs. 8 VgV) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums, wie im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannt, anzufordern. Im Fall einer Eignungsleihe sind kumulierte Angaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ aufzunehmen. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe ausgefüllte Formblätter „Erklärung Nachunternehmer“ (Wirt 235) und „Verpflichtungserklärung“ (Wirt 236) vorzulegen. Weiterhin sind für Eignungsverleiher ausgefüllte Formblätter „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ vorzulegen und auf gesonderte Anforderung der Nachweis über die Erfüllung der betreffenden Eignungskriterien durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannten Nachweise zu führen. Im Fall der Eignungsleihe betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe nur unter Beachtung der ggf. anzuwendenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV möglich. Der Auftraggeber fordert im Fall der Eignungsleihe betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers / Bieters und des anderen Unternehmens (§ 47 Abs. 3 VgV).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewerber / Bieter müssen ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art (z.B. eigenes QM-Handbuch) betreiben. Zum Zwecke des vorläufigen Nachweises ist eine Eigenerklärung entsprechend des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“ (oder eine EEE gem. § 48 Abs. 3 VgV oder eine Präqualifizierung gem. § 48 Abs. 8 VgV) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums, wie im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannt, anzufordern. Im Fall einer Eignungsleihe sind kumulierte Angaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ aufzunehmen. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe ausgefüllte Formblätter „Erklärung Nachunternehmer“ (Wirt 235) und „Verpflichtungserklärung“ (Wirt 236) vorzulegen. Weiterhin sind für Eignungsverleiher ausgefüllte Formblätter „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ vorzulegen und auf gesonderte Anforderung der Nachweis über die Erfüllung der betreffenden Eignungskriterien durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannten Nachweise zu führen. Im Fall der Eignungsleihe betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe nur unter Beachtung der ggf. anzuwendenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV möglich. Der Auftraggeber fordert im Fall der Eignungsleihe betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers / Bieters und des anderen Unternehmens (§ 47 Abs. 3 VgV).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewerber / Bieter müssen mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare, den Mindestanforderungen entsprechende, Referenzprojekte bearbeiten / bearbeitet haben. Von Vergleichbarkeit ist auszugehen, wenn • eine Software, die ein Fachverfahren im sozialrechtlichen Umfeld (es muss sich nicht um das hier auftragsgegenständliche Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach SGB IX handeln) digital abbildet, bereitgestellt wurde, • laufende Software-Pflegeleistungen innerhalb der letzten fünf Jahren vor der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung für einen Mindestzeitraum von 18 Monaten erbracht wurden und • das Referenzprojekt ein monetäres Auftragsvolumen von mindestens EUR 500.000,00 (kumuliert aus Softwarebereitstellung und -Pflege) hat. Zu den Referenzen sind Angaben zum Auftragsgegenstand, zum öffentlichen oder privaten Auftraggeber, zum Auftragswert, zum Erbringungszeitraum sowie der Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber nebst dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse; beachten Sie, dass ggf. die Zustimmung der betreffenden Referenzgeber / natürlichen Personen einzuholen ist). Zum Zwecke des vorläufigen Nachweises ist eine Eigenerklärung entsprechend des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“ (oder eine EEE gem. § 48 Abs. 3 VgV oder eine Präqualifizierung gem. § 48 Abs. 8 VgV) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums, wie im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannt, anzufordern. Im Fall einer Eignungsleihe sind kumulierte Angaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ aufzunehmen. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe ausgefüllte Formblätter „Erklärung Nachunternehmer“ (Wirt 235) und „Verpflichtungserklärung“ (Wirt 236) vorzulegen. Weiterhin sind für Eignungsverleiher ausgefüllte Formblätter „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ vorzulegen und auf gesonderte Anforderung der Nachweis über die Erfüllung der betreffenden Eignungskriterien durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannten Nachweise zu führen. Im Fall der Eignungsleihe betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe nur unter Beachtung der ggf. anzuwendenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV möglich. Der Auftraggeber fordert im Fall der Eignungsleihe betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers / Bieters und des anderen Unternehmens (§ 47 Abs. 3 VgV).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: siehe Anlage 04.00_Bewerbungsbedingungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärungen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Registrierungsnummer: ORG-0001
Postanschrift: Oranienstr. 106
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 9028 1601
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 03090138316
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin - Geschäftsstelle
Telefon: 03090138316
Fax: 03090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3630775a-4b33-48ec-9881-06ac0baddfd2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2026 16:53:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 318058-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 89/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/05/2026