Deutschland – Software-Unterstützung – Funktionale Erweiterung PIMS (Passenger Information Modul Subway)

300157-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Software-Unterstützung – Funktionale Erweiterung PIMS (Passenger Information Modul Subway)
OJ S 85/2026 04/05/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Funktionale Erweiterung PIMS (Passenger Information Modul Subway)
Beschreibung: Nach der umfangreichen Implementierungs- und Entwicklungsphase zwischen Sept. 2022 und Dezember 2024 wurde das PIMS (Passenger Information Modul Subway) am 03.02.2025 produktiv gesetzt. Nach Inbetriebnahme wurden zusätzliche Anforderungen für Optimierungen und Weiterentwicklungen identifiziert. Diese betreffen Veränderungen im Bereich Frontend und Backend: • Erhöhung der Informationsbreite des Anzeiger-Systems DAISY, wie vollflächige Anzeigen statt bisheriger einzeiliger Informationen sowie Nutzung zusätzlicher Informationsinhalte • ELA-Ankündigung in Abhängigkeit zu Zugbewegungen über VGA (Visuell Gesteuerte Akustik) zur automatisierten Auslösung von Ansagen oder Musik • Features zur Verbesserung der Abbildung betrieblicher Prozesse in PIMS • die Ausspielung der Standardansagen als empathische Ansagen • weitere Entwicklungsstufen der Anbindung an die VDV 736 • Störungsfall Meldungen für die Züge über die vorhandene Vehicle-Interface-Schnittstelle
Kennung des Verfahrens: 82b0083a-112d-4769-84f9-99025d76e48f
Interne Kennung: BEK-2026-0011
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung zulässig ist, da die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 5 und 3c SektVO erfüllt sind. Es besteht keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung; der mangelnde Wettbewerb ist nicht Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Das System PIMS nutzt Komponenten der KRITIS-Infrastruktur der BVG. Die entsprechenden KRITIS‑Vorgaben verlangen eine eindeutige Entwickler‑, Administrations‑ und Änderungsverantwortlichkeit, nachvollziehbare Zugriffswege sowie lückenlose Audit‑Log‑Zuweisung. Ein Mehr‑Anbieter‑Modell würde zu einer nicht mehr sicher abgrenzbaren Zugriffszuständigkeit führen. Dies verstößt gegen die Sicherheitsanforderungen der BVG-KRITIS‑Architektur. Der Auftraggeber hat im Vorfeld eine Markterkundung durchgeführt, um festzustellen, ob alternative Anbieter für eine funktionskompatible Fahrgastinformationssysteme einschließlich Anbindung an die bestehenden Leit- und Sicherheitstechnik sowie Anzeiger und Leutsprecheranlagen zur Verfügung stehen. Die Markterkundung hat keine geeignete wirtschaftliche oder technische Alternative ergeben. Es konnte kein Anbieter identifiziert werden, der die erforderliche Kompatibilität zu den proprietären Schnittstellen/Protokollen und den sicherheitsrelevanten Bestandsanlagen ohne unverhältnismäßige Risiken nachweisen kann.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Funktionale Erweiterung PIMS (Passenger Information Modul Subway)
Beschreibung: Nach der umfangreichen Implementierungs- und Entwicklungsphase zwischen Sept. 2022 und Dezember 2024 wurde das PIMS (Passenger Information Modul Subway) am 03.02.2025 produktiv gesetzt. Nach Inbetriebnahme wurden zusätzliche Anforderungen für Optimierungen und Weiterentwicklungen identifiziert. Diese betreffen Veränderungen im Bereich Frontend und Backend: • Erhöhung der Informationsbreite des Anzeiger-Systems DAISY, wie vollflächige Anzeigen statt bisheriger einzeiliger Informationen sowie Nutzung zusätzlicher Informationsinhalte • ELA-Ankündigung in Abhängigkeit zu Zugbewegungen über VGA (Visuell Gesteuerte Akustik) zur automatisierten Auslösung von Ansagen oder Musik • Features zur Verbesserung der Abbildung betrieblicher Prozesse in PIMS • die Ausspielung der Standardansagen als empathische Ansagen • weitere Entwicklungsstufen der Anbindung an die VDV 736 • Störungsfall Meldungen für die Züge über die vorhandene Vehicle-Interface-Schnittstelle
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Rechtsgrund: § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO (zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers; Anbieterwechsel technisch unvereinbar bzw. mit unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten verbunden). Bestandssystem & Erweiterungscharakter: "Passenger Information Modul Subway - PIMS" ist als zentrales Fahrgastinformationssystem zur Verwaltung spezifischer Fahrgastinformationen bei ungeplanten und geplanten Ereignissen für den Bereich U-Bahn. Durch Vernetzung der funktional angrenzenden Systeme der Leit- und Sicherheitstechnik sowie DAISY-(dynamisches Auskunfts- und Informationssystem)-Anzeigern und die in der KRITIS-Umgebung befindlichen ELA (elektroakustischen Lautsprecher-Anlagen) ist eine automatische Datenübermittlung ermöglicht, was wiederum eine schnelle und fehlerfreie Fahrgastinformation sicherstellt. Technische Unvereinbarkeit/Unverhältnismäßigkeit bei Anbieterwechsel: Drittanbieter oder eine Parallellösung würden Schnittstellen-/ Datenmodellbrüche (abweichende APIs, Validierungen, Attributdefinitionen), Regelwerks- Inkompatibilitäten (herstellerspezifische Operatoren/ Mechanismen), erhöhte Release-/Update-Risiken (zusätzliche integrative Regressionstests) sowie Betriebs-/Wartungsnachteile (Wegfall der Endto- End-Verantwortung, "Ticket-Ping-Pong", längere Wiederherstellungszeiten) verursachen. Damit liegen technische Unvereinbarkeit bzw. unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO vor. Für Weiterentwicklungen wäre die Offenlegung oder Nutzung des geschützten Quellcodes erforderlich. Die ausschließlichen Nutzungsrechte liegen beim bisherigen Softwareentwickler (ETC Solutions GmbH). Eine Vergabe an Dritte würde die Rechte Dritter sowie vertragliche Bindungen verletzen bzw. deren Offenlegung erzwingen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: § 13 Abs. 2 Nr. 3c SektVO: Für Weiterentwicklungen wäre die Offenlegung oder Nutzung des geschützten Quellcodes erforderlich. Die ausschließlichen Nutzungsrechte liegen beim bisherigen Softwareentwickler. Eine Vergabe an Dritte würde die Rechte Dritter sowie vertragliche Bindungen verletzen bzw. deren Offenlegung erzwingen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ETC Solutions GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ETC Solutions GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE165533279
Postanschrift: Martin-Hoffmann-Str. 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 12c9c1c6-2df6-4c67-a4a0-56a40bd02126 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2026 14:04:34 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 300157-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 85/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/05/2026