2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212450 Entwicklung von Zeiterfassungs- und Personalverwaltungssoftware
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6TYT8SN2ZZJ# 1. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Für Einzelheiten zur Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf die Verfahrensbedingungen (siehe Anlage 10) verwiesen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Teilnahmeanträge, die die in den Eignungskriterien aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber wird mindestens 3 und max. 5 Bewerber mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben oder zu modifizieren. 2. Bewerberreduzierung Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebene maximale Anzahl an Bewerbern die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber jeweils die ausgewählten und in der gemäß Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags dargestellten Tabelle aufgeführten Eignungskriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einem Punktegleichstand zwischen zwei Bewerbern entscheidet das Los. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch weiter auf diejenigen 4 bzw. 3 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 5.-platzierten Bewerber bzw. den 4.- und 5.-platzierten Bewerbern zu den ersten 3 bzw. 4 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht. Bewertungsschlüssel für Reduzierung Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber maximal 1000 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien verteilen. Der Bewertungsschlüssel - die maximale Bepunktung der einzelnen Angaben zu den Reduzierungskriterien - ist in der Bewertungsmatrix aufgeführt. Die bei den Reduzierungskriterien erreichten Punktzahlen werden dann gemäß nachfolgender Tabelle mit den entsprechenden Gewichtungsfaktoren multipliziert. Der jeweilige Gewichtungsfaktor ist bei jedem einzelnen Reduzierungskriterium in der Bewertungsmatrix aufgeführt. Ergebnis der Bewerberreduzierung Der Auftraggeber wird auf Grundlage der dargestellten Bewerberreduzierung die bestplatzierten Bewerber (also diejenigen mit den höchsten Punktzahlen) gemäß den obigen Ausführungen zur Angebotsabgabe auffordern. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert. Bezüglich der weiteren Ausführungen für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern wird aus Platz- und Übersichtsgründen auf den Punkt "Bewerberreduzierung" gemäß Ziffer 5 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Eignungsformblatt) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000EUR wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 14. Januar 2026 (Artikel 5k Abs.1), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Ein-richtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vor-liegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen - wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt - einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) - c) erfüllen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Betrug: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Korruption: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.