Deutschland – Diagnostika – Auftragsänderung 01_2026 - Blutkulturmedien und -systemen im Fachbereich Mikrobiologie

275683-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Diagnostika – Auftragsänderung 01_2026 - Blutkulturmedien und -systemen im Fachbereich Mikrobiologie
OJ S 78/2026 22/04/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Lieferleistungen - Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Labor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Auftragsänderung 01_2026 - Blutkulturmedien und -systemen im Fachbereich Mikrobiologie
Beschreibung: Auftragsänderung: Gegenwärtig werden im Fachbereich Mikrobiologie Blutkulturmedien in 37 Blutkultursystemen des Anbieters „Becton Dickinson“ an 13 verschiedenen Standorten bebrütet. Der diesbezügliche Auftrag betrifft neben der Bereitstellung die Belieferung mit Blutkulturflaschen und Entnahmesystemen (Entnahmesets) für die Weiterbearbeitung positiver Blutkulturmedien sowie Serviceleistungen in Gestalt von Wartungen, Reparaturen und Softwarepflege. Der bestehende Vertrag wurde aus den nachstehend aufgeführten Gründen um 12 Monate verlängert.
Kennung des Verfahrens: ed0b3e67-d0b8-486f-a4ac-304a6d160ad1
Interne Kennung: Auftragsänderung 01_2026
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33694000 Diagnostika
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33698100 Mikrobiologische Kulturen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13353
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
other - § 132 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Auftragsänderung 01_2026 - Blutkulturmedien und -systemen im Fachbereich Mikrobiologie
Beschreibung: Die Auftragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Liefer- und/oder Dienstleistungen (in Gestalt von Leistungen über einen längeren Zeitraum) erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeber LB und LBS verbunden wäre. Da die vertraglichen Leistungen auch über das ursprüngliche Vertragsende hinaus für die Bebrütung benötigt werden, handelt es sich um zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen, die erforderlich geworden sind. Des Weiteren wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei wirtschaftlichen Sinn ergeben, da die 37 Blutkultursysteme technisch einwandfrei genutzt werden können. Ein Austausch von technisch einwandfreien Geräten lässt sich wirtschaftlich nicht rechtfertigen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers mit anderen Blutkultursystemen beträchtliche Zusatzkosten verursachen. Da ein Wechsel im laufenden Betrieb erfolgen müsste, könnten die neuen Blutkultursysteme nicht direkt an den Aufstellorten der bisherigen Blutkultursysteme platziert werden. Stattdessen müssten andere Orte in den Laboren gewählt werden. Bezüglich dieser neuen Einsatzorte müsste geprüft werden, ob sie den statischen Anforderungen entsprechen. Für die diesbezüglichen Statikprüfungen würden nicht unerhebliche Kosten entstehen. Aufgrund des Gewichts von Blutkultursystemen werden sodann voraussichtlich erhebliche Materialkosten und Umbaukosten entstehen, damit die Einsatzorte den statischen Anforderungen entsprechen (insbesondere Einbau von Stahlplatten bzw. Podesten). Zusätzlich würden interne Kosten für die Koordinierung der Beauftragung und Überwachung der Statikprüfungen und Umbaumaßnahmen anfallen. Des Weiteren würde ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Da bei einem Wechsel des Auftragnehmers mit anderen Blutkultursystemen erheblicher Arbeitsaufwand verursachen werden würde. Neben dem reinen Arbeitsaufwand, der durch einen Wechsel entsteht, müsste eine Qualifizierung und Verifizierung bezüglich der neuen Brutschränke erfolgen. Ferner müsste der Austausch logistisch bewältigt werden und der Routinebetrieb auf Grundlage des aktuellen Havariekonzepts abgewickelt werden. In Anbetracht der funktionierenden Blutkultursysteme sind diese erheblichen Schwierigkeitenaber nicht zu rechtfertigen. Darüber hinaus wurde seitens der Fachabteilungen mitgeteilt, dass es aufgrund der aktuellen Personalsituation schlichtweg unmöglich ist, diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand in den kommenden Monaten zu bewältigen. Insofern ist die Versorgungssicherheit nicht nur gefährdet, sondern es stünde fest, dass es zu Versorgungsunterbrechungen kommen könnte. Dies ist nicht hinnehmbar. Stattdessen werden die kommenden 12 Monate dazu genutzt, um für die bevorstehende Ausschreibung und anschließende Umstellung entsprechende personelle Ressourcen im kommenden Jahr bereitzuhalten. Insgesamt ist deshalb festzuhalten, dass ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Die vorgenannten Gründe führen auch dazu, dass nach auftraggeberseitiger Einschätzung ein Wechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann. Im Übrigen wird auch die sich aus § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ergebende Grenze von 50 Prozent nicht überschritten. Eine nochmalige Verlängerung ist nicht geplant. Stattdessen wird in Kürze ein neues Vergabeverfahren initiiert.
Interne Kennung: Auftragsänderung 01_2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33694000 Diagnostika
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33698100 Mikrobiologische Kulturen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13353
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 13/08/2027
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: (i) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (ii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (iii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (iv) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen gilt vorliegend zudem § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit der vereinbarten Auftragsänderung (Vertragsverlängerung) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags (dieser Bekanntmachung), jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH, Labor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Becton Dickinson GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot betreffend die Auftragsänderung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftragsänderung zum Diagnostikrahmenvertrag der Vergabe 2018/S 104-237730
Titel: Auftragsänderung des bestehenden Vertrags über die Blutkulturmedien und -systemen im Fachbereich Mikrobiologie (Vergabe 2018/S 104-237730)
Datum des Vertragsabschlusses: 14/04/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH, Labor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH

7. Änderung

7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 237730-2018
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Die Auftragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Liefer- und/oder Dienstleistungen (in Gestalt von Leistungen über einen längeren Zeitraum) erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeber LB und LBS verbunden wäre. Da die vertraglichen Leistungen auch über das ursprüngliche Vertragsende hinaus für die Bebrütung benötigt werden, handelt es sich um zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen, die erforderlich geworden sind. Des Weiteren wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei wirtschaftlichen Sinn ergeben, da die 37 Blutkultursysteme technisch einwandfrei genutzt werden können. Ein Austausch von technisch einwandfreien Geräten lässt sich wirtschaftlich nicht rechtfertigen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers mit anderen Blutkultursystemen beträchtliche Zusatzkosten verursachen. Da ein Wechsel im laufenden Betrieb erfolgen müsste, könnten die neuen Blutkultursysteme nicht direkt an den Aufstellorten der bisherigen Blutkultursysteme platziert werden. Stattdessen müssten andere Orte in den Laboren gewählt werden. Bezüglich dieser neuen Einsatzorte müsste geprüft werden, ob sie den statischen Anforderungen entsprechen. Für die diesbezüglichen Statikprüfungen würden nicht unerhebliche Kosten entstehen. Aufgrund des Gewichts von Blutkultursystemen werden sodann voraussichtlich erhebliche Materialkosten und Umbaukosten entstehen, damit die Einsatzorte den statischen Anforderungen entsprechen (insbesondere Einbau von Stahlplatten bzw. Podesten). Zusätzlich würden interne Kosten für die Koordinierung der Beauftragung und Überwachung der Statikprüfungen und Umbaumaßnahmen anfallen. Des Weiteren würde ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Da bei einem Wechsel des Auftragnehmers mit anderen Blutkultursystemen erheblicher Arbeitsaufwand verursachen werden würde. Neben dem reinen Arbeitsaufwand, der durch einen Wechsel entsteht, müsste eine Qualifizierung und Verifizierung bezüglich der neuen Brutschränke erfolgen. Ferner müsste der Austausch logistisch bewältigt werden und der Routinebetrieb auf Grundlage des aktuellen Havariekonzepts abgewickelt werden. In Anbetracht der funktionierenden Blutkultursysteme sind diese erheblichen Schwierigkeitenaber nicht zu rechtfertigen. Darüber hinaus wurde seitens der Fachabteilungen mitgeteilt, dass es aufgrund der aktuellen Personalsituation schlichtweg unmöglich ist, diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand in den kommenden Monaten zu bewältigen. Insofern ist die Versorgungssicherheit nicht nur gefährdet, sondern es stünde fest, dass es zu Versorgungsunterbrechungen kommen könnte. Dies ist nicht hinnehmbar. Stattdessen werden die kommenden 12 Monate dazu genutzt, um für die bevorstehende Ausschreibung und anschließende Umstellung entsprechende personelle Ressourcen im kommenden Jahr bereitzuhalten. Insgesamt ist deshalb festzuhalten, dass ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Die vorgenannten Gründe führen auch dazu, dass nach auftraggeberseitiger Einschätzung ein Wechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann. Im Übrigen wird auch die sich aus § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ergebende Grenze von 50 Prozent nicht überschritten. Eine nochmalige Verlängerung ist nicht geplant. Stattdessen wird in Kürze ein neues Vergabeverfahren initiiert.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die Auftragsänderung betrifft die Beschaffung von zusätzlichen Leistungen für einen Zeitraum von 12 Monaten

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH
Registrierungsnummer: HRB 130660 (AG Charlottenburg)
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13353
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf
Telefon: 000
Fax: 000
Internetadresse: https://www.laborberlin.com/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Labor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH
Registrierungsnummer: HRB 130657 (AG Charlottenburg)
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13353
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf
Telefon: 000
Fax: 000
Internetadresse: https://www.laborberlin.com/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Becton Dickinson GmbH
Registrierungsnummer: HRB330707 (AG Mannheim)
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69126
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsführung
Telefon: 000
Fax: 000
Internetadresse: https://www.bd.com/de-de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 10825
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c670984c-0b18-4ea8-ad4d-372631f0bf4e - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/04/2026 13:21:49 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 275683-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 78/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2026