Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Konzern für 2027ff

288502-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Konzern für 2027ff
OJ S 82/2026 28/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Konzern für 2027ff
Beschreibung: Bundesweite Rahmenvereinbarung für Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Konzern für 2027ff
Kennung des Verfahrens: 482fb1bb-5df5-401a-9a45-f2cbc572558e
Interne Kennung: 26FEI86112
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. ///// Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. ///// Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich unter Bezugnahme auf die Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem der Deutschen Bahn AG Bereich Beschaffung Infrastruktur (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) vor, vom jeweiligen Auftragnehmer im Zuge der Durchführung bzw. während der Geltungsdauer der jeweiligen Präqualifikation jederzeit im Hinblick auf das Vorhandensein bzw. das Fortbestehen der im PQ-Verfahren bewerteten Eignungskriterien zu überprüfen. Der Auftraggeber ist auf dieser Grundlage insbesondere berechtigt, sowohl im Rahmen eines laufenden Vergabeverfahrens als auch jederzeit während der Laufzeit eines Vertrages die im Präqualifikationssystem hinterlegten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise erneut sowie wiederholt zur Vorlage zu verlangen. Insoweit behält der Auftraggeber sich insbesondere die (ggf. erstmalige) Vorlage von (qualifizierten) Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) des Finanzamts, der Sozialkasse, der Krankenkasse(n) und der Berufsgenossenschaft vor. Die Vorlage der vorgenannten Nachweise kann für den Auftraggeber u.U. von wesentlicher Bedeutung sein, um sicherzustellen, dass die im gegenständlichen Leistungsbereich tätigen Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen. ///Hinweis zur Foreign Subsidies Regulation („FSR“): Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueberSubventionen-aus-Drittstaaten-11341426 Alle Bewerber müssen mit dem Teilnameantrag und in aktualisierter Fassung mit dem finalen Angebot entweder eine Meldung oder eine Erklärung einreichen! Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Daten von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied in der Meldung/ Erklärung anzugeben. Es wird pro Bewerber-/Bietergemeinschaft aber nur eine Meldung/ Erklärung gesamthaft für alle abgegeben. Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bewerber/Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann das zum zwingenden Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Bei losweiser Vergabe kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen (sämtliche Loskombinationen sind zulässig) oder eine Gesamtvergabe in Betracht. ///// Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. ///// Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. ///// Die Bekanntmachung betrifft die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// ///// HINWEIS: Für den Abschluss der Rahmenvereinbarung ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen: - mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) zwingend notwendig. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – sämtliche Bewerbergemeinschaftspartner haben eine entsprechende Erklärung zu der geforderten und gültigen Präqualifikation mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. ///// Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 34
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 34
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: N1 (KIE) Kiel
Beschreibung: N1 (KIE) Kiel
Interne Kennung: 5e248580-ccd7-412a-8cf1-8292f456d484
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: N4 (HMB) Hamburg
Beschreibung: N4 (HMB) Hamburg
Interne Kennung: 7919025e-dad0-4023-9cc3-e7748f18c2d9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: N3 (HAN) Hannover
Beschreibung: N3 (HAN) Hannover
Interne Kennung: 4d8a1859-41fb-41c8-a6e4-5afbc2031059
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: N2 (BRE) Bremen
Beschreibung: N2 (BRE) Bremen
Interne Kennung: 0a30a3e4-b0dd-44db-9796-d62e75b68e04
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: N5 (OSN) Osnabrück
Beschreibung: N5 (OSN) Osnabrück
Interne Kennung: 484b9748-1e85-4a62-b3b3-fa76703ea23d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: O1 (SWE) Schwerin
Beschreibung: O1 (SWE) Schwerin
Interne Kennung: 0252e227-6fdd-4d92-8ab9-8530d91888d2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: O2 (NSZ) Neustrelitz
Beschreibung: O2 (NSZ) Neustrelitz
Interne Kennung: 00fc33c6-f8ba-49e4-a5d9-491b1fae7392
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: O3 (BLN) Berlin
Beschreibung: O3 (BLN) Berlin
Interne Kennung: 563eb87b-3105-4e5a-bcd3-400e3ad81dd6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: O4 (CS) Cottbus
Beschreibung: O4 (CS) Cottbus
Interne Kennung: d7536314-e422-4579-b3a3-76d7983851ed
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: SO1 (HL) Halle
Beschreibung: SO1 (HL) Halle
Interne Kennung: cd99933c-3e27-4bcc-b937-3c9ed4eed3a6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: SO2 (EF) Erfurt
Beschreibung: SO2 (EF) Erfurt
Interne Kennung: 08807127-c2f9-40d2-b066-faa480996015
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: SO3 (ZWI) Zwickau
Beschreibung: SO3 (ZWI) Zwickau
Interne Kennung: 24173bbd-0fb2-4223-9bbf-1663a9999fc2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: SO4 (MGB) Magdeburg
Beschreibung: SO4 (MGB) Magdeburg
Interne Kennung: 4d3c29ab-5254-4183-96a5-67cdcdf85178
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: SO5 (LPZ) Leipzig
Beschreibung: SO5 (LPZ) Leipzig
Interne Kennung: f64e4362-0205-4898-8ed5-9aca23ae1e12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: SO6 (DRE) Dresden
Beschreibung: SO6 (DRE) Dresden
Interne Kennung: f517be09-1af6-4a3d-9f28-1b09fdfc988f
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: W1 (HA) Hagen
Beschreibung: W1 (HA) Hagen
Interne Kennung: f7c587f0-5fd8-40e9-b424-f8eec9e1e571
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: W2 (DÜS) Düsseldorf
Beschreibung: W2 (DÜS) Düsseldorf
Interne Kennung: 59633ca7-7ac3-4479-87f3-0127b2babf63
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: W3 (KÖL) Köln
Beschreibung: W3 (KÖL) Köln
Interne Kennung: 0914ab76-aac9-476e-845a-dd30b1d483a2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: W4 (HM) Hamm
Beschreibung: W4 (HM) Hamm
Interne Kennung: dc09848e-53e7-4352-a06d-3405cb3015fe
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: W5 (DU) Duisburg
Beschreibung: W5 (DU) Duisburg
Interne Kennung: a737e8b3-e6e6-44e7-ba25-1a7925b26d5f
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: M1 (KSL) Kassel
Beschreibung: M1 (KSL) Kassel
Interne Kennung: 19bb3fc2-9b11-488c-b097-754f8fe1ac90
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: M2 (FFM) Frankfurt
Beschreibung: M2 (FFM) Frankfurt
Interne Kennung: c58ae4a9-cb09-4014-b5c4-be9d2a1b0685
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: M3 (KO) Koblenz
Beschreibung: M3 (KO) Koblenz
Interne Kennung: bbca84db-402a-4933-a9e4-a41cb356c23b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0024
Titel: M4 (MZ) Mainz
Beschreibung: M4 (MZ) Mainz
Interne Kennung: bfff286d-3693-43bd-be04-78a404a80f98
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0025
Titel: SW1 (SBR) Saarbrücken
Beschreibung: SW1 (SBR) Saarbrücken
Interne Kennung: 2113c63c-8f23-4d61-8d49-dfe3b6de8848
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0026
Titel: SW2 (STG) Stuttgart
Beschreibung: SW2 (STG) Stuttgart
Interne Kennung: 6e31f4d0-de11-4cdd-8076-9ee61a0c49bd
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0027
Titel: SW3 (KAR) Karlsruhe
Beschreibung: SW3 (KAR) Karlsruhe
Interne Kennung: d019faed-9d25-422a-8071-7790d76f4abf
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0028
Titel: SW4 (ULM) Ulm
Beschreibung: SW4 (ULM) Ulm
Interne Kennung: 9523ac32-2999-400b-a95b-38a7ee6b7987
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0029
Titel: SW5 (FBU) Freiburg
Beschreibung: SW5 (FBU) Freiburg
Interne Kennung: 9fa89017-d212-4e53-8e7c-029d9aa16623
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0030
Titel: S1 (WÜR) Würzburg
Beschreibung: S1 (WÜR) Würzburg
Interne Kennung: 3efbcb01-a381-4574-a29c-43229987595d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0031
Titel: S3 (NÜR) Nürnberg
Beschreibung: S3 (NÜR) Nürnberg
Interne Kennung: 7687f18f-9212-4856-aacd-7539ed5fa598
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0032
Titel: S5 (REG) Regensburg
Beschreibung: S5 (REG) Regensburg
Interne Kennung: 97e90e1b-5266-4866-bd47-ccc852275526
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Landkreis (DE238)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0033
Titel: S2 (AUG) Augsburg
Beschreibung: S2 (AUG) Augsburg
Interne Kennung: 97739ba8-5490-4b47-8eeb-b3c9c2f56c3d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0034
Titel: S4 (MÜ) München
Beschreibung: S4 (MÜ) München
Interne Kennung: 391218af-2f1f-47ac-af21-5a07f93c795b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 01.01.2030-31.12.2030 Option 2: 01.01.2031-31.12.2031
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// //// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Leistungsausführung nicht möglich! ///// ///// Im Vorgriff auf die ab 01.01.2027 gültige Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen dem späteren Verzeichnis I für Bauaffine Dienstleistungen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Der Bewerber hat eine entsprechende Erklärung zu den geforderten Mindestanforderungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. HINWEIS: Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistungen ist daher fristgerecht zu beantragen. /////
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist durch den Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I für die Warengruppe Sicherungsleistungen zu bestätigen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Gemeinschaft mindestens das Vorliegen einer gültigen Präqualifikation Verzeichnis I selbst erfüllen und bestätigen. Es ist durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag seine Leistungsfähigkeit für die Mindestanforderungen der Warengruppe Bauaffine Dienstleistungen nachzuweisen. Die Mindestanforderungen lauten wie folgt: - Personelle Leistungsfähigkeit: mindestens 7 Vollzeitpersonale, bestehend aus 4 Bahnübergangsposten (BüP), 2 Helfern im Bahnbetrieb (HiBa), 1 Bahnerdungsberechtigtem oder 1 Schaltantragsteller. Hierzu sind detaillierte Angaben zu den Mindestanforderungen in tabellarischer Form (u.a. Name, Ausweisnummer ggf. ElBa ID) im beigefügten Anhang B2 „Nachweis Kapazität Qualifikation baD“ vorzunehmen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Doppelqualifikationen mit den Personalen der Präqualifikation Sicherungsleistungen sind bei allen vorstehend genannten Ausbildungen möglich. Der Bewerber oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft – der für die Realisierung der Bauaffinen Dienstleistungen vorgesehene Bewerbergemeinschaftspartner hat den Nachweis für die selbständige Erfüllung der vorstehend genannten Mindestanforderungen zwingend mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer oder – im Fall der Beteiligung einer Bietergemeinschaft – sämtliche Bietergemeinschaftspartner müssen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutsche Bahn AG für die Warengruppe Sicherungsleistungen(mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 805281-2025 vom 04.12.2025) präqualifiziert sein. /// Ab dem Inkrafttreten der Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist auch insoweit eine Leistungsausführung ohne diese grds. nicht mehr möglich. Die Präqualifikation für Bauaffine Dienstleistung ist daher fristgerecht zu beantragen. /// Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zum Präqualifikationsverfahren sind unter Punkt „Allgemeine Informationen“ - Unterpunkt „Zusätzliche Informationen“ sowie den Eignungskriterien zu entnehmen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Registrierungsnummer: 819a9f90-6236-4dea-8555-aef3b91b5321
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI 51
Telefon: +49 7219382037
Fax: +49 123
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 198c2b9d-4a0e-4b0b-9163-730691fa2be5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/04/2026 18:00:08 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 288502-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 82/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/04/2026