Deutschland – Switch- oder Router-Softwarepaket – Lieferung, Einbau, Erweiterung und Betrieb einer akustischen Fahrgastinformation (FGI)

216717-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Switch- oder Router-Softwarepaket – Lieferung, Einbau, Erweiterung und Betrieb einer akustischen Fahrgastinformation (FGI)
OJ S 62/2026 30/03/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung, Einbau, Erweiterung und Betrieb einer akustischen Fahrgastinformation (FGI)
Beschreibung: Im Rahmen des Projekts FGIa wurde die Firma Trapeze Germany GmbH im Zuge eines europaweiten Vergabeverfahrens mit der Lieferung und Integration von Systemkomponenten zur Fahrgastinformation und barrierefreien Kommunikation in Fahrzeugen beauftragt. Die Leistungen umfassten sowohl Hardware (z. B. Accesspoints, Switche) als auch Software und deren Einbau durch zertifizierte Subunternehmen. Das Projekt FGI akustisch (FGIa) besteht aus zwei Teilkomponenten, dem "sprechenden Fahrzeug" und der "sprechenden App". Funktional dienen die Komponenten dazu, an Haltestellen eine Ansage von Linie und Ziel anzufordern (auch bilingual), dem Fahrer einen Mitnahme- oder Ausstiegswunsch zu signalisieren und Nutzenden weitere Unterstützung gemäß dem Zwei-Sinne-Prinzip an der Haltestelle und während der Fahrt zu bieten. Das "sprechende Fahrzeug" wird über zusätzliche Hardware, der "Akustikbox" die eine Außenansage von Linie und Ziel an den Fahrzeugen umgesetzt. Als "sprechende App" wird die "INTROS App" neu beschafft. Für die Kommunikation der Nutzenden (INTROS-App) mit den Fahrzeugen (Akustikbox) dient die Bluetooth-Kommunikation. Dafür sind in den Fahrzeugen neue Bluetooth-Accesspoints (BAPs) einzusetzen.
Kennung des Verfahrens: c631e768-e66e-48f0-9082-d4d0820dcf83
Interne Kennung: BEK-2026-0012
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48219500 Switch- oder Router-Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Technische und wirtschaftliche Gründe gegen einen Anbieterwechsel Ein Wechsel des Auftragnehmers ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a GWB aus technischen Gründen nicht möglich, da: • die neuen Komponenten vollständig in die bestehende Systemarchitektur von Trapeze integriert werden müssen • nur Trapeze über die erforderlichen Schnittstellenkenntnisse und Systemzugänge verfügt • die Gewährleistung für das Gesamtsystem nur bei durchgängiger Umsetzung durch Trapeze erhalten bleibt Zudem wäre ein Anbieterwechsel gemäß Buchstabe b mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, insbesondere durch: • doppelte Einweisungen und Schulungen • parallele Wartungs- und Supportstrukturen • verlängerte Projektlaufzeiten durch zusätzliche Abstimmungen • Risiken für die Betriebssicherheit und Systemstabilität Wahrung des Gesamtcharakters und Preisgrenze Die geplante Erweiterung verändert nicht den Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags, da: • die Leistungen funktional und technisch im direkten Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag stehen • keine neuen Leistungsbereiche oder Technologien eingeführt werden • die Erweiterung ausschließlich der Erfüllung der ursprünglichen Projektziele dient Die Preisgrenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes wird eingehalten. Eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde durchgeführt und dokumentiert. Die Voraussetzungen für eine zulässige Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB sind erfüllt. Die Beauftragung der Firma Trapeze Germany GmbH im Wege der Direktvergabe ist: • technisch notwendig • wirtschaftlich sinnvoll • rechtlich zulässig • und zur Sicherstellung der Barrierefreiheit und Systemfunktionalität im Projekt FGIa unabdingbar.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Lieferung, Einbau, Erweiterung und Betrieb einer akustischen Fahrgastinformation (FGI)
Beschreibung: Es fand ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Liefer-/Dienstleistung (SektVO)) statt. Der Preis (Preisblatt) ging zu 40%, die Qualität (Bewertungskriterien, Konzepte und Proof of Concept) zu 60% in die abschließende Bewertung ein. Notwendigkeit der Auftragsänderung: Im Zuge der technischen Feinplanung und der Pflichtenhefterstellung wurde festgestellt, dass die ursprünglich vorgesehene Ausstattung (ein Accesspoint pro Fahrzeug, Nutzung vorhandener Switche) nicht ausreicht, um die geforderte Funktionalität der INTROS-App sicherzustellen. Insbesondere die barrierefreie Nutzung durch sehbehinderte Personen - etwa durch Mitnahme- und Ausstiegswünsche - ist ohne zusätzliche Komponenten nicht gewährleistet. Die nachträglich erforderlichen Leistungen umfassen: • zusätzliche Bluetooth-Accesspoints (inkl. Verkabelung) zur flächendeckenden WLAN-Versorgung im Fahrzeug und TRAM • zusätzliche Switche zur Erweiterung der Netzwerkkapazität • IP-basierte Verkabelung zur Anbindung der neuen Komponenten Diese Leistungen waren nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen, sind jedoch zur vollständigen Umsetzung der Projektziele zwingend erforderlich geworden, um die Umstellung auf digitale Medien zu ermöglichen. Verschärft wird hier die Notwendigkeit zur Nachrüstung durch Verzögerungen in der Auslieferung neuer Urbanliner, was zu längeren Betriebszeiten einzelner TRAM-Modelle führt. Die TRAM-Fahrzeuge der Baureihen GT6 und Flexity werden nun länger fahren, als zu Projektstart abzusehen war. Sie sind jetzt ebenfalls vollwertig auszubauen und mit einer IT-Netzwerkausstattung zu versehen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48219500 Switch- oder Router-Softwarepaket
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionszeitraum: 01.10.2028-30.09.2030 01.10.2030-30.09.2032 01.10.2032-30.09.2034
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 09/10/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ebblo Switzerland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ebblo Switzerland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 09431/27170
Stadt: Neuhausen am Rheinfall
Postleitzahl: 8212
Land, Gliederung (NUTS): Zürich (CH040)
Land: Deutschland
E-Mail: info@ebblo.com
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 98be761e-3f06-4ac6-a390-751c26649a3b - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2026 12:52:02 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 216717-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 62/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/03/2026