2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rohrdamm 22
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13629
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen je Los: - Angebot/Leistungsverzeichnis, vollständig elektronisch über das Bietercockpit einzureichen, vgl. Hinweise zur Abgabe elektronischer Angebote - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 48 VgV inkl. Haftpflichtversicherung - Eigenerklärung Russland (im Leistungsverzeichnis enthalten) - vollständig elektronisch ausgefüllte Kalkulationstabellen für die Preise der Reinigungsdienstleistungen (Los 1: Excel Tabelle mit den Arbeitsblättern: UHR und Winterdienst; Los 2: Excel Tabelle mit den Arbeitsblättern: Innenglas, Glas raumseitig, Glas straßenseitig, Glas 5.OG Kopfbau und Glas 5.OG Dachfenster) - vollständig elektronisch ausgefüllte Kalkulationstabelle für den Stundenverrechnungssatz der Lohngruppe 1 (Los 1) bzw. der Lohngruppe 6 (Los 2) inkl. Berechnung der Sozialabgaben - Referenzliste mit mindestens 3 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) im vergleichbaren Umfang je Referenz, die sich in mehreren Objekten eines Standortes befinden kann, nicht jedoch in mehreren territorial unterschiedlichen Orten: -> Los 1: vergleichbar ist eine Unterhaltsreinigungsfläche (Grundfläche) ab ca. 3.000 m² -> Los 2: vergleichbar ist eine Glasreinigungsfläche (Grundfläche) ab ca. 3.100 m² - Los 1: Produktdatenblätter für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Verbrauchsmaterialien, aus denen die Mindestanforderungen der Auftraggeberin an die angebotenen Produkte ersichtlich sind - Los 1-2: Nachweis der optionalen Objektbesichtigung (der Nachweis ist nur bei durchgeführter Besichtigung dem Angebot beizulegen) Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin einzureichende Unterlagen je Los: - Handelsregisterauszug des Bieters (nicht älter als 12 Monate) - Handelsregisterauszug des Bieters und sämtlicher Kapitalgesellschaften, die unmittelbar bzw. über Beteiligungsverhältnisse zur Ausübung der Geschäftsführung des Bieters berechtigt sind (nicht älter als 12 Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (bei nachgewiesener Nichtausstellung durch das Finanzamt ist auch eine Erklärung des Steuerberaters zulässig) (nicht älter als 12 Monate) - Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Sozialbeiträge (nicht älter als 12 Monate) - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge (nicht älter als 12 Monate) Zum Vertragsbeginn einzureichende Unterlagen je Los: - Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 12 Monate (weitere Hinweise einschließlich Deckungspositionen siehe "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 48 VgV inkl. Haftpflichtversicherung") - eine laufend aktualisierte Personaleinsatzliste der eingesetzten Arbeitskräfte zur Einsicht und zum Verbleib (siehe Rahmendokument LB, Pkt. 1.2) - Reinigungs-/Revierplan der Unterhaltsreinigung für Los 1 bzw. Jahresablaufplan der Glas- bzw. Innenglasreinigung für Los 2 (siehe Rahmendokument LB, Pkt. 2.1) - DIN-Sicherheitsdatenblätter für die im jeweiligen Rahmen der Reinigungsleitungen verwendeten Reinigungsprodukte (siehe Rahmendokument LB, Pkt. 2.2) - ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis gemäß § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für alle in der Betriebsstätte der Auftraggeberin verwendeten gefährlichen Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Richtlinie 91/155 EWG (siehe Rahmendokument LB , Pkt. 2.2) - durch Unterschrift bestätigte Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen (siehe Anlage "Los_1-2_DRV_Bund_spez._Sicherheitsbestimmungen") Bitte beachten Sie insbesondere folgende Ausschlusskriterien (s. Objektdatenblatt LB/ Leistungsverzeichnis): - Nichteinhaltung des allgemeinverbindlichen Rahmentarif- und Mindestlohntarifvertrages im Gebäudereiniger-Handwerk in der jeweils aktuell gültigen Fassung - Überschreiten der angegebenen max. Leistungswerte je Raum-/Glasart in der Einzelraumkalkulation Der Bieter hat die Möglichkeit, sich einen persönlichen Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten an den Vertragsobjekten (je Los) zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen sollten bis spätestens Mitte KW 21/2026 abgeschlossen sein. Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich an die Vergabestelle über die Vergabeplattform bis 27.05.2026 einzureichen. Eine schriftliche Auskunftserteilung hierzu erfolgt bis zum 02.06.2026.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Korruption: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Betrug: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Unzulässige Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB) und § 57 VgV