2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichstraße 60
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 200 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Los 1 ist nicht Gegenstand einer Rahmenvereinbarung. Die Lose 2 und 3 werden als Rahmenvereinbarungen vergeben. Los 2 wird als Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 1.600.000,00 EUR (netto). Los 3 wird als Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 3.600.000,00 EUR (netto). **** Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Unterlagen, Einhaltung der Mindestanforderungen und Eignung zur Leistungserbringung: Der Bewerber hat im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine unterschriebene Eigenerklärung abzugeben, mit der er bestätigt, die Leistungsbeschreibung, das Leistungsverzeichnis sowie sämtliche festgelegten Mindestanforderungen vollständig zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben sowie deren Einhaltung sicherzustellen und zur ordnungsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet zu sein.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Korruption: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Betrug: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Zahlungsunfähigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des Formblatts "FB2_Eigenerklaerung_Eignung" geführt.