Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Projektsteuerung II - ID26094Ge

269023-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Projektsteuerung II - ID26094Ge
OJ S 76/2026 20/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Projektsteuerung II - ID26094Ge
Beschreibung: Deutsche Oper Berlin, Masterplan Priorität 1 Sanierungskomplex A-C 13720E70013 Projektsteuerungsleistung bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen der Priorität 1 des Masterplans für die Deutsche Oper Berlin: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen als öffentlicher Auftraggeberin delegiert eine Vielzahl von Bauherrenleistungen an die Projektsteuerung. Erwartet wird von der Projektsteuerung die vollumfängliche Unterstützung der Auftraggeberin bei der Zieldefinition und strategischen Ausrichtung des Projekts. Die Projektsteuerung erarbeitet, aktualisiert und empfiehlt Projektziele und wirkt nach Bauherrenentscheidung eigenständig auf deren Umsetzung hin. Projektbezogene Entscheidungsprozesse werden durch die Projektsteuerung selbstständig und fristgerecht vorbereitet und organisiert, sie fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle Projektbeteiligten und stellt das rechtzeitige Zuarbeiten und die Einbindung aller erforderlichen Entscheidungsträger sicher. Im Rahmen der operativen Steuerung übernimmt die Projektsteuerung die vollständige Termin- und Kostensteuerung einschließlich der Erarbeitung, Abstimmung und Empfehlung von Anpassungsmaßnahmen in Bezug auf Termine, Kosten und Qualitäten. Die Vorbereitung von Abnahme und Übergabe sowie die Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation und liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich der Projektsteuerung. Die Projektsteuerung gewährleistet Transparenz über den gesamten Projektverlauf durch eine dokumentierende, koordinierende und systematisierende Arbeitsweise. Das Projekt DOB – Masterplan Priorität 1 ist strukturiert in Sanierungskomplex A-C. Alle relevanten Unterlagen (Kosten, Termine, Statusbericht, etc.) sind sowohl bezogen auf die jeweiligen Haushaltsunterlagen als auch übergeordnet sinnvoll darzustellen. Zugleich sind die Einzelmaßnahmen auf plausible Schnittmengen und gegenseitige Vereinbarkeit sowie Abhängigkeiten zu prüfen und ggf. zusammenzufassen bzw. strukturell zu optimieren. - Für mehr Infos siehe Maßnahmenbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: 0545679c-9034-41af-9eca-d88a1fb62663
Interne Kennung: VM_26094_VgV_O_Ge
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Deutsche Oper Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10585
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung zur Eignung Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Sofern Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen ABau IV 125 F, IV 126 F, IV 128 F gemäß Wirt-211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine eigene zusätzliche IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung vorlegen. 1) Änderungen der Vorgaben im Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung sind nicht zulässig. 2) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 3) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 5) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 7) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 8) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden. 9) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Projektsteuerung II -ID26094Ge
Beschreibung: Der Gebäudekomplex der Deutschen Oper Berlin in Berlin-Charlottenburg weist im laufenden Betrieb zunehmend sicherheits- und betriebstechnische Mängel auf, die sich nur durch umfassende Sanierungsarbeiten beseitigen lassen. Die teilweise über 60 Jahre in Betrieb befindlichen haustechnischen Anlagen, sind weder wirtschaftlich zu betreiben noch ist die Betriebssicherheit gegeben. Für die erforderliche Grundsanierung wurde 2016 in Abstimmung mit dem Bedarfsträger (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt), dem Nutzer (Deutsche Oper Berlin) und der Baudienststelle (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) ein Masterplan aufgestellt, der die unterschiedlichen Sanierungsbedarfe der zahlreichen Einzel-Gebäudeteile und kleinteiligen Nutzungseinheiten für die folgenden 20 Jahre beinhaltet und in drei Prioritätsstufen (Priorität 1-3) gliedert. Das 2018 aufgestellte Bedarfsprogramm umfasst alle Einzelmaßnahmen aus der Priorität 1 (Titel 70184), der wiederum drei Sanierungskomplexen A, B und C zugewiesen wurden. Die Projektziele leiten sich aus dem genehmigten Bedarfsprogramm von 2018 ab. Für jeden Sanierungskomplex (SK) werden separate Bauplanungsunterlagen (BPU) aufgestellt. Im Wesentlichen handelt es sich neben der Bauwerkserhaltung um Maßnahmen der technischen Gebäudeausstattung (TGA), deren Ertüchtigung bzw. Anpassung an heutige Vorschriften und zeitgemäße Standards, die die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs der Deutschen Oper Berlin für die nächsten Jahrzehnte gewährleisten sollen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen aus Sanierungskomplex A sowie einigen vorgezogenen Maßnahmen wurde bereits im Jahr 2020 begonnen, mit Einzelmaßnahmen des SK-B wurde im Jahr 2025 begonnen. Die vorgezogenen Maßnahmen sowie Teile des SK-A sind in der Zwischenzeit bereits abgeschlossen (siehe hierzu auch DOB_Schnittstellenuebersicht_SKA-C). Die bereits per Bauplanungsunterlagen haushälterisch genehmigten Einzelmaßnahmen befinden sich in unterschiedlichen Leistungsphasen, daher ist keine eindeutige, trennscharfe Stufenzuordnung je Haushaltunterlage möglich ist. Für eine fachlich konsistente und termingerechte Umsetzung ist eine abschnittsübergreifende, parallele Bearbeitung der verschiedenen Einzelmaßnahmen in allen Leistungsabschnitten erforderlich.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Projektsteuerungsleistungen für den Sanierungskomplex A und B werden in nicht stufenweise vergeben. Die Beauftragung der Leistung für Sanierungskomplex C erfolgt in Leistungsabschnitten. Daneben können folgende optionale besondere Leistungen separat vergeben werden: 1) Erstellung der Gebäudedokumentation für PLAKODA-Internet-Gebäudeblätter (ABauFormblätter), einschließlich der Kostenzusammenstellungen, Bilder und grafischer Daten. Die Bereitstellung der Zeichnungen erfolgt durch die Projektbeteiligten. 2) Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten (gemäß AHO) 3) Veranlassen, Koordinieren und Steuern der Beseitigung nach der Abnahme aufgetretener Mängel (gemäß AHO) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der optionalen besonderen Leistungen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Deutsche Oper Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10585
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/07/2026
Laufzeit: 50 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Laufzeit des Vertrages von 50 Monaten zzgl. Gewährleistungszeitraum.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: a) Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen; b) Verfügt über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens; c) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von Fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB. Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Die geforderten Schlüsselpersonen (PL/stellv. PL/ MA) gemäß technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit müssen, über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder gleichwertig im Baubereich (FB Architektur oder Ingenieurswesen) verfügen. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit [1] Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV und Abs. 4 Nr. 2 VgV [2] Angaben Mindestjahresumsatz nach § § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4 VgV Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: [1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV: Mit der Angebotsabgabe ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, eines in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch. Schließt eine Bewerbergemeinschaft keine zu den oben genannten Bedingungen angegebene Berufshaftpflichtversicherung ab, muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen. [2] Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4 VgV: Anzugeben ist der spezifische Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung jeweils in den letzten 3 Jahren (2023/2024/2025) sowie der entsprechende durchschnittliche Jahresumsatz (netto) dieser letzten 3 Jahre. Geforderte Mindeststandards: [zu 1] Ein Bewerber muss die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung erbringen; [zu 2] Ein Bewerber wird bei Nichteinhaltung eines spezifischen Jahresumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2023/2024/2025) von mindestens 500.000 EUR (netto) nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit [1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV [2] Angaben der technischen Fachkräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV [3] Erklärung über Beschäftigte und Anzahl der Führungskräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV [1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, Angaben zu: Gefordert werden Referenzen des hauptverantwortlichen Unternehmens in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen. Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Planungs- und Ausführungszeitraum, Datum der Übergabe der Leistungsphase 8 HOAI an den AG, Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276), Anforderungsgrad (Honorarzone), Kontaktdaten des Auftraggebers (öffentlich/privat), Tel./Email. Die Erbringung aller geforderten Referenzkriterien stellt die Mindestanforderungen zum Eignungsnachweis dar. [1.1] Referenz : Mindestanforderung zum Eignungsnachweis [1.1.1] Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. [1.1.2] Das Referenzgebäude hat mind. die Honorarzone IV Gebäudeplanung (bzw. Leistungsphase 2-8 nach HOAI) und Gesamtkosten (KG 200-700) über mind. 70 Mio. EUR und umfasst LP 2-8 mit allen Aufgabenfeldern. [1.1.3] Die Steuerung des Referenzprojekts muss vom Bieter erbracht worden sein (mind. LP 2-8 erbracht). [1.1.4] Die benannte Projektleitung und/oder der/die hauptsächlich tätige/r Mitarbeiter/in war/en in verantwortlicher Stellung im Referenzprojekt tätig (mind. in der gesamten LP 8). [1.2] Referenz : Mindestanforderung zum Eignungsnachweis [1.1.1] Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. [1.1.2] Bei der Referenz handelt es sich um eine mehrteilige Sanierungsmaßnahme in mehreren Bauabschnitten unter Berücksichtigung von Denkmalschutz. [1.1.3] Die Steuerung des Referenzprojekts muss vom Bieter erbracht worden sein (mind. LP 2-8 erbracht) und die Koordination von mind. 5 Fachplanern beinhaltet haben. [1.3] Referenz : Mindestanforderung zum Eignungsnachweis [1.1.1] Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung an den Auftraggeber zur Nutzung (LPH 8 HOAI) übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. [1.1.2] Das Referenzprojekt muss eine öffentliche Baumaßnahme sein und durch einen öffentlichen Bauherren beauftragt worden sein. [1.1.3] Die Steuerung des Referenzprojekts muss vom Bieter erbracht worden sein (mind. LP 2-8 erbracht). [2] Angaben zu den Anforderungen des Personals des Bieters: Eignung/Qualifikation und Anzahl des Personals: Mindestanforderung [2.1] Der Bieter verfügt über mindestens 6 Mitarbeitende jahresdurchschnittlich. Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation, Qualifikation u. Erfahrung des betrauten Personals
Beschreibung: Organisation, Qualifikation u. Erfahrung des betrauten Personals (gem. Vergabeunterlagen VM_26094_Zuschlagskriterien_PSII_DOB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität / Projektbezogene Anforderungen
Beschreibung: Qualität / Projektbezogene Anforderungen (gem. Vergabeunterlagen VM_26094_Zuschlagskriterien_PSII_DOB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis (gem. Vergabeunterlagen VM_26094_Zuschlagskriterien_PSII_DOB)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/05/2026 13:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/05/2026 13:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Angaben in den Vergabeunterlagen (z.B.: IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung, Wirt-211 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Vertrag) sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/05/2026 13:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: null
Eröffnungstermin — Beschreibung: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben, ­ in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ­dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Abteilung: Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 4
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Telefon: +49 30901733342
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e59bfc7b-0318-48bd-be86-2f1dc62d9463 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2026 17:56:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 269023-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 76/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/04/2026