Deutschland – Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen – Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für DAISY U-Bahn

268685-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen – Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für DAISY U-Bahn
OJ S 76/2026 20/04/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für DAISY U-Bahn
Beschreibung: Der für die Betriebssicherung des Dynamischen Auskunfts- und Informationssystems (DAISY) der U-Bahn notwendige Servicevertrag (Instandhaltung, Administration, Vandalismusbeseitigung) ist ausgelaufen. Ein sicherer DAISY-Betrieb ist nur bei durchgängigen Betriebs- und Entstörprozessen erreichbar. Dies ist nur durch Abschluss eines neuen Servicevertrages umsetzbar.
Kennung des Verfahrens: bfe9de95-6f10-4b8a-9317-0edb47c2b2d1
Interne Kennung: BEK-2026-0014
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die für den Betrieb des Systems DAISY U‑Bahn erforderlichen Software‑, Schnittstellen‑ und Protokollkomponenten unterliegen ausschließlichen Rechten der Siemens Mobility GmbH. Maßgebliche Kenntnisse über die Systemarchitektur, proprietäre Kommunikationsprotokolle, Firmware‑Bestandteile sowie sicherheitsrelevante Konfigurationsparameter liegen ausschließlich bei diesem Unternehmen. Eine Offenlegung dieser Rechte und Informationen gegenüber Dritten ist aus rechtlichen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht zulässig. Eine durchgeführte Prüfung hat ergeben, dass aufgrund der proprietären Softwarearchitektur, nicht offengelegter Schnittstellen sowie sicherheitsrelevanter Systemverflechtungen mit angebundenen Systemen kein anderer Wirtschaftsteilnehmer objektiv in der Lage ist, die Leistungen ohne Verletzung bestehender Schutzrechte oder ohne erhebliche Risiken für die Betriebssicherheit zu erbringen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für DAISY U-Bahn
Beschreibung: Der für die Betriebssicherung des Dynamischen Auskunfts- und Informationssystems (DAISY) der U-Bahn notwendige Servicevertrag (Instandhaltung, Administration, Vandalismusbeseitigung) ist ausgelaufen. Ein sicherer DAISY-Betrieb ist nur bei durchgängigen Betriebs- und Entstörprozessen erreichbar. Dies ist nur durch Abschluss eines neuen Servicevertrages umsetzbar.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die für den Betrieb des Systems DAISY U‑Bahn erforderlichen Software‑, Schnittstellen‑ und Protokollkomponenten unterliegen ausschließlichen Rechten der Siemens Mobility GmbH. Maßgebliche Kenntnisse über die Systemarchitektur, proprietäre Kommunikationsprotokolle, Firmware‑Bestandteile sowie sicherheitsrelevante Konfigurationsparameter liegen ausschließlich bei diesem Unternehmen. Eine Offenlegung dieser Rechte und Informationen gegenüber Dritten ist aus rechtlichen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht zulässig. Eine durchgeführte Prüfung hat ergeben, dass aufgrund der proprietären Softwarearchitektur, nicht offengelegter Schnittstellen sowie sicherheitsrelevanter Systemverflechtungen mit angebundenen Systemen kein anderer Wirtschaftsteilnehmer objektiv in der Lage ist, die Leistungen ohne Verletzung bestehender Schutzrechte oder ohne erhebliche Risiken für die Betriebssicherheit zu erbringen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: DAISY U-Bahn (Dynamischen Auskunfts- und Informationssystem U-Bahn) ist ein System zur Online-Information der BVG-Fahrgäste, dass ab 1999 in Betrieb genommen wurde. Die DAISY-Anzeiger versorgen die Fahrgäste der BVG 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr mit Abfahrts- und Anschlusszeiten, Hinweisen zur aktuellen Verkehrslage sowie Sonder- und Serviceinformationen aus den Leitstellen. Das verkehrsnahe System DAISY U-Bahn verwaltet und bedient die Anzeiger aller Linienbahnhöfe der Berliner U-Bahn. Dort werden unter anderem die Linienbezeichnung, der Endpunkt, zu erwartende prognostizierte Ankunftszeit der nächsten 2 Züge und ggf. auch Zusatzinformationen zur Verkehrslage und Service dargestellt. Das System DAISY gleicht hierfür vorgegebene Fahrplaninformationen mit den aktuellen Abweichungen aus der Zuglaufüberwachung (ZLÜ) ab und berechnet bahnhofsspezifisch die Ankunftszeiten der Züge. Diese Informationen werden dann digitalisiert dem Zugzielanzeiger (ZZA) zur Visualisierung zur Verfügung gestellt. Somit werden die Fahrgäste der BVG durch das System DAISY frühzeitig, umfassend und zuverlässig über die aktuelle Verkehrslage informiert und die Kundenzufriedenheit erhöht. Das System wurde auf der Grundlage spezifischer Anforderungen der BVG von Firma Siemens Mobility entwickelt, installiert und in Betrieb gesetzt. Es ist Bestandteil des Verkehrsvertrages zwischen dem Senat und der BVG. Das System besteht aus virtuellen Servereinheiten (ZDA = zentrale DAISY Ansteuerung), Übertragungskomponenten (PACOS Rechner, Kabelnetz, IP-Infrastruktur), sowie den Anzeigern im öffentlichen Fahrgastbereich. Es unterliegt einem 24-Stunden-Betrieb. Der für die Betriebssicherung notwendige Support (Instandsetzung, Administration, Beseitigung von Vandalismusschäden) erfolgte in den vergangenen 11 Jahren im Rahmen eines Servicevertrages durch die Fa. Siemens. Dieser aktuelle Vertrag endet nun. Für die Sicherung der aktuellen Anzeigen ist DAISY U-Bahn komplex mit dem Zuglaufüberwachungssystem der U-Bahn verknüpft. Dieses System wurde ebenfalls von der Fa. Siemens entwickelt, geliefert und wird von ihr betrieben. Jegliche Änderungen in diesem System haben Auswirkungen auf das DAISY U-Bahn und müssen dort in der Software eingepflegt werden. Die dabei verwendeten Systemprotokolle sind Bestandteil der Siemens Firmware, die nicht standardisiert und aus Sicherheitsgründen nicht offengelegt ist. Die Fa. Siemens hat das Knowhow und die Systemkenntnis über alle Systeme und ist als Einziger in der Lage, die Systemanpassungen des DAISY U-Bahn unter Beachtung der Schnittstellen zu den verknüpften Systemen über einen Zeitraum von 8 Jahren durchzuführen. Nur dadurch ist gesichert, dass es nicht zu Ausfällen des Systems kommt, was wiederum unabdingbar für die Kundenakzeptanz ist. Die abschnittweise Überholung aller Anzeiger, welche im Wesentlichen den kompletten Austausch der Technik in den Anzeigern bedeutete, wurde linienweise in den Jahren 2016-2019 und 2023 durchgeführt. Durch diese Maßnahme wurde die Betriebssicherheit für die nächsten Jahre sichergestellt. Auch diese Erneuerung wurde von Fa. Siemens als Hersteller und Betreiber des DAISY-Systems durchgeführt. Ein sicherer DAISY-Betrieb ist nur bei durchgängigen Betriebs- und Entstörungsprozessen erreichbar. Dies ergibt sich unter anderem aus den Schnittstellen zum LISI-System. Alle Betriebs- und Entstörungsprozesse den weiteren DAISY-Betrieb betreffend, sind aufgrund der Systemhoheit nur durch Firma Siemens umsetz- und einhaltbar. Es handelt sich bei diesem Instandhaltungsvertrag nicht um eine optionale Position, sondern um einen wesentlichen verkehrsvertragsfinanzierten Vertrag zur Aufrechterhaltung des Betriebes von DAISY U-Bahn, und damit auch des U-Bahn Betriebs selber. Ein teilweiser oder kompletter Ausfall von DAISY ist in jedem Fall eine Verletzung des Verkehrsvertrags sowie ein Verstoß gegen § 46 BOStrab und hat die Einstellung des U-Bahn-Verkehrs zur Folge. Ein neuer Vertrag ist somit zwingend erforderlich.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Siemens Mobility GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Siemens Mobility GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE316012188
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13629
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b97fc38c-27eb-44d5-9289-d9ea10a14258 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2026 13:32:23 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 268685-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 76/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/04/2026